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Beschlussvorlage (Verpflichtung des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin gemäß § 42 Abs. 6 GemO)

30. September 2019
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Baum

Datum: 06.09.2019 Az.:

Drucksache Nr.: 244/2019

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

30.09.2019

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Verpflichtung des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin
gemäß § 42 Abs. 6 GemO

Beschlussvorschlag:

1. Die Verpflichtung des neuen Oberbürgermeisters/der neuen Oberbürgermeisterin
wird im Rahmen einer Sondersitzung am 31. Oktober 2019 vorgenommen.
2. Ein Beschlussvorschlag, wer aus der Mitte des Gemeinderats diese Verpflichtung
vornimmt, kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl handelt.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 244/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Gemäß § 42 Abs. 6 GemO verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied im Namen
des Gemeinderats den neuen Oberbürgermeister/die neue Oberbürgermeisterin in öffentlicher Sitzung.
Bisher wurde die Verpflichtung von der/dem 1. ehrenamtlichen Stellvertreter/in oder vom
dienstältesten Mitglied des Gemeinderats im Rahmen einer Sondersitzung vorgenommen.
Als Termin für eine solche Sondersitzung wird Donnerstag, 31. Oktober 2019, vorgeschlagen, um sicherzustellen, dass der Amtsantritt zum 01. November 2019 erfolgen kann.

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Dr. Wolfgang G. Müller

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Friederike Ohnemus