Beschlussvorlage (Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2020/2021 und das Haushaltsjahr 2020)
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
22. Juli 2019
22. Juli 2019
Beschlussvorlage Amt: 41 Stehle Datum: 17.06.2019 Az.: be/ste Drucksache Nr.: 167/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Kulturausschuss 02.07.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 22.07.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2020/2021 und das Haushaltsjahr 2020 Beschlussvorschlag: 1) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2020 bis Juli 2021 Künstlern und Agenturen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Haushaltsstelle 1.3310.620000 (Theater- und Konzertaufwand) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 167.000,- erteilt. Dieser Beschluss umfasst auch die im betreffenden UA zugehörigen BGL-Kosten in Höhe von Euro 27.000,-. 2) Amt 41 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des KulturEtats Künstlern/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2020 erteilt: 2.1) Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661: Mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 8.300,2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210: In Höhe von Euro 29.000,2.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie - Einzelplan 3 / UA 3210: In Höhe von Euro 19.100,-. 2.4) PuppenParade Ortenau 2020 - Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstalter - Einzelplan 3 / UA 3310: Senkung der Gesamtausgaben um Euro 9.140,- auf Euro 22.610,-. Die Ausführungen im Beschlussvorschlag und in der Begründung beziehen sich auf die noch gültigen Finanzpositionen und Unterabschnitte des kameralen Haushalts. Im Rahmen der Neuaufstellung des Haushaltsplanes 2020, die erstmalig nach den Maßgaben des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens erfolgt, gilt der Beschluss gleichlautend für die noch abschließend festzulegenden Positionen und Budgets im doppischen Haushalt. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 167/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Ausgangspunkt des Haushaltsvorgriffs: Laut § 39 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung BW kann nur der Gemeinderat den Erlass von Satzungen (Haushaltssatzung) und Rechtsverordnungen beschließen, was einen Vorgriff auf künftige Haushaltsjahre einschließt. In Abstimmung zwischen dem Kulturdezernenten, dem Kulturamt, der Stadtkämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt wurde deshalb zurückliegend vereinbart, wegen der Notwendigkeit des Haushaltsvorgriffs für den frühzeitigen Abschluss u.a. des Veranstaltungs- und Kunstprogramms einerseits und der erforderlichen Rechtssicherheit andererseits, diesen Vorgang auf eine durch Gemeinderatsbeschluss gesicherte Basis zu stellen. Dieser Weg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe weiterhin zu beschreiten - in selber Weise, wie bereits bisher alljährlich seit der Spielzeit 2010/2011 - da mit den Planungen, verbindlichen Zusagen und Buchungen einschließlich der hierfür notwendigen Vertragsverhandlungen jeweils spätestens im August für die im Folgejahr beginnende Spielzeit begonnen werden muss. Das Kulturamt muss aus den hier dargelegten Gründen in der Gemeinderatssitzung im Sommer 2019 einen Beschluss zur Freigabe folgender Veranstaltungs- und anderer Kultur-Etats, einschließlich der jeweils zugehörigen BGL-Kosten, erhalten. Dies wird hier nachfolgend im Einzelnen beantragt und erläutert. Zu Beschlussvorschlag 1) Veranstaltungsprogramm (Theater, Konzerte etc.) Die Kulturämter der Städte, die ihr Veranstaltungsprogramm auf der Basis von Tourneeangeboten zusammenstellen, müssen alljährlich spätestens ab August - dem Monat, in welchem die ersten Gastspielangebote bei den Kulturämtern eingehen - in der Lage sein, Veranstaltungen und Termine zu buchen und verbindliche Zusagen gegenüber Agenturen, Theatern, Orchestern und Künstlern auszusprechen, da diese Angebote sonst eventuell nicht mehr verfügbar sind, vor allem dann, wenn es sich um besonders attraktive Veranstaltungsangebote, z.B. mit bekannten Schauspielern handelt. Jeweils im Oktober findet die Inthega*Herbsttagung statt, auf welcher alle maßgeblichen Tournee-Agenturen und Produzenten wie auf einer Messe vertreten sind und auf der die Kulturämter ihr Veranstaltungsprogramm für die nächste Spielzeit jeweils von September des nächsten bis Sommer des übernächsten Jahres verbindlich buchen müssen, weil im Anschluss daran die Tourneen und TourneeRouten terminiert und geplant werden. Ein weiterer Grund für die frühen Buchungen ist der notwendige zeitliche Vorlauf für die Herstellung des nächsten Abo-Magazins und des Spielzeit-Magins „LahrKultur“ sowie in Verbindung damit die Einhaltung der in den AbonnementBedingungen festgesetzten Angebots- und Kündigungs-Fristen (betrifft derzeit rund 1.000 gebuchte Abonnements). Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Veranstaltungsprogramm für die Spielzeit 2020 bis Juli 2021 Einzelplan 3 / UA 3310, Theater- und Konzertaufwand und Eintrittsgelder: Mit einem Zuschussbedarf von Euro 167.000,-. Dieser Beschluss umfasst auch die im betr. Unterabschnitt zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der im Haushalt 2019 bereitgestellten Mittel von Euro 27.000,Änderung: Voraussichtlich auf Euro 445.000,- steigende Ausgaben, bei voraussichtlich auf Euro 278.000,- erhöhten Einnahmen und einem um Euro 8.000,- auf Euro 167.000,- steigenden Zuschussbedarf - wegen gestiegener Veranstaltungs- und Veranstaltungsnebenkosten sowie der Verpflichtung durch Gemeinderats Drucksache 167/2019 Seite - 3 - beschluss, Print-Medien nur noch auf 100% Recycling-Papier drucken zu lassen. Letzteres wird in der Zukunft sicherlich irgendwann kostengünstiger, ist aber derzeit noch für sehr viele Produkte deutlich teurer als der konventionelle Druck. Zu Beschlussvorschlag 2.1) Kultursommer „Sternschnuppen“ Auch für den Lahrer Kultursommer sind die vorgenannten frühen Zusage- und Vertragsmöglichkeiten unerlässlich, da sowohl die Ankündigungen und Einladungen an die Lahrer Kulturtreibenden und Kulturträger sehr frühzeitig herausgegeben werden müssen, als auch ebenso frühzeitig die Anzeigen-Akquisition, die Werbegestaltung, die entsprechende Seite auf der städtischen Homepage und weitere Vorarbeiten für die nächste Auflage des Kultursommers frühzeitig in Arbeit genommen und Aufträge erteilt werden müssen. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Kultursommer „Sternschnuppen“ Auch hier steigen wegen der Verpflichtung durch Gemeinderatsbeschluss, Print-Medien nur noch auf 100% Recycling-Papier drucken zu lassen, Ausgaben und Zuschussbedarf. Änderung: Die Ausgaben erhöhen sich um Euro 1.400,- auf Euro 10.000,-, der Zuschussbedarf steigt damit von bisher Euro 6.900,- auf Euro 8.300,-. Zu Beschlussvorschlag 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite Ähnlich wie im Veranstaltungsbereich verhält es sich auch mit den Planungen und zeitlichen Vorläufen für Kunstausstellungen. Um Künstler muss man sich als Aussteller selbst und zudem möglichst frühzeitig bemühen, sich fachlich auf dem Laufenden halten und mit den gewünschten Künstlern selbst früh in Kontakt treten. In dieser Sparte werden, im Unterschied zu fast allen anderen, kaum Angebote/Bewerbungen von Künstlerseite eingesandt.- Die zeitlichen Vorläufe sind im Kunstbereich daher noch länger als oben genannt - abhängig von der Qualität des betreffenden Künstlers und von seinen noch freien Terminen. Hier ist die für den Veranstaltungsbereich oben schon genannte Vorlauffrist von eineinhalb bis zwei Jahren schon das Minimum, um ein qualitativ hochwertiges Kunstprogramm realisieren zu können. Dies gilt für die Ausstellungen der Städtischen Galerie und noch mehr für die Reihe „Kunst in die Stadt!“. Auch hier ist die frühzeitige Zusagemöglichkeit unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Auch die Tage des offenen Ateliers, die „KunstVisite Lahr“, muss für Kulturamt und Lahrer Künstler frühzeitig planbar sein und vorbereitet werden können. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Betriebsausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210: Hier werden durch einen erheblichen Transportaufwand sehr schwerer, großer Skulpturen des hochkarätigen Bildhauers Robert Schad mit voraussichtlich vier langen Speditions-LKW und den Einsatz eines Schwerlastkrans für den Haushalt 2020 einmalig erhöhte Ausgaben in Höhe von Euro 29.000,- notwendig, die allerdings für das darauf folgende Haushaltsjahr wieder gesenkt werden können. Änderung: Einmalige, vorübergehende Erhöhung der “Betriebsausgaben Kunstausstellungen“ von bisher Euro 18.150,- um Euro 10.850,- auf Euro 29.000,-. Zu Beschlussvorschlag 2.3) Kostenerstattung an BGL - Städt. Galerie (Kunstausstellungen) Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Wegen der erforderlichen, aufwändigen Kunsttransporte, Verpackungs- und Ladearbeiten, Sockelvorbereitungen und Vielem mehr, müssen auch die zugehörigen BGL-Kosten und andere Ausstellungsnebenkosten schon frühzeitig freigegeben werden. Wegen des 2020 für “Kunst in die Stadt!“ stark erhöhten Arbeitsaufwands vor Ort in Lahr, vor allem Drucksache 167/2019 Seite - 4 - zusätzliche Sockel- und Pflasterarbeiten, bleiben die zugehörigen BGL-Kosten auf dem bisherigem Niveau in Höhe von Euro 19.100,Keine Änderung gegenüber Haushalt 2019 Zu Beschlussvorschlag 2.4) PuppenParade Ortenau - Interkommunales Figurentheaterfestival Ebenso gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die PuppenParade Ortenau, die jeweils bereits im März des Folgejahres stattfindet, Buchungen und Zusagen daher schon spätestens im Sommer des Vorjahres stattfinden müssen, um Programm und Programmheft rechtzeitig im Herbst des Vorjahres fertigstellen zu können. Umso mehr sich die interkommunale Zusammenarbeit für dieses kreisweite Festival professionalisiert, erweitert und eingespielt hat, umso dringender wurde zwischenzeitlich auch der frühzeitige Buchungsbeginn. Um das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst frühzeitig zu erreichen, wird seit 2011 das PuppenParade-Programmheft und die Ortenau-Pressekonferenz bereits im Dezember des jew. Vorjahres produziert bzw. abgehalten. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: PuppenParade Ortenau - Kosten der Lahrer Beteiligung aller städtischen Veranstalter am interkommunalen Figurentheaterfestival PuppenParade Ortenau - Einzelplan 3 / UA 3310: Die Erhöhung der Gesamtausgaben für das zurückliegende Festivaljahr 2019 auf Euro 31.750,- war eine vorübergehende, einmalige, die vor allem wegen einer besonderen, auch teuren Veranstaltung, „Die Zauberflöte Eine Prüfung“, notwendig geworden war. Für 2020 können die Finanzpositionen nun wieder auf ein niedrigeres Niveau zurückgefahren werden. Änderung: Reduzierung der Gesamtausgaben um Euro 9.140,- auf nur noch Euro 22.610,- und der Gesamteinnahmen auf Euro 7.730,- bei einem Zuschussbedarf von Euro 14.880,-. Guido Schöneboom Gottfried Berger __________________________________________________________________________ * Inthega: Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen (Stadt Lahr ist Mitglied)