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Beschlussvorlage (Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2020/2021 und das Haushaltsjahr 2020)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 41
Stehle

Datum: 17.06.2019 Az.: be/ste

Drucksache Nr.: 167/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Kulturausschuss

02.07.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

22.07.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für
die Spielzeit 2020/2021 und das Haushaltsjahr 2020
Beschlussvorschlag:
1) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September
2020 bis Juli 2021 Künstlern und Agenturen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der
Folge wird Amt 41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Haushaltsstelle 1.3310.620000 (Theater- und Konzertaufwand) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 167.000,- erteilt. Dieser
Beschluss umfasst auch die im betreffenden UA zugehörigen BGL-Kosten in Höhe von Euro
27.000,-.
2) Amt 41 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des KulturEtats Künstlern/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge
wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese Etat-Bereiche für den Haushalt 2020 erteilt:
2.1) Kultursommer - Einzelplan 3 / UA 3661: Mit einem Zuschussbedarf in Höhe von
Euro 8.300,2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210: In Höhe von Euro
29.000,2.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie - Einzelplan 3 / UA 3210: In Höhe von
Euro 19.100,-.
2.4) PuppenParade Ortenau 2020 - Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstalter - Einzelplan 3 / UA 3310: Senkung der Gesamtausgaben um Euro 9.140,- auf Euro
22.610,-.
Die Ausführungen im Beschlussvorschlag und in der Begründung beziehen sich auf die noch gültigen Finanzpositionen und Unterabschnitte des kameralen Haushalts. Im Rahmen der Neuaufstellung des Haushaltsplanes 2020, die erstmalig nach den Maßgaben des Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens erfolgt, gilt der Beschluss gleichlautend für die noch abschließend
festzulegenden Positionen und Budgets im doppischen Haushalt.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Sachdarstellung:
Ausgangspunkt des Haushaltsvorgriffs:
Laut § 39 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung BW kann nur der Gemeinderat den Erlass von
Satzungen (Haushaltssatzung) und Rechtsverordnungen beschließen, was einen Vorgriff auf
künftige Haushaltsjahre einschließt.
In Abstimmung zwischen dem Kulturdezernenten, dem Kulturamt, der Stadtkämmerei und
dem Rechnungsprüfungsamt wurde deshalb zurückliegend vereinbart, wegen der Notwendigkeit des Haushaltsvorgriffs für den frühzeitigen Abschluss u.a. des Veranstaltungs- und
Kunstprogramms einerseits und der erforderlichen Rechtssicherheit andererseits, diesen
Vorgang auf eine durch Gemeinderatsbeschluss gesicherte Basis zu stellen.
Dieser Weg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe weiterhin zu beschreiten - in selber Weise, wie bereits bisher alljährlich seit der Spielzeit 2010/2011 - da mit den Planungen, verbindlichen Zusagen und Buchungen einschließlich der hierfür notwendigen Vertragsverhandlungen jeweils spätestens im August für die im Folgejahr beginnende Spielzeit begonnen
werden muss. Das Kulturamt muss aus den hier dargelegten Gründen in der Gemeinderatssitzung im Sommer 2019 einen Beschluss zur Freigabe folgender Veranstaltungs- und anderer Kultur-Etats, einschließlich der jeweils zugehörigen BGL-Kosten, erhalten. Dies wird hier
nachfolgend im Einzelnen beantragt und erläutert.
Zu Beschlussvorschlag 1)
Veranstaltungsprogramm (Theater, Konzerte etc.)
Die Kulturämter der Städte, die ihr Veranstaltungsprogramm auf der Basis von Tourneeangeboten zusammenstellen, müssen alljährlich spätestens ab August - dem Monat, in welchem die ersten Gastspielangebote bei den Kulturämtern eingehen - in der Lage sein, Veranstaltungen und Termine zu buchen und verbindliche Zusagen gegenüber Agenturen, Theatern, Orchestern und Künstlern auszusprechen, da diese Angebote sonst eventuell nicht
mehr verfügbar sind, vor allem dann, wenn es sich um besonders attraktive Veranstaltungsangebote, z.B. mit bekannten Schauspielern handelt. Jeweils im Oktober findet die Inthega*Herbsttagung statt, auf welcher alle maßgeblichen Tournee-Agenturen und Produzenten wie
auf einer Messe vertreten sind und auf der die Kulturämter ihr Veranstaltungsprogramm für
die nächste Spielzeit jeweils von September des nächsten bis Sommer des übernächsten
Jahres verbindlich buchen müssen, weil im Anschluss daran die Tourneen und TourneeRouten terminiert und geplant werden. Ein weiterer Grund für die frühen Buchungen ist der
notwendige zeitliche Vorlauf für die Herstellung des nächsten Abo-Magazins und des Spielzeit-Magins „LahrKultur“ sowie in Verbindung damit die Einhaltung der in den AbonnementBedingungen festgesetzten Angebots- und Kündigungs-Fristen (betrifft derzeit rund 1.000
gebuchte Abonnements).
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Veranstaltungsprogramm für die Spielzeit 2020 bis Juli 2021
Einzelplan 3 / UA 3310, Theater- und Konzertaufwand und Eintrittsgelder: Mit einem Zuschussbedarf von Euro 167.000,-. Dieser Beschluss umfasst auch die im betr. Unterabschnitt zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der im Haushalt 2019 bereitgestellten Mittel von
Euro 27.000,Änderung: Voraussichtlich auf Euro 445.000,- steigende Ausgaben, bei voraussichtlich auf
Euro 278.000,- erhöhten Einnahmen und einem um
Euro 8.000,- auf Euro 167.000,- steigenden Zuschussbedarf - wegen gestiegener Veranstaltungs- und Veranstaltungsnebenkosten sowie der Verpflichtung durch Gemeinderats

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beschluss, Print-Medien nur noch auf 100% Recycling-Papier drucken zu lassen. Letzteres
wird in der Zukunft sicherlich irgendwann kostengünstiger, ist aber derzeit noch für sehr
viele Produkte deutlich teurer als der konventionelle Druck.
Zu Beschlussvorschlag 2.1)
Kultursommer „Sternschnuppen“
Auch für den Lahrer Kultursommer sind die vorgenannten frühen Zusage- und Vertragsmöglichkeiten unerlässlich, da sowohl die Ankündigungen und Einladungen an die Lahrer Kulturtreibenden und Kulturträger sehr frühzeitig herausgegeben werden müssen, als auch ebenso
frühzeitig die Anzeigen-Akquisition, die Werbegestaltung, die entsprechende Seite auf der
städtischen Homepage und weitere Vorarbeiten für die nächste Auflage des Kultursommers
frühzeitig in Arbeit genommen und Aufträge erteilt werden müssen.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Kultursommer „Sternschnuppen“
Auch hier steigen wegen der Verpflichtung durch Gemeinderatsbeschluss, Print-Medien
nur noch auf 100% Recycling-Papier drucken zu lassen, Ausgaben und Zuschussbedarf.
Änderung: Die Ausgaben erhöhen sich um Euro 1.400,- auf Euro 10.000,-, der Zuschussbedarf steigt damit von bisher Euro 6.900,- auf Euro 8.300,-.
Zu Beschlussvorschlag 2.2)
Betriebsausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite
Ähnlich wie im Veranstaltungsbereich verhält es sich auch mit den Planungen und zeitlichen
Vorläufen für Kunstausstellungen. Um Künstler muss man sich als Aussteller selbst und zudem möglichst frühzeitig bemühen, sich fachlich auf dem Laufenden halten und mit den gewünschten Künstlern selbst früh in Kontakt treten. In dieser Sparte werden, im Unterschied
zu fast allen anderen, kaum Angebote/Bewerbungen von Künstlerseite eingesandt.- Die zeitlichen Vorläufe sind im Kunstbereich daher noch länger als oben genannt - abhängig von
der Qualität des betreffenden Künstlers und von seinen noch freien Terminen. Hier ist die für
den Veranstaltungsbereich oben schon genannte Vorlauffrist von eineinhalb bis zwei Jahren
schon das Minimum, um ein qualitativ hochwertiges Kunstprogramm realisieren zu können.
Dies gilt für die Ausstellungen der Städtischen Galerie und noch mehr für die Reihe „Kunst in
die Stadt!“. Auch hier ist die frühzeitige Zusagemöglichkeit unverzichtbare Arbeitsgrundlage.
Auch die Tage des offenen Ateliers, die „KunstVisite Lahr“, muss für Kulturamt und Lahrer
Künstler frühzeitig planbar sein und vorbereitet werden können.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Betriebsausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite Betriebsausgaben Kunstausstellungen - Einzelplan 3 / UA 3210: Hier werden durch einen erheblichen Transportaufwand sehr schwerer, großer Skulpturen des hochkarätigen
Bildhauers Robert Schad mit voraussichtlich vier langen Speditions-LKW und den Einsatz
eines Schwerlastkrans für den Haushalt 2020 einmalig erhöhte Ausgaben in Höhe von Euro 29.000,- notwendig, die allerdings für das darauf folgende Haushaltsjahr wieder gesenkt
werden können.
Änderung: Einmalige, vorübergehende Erhöhung der “Betriebsausgaben Kunstausstellungen“ von bisher Euro 18.150,- um Euro 10.850,- auf Euro 29.000,-.
Zu Beschlussvorschlag 2.3)
Kostenerstattung an BGL - Städt. Galerie (Kunstausstellungen)
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
Wegen der erforderlichen, aufwändigen Kunsttransporte, Verpackungs- und Ladearbeiten,
Sockelvorbereitungen und Vielem mehr, müssen auch die zugehörigen BGL-Kosten und
andere Ausstellungsnebenkosten schon frühzeitig freigegeben werden. Wegen des 2020
für “Kunst in die Stadt!“ stark erhöhten Arbeitsaufwands vor Ort in Lahr, vor allem

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zusätzliche Sockel- und Pflasterarbeiten, bleiben die zugehörigen BGL-Kosten auf dem
bisherigem Niveau in Höhe von Euro 19.100,Keine Änderung gegenüber Haushalt 2019
Zu Beschlussvorschlag 2.4)
PuppenParade Ortenau - Interkommunales Figurentheaterfestival
Ebenso gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die PuppenParade Ortenau, die
jeweils bereits im März des Folgejahres stattfindet, Buchungen und Zusagen daher schon
spätestens im Sommer des Vorjahres stattfinden müssen, um Programm und Programmheft
rechtzeitig im Herbst des Vorjahres fertigstellen zu können. Umso mehr sich die interkommunale Zusammenarbeit für dieses kreisweite Festival professionalisiert, erweitert und eingespielt hat, umso dringender wurde zwischenzeitlich auch der frühzeitige Buchungsbeginn. Um
das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst frühzeitig zu erreichen, wird seit 2011 das PuppenParade-Programmheft und die Ortenau-Pressekonferenz bereits im Dezember des jew. Vorjahres produziert bzw. abgehalten.
Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen:
PuppenParade Ortenau - Kosten der Lahrer Beteiligung aller städtischen Veranstalter am interkommunalen Figurentheaterfestival
PuppenParade Ortenau - Einzelplan 3 / UA 3310: Die Erhöhung der Gesamtausgaben für
das zurückliegende Festivaljahr 2019 auf Euro 31.750,- war eine vorübergehende, einmalige, die vor allem wegen einer besonderen, auch teuren Veranstaltung, „Die Zauberflöte Eine Prüfung“, notwendig geworden war. Für 2020 können die Finanzpositionen nun wieder auf ein niedrigeres Niveau zurückgefahren werden.
Änderung: Reduzierung der Gesamtausgaben um Euro 9.140,- auf nur noch Euro
22.610,- und der Gesamteinnahmen auf Euro 7.730,- bei einem Zuschussbedarf von Euro
14.880,-.

Guido Schöneboom

Gottfried Berger

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* Inthega: Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen (Stadt Lahr ist Mitglied)