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Informationsvorlage (Bericht über die Haushaltsentwicklung 2019)

                                    
                                        Stadtkämmerei
Allgemeine Finanzverwaltung
und Haushalt

Markus Wurth, Tel.: 0210
markus.wurth@lahr.de
5. Juli 2019

Bericht über die Haushaltsentwicklung 2019

1. Eckdaten zum Haushaltsplan 2019
Der vom Gemeinderat am 17. Dezember 2018 verabschiedete Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2019 umfasst ein Gesamtvolumen von € 162.200.000,--. Hiervon
entfallen € 136.460.000,-- auf den Verwaltungshaushalt und € 25.740.000,-- auf den
Vermögenshaushalt.
Im Planwerk 2019 ist eine Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von € 2.885.000,-- veranschlagt. Zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes ist ein Darlehensbedarf in Höhe von € 11.755.000,-- ausgewiesen.
Mit Erlass vom 10. Januar 2019 hat das Regierungspräsidium Freiburg sowohl die
Gesetzmäßigkeit des Haushaltes 2019 der Stadt Lahr bestätigt als auch den
vorgesehenen Kreditrahmen von € 11.755.000,-- und den Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von € 2.050.000,-- (ohne jede Einschränkung) genehmigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 ist am 29. Januar 2019
erfolgt. Der Haushaltsplan 2019 ist in der Zeit vom 30. Januar bis 7. Februar 2019
öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt worden.

2

2. Zusammenfassung: Haushaltsentwicklung / Hochrechnung 2019
Für den Gesamthaushalt 2019 (Verwaltungs-/Vermögenshaushalt) zeichnet sich
nach dem Stand des Haushaltsvollzugs zum 01.07.2019 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung 2019 in einer Größenordnung von
rechnerisch ca. 2,5 Mio. € ab.
Unter Berücksichtigung weitergehender positiver Erwartungen bzw. Einschätzungen bis zum Jahresende 2019 (z.B. mögliche weitere Verbesserungen bei den
Steuereinnahmen und bei den Finanzzuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichgesetzes

-FAG-)

sowie

den

in

den

vergangenen

Jahren

gewonnenen

Erfahrungswerten beim Haushaltsvollzug könnte sich die Größenordnung der
Ergebnisverbesserung gegenüber der Planung aber auch noch weiter erhöhen.
Diese Erwartung steht unter dem Vorbehalt, dass bis zum Jahresende 2019 keine
unerwarteten haushaltswirksame Vorgänge wie etwa größere Einnahmeverluste
(z.B. Abgänge bei der Gewerbesteuer, Einbußen bei den Finanzzuweisungen) oder
wesentliche Ausgabenerhöhungen (z.B. unabweisbar notwendige Unterhaltungsmaßnahmen, wesentl. Kostensteigerungen bei Investitionsmaßnahmen) eintreten.
Die derzeit im Vergleich zu den Planwerten 2019 in Höhe von rd. 2,5 Mio. €
bezifferbare Haushaltsverbesserung 2019 resultiert insbesondere aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von rd. 1,34 Mio. € (nach Abzug der hierauf
entfallenden Gewerbesteuerumlage von ca. 0,22 Mio. € errechnen sich bereinigte
Mehreinnahmen von ca. 1,12 Mio. €), aus den Finanzzuweisungen im Rahmen des
FAG einschließlich den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer in
saldierter Höhe von zusammengeführt rd. 1,6 Mio. € (Abschlusszahlungen für 2018,
Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung 2019) sowie aus Mehreinnahmen aus der
Veräußerung von Grundvermögen von rd. 1,9 Mio. €.

3

Demgegenüber stehen größere bereits beschlossene bzw. zur Bewilligung
vorgesehene Mehrausgabenvorgänge in Summe von rd. 3,99 Mio. €. Auf die
diesbezüglichen

Ausführungen

im

angeschlossenen

Bericht

über

die

Haushaltsentwicklung 2019 wird verwiesen.
Neben der rein rechnerischen Bewertung des Haushaltsvollzugs 2019 mit Stand zum
01.07.2019 (unter Einbeziehung einzelner Hochrechnungen bis zum Jahresende)
liegen zum Berichtszeitpunkt auch einzelne Sachverhalte bzw. Positionen mit ggf.
höherwertigen finanziellen Auswirkungen vor, die sich gegenwärtig aber nicht
abschließend beurteilen bzw. einschätzen lassen, die jedoch das Jahresergebnis
2019 im Vergleich zur Haushaltsplanung 2019 ggf. spürbar beeinflussen können.
Als Beispiele können hier mögliche Grunderwerbe und Maßnahmen im Rahmen der
Unterbringung von Wohnungslosen genannt werden.
Das tatsächliche Rechnungsergebnis 2019 wird neben den derzeit im Rahmen
des

laufenden

Haushaltsvollzugs

bereits

vorhandenen

bzw.

sich

ab-

zeichnenden Abweichungen mit einer rechnerischen Haushaltsverbesserung
gegenüber der Haushaltsplanung 2019 in einer Größenordnung von rd.
2,5 Mio. € und unter Berücksichtigung weiterer zu erwartenden Veränderungen
bis zum Jahresende 2019 sehr massiv von einem einmaligen Sondereffekt beeinflusst werden.
Hierbei handelt es sich um die gesonderten Auswirkungen bezogen auf die
Thematik „Haushaltsreste“ im Zuge der Umstellung auf das Neue Kommunale
Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) bei der Stadt Lahr zum 01.01.2020.
Im Rahmen der NKHR-Einführung zum Jahresbeginn 2020 wird es weder
rechtlich noch technisch möglich sein, Haushaltsreste für das Jahr 2019 zu
bilden. Insofern wird das (tatsächliche) Jahresergebnis 2019 hierdurch
maßgeblich bestimmt werden.

4

Daraus ergibt sich für alle diejenigen Maßnahmen, für die im laufenden Jahr 2019
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (Haushaltsrest 2018 und/oder Mittelansatz
2019 und/oder bewilligte Mehrausgaben 2019), die aber nicht bis zum 31.12.2019
sondern erst im Folgejahr fertiggestellt bzw. abgeschlossen und rechnungstechnisch
(schluss-)abgewickelt werden können, die Notwendigkeit, den Mittelbedarf im
Folgejahr anstelle von Haushaltsresten 2019 über Mittelneuveranschlagungen im
Haushaltsplan 2020 abzusichern.
Aus diesem Grund wird das Rechnungsergebnis 2019 nicht isoliert, sondern im
Kontext mit den vorgenannten Mittelneuveranschlagungen im Plan 2020 und somit
folglich in einer Zweijahresbetrachtung einzuordnen und zu bewerten sein.
Für das Jahr 2018 sind mit Beschluss des Gemeinderats vom 06.05.2019
Haushaltsausgabereste für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in Summe
von 21,085 Mio. € gebildet und in das Jahr 2019 übertragen worden.
Abzüglich der für den Vermögenshaushalt 2018 gebildeten Haushaltseinnahmereste
in Höhe von 4,148 Mio. € haben sich die Haushaltsreste 2018 in saldierter Höhe von
rd. 17 Mio. € auf das Rechnungsergebnis 2018 ausgewirkt.
Maßgeblich für das Rechnungsergebnis 2019 wird aufgrund der Nichtbildung von
Haushaltsresten 2019 sein, inwiefern die Haushaltsreste 2018 abgebaut und in
welchem Umfang die Planansätze 2019 in Anspruch genommen bzw. umgesetzt
werden.
Der Bericht über die Haushaltsentwicklung 2019 sollte im Zusammenhang mit dem
Rechenschaftsbericht für 2018 gewertet werden.

5

3. Detaillierte Darstellung: Haushaltsentwicklung 2019
(Basis: Stand der Haushaltsrechnung 2019 vom 01.07.2019)
Dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2019 ist als Anlage 2 eine
Zusammenstellung über die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes mit Stand zum 01.07.2019 beigefügt. Die Entwicklung des bisherigen
Haushaltsablaufs 2019 soll mit den nachstehenden Daten und Übersichten
näher erläutert werden:

A) Verwaltungshaushalt 2019
Der Verwaltungshaushalt 2019 weist ein planmäßiges Volumen in Höhe von
€ 136.460.000,-- aus.
Zum 01.07.2019 sind nachstehende Sollzahlen gebucht (im Vergleich dazu
jeweils die Sollzahlen gemäß dem Bericht über die Haushaltsentwicklung 2018 mit
Stand vom 22.06.2018):
Einnahmen

€ 86.411.521,19

(22.06.2018:

€ 82.801.980,89)

Ausgaben

€ 56.280.295,10

(22.06.2018:

€ 50.116.526,83)

Da in den Soll-Einnahmen z.T. auch Buchungen enthalten sind, die den
verbleibenden Zeitraum bis zum Jahresende 2019 betreffen, können aus diesen
Zahlen keine Hochrechnungen abgeleitet werden.
Kassenmäßig sind bis zum 01.07.2019 nachstehende Zahlungen (= Ist) im
Verwaltungshaushalt erfolgt:
Einnahmen:

€ 69.219.874,96

(22.06.2018:

€ 63.373.743,17)

Ausgaben :

€ 62.889.385,89

(22.06.2018:

€ 54.087.792,80)

6

Die Sollzahlen für 2019 setzen sich wie folgt zusammen:
1. Einnahmen des Verwaltungshaushaltes (Stand: 01.07.2019):

E r l ä u t e r u n g e n:
a) Grundsteuer A und B

(Ansatz 2019: 8,185 Mio. €)

Nach der Haushaltsrechnung vom 01.07.2019 ist ein Jahressteuersoll 2019 von
rd. 8,096 Mio. € verbucht, womit die veranschlagten Einnahmeansätze derzeit
in der Summe um rd. € 89.000,-- unterschritten sind. Derzeit wird davon
ausgegangen, dass der Gesamtansatz bis zum Jahresende 2019 erreicht
werden kann.

7

b) Gewerbesteuer

(Ansatz 2019: 30,0 Mio. €)

Zum 01.07.2019 weist die Haushaltsrechnung 2019 verbuchte Gewerbesteuer(soll-)einnahmen in Höhe von rd. 31,34 Mio. € und damit Mehreinnahmen von
rd. 1,34 Mio. € aus.
Unter

Berücksichtigung

der

gesamtwirtschaftlichen

Prognosen

und

insbesondere der örtlichen Verhältnisse sowie der Gewerbesteuerentwicklung
2018 wurde für das Planjahr 2019 zum Zeitpunkt der Haushaltsplanveranschlagung ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 30 Mio. € als
realisierbar angesehen.
Unter der Annahme, dass sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2019 (Ist)
auf rd. 31,34 Mio. € belaufen würde, ergäben sich bei der Gewerbesteuerumlage im Vergleich zur Veranschlagung im Planwerk 2019 in Höhe von
€ 5.230.000,-- Mehrausgaben von rd. € 220.000,-- (auf die weiteren
Ausführungen unter Ziffer 2 d) wird verwiesen).
Somit verbliebe von den derzeitigen Gewerbesteuermehreinnahmen in Höhe
von rd. 1,34 Mio. € unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage noch
eine saldierte Haushaltsverbesserung von rd. 1,12 Mio. €.
Das tatsächlich zu erwartende (Jahres-)Ergebnis der Gewerbesteuer lässt sich
nur äußerst schwer eingrenzen, da es im weiteren Jahresverlauf noch
regelmäßig zu weiteren Nachveranlagungen (Steuernachzahlungen bzw.
Steuererstattungen) kommt und evtl. krisenbedingte Einnahmeminderungen
(Euro-/Staatsschuldenkrise, politische Krisengebiete) sowie Einbußen aus den
Folgewirkungen steuerrelevanter Gesetze nicht unmittelbar greifbar sind.

8

Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens
für die Jahre 2000 bis 2018 auf (Rechnungsergebnisse):

Jahr

Gewerbesteuer

Veränderung +/-

Soll-Einnahmen in Euro

in Euro

2000

17.121.539

2001

17.887.084

765.545

2002

21.484.828

3.597.744

2003

14.710.954

-6.773.874

2004

18.996.958

4.286.004

2005

19.861.117

864.159

2006

21.980.544

2.119.427

2007

19.287.073

-2.693.471

2008

15.499.192

-3.787.881

2009

13.932.095

-1.567.097

2010

12.902.864

-1.029.231

2011

15.552.462

2.649.598

2012

17.449.586

1.897.124

2013

21.514.259

4.064.673

2014

20.123.558

-1.390.701

2015

23.283.860

3.160.301

2016

25.389.506

2.105.646

2017

31.763.361

6.373.855

2018

33.362.640

1.599.278

c) Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
(Gesamtansatz 2019: 20,265 Mio. €)
Gemäß dem Haushaltserlass 2019 des Landes vom 24.09.2018 bzw. der
Fortschreibung nach der Oktober-Steuerschätzung 2018 vom 12.11.2018 wurde
der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für das Jahr 2019 auf
6,983 Mrd. € geschätzt.

9

Auf dieser Grundlage erfolgte unter Ansetzung der maßgeblichen Schlüsselzahl
der Stadt Lahr die Veranschlagung des Planansatzes 2019 in Höhe von
20,265 Mio. € (die gemeindespezifische Schlüsselzahl als Grundlage für die
Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer wird alle drei Jahre
aufgrund einer Steuerstatistik neu festgesetzt).
Nach der Mai-Steuerschätzung 2019 hat das Land das für 2019 prognostizierte
Ausschüttungsvolumen auf 6,759 Mrd. € abgesenkt. Im Wesentlichen
ursächlich ist hierfür das Ende letzten Jahres verabschiedete Familienentlastungsgesetz (u.a. Erhöhung Kindergeld, Kinderfreibetrag, und Grundfreibetrag). Die vorbezifferte Reduzierung würde im Vergleich zur Planung zu
Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 650.000,-- führen.
Den ersten (Abschlags-)Zahlung im Rahmen der vorläufigen Abrechnung für
2019 ist ein Aufkommen von rd. 1,69 Mrd. € zugrunde gelegt worden, was damit
den zweithöchsten Betragswert für das erste Jahresquartal seit dem Jahr 2001
darstellt.
Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2018 hat sich im Januar 2019 bei
einem schlussgerechneten Aufkommen von rd. 6,6 Mrd. € eine Nachzahlung zu
Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 581.569,45 ergeben, die im Jahr 2019
verbucht worden ist.
Die Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sind für das
Berichtsjahr auf der Basis eines Aufkommens von 1,012 Mrd. € mit 4,465 Mio. €
veranschlagt worden.
Nach der Mai-Steuerschätzung 2019 ist das geschätzte Volumen für den
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für 2019 auf 1,142 Mrd. € angehoben
worden. Hieraus errechnen sich voraussichtliche Mehreinnahmen in Höhe von
rd. € 575.000,--.

10

Aus der (Spitz-)Abrechnung für das Jahr 2018 hat sich im März 2019 bei einem
schlussgerechneten Aufkommen von rd. 1,03 Mio. € eine Nachzahlung zu
Gunsten der Stadt Lahr in Höhe von € 90.852,21 ergeben, die im Jahr 2019
verbucht wurde.

d) Finanzzuweisungen (Finanzausgleichsgesetz) (Ansatz 2019: 34,2 Mio. €)
Die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft wurden für
die ersten beiden Quartale 2019 mit einer Ausschüttungsquote von 35,8 % (im
Vorjahr ebenfalls 35,8 %) und die Mehrzuweisungen wie im Vorjahr mit einer
Quote von 14,2 % gutgeschrieben.
Im Haushaltserlass für das Jahr 2019 vom 24.09.2018 bzw. mit der
Fortschreibung nach der Oktober-Steuerschätzung 2018 vom 12.11.2018 hat
das

Land

den

Gemeinden

empfohlen,

bei

der

Berechnung

der

Schlüsselzuweisungen von einem Grundkopfbetrag in Höhe von € 1.404
auszugehen. Hieraus ergibt sich für die Stadt Lahr unter Berücksichtigung der
vorläufig angesetzten Einwohnerzahl ein gemeindespezifischer Kopfbetrag von
€ 1.741,10. Auf dieser Grundlage sind die Schlüsselzuweisungen nach dem
Finanzausgleichsgesetz für 2019 mit 31,34 Mio. € (im Vorjahr 28,315 Mio. €)
veranschlagt worden.
Nach der Mai-Steuerschätzung 2019 hat das Land den voraussichtlichen
Grundkopfbetrag auf € 1.401,-- abgesenkt. Für die Stadt Lahr ergäben sich
hieraus Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 145.000,--.
Da zum Zeitpunkt der Aufstellung bzw. Verabschiedung des Haushaltsplans
2019 die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg auf Basis des
Zensus 2011 zum Stichtag 30.06.2018 (= maßgebliche Einwohnerzahl für die
Berechnung

der

Finanzausgleichsleistungen

2019)

fortzuschreibenden

Einwohnerzahlen der Kommunen des Landes (noch) nicht vorlagen, wurde der
zu diesem Zeitpunkt vom Statistischen Landesamt zuletzt veröffentlichte
Einwohnerstand der Stadt Lahr zum 31.12.2017 herangezogen und eine
Hochrechnung zum 30.06.2018 vorgenommen.

11

Im Zuge der zweiten FAG-Teilzahlung für 2019 ist vom Statistischen Landesamt
Baden-Württemberg

eine

Bevölkerungsfortschreibung

zum

30.06.2018

zuzüglich eines ersten Korrekturlaufes sowie eine Anpassung der sog.
„Hinzurechnungen“ vorgenommen worden. Danach war die Einwohnerzahl mit
Stand zum 30.06.2018 im Vergleich zur Veranschlagungsgrundlage um 339
Köpfe zu erhöhen, was damit trotz der Absenkung des Grundkopfbetrages zu
voraussichtlichen Mehreinnahmen in Höhe von rd. € 420.000,-- führen wird.
Die kommunale Investitionspauschale ist im Planwerk 2019 unter Ansetzung
eines Kopfbetrags von € 91,00 je gewichteten Einwohner mit einem
Einnahmeansatz in Höhe von 4,215 Mio. € veranschlagt worden.
Nach der Mai-Steuerschätzung 2018 hat das Land den Kopfbetrag auf
voraussichtlich € 90,-- je gewichteten Einwohner reduziert. Hieraus errechnen
sich für die Stadt Lahr Mindereinnahmen in Höhe von rd. € 17.000,--.
Beim Familienleistungsausgleich sind -bei einem Einnahmeansatz 2019 in
Höhe von 1,485 Mio. € - nach der Mai-Steuerschätzung 2019 mit einer
prognostizierten

Verringerung

des

Ausschüttungsvolumens

2019

auf

504,3 Mio. € (zuvor: 512,5 Mio. €) im Vergleich zur Planung Mindereinnahmen
und zwar in rechnerischer Höhe von € 23.000,-- zu erwarten.
Im Zuge der im Mai/Juni 2019 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der FAGLeistungen für das Jahr 2018 ergab sich eine Nachzahlung zu Gunsten der
Stadt Lahr in saldierter Höhe von € 402.694,92. Hiervon entfällt der größte
Anteil auf die Schlüsselzuweisungen mit einem Betrag in Höhe von
€ 317.323,30.

e) Zusammenfassung: Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung 2019
Insgesamt gesehen führen die vorstehend unter den Buchstaben c) und d)
erläuterten Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung 2019 zu voraussichtlichen
saldierten Mehreinnahmen in Gesamthöhe von rd. € 305.000,--.

12

f) Gebühren und ähnliche Entgelte
Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten

(Ansatz 2019: 6,67 Mio. €)
(Ansatz 2019: 4,26 Mio. €)

Zum 01.07.2019 belaufen sich die Einnahmen aus Gebühren und ähnlichen
Entgelten auf rd. 3,66 Mio. € (22.06.2018: rd. 3,32 Mio. €) und die Einnahmen
aus Verkauf, Mieten und Pachten auf rd. 3,08 Mio. € (22.06.2018: rd.
2,64 Mio. €).

g) Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und
aus Konzessionsabgaben

(Ansatz 2019: 2,881 Mio. €)

Die verbuchten Einnahmen aus Gewinnanteilen von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen sowie aus Konzessionsabgaben belaufen sich
zum 01.07.2019 auf rd. 1,2 Mio. € (22.06.2018: rd. 1,3 Mio. €).
Die Konzessionsabgabe „Wasser“ ist im Plan 2019 in Höhe von € 540.000,-veranschlagt. Die Haushaltsrechnung 2019 weist hier mit Stand zum
01.07.2019 Mindereinnahmen in Höhe von € 90.000,-- aus. Bis zum
Jahresende 2019 werden nach einer Hochrechnung Mehreinnahmen in einer
Größenordnung von bis zu rd. 240.000,-- € erwartet.

h) Weitere Finanzeinnahmen

Ansatz 2019: 3,45 Mio. €)

Unter dieser Rubrik sind u.a. Einnahmen aus Nachzahlungszinsen für die
Gewerbesteuer gefasst. Die Haushaltsrechnung 2019 weist hier zum
01.07.2019 Mehreinnahmen von € 274.968,-- aus. Ob und ggf. in welcher Höhe
hier Mehreinnahmen bis zum Jahresschluss 2019 verbleiben werden hängt
auch davon ab, zu welchem Ergebnis eine anhängige (allgemeine) gerichtliche
Überprüfung in der Frage der Verzinsung (Zinshöhe) führen wird.
Für den Unterabschnitt „Wirtschaftsförderung“ weist die Haushaltsrechnung mit
Stand zum 01.07.2019 unter der Finanzposition „Sonstige Finanzeinnahmen“
Mehreinnahmen von € 976.890,-- aus.

13

Hierbei handelt es sich um Steuereinnahmen das Zweckverbandareal West
betreffend. Diese werden für den Zweckverband Industrie- und Gewerbepark
Raum Lahr gemarkungsbezogen vereinnahmt und unter Berücksichtigung der
Auswirkungen der Finanzausgleichsbestimmungen auf Basis der vorhandenen
Vereinbarung an den Zweckverband ausgereicht.
Im gleichen Unterabschnitt sind unter der Finanzposition „Ablieferung von
Steuern an Zweckverbände“ deckungsgleiche Mehrausgaben ausgewiesen, so
dass zum Berichtsstichtag eine finanzielle Neutralität gegeben ist.

i) Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke

(Ansatz 2019: 12,447 Mio. €)

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke sind im
Haushaltsplan 2019 in Höhe von insgesamt € 12.446.800,-- veranschlagt. Zum
Berichtszeitpunkt 01.07.2019 weist die Haushaltsrechnung 2019 verbuchte
Einnahmen in Höhe von € 6.747.093,68 aus.
Mit Rundschreiben vom Frühjahr 2019 hat der Städtetag Baden-Württemberg
bezogen auf die lfd. Förderung im Rahmen des Kleinkindlastenausgleichs
(Klein-/Krippenkinder

von

unter

3

Jahren)

mitgeteilt,

dass

sich

der

Zuweisungsbetrag 2019 je gewichteten Kind auf voraussichtlich € 14.991,-belaufen wird. Für die Haushaltsplanveranschlagung 2019 ist entsprechend
dem Haushaltserlass 2019 des Landes (vorläufig) der Jahresbetrag 2018
zugrunde gelegt worden.
Für die Stadt Lahr ergeben sich aus der Erhöhung des Zuweisungsbetrages je
Kind Mehreinnahmen in voraussichtlicher Höhe von rd. € 43.000,--. Daneben
zeichnen sich auch im Rahmen des Kindergartenlastenausgleiches 2019
(Kindergartenförderung für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren) infolge einer
Anhebung des Kopfbetrages deutliche Mehreinnahmen und zwar in Höhe von
rd. 450.000,-- € ab.

14

Im Zuge der zweiten FAG-Teilzahlung für 2019 hat das Land im Juni 2019
erstmals eine pauschale Zuweisung zur Förderung der Digitalisierung der
Schulen in Höhe von 75. Mio. € ausgeschüttet. Die Stadt Lahr hat hieraus eine
Zuweisung in Höhe von € 273.985,79 erhalten. Diese Zuweisung konnte im
Plan 2019 nicht berücksichtigt werden, da die Fördermodalitäten zum
damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannt waren. Die Fördermittel sollen zu
zweckentsprechenden Ausgaben führen und für Digitalisierungsmaßnahmen an
den städtischen Schulen eingesetzt werden.
Für die Veranschlagung der Sachkostenbeiträge im Haushaltsplan 2019 wurden
gemäß der Empfehlung des Landes für die kommunale Haushaltsplanung 2019
(vorläufig) die Sachkostenbeiträge 2018 herangezogen. Mit der Änderung der
Schullastenverordnung des Landes sind die Sachkostenbeiträge für das Jahr
2019

festgesetzt

worden.

Hieraus

ergeben

sich

für die

Stadt

Lahr

voraussichtliche Mehreinnahmen in Höhe von ca. € 190.000,--.

j) Sonstige Einnahmen

(Ansatz 2019: 5,895 Mio. €)

Die sonstigen Einnahmen sind zum 01.07.2019 mit einem Gesamtbetrag in
Höhe von rd. 4,15 Mio. € verbucht. In diversen Unterabschnitten weist die
Haushaltsrechnung 2019 zum 01.07.2019 verschiedenartige Mehreinnahmen
(z.B. vermischte Einnahmen, Ersatz von Sachausgaben, Personalkostenersätze) in kumulierter Höhe von rd. € 300.000,-- aus.

15

2. Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (Stand: 01.07.2019):
Die Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes (Soll) liegen zum 01.07.2019
bei rd. 56,3 Mio. € (22.06.2018: rd. 50,12 Mio.), was einem Anteil von 41,25 %
entspricht (22.06.2018: rd. 38,4 %). Da die kalkulatorischen Kosten noch nicht und
die inneren Verrechnungen nur teilweise verbucht sind, ist eine Hochrechnung mit
den Sollzahlen nicht aussagekräftig. Im Einzelnen sind folgende Halbjahreswerte
darzustellen:

Neben den Ausgabeansätzen stehen im Verwaltungshaushalt 2019 noch
Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 6.768.000,-- zur Verfügung. Diese sind in voller Höhe bei obigen, ausgewiesenen (Soll-)Ausgaben
entsprechend berücksichtigt.

16

Aus diesem Grund weist die Position „Unterhaltungskosten“ zum Berichtszeitpunkt
(auch noch) einen negativen Betragswert aus.

Erläuterungen
a) Personalausgaben

(Ansatz 2019: 35,72 Mio. €)

Die Personalausgaben sind im Verwaltungshaushalt 2019 mit € 35.719.700,-veranschlagt (im Vorjahr: € 33.420.400,--). Mit Stand zum 01.07.2019 sind
€ 16.644.803,48 an Personalkosten abgeflossen (22.06.2018 rd. 15,27 Mio. €).
Dies entspricht rd. 46,6 % des Haushaltsansatzes.
Die Jahresrechnung für 2018 hat die Personalausgaben 2018 in einer
Gesamthöhe von € 32.653.156,45 ausgewiesen.
Im Haushaltsplan 2019 ist eine globale Minderausgabe in Höhe von € 710.000,aufgenommen worden. Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von rd. € 345.000,-- auf
den Personalsektor (auf die ergänzenden Ausführungen unter Ziffer 2 i) wird
verwiesen).

b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

(Ansatz 2019: 44,60 Mio.€)

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand der Gruppierungen 50 bis 678
(ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) ist mit einem
Gesamtbetrag von rd. 38,57 Mio. € veranschlagt und liegt damit deutlich über dem
Vorjahresniveau mit rd. 32,96 Mio. €. Zum 01.07.2019 sind für diesen Bereich rd.
15,00 Mio. € verausgabt worden (22.06.20178 rd. 11,16 Mio. €).
Die darin u.a. enthaltenen Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke
und baulichen Anlagen sowie für das sonstige unbewegliche Vermögen sind mit
insgesamt € 8.929.150,-- und damit im Vorjahresvergleich (€ 6.797.450,--) um
€ 2.131.700,-- höher veranschlagt.

17

Hervorzuheben

ist

hierbei

die

deutlich

erhöhte

Mittelbereitstellung

für

Schulsanierungsmaßnahmen auf Basis der vom Rat zuletzt am 19.03.2018
beschlossenen Fortschreibung des städtischen Schulsanierungsprogrammes
infolge von neuen Fördermöglichkeiten.
Bund und Land haben jeweils eigene Förderprogramme für die Sanierung von
kommunalen Schulgebäuden aufgelegt.
Mit den zwei Förderprogrammen eröffnet sich für die Stadt die Möglichkeit,
ohnehin vorgesehene Schulsanierungsmaßnahmen unter Einbeziehung von
Maßnahmen nach dem Klimaschutzteilkonzept mit einer -zumindest im besten
Fall- ansehnlichen Förderung umzusetzen.
Die Mittel für Schulsanierungsmaßnahmen, die im Haushaltsplan 2019 in
Gesamthöhe von € 4.203.300,-- veranschlagt sind, teilen sich wie folgt auf:
-Schulsanierungsprogramm (SSP) -ohne Förderung-:

€

213.200,--

-Schulsanierungsfonds Land (SSF) -mit erwarteter Förderung-:

€

908.800,--

-KInvFG II* Bund -mit bereits bewilligter Förderung-:

€ 3.081.300,--

(*Kommunalinvestitionsförderungsgesetz -Kapitel II)

Die Haushaltsrechnung 2019 weist zum 01.07.2019 für die Unterhaltung der
Grundstücke und baulichen Anlagen verbuchte Ausgaben in Höhe von rd.
-3.468 Mio. € aus (dieser zum Berichtszeitpunkt negative Buchungsstand geht auf
die für den Unterhaltungsbereich gebildeten Haushaltsausgabereste 2018 zurück).
Für Mieten und Pachten sind im Plan 2019 Gesamtausgaben in Höhe von
€ 2.074.250,-- veranschlagt. Zum Berichtszeitpunkt sind hier Ausgaben in Höhe
von € 980.099,27 geleistet worden. Bei den Mietaufwendungen im Bereich der
Förderung von Kindertagesstätten sowie der Betreuung und Förderung der
Integration von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Asylberechtigten werden sich
voraussichtliche Einsparungen in zusammengeführter Höhe von € 190.000,-ergeben.

18

Für die Bewirtschaftung von Gebäuden (Gruppierung 54 –Energiekosten,
Hausdienst, u.a.) stehen Haushaltsmittel in Gesamthöhe von rd. 4,11 Mio. €
bereit. Bis zum 01.07.2019 sind Ausgaben in Höhe von rd. 2,2 Mio. € geleistet
worden (22.06.2018: 1,77 Mio. €).

c) Zuweisungen und Zuschüsse

(Ansatz 2019: 12,41 Mio. €)

Die Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen) sind im Haushaltsplan
2019 mit insgesamt € 12.411.500,-- und damit im Vorjahresvergleich um
€ 1.608.800,-- höher veranschlagt worden.
Mit Stand zum 01.07.2019 wurden Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe von rd.
4,9 Mio. € geleistet.
Für Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche
Einrichtungen sind Gesamtausgaben in Höhe von rd. 12,03 Mio. € (im Vorjahr rd.
10,4 Mio. €) veranschlagt.
Hervorzuheben ist hier insbesondere die Zuschussentwicklung für die Betreuung
von unter dreijährigen Kindern. Im Planwerk 2019 sind hierfür im Unterabschnitt
4648 „Förderung von Kindergärten und Kindertagheimen“ Zuschüsse in Höhe von
rd. 2,65 Mio. € veranschlagt.
Hinsichtlich der Kleinkindbetreuung ist aber auch auf die deutlich höheren
Landeszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleiches seit dem Jahr 2012
(„Pakt für Familien mit Kindern“) hinzuweisen.

d) Gewerbesteuerumlage

(Ansatz 2019: 5,23 Mio. €)

Der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage sollte sich im Jahr
2019 gemäß den Orientierungsdaten des Landes vom 24.09.2018 auf
(voraussichtlich) 68 v.H. (im Vorjahr: 68,5 v.H.) belaufen. Auf dieser Basis erfolgte
auch die Veranschlagung der Gewerbesteuerumlage im Haushaltsplan 2019.

19

Im Frühjahr 2019 hat das Land mitgeteilt, dass sich der Vervielfältiger für die
Berechnung der Gewerbesteuerumlage auf voraussichtlich 64 v.H. reduzieren
wird.
Aus dieser Absenkung des Vervielfältigers errechnen sich bezogen auf die im
Planwerk 2019 veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen von 30,0 Mio. €
Einsparungen bei der Gewerbesteuerumlage von € 306.924,--.
Wie bereits unter Ziffer 1b) ausgeführt, würden sich bei der Gewerbesteuerumlage
unter Berücksichtigung des neuen Vervielfältigers und unter der Annahme, dass
sich das Gewerbesteuerjahresaufkommen 2019 (Ist) auf rd. 31,34 Mio. € belaufen
würde, Mehrausgaben von rd. € 219.897,-- ergeben. In einer Gesamtbetrachtung
würden sich somit im Vergleich zum veranschlagten Mittelansatz im Planwerk
2019 in Höhe von € 5.230.000,--

saldierte Minderausgaben von € 87.027,--

ergeben.
Im Zuge der im Januar 2019 erfolgten (Spitz-)Abrechnung der Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2018 ergab sich bei einem schlussgerechneten
Gewerbesteuer-Ist-Aufkommen 2018 von rd. 33,39 Mio. € eine Nachzahlung zu
Lasten der Stadt Lahr in Höhe von € 104.897,45 die im Jahr 2019verbucht wurde.
Aufgrund der bestehenden haushaltstechnischen „UD-Beziehung“ mit der
Einnahmefinanzposition

„Gewerbesteuer“

gelten

Mehrausgaben

bei

der

Finanzposition „Gewerbesteuerumlage“ bis zur Höhe der tatsächlich verbuchten
Gewerbesteuermehreinnahmen als gedeckt.
Bis zum 01.07.2019 sind für die Gewerbesteuerumlage Ausgaben in Höhe von
€ 1.728.150,19 (einschl. obiger Nachzahlung für 2018) geleistet worden.

e) Finanzausgleichsumlage (FAG-Umlage)

(Ansatz 2019: 15,65 Mio. €)

Der Umlagesatz für die Berechnung der FAG-Umlage 2019 für die Stadt Lahr wird
sich (wie bei der Planung des Ausgabeansatzes angenommen) voraussichtlich auf
22,10 v.H. der Steuerkraftsumme belaufen.

20

Somit errechnet sich auf Basis der für das Jahr 2019 anzusetzenden
Steuerkraftsumme eine FAG-Umlage von aufgerundet € 15.650.000,--.
Zum Berichtszeitpunkt 01.07.2019 sind für die FAG-Umlage Ausgaben in Höhe
von € 7.825.415,10 verbucht worden.

f) Kreisumlage

(Ansatz 2019: 19,475 Mio. €)

Die Veranschlagung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2019 basiert
auf einem Hebesatz von 27,5 v.H. der Steuerkraftsumme. Hieraus errechnet sich
eine Kreisumlage für 2019 in Höhe von aufgerundet € 19.475.000,-- (im Vorjahr:
€ 17.815.000,--). Nach der Haushaltsrechnung mit Stand vom 01.07.2019 weist
die Finanzposition „Kreisumlage“ Ausgaben in Höhe von € 9.737.507,50 aus.

g) Die Zinsaufwendungen sind im Haushaltsplan 2019 mit insgesamt € 923.200,und damit im Vorjahresvergleich um € 70.800,-- geringer veranschlagt. Im
Gesamtansatz ist ein Betrag von € 48.000,-- für das Rahmenkonto Ost
(Flughafenareal) enthalten. Die zum 01.07.2019 gebuchten Zinsausgaben
belaufen

sich

auf

insgesamt

€

440.211,93

(Stand

22.06.2018:

rd. € 382.300,--).
Nach einer Hochrechnung zum 31.12.2019 können bei den Zinsaufwendungen
derzeit Minderausgaben in Höhe von bis zu rd. € 150.000,-- erwartet werden.
Dies ist allgemein auf die günstige Entwicklung des Zinsniveaus und im Weiteren
insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Berichtszeitraum aufgrund der
guten Kassenliquidität noch keine Darlehensneuaufnahme erfolgt ist bzw. eine
solche voraussichtlich erst im Laufe des dritten oder vierten Quartals 2019
anstehen wird.

21

h) Deckungsreserve
Im Haushaltsplan 2019, Unterabschnitt „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“, ist
betragsgleich wie im Vorjahr eine Deckungsreserve in Höhe von € 100.000,-eingestellt worden. Damit sollen in erster Linie Mehrausgaben im Bereich der
Gebäudeunterhaltung und im Bewirtschaftungsbereich abgedeckt werden. Mittel
der Deckungsreserve mussten bis zum Berichtszeitpunkt 01.07.2019 noch nicht
in Anspruch genommen worden.

i) Globale Minderausgabe
Im Unterabschnitt 1.9100 „Sonstige allg. Finanzwirtschaft“ ist eine globale
Minderausgabe in Höhe von € 710.000,-- (im Vorjahr € 630.000,--) in den
Haushaltsplan 2019 aufgenommen worden.
Nach den gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen kann im Verwaltungshaushalt eine pauschale Kürzung von Ausgaben unter Angabe der zu kürzenden
Ausgaben-Gruppen bis zum Betrag von 1 v.H. der Summe der Ausgabenansätze
veranschlagt werden (globale Minderausgabe).
Die globale Minderausgabe bezieht sich mit einem Betrag von rd. € 350.000,-- auf
die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie mit einem Betrag von rd.
€ 360.000,-- auf ausgewählte Ausgabenbereiche des sächlichen Verwaltungsund Betriebsaufwandes (Hauptgruppe 5 und 6).
Nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsrechnung 2019 wird davon
ausgegangen, dass die mit der veranschlagten globalen Minderausgabe
einhergehenden Einsparungen auch erreicht werden können.

j) Die sonstigen Ausgaben liegen im Rahmen des Haushaltsplans. Trotz einer
restriktiven Veranschlagung sind derzeit keine stark ergebnisgefährdenden
Entwicklungen erkennbar. Zusätzliche Mittelbedarfe haben sich aber bereits und
werden sich erfahrungsgemäß auch im weiteren Jahresverlauf insbesondere bei
den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen ergeben.

22

Neben den vorgenannten Positionen zeichnen sich derzeit in verschiedenen
Unterabschnitten des Verwaltungshaushaltes Mehrausgaben in Höhe von bis zu
ca. € 300.000,-- ab (zu gegebener Zeit wären diesbezüglich noch entsprechende
Bewilligungen einzuholen). Die sparsame Bewirtschaftung der Haushaltsmittel bis
zum Jahresende wird daher mit hohem Nachdruck weiterzuführen sein.

Fazit für den Verwaltungshaushalt 2019:
Für den Verwaltungshaushalt 2019 zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit
Stand zum 01.07.2019 saldiert eine Verbesserung gegenüber der Planung 2019
in Höhe von ca. € 4.230.000,-- ab.
Hierbei bestehen aber noch etliche einnahme- wie ausgabeseitige (sowohl
ergebnispositive als auch -negative) Unwägbarkeiten (z.B. beim Gewerbesteueraufkommen, hinsichtlich den Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2019
oder der Ausgabenentwicklung im Sachkostenbereich), so dass sich diese
Größenordnung im weiteren Jahresverlauf auch noch (deutlich) verändern kann.

23

B) Vermögenshaushalt 2019
Der Vermögenshaushalt 2019 weist ein Volumen in Höhe von € 25.740.000,-- aus.
Zusätzlich stehen im Berichtsjahr 2019 vermögenswirksame Haushaltsausgabereste aus dem Jahr 2018 in Höhe von € 14.317.000,-- zur Verfügung, so dass für
2019 ein ausgabeseitiges Gesamtvolumen in Höhe von € 40.057.000,-bereitgestellt ist.
Von den im Planwerk 2019 veranschlagten Gesamtausgaben (25,74 Mio. €)
entfallen u.a.:
- € 2.510.000,--

auf den Vermögenserwerb

- € 15.265.000,--

auf Baumaßnahmen

- € 5.315.000,--

auf Investitionszuschüsse an Dritte.

Von den bereitgestellten Zuweisungs- und Zuschussmittel für Investitionen Dritter
sind Mittel i.H.v. 2,33 Mio. € als Zuführungen an die Landesgartenschau (LGS)
Lahr 2018 GmbH vorgesehen.
Hierbei handelt es sich um Zuführungen für Maßnahmen gemäß dem Rahmenund Kostenplan der LGS 2018 (0,53 Mio. €), für Maßnahmen nach dem
Zukunftsinvestitionsprogramm Lahr 2019 (1,6 Mio. €) und um Zuführungen gem.
dem Erfolgsplan der GmbH (0,2 Mio. €).

24

1. (Soll-)Einnahmen des Vermögenshaushaltes (Stand: 01.07.2019)

Im Vermögenshaushalt sind neben den im Planwerk 2019 veranschlagten
Einnahmepositionen auch Haushaltseinnahmereste aus dem Vorjahr in Höhe
von € 4.148.000,-- zu berücksichtigen.
Aufgrund dieser Haushaltseinnahmereste weist die Haushaltsrechnung 2019
vom 01.07.2019 (auch nur) Gesamteinnahmen (Soll) von € 743.318,36 aus.
Unter Bereinigung der Einnahmereste aus 2018 sind zum 01.07.2019
Einnahmen in Höhe von € 3.404.681,64 verbucht worden.
Bei den gebildeten Haushaltseinnahmeresten 2018 handelt es sich überwiegend
um Einnahmereste im Rahmen der Förderung von Stadtsanierungs-, Straßenund Schulbaumaßnahmen.
Auf eine Übertragung der noch in Höhe von 9,065 Mio. € zur Verfügung
gestandenen Kreditermächtigung des Jahres 2018 per Haushaltseinnahmerest in
das Jahr 2019 wurde aufgrund der anhaltend guten Kassenliquidität und der
Ergebnisverbesserung 2018 verzichtet (GR-Beschluss vom 06.05.2019).

25

Die

Kreditermächtigung

gemäß

Haushaltsplan

2019

beläuft

sich

auf

11,755 Mio. €. Eine Kreditneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt.
Einnahmenseitig weist die Haushaltsrechnung 2019 zum 01.07.2019 folgende
Verbesserungen im Vergleich zur Planung aus bzw. zeichnen sich folgende
Mehreinnahmen ab (Listung > € 30.000,--):
Unterabschnitt/Maßnahme:

Mehreinnahmen von rd.:

2.5620 –Sportplätze- und anlagen
- Zuwendung Kleinspielfeld Bürgerpark

€ 35.000,--

2.6150 –Stadtsanierungsmaßnahme Kanadaring
- Ausgleichsbeträge

€ 130.000,--

2.6300 –Gemeindestraßen
- Zuweisungen/Zuschüsse von Zweckverbänden

€ 125.000,--

2.8800 –Allg. Grundvermögen
- Verkaufserlöse Grundvermögen/Erbbaugrundstücke

€ 1.885.000,--

Summe:

€ 2.175.000,--

Zum allgemeinen Grundvermögen ist anzumerken, dass sich die Verkaufserlöse
im weiteren Jahresverlauf auch noch weiter erhöhen können.

26

2. (Soll-)Ausgaben des Vermögenshaushaltes (Stand: 01.07.2019)

Neben den Ausgabeansätzen stehen im Vermögenshaushalt 2019 noch
Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr in Höhe von € 14.317.000,-- zur
Verfügung. Diese sind in voller Höhe bei den obigen ausgewiesenen (Soll-)
Ausgaben entsprechend berücksichtigt.
Aus diesem Grund weisen einzelne Positionen wie z.B. die Position
„Baumaßnahmen“

zum

Berichtszeitpunkt

(auch

noch)

einen

negativen

Betragswert aus. Unter Bereinigung der gebildeten Haushaltsausgabereste 2018
sind

zum

01.07.2019

(rechnerische)

Ausgaben

in

Gesamthöhe

von

€ 11.650.591,55 verbucht worden.
Ausgabenseitig liegen derzeit folgende (wesentliche) Veränderungen im
Vergleich zur Planung vor bzw. zeichnen sich ab:

27

Unterabschnitt/Maßnahme:

Veränderungen +/- von rd.:

2.5850 –Landesgartenschau 2018
- Verlustabdeckung Durchführung LGS 2018

+ € 2.600.000,--

(Mehrausgabenbewilligung gem. GR-Beschluss vom 01.04.2019
mit Deckung durch bereits feststehende bzw. sich abzeichnende
Haushaltsverbesserungen 2019)

- Verlustabdeckung Wirtschaftsjahr 2019

+€

696.000,--

+€

688.000,--

(vorgesehene Mehrausgabenbewilligung durch den GR am 08.07.2019
mit Deckung durch bereits feststehende bzw. sich abzeichnende
Haushaltsverbesserungen 2019)

2.6300 –Gemeindestraßen
- Ausbau Gehweganlagen entl. Ortsdurchf. Reichenbach
(Mehrausgabenbewilligung gem. GR-Beschluss vom 06.05.2019
mit vorläufiger Deckung)

2.9100. –Sonstige allg. Finanzwirtschaft
- Tilgungsaufwendungen

-

€ 170.000,--

- Diverse Mehrausgaben

+

€ 100.000,--

Summe:

+ € 3.914.000,--

Diverse Unterabschnitte

Fazit für den Vermögenshaushalt 2019:
Für den Vermögenshaushalt 2019 zeichnet sich nach dem Haushaltsvollzug mit
Stand zum 01.07.2019 saldiert eine Verschlechterung gegenüber der Planung
2019 in Höhe von ca. € 1.745.000,-- ab.

28

C) Übersicht über den Stand der Schulden (Kernhaushalt)
Der Schuldenstand entwickelte sich im Betrachtungszeitraum wie folgt:
Schuldenstand zum 01.01.2019:*

€

21.748.186,74

Neuaufnahme bis zum 01.07.2019:

€

0,00

Geleistete Tilgungen bis zum 01.07.2019:

€

1.323.381,00

Schuldenstand zum 01.07.2019:

€

20.424.805,74

(*unter Berücksichtigung des CHF-Darlehens der Stadt mit Wechselkurs zum 31.12.2018)

Im Haushaltsplan 2019 sind die Einnahmen aus Kreditaufnahmen in Höhe von
€ 11.755.000,-- veranschlagt.
Eine Darlehensneuaufnahme ist im Berichtszeitraum nicht erfolgt.

D) Zusammenfassung Gesamthaushalt
Die als Anlage 1 a und 1 b beigefügten Übersichten mit Stand vom 01.07.2019
zeigen

die

wesentlichen

Verwaltungs-

und

bzw.

voraussichtlichen

Vermögenshaushaltes

2019

Abweichungen
gegenüber

Haushaltsplanung 2019 zusammenfassend auf.

Lahr, 5. Juli 2019

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer

des
der