Beschlussvorlage (Feststellung von Hinderungsgründen der neu- und wiedergewählten Mitglieder des Gemeinderats)
22. Juli 2019
Beschlussvorlage Amt: 10/101 Papke Datum: 10.07.2019 Az.: Drucksache Nr.: 191/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 22.07.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Amt 30 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Feststellung von Hinderungsgründen der neu- und wiedergewählten Mitglieder des Gemeinderats Beschlussvorschlag: 1. Gemäß § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) wird festgestellt, dass beim Wahlbewerber Bündnis 90/Die Grünen, Herrn Taner Demiralay, gemäß § 29 Abs. 1, S. 1, Nr. 1 a GemO ein Hinderungsgrund vorliegt. Dies schließt die Ausübung des Gemeinderatsmandats aus. Erste Ersatzbewerberin der Liste ist Frau Rebecca Bohnert. 2. Der Gemeinderat stellt fest, dass für das Eintreten von Frau Rebecca Bohnert und der weiteren neu- und wiedergewählten Mitglieder in den Gemeinderat keine Hinderungsgründe nach § 29 (GemO) vorliegen. Anlage: Verzeichnis der in den Gemeinderat gewählten Mitglieder BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 191/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Durch die Gemeinderatswahl am 26.05.2019 sind die in der Anlage genannten Personen in den Gemeinderat gewählt worden. Herr Demiralay wurde mit Schreiben vom 19.06.2019 auf den Sachverhalt, dass Hinderungsgründe vorliegen könnten, hingewiesen. Ihm wurde mit Schreiben vom 04.07.2019 die Einschätzung des Rechtsamts mitgeteilt, wonach die von ihm wahrgenommenen Aufgaben ihn an der Ausübung seines Gemeinderatsmandats hindern. Herr Demiralay hat am 10.07.2019 erklärt, dass er die Wahl zum Stadtrat annimmt und dass aus seiner Sicht kein Hinderungsgrund vorliegt. Alle weiteren Gewählten wurden mit Schreiben vom 19.06.2019 gemäß § 44 (3) der Kommunalwahlordnung für Baden-Württemberg (KomWO) gebeten, eine Erklärung über die Annahme der Wahl abzugeben und mitzuteilen, ob ein Hinderungsgrund zum Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vorliegt. Alle Gewählten haben erklärt, dass sie die Wahl annehmen und keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat vorliegen. Auch der Verwaltung sind keine bekannt. Mit Schreiben vom 04.07.2019 hat Frau Rebecca Bohnert als Nachrückerin der Liste Bündnis 90/Die Grünen ein entsprechendes Schreiben erhalten und eine zustimmende Erklärung abgegeben. Nach § 29 (5) der Gemeindeordnung entscheidet nach regelmäßigen Wahlen der bisherige Gemeinderat vor Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats über das Vorliegen/Nichtvorliegen von Hinderungsgründen. ________________________ Dr. Wolfgang G. Müller ______________________ Friederike Ohnemus