Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Papke
Datum: 02.07.2019 Az.:
Drucksache Nr.: 193/2019
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
22.07.2019
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Festlegung der beschließenden Ausschüsse und der Zahl der Mitglieder
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die Bildung folgender beschließender Ausschüsse
1.
2.
Haupt- und Personalausschuss
Technischer Ausschuss
2. Der Gemeinderat beschließt außerdem, die Besetzung der beschließenden
Ausschüsse wie folgt vorzunehmen:
1. Haupt- und Personalausschuss:
Sitze
Freie
GRÜNE
SPD
Wähler
14
3
3
2. Technischer Ausschuss:
Sitze
Freie
GRÜNE
Wähler
14
3
3
CDU
AfD
FDP
Linke
Liste Lahr
- Tierschutzpartei
3
2
1
1
1
SPD
CDU
AfD
FDP
Linke
Liste Lahr
- Tierschutzpartei
3
2
1
1
1
Anlage
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 193/2019
Seite - 2 -
Sachdarstellung:
Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) lässt zur Entlastung
des Gemeinderats die Bildung von Ausschüssen zu. Es fällt dabei in die
Zuständigkeit des Gemeinderats, über die Bildung und die Zusammensetzung
u. a. von beschließenden Ausschüssen Beschluss zu fassen. Nach jeder Wahl
des Gemeinderats sind diese neu zu bilden (§ 40 GemO).
Nach der Erörterung in der Sitzung des Ältestenrates am 24.06.2019 wird vorgeschlagen, die beschließenden Ausschüsse Haupt- und Personalausschuss
und Technischer Ausschuss beizubehalten und die Besetzung entsprechend
des Beschlussvorschlags vorzunehmen. Die Berechnung nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ist beigefügt.
Die Bildung von beschließenden Ausschüssen sowie die Mitgliederzahl und
die jeweiligen Zuständigkeiten sind entsprechend der §§ 39 und 40 der GemO
in der Hauptsatzung zu regeln. Da sich die Zahl der Mitglieder in den
Ausschüssen verändert hat, ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich,
(Beschlussvorlage 186/2019)
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Dr. Wolfgang G. Müller
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Friederike Ohnemus