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Beschlussvorlage (Festlegung der beschließenden Ausschüsse und der Zahl der Mitglieder)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Papke

Datum: 02.07.2019 Az.:

Drucksache Nr.: 193/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

22.07.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Festlegung der beschließenden Ausschüsse und der Zahl der Mitglieder
Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt die Bildung folgender beschließender Ausschüsse
1.
2.

Haupt- und Personalausschuss
Technischer Ausschuss

2. Der Gemeinderat beschließt außerdem, die Besetzung der beschließenden

Ausschüsse wie folgt vorzunehmen:
1. Haupt- und Personalausschuss:
Sitze
Freie
GRÜNE
SPD
Wähler

14

3

3

2. Technischer Ausschuss:
Sitze
Freie
GRÜNE
Wähler

14

3

3

CDU

AfD

FDP

Linke
Liste Lahr
- Tierschutzpartei

3

2

1

1

1

SPD

CDU

AfD

FDP

Linke
Liste Lahr
- Tierschutzpartei

3

2

1

1

1

Anlage

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 193/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) lässt zur Entlastung
des Gemeinderats die Bildung von Ausschüssen zu. Es fällt dabei in die
Zuständigkeit des Gemeinderats, über die Bildung und die Zusammensetzung
u. a. von beschließenden Ausschüssen Beschluss zu fassen. Nach jeder Wahl
des Gemeinderats sind diese neu zu bilden (§ 40 GemO).
Nach der Erörterung in der Sitzung des Ältestenrates am 24.06.2019 wird vorgeschlagen, die beschließenden Ausschüsse Haupt- und Personalausschuss
und Technischer Ausschuss beizubehalten und die Besetzung entsprechend
des Beschlussvorschlags vorzunehmen. Die Berechnung nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ist beigefügt.
Die Bildung von beschließenden Ausschüssen sowie die Mitgliederzahl und
die jeweiligen Zuständigkeiten sind entsprechend der §§ 39 und 40 der GemO
in der Hauptsatzung zu regeln. Da sich die Zahl der Mitglieder in den
Ausschüssen verändert hat, ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich,
(Beschlussvorlage 186/2019)

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Dr. Wolfgang G. Müller

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Friederike Ohnemus