Beschlussvorlage (Mustervertrag zur Sozialwohnungsquote - Beschluss - Ermächtigung der Verwaltung)
11. März 2020
Beschlussvorlage Amt: 61 Fink Datum: 20.02.2020 Az.: - 0680/Fk Drucksache Nr.: 52/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 11.03.2020 vorberatend öffentlich Einstimmig Umlaufverfahren 07.04.2020 beschließend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 27.04.2020 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Mustervertrag zur Sozialwohnungsquote - Beschluss - Ermächtigung der Verwaltung Beschlussvorschlag: 1. Der Städtebauliche Mustervertrag zur Erzielung einer Sozialwohnungsquote wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, diesen bei den Bauvorhaben anzuwenden, die vom Beschluss zur Sozialwohnungsquote erfasst werden, sofern dieser ohne inhaltliche Veränderungen angewendet werden kann. Auf die Behandlung in den Gremien kann dann verzichtet werden. 3. Gibt es andere Konstellationen oder spezifische Projekteigenschaften, die eine Anpassung des Mustervertrages erfordern, dann wird dieser den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage(n): Mustervertrag BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 52/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Im Juli 2017 fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass bei Wohnungsbauprojekten, die 10 oder mehr Wohnungen umfassen oder eine Gesamtwohnfläche von über 800 m² aufweisen, mindestens 20 % der Wohnungsfläche als sozialer Mietwohnraum mit mindestens 15-jähriger Preisbindung angeboten werden müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, bereitet das Stadtplanungsamt in der Regel einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vor, der meist auch von einer Veränderungssperre begleitet wird. Parallel wird mit dem Bauherren gesprochen und der Abschluss eines Städtebaulichen V ertrages angestrebt. Häufig erhält die Verwaltung erst Kenntnis von Bauabsichten, wenn bereits konkrete Bauanträge gestellt sind. Dies bedeutet, schnell zu reagieren, um die rechtlichen Rahmenbedingungen (B -Plan und Veränderungssperre) in die Gremien zur Beschlussfassung zu bringen. Wenn die Bauantragsunterlagen vollständig sind, ist dieser nach dem Gesetz im Rahmen von 3 Monaten zu bearbeiten und zu genehmigen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. In Abhängigkeit der Sitzungstermine kann es somit zeitlich eng werden, die Vorlage zum Städtebaulichen Vertrag in die Gremien zur Beratung einzubringen. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, den angehängten Mustervertrag zu beschließen und die Verwaltung zu ermächtigen, diesen ohne erneute Gremienbefassung abzuschließen. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass es keine inhaltlichen Änderungen daran gibt. Sollten Änderungen am Mustervertrag notwendig werden, dann wird die Verwaltung damit in die Gremien zur Beratung gehen. Die Verwaltung würde - bei positiver Beschlussfassung - den Technischen Ausschuss regelmäßig über die abgeschlossenen Städtebaulichen Verträge informieren. Tilman Petters Sabine Fink Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.