Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden…
Sitzung: Technischer Ausschuss (3. Sitzung)
16. Juni 2020
Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden…
Beschlussvorlage (- Begründung mit Umweltbericht)
Beschlussvorlage (- Plananlagen)
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)
16. Juni 2020
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Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden…
Beschlussvorlage (- Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung)Beschlussvorlage (- Plananlagen)Beschlussvorlage (- Begründung mit Umweltbericht)
Beschlussvorlage Amt: 61 Lütkenhaus Datum: 26.02.2020 Az.: -0688 Lü Drucksache Nr.: 59/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat Kippenheim 09.03.2020 vorberatend öffentlich Technischer Ausschuss 11.03.2020 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinderat 27.04.2020 vorberatend öffentlich Einstimmig Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim 16.06.2020 beschließend öffentlich Einstimmig Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Beratung des Entwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Offenlagebeschluss) Beschlussvorschlag: 1. Dem vorliegenden Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der Fassung vom 26.02.2020 wird zugestimmt. 2. Auf Grundlage des Entwurfs wird gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt (Offenlage). Anlage(n): - Plananlagen - Begründung mit Umweltbericht - Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 59/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Festhalle in Kippenheim soll durch einen Neubau ersetzt werden. Voruntersuchungen hatten 3 mögliche Standorte innerhalb Kippenheims ergeben. Nach einem moderierten Bürgerbeteiligungsverfahren wurde der Standort Ortseingang Nord als Ort für ein neues Bürgerhaus mit Festplatz bestimmt. Um die Maßnahmen realisieren zu können, sind die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist neben der Aufstellung eines Bebauungsplans auch der Flächennutzungsplan im betreffenden Bereich zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr/Kippenheim hat daher am 27.09.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen (§ 3. Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB). Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 15.10.2018 bis 16.11.2018. Die innerhalb der Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange führten nach Auswertung zu keinen grundsätzlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes. Es wurden lediglich Detailanpassungen vorgenommen. Die Anregungen sind zusammen mit den jeweiligen Bewertungen als Anlage beigefügt. Innerhalb der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Anregungen bzw. Einwendungen ein. Die Verwaltung empfiehlt, nach Abwägung der vorliegenden Belange dem Entwurf zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim in der vorliegenden Form zuzustimmen und die Offenlage des Entwurfs zu beschließen. Die Gemeinde Kippenheim stellt parallel einen Bebauungsplan auf, um das neue Bürgerhaus baldmöglichst errichten zu können. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden kann im April/Mai 2020 durchgeführt werden. Markus Ibert Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.