Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit)
27. Januar 2020
Beschlussvorlage Amt: 10/101 Datum: 04.12.2019 Az.: 021.131 Ohnemus / Papke Drucksache Nr.: 325/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Langenwinkel 10.12.2019 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Sulz 12.12.2019 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Kuhbach 17.12.2019 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Kippenheimweiler 17.12.2019 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Hugsweier 19.12.2019 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Reichenbach 09.01.2020 vorberatend öffentlich Ortschaftsrat Mietersheim 09.01.2020 vorberatend öffentlich Haupt- und Personalausschuss 13.01.2020 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 27.01.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. 2. Der Gemeinderat genehmigt die entsprechenden Mehrkosten in Höhe von ca. 40.000,00 €. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 325/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: In der Ältestenratssitzung am 02.12.2019 wurde eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung in Anlehnung an die Preissteigerung entsprechend der nachfolgenden Ausführungen befürwortet. Die letzte Erhöhung erfolgte 2012 mit Wirkung zum 01.01.2012. 2013 wurde dann eine weitere Anpassung vorgenommen, nach der auch von der Stadt einberufene Sitzungen, Klausurtagungen sowie Besichtigungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse mit Ausnahme der Gemeinderatssitzungen vergütet werden. Außerdem wurde 2019 die Wahlhelferentschädigung angepasst. Legt man den Verbraucherpreisindex für Deutschland des Statistischen Bundesamtes zu Grunde, ergibt sich von 2012 bis 2018 eine Steigerung von + 8,7 %. Wird für 2019 die gleiche Steigerung wie von 2017 – 2018 (+ 1,8%) angenommen, beläuft sich die Steigerung insgesamt auf + 10,5 %. Nach Aufrundung auf den nächsten 5,00 € Schritt ergeben sich folgende Anpassungen (Monatsbeträge): § Satzung § 1 OB Stellvertretung § 2 Abs. 1 Aufwandsentschädigung Mitglieder des Gemeinderats § 2 Abs. 2 weitere Anlässe / Sitzungen § 2 Abs. 3 Mitglieder Ortschaftsräte § 2 Abs. 5 Fraktionsvorsitz bisher 150,00 € 250,00 € neu 170,00 € 280,00 € 40,00 € 40,00 € 300,00 € 45,00 € 45,00 € 335,00 € Nach § 6 Abs. 2 erhalten die Stellvertretungen der Ortsvorstehenden im Falle der Vertretung für die Dauer der Vertretungszeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,00 € pro Tag. Unter Zugrundelegung der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von + 10,5 % ergibt sich eine Anpassung auf 16,57 € bzw. gerundet auf 20,00 € pro Tag. Auswirkungen auf den Haushalt Die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Stellvertretungen des Oberbürgermeisters (450 €/mtl.), für die Mitglieder des Gemeinderats (8.000 €/mtl.) und für die Fraktionsvorsitzenden (2.100 €/mtl.) belaufen sich aktuell auf insgesamt 10.550 € pro Monat. Eine Steigerung entsprechend der aufgerundeten Sätze bedeutet eine Erhöhung um 1.265 € pro Monat bzw. 15.180 € pro Jahr. Die Erhöhung der monatlichen Pauschale für die Ortschaftsräte von 40 € auf 45 € ist mit Mehrkosten für alle Ortschaftsräte der sieben Stadtteile in Höhe von 360 € pro Monat und insgesamt 4.320 € pro Jahr verbunden. Die Ausgaben für Sitzungsgelder beliefen sich für das Haushaltsjahr 2018 auf rund 171.000 €. Unter Zugrundelegung einer Erhöhung des Sitzungsgelds von 40 € auf 45 € (+12,5 %) für alle Gremienmitglieder (einschl. sachkundige Einwohner) ist von Mehrkosten in Höhe von ca. 21.375 € pro Jahr auszugehen. Drucksache 325/2019 Seite - 3 - Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten entsprechend der aufgerundeten Sätze auf rund 40.000 € pro Jahr (15.180 € + 4.320 € + 21.375 €). Dabei sind die Aufwandsentschädigungen für die Stellvertretungen der Ortsvorstehenden noch nicht berücksichtigt. Es wird vorgeschlagen, dass die Umsetzung der Satzungsänderung nach Vorberatung in den Ortschaftsräten sowie Befassung im HPA und im Gemeinderat rückwirkend zum 01.01.2020 erfolgt. ___________________ Markus Ibert ____________________ Friederike Ohnemus