Beschlussvorlage (Schlussbericht 2018 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
6. Juli 2020
Beschlussvorlage (- Kenntnisnahme des geänderten Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr" - Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs "Abwasserbeseitigung…
Beschlussvorlage (Geänderter Jahresabschluss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2018)
Beschlussvorlage (Schlussbericht 2018 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)
6. Juli 2020
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (- Kenntnisnahme des geänderten Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr" - Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs "Abwasserbeseitigung…
Beschlussvorlage (Geänderter Jahresabschluss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung 2018)Beschlussvorlage (Schlussbericht 2018 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)
Schlussbericht 2018 Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ............................ 3 2. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ................................................................. 3 2.1. Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 3 2.2. Vorjahresabschluss .................................................................................................. 4 2.3. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen ............................................................ 5 3. Vollzug des Wirtschaftsplans .................................................................................. 5 3.1. Wirtschaftsplan 2018 ................................................................................................ 5 3.2. Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) ......................................................................................... 6 3.3. Vermögensplan (§ 2 EigBVO) .................................................................................. 8 3.4. Stellenübersicht (§ 3 EigBVO) ............................................................................... 10 3.5. Kasse ....................................................................................................................... 10 3.6. Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................. 11 3.7. Verrechnungen von Leistungen Dritter ................................................................. 12 3.7.1. 3.7.2. 3.7.3. Personalaufwand ............................................................................. 12 Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster) 12 Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr............................ 13 3.8. Straßenentwässerungskostenanteil ...................................................................... 14 4. Prüfung des Jahresabschlusses 2018 .................................................................. 15 4.1. Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 15 4.2. Prüfung der Buchführung ...................................................................................... 15 4.2.1. 4.2.2. Anlagenbuchhaltung ........................................................................ 16 Periodenabgrenzung ....................................................................... 16 4.3. Prüfung Bilanz und Inventar .................................................................................. 16 4.3.1. 4.3.2. 4.3.3. 4.3.4. 4.3.5. 4.3.6. Anlagevermögen .............................................................................. 17 Beteiligungsvermögen ..................................................................... 17 Forderungen .................................................................................... 18 Ertragszuschüsse ............................................................................ 18 Verbindlichkeiten ............................................................................. 19 Rückstellungen ................................................................................ 20 4.4. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) .................................................................... 22 4.5. Anhang .................................................................................................................... 22 4.6. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB ............................................... 23 4.7. Bilanzanalyse .......................................................................................................... 23 5. Schlussbemerkung................................................................................................. 25 6. Beschlussvorschlag ............................................................................................... 25 ABKÜRZUNGEN AiB Anlagen im Bau AVRL Abwasserverband Raumschaft Lahr EigBG Eigenbetriebsgesetz EigBVO Eigenbetriebsverordnung GemHVO * Gemeindehaushaltsverordnung GemKVO * Gemeindekassenverordnung GemO * Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemPro Gemeindeprüfungsordnung GIS Geo-Informations-System GPA Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg GR Gemeinderat GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch IGP Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr KAG Kommunalabgabengesetz PtB Prüfungsteilbericht RJ Rechnungsjahr RP Regierungspräsidium RPA Rechnungsprüfungsamt VJ Vorjahr VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL Verdingungsordnung für Leistungen VwV Verwaltungsvorschrift WJ Wirtschaftsjahr ZV Zweckverband * Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die GemHVO und die GemKVO in deren alten Fassungen weiter; in der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter. 1. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung (GemPro) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs.1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge. Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der Vergabeverfahren für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung übertragen (§ 112 Abs. 2 GemO). Prüfer des Jahresabschlusses 2018 war Herr Jürgen Witzelmaier. 2. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs 2.1. Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ ab dem Jahre 1998 in Form eines Eigenbetriebs zu führen. Die Rechtsverhältnisse sind in der Betriebssatzung geregelt. Aufgabe des Eigenbetriebs ist es, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung der Stadt Lahr anzunehmen, zu sammeln und der Reinigung zuzuführen. Der Eigenbetrieb erzielt keine Gewinne. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Eigenbetriebs bildet die gebührenrelevanten Erträge und Aufwendungen ab. Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Eigenbetrieb ursprünglich mit einem Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 EUR) ausgestattet. Der Gemeinderat hat am 16.12.2002 beschlossen, die Betriebssatzung zum 01.01.2003 zu ändern und das Stammkapital auf 0,00 EUR zu setzen. Im Gegenzug wurde der Eigenbetrieb mit einem Trägerdarlehen in gleicher Höhe ausgestattet, dass im Wirtschaftsjahr 2018 mit 2,3 % p. a. verzinst wurde. Es wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden durch den Oberbürgermeister wahrgenommen. Seit dem Jahr 2011 sind dem Eigenbetrieb zwei Beschäftigte direkt zugeordnet. Dies wurde erforderlich, da im Rahmen der Umsetzung der Rechtsprechung zur gesplitteten Abwassergebühr auch entschieden wurde, die Abwassergebühren selbst zu erheben. Zuvor wurden diese Gebühren im Verbund mit dem Wasserentgelt durch die badenova AG & Co. KG erhoben. Für Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. Die pauschalen Kostensätze wurden zuletzt entsprechend der VwV-Kostenfestlegung des Finanzministeriums (Stand 28.10.2010) in 2015 kalkuliert. Eine Neuberechnung ist erst nach der Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht zum 01.01.2020 geplant. 2.2. Vorjahresabschluss Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ wurde dem Gemeinderat am 17.12.2018 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn einstimmig zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 36.233.090,95 EUR und einem Jahresgewinn in Höhe von 22.408,32 EUR, gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest. Aus der Erhebung von Abwassergebühren entstand zum 31.12.2017 für den Bereich Niederschlagsabwasser eine Kostenüberdeckung in Höhe von 137.431,61 EUR. Für den Bereich Schmutzwasser ergab sich eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.901,71 EUR. Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG sind Rückstellungen aus Überdeckungen innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses wurde ortsüblich bekannt gemacht und lag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich aus. Der Jahresabschluss 2017 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 herangezogen werden. 2.3. Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EigBG i.V.m. § 6 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) hat der Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung zu führen. Seit dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das ADV-Finanzwesenverfahren SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs.1 und 23 Abs.2 der Gemeindekassenverordnung erteilt wurde. Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist in SAP ein separater Buchungskreis angelegt. Die in § 7 EigBVO geforderte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagennachweis (§ 6 EigBVO) werden mit SAP erstellt. Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht. 3. Vollzug des Wirtschaftsplans Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht. 3.1. Wirtschaftsplan 2018 Der Wirtschaftsplan 2018 wurde am 18.12.2017 gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 81 Abs. 3, 87 Abs. 2, u. 121 Abs. 2 GemO). Er weist folgende Eckdaten auf: Erfolgsplan: - Erträge von: 7.316.200 EUR - Aufwendungen von: 7.316.200 EUR - Jahresgewinn von: 0 EUR Vermögensplan: - Einnahmen und Ausgaben mit jeweils - vorgesehene Kreditaufnahmen: 11.701.500 EUR 9.905,800 EUR - Verpflichtungsermächtigungen: 0 EUR - Höchstbetrag Kassenkredite: 2.000.000 EUR Stellenübersicht: Für den Eigenbetrieb sind folgende Stellen ausgewiesen: Verwaltungsfachangestellte/r (EG 6): 3.2. -2- Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) Erfolgsplan nach FiPo 1. Umsatzerlöse 1.1 Abw assergebühren 1.2 Abw assergebühren eigengefördertes Wasser 1.3 Erlöse aus Verkauf Ergebnis Ansatz Abweichung 2018 EUR 2018 EUR 2018 EUR 7.058.855,27 6.879.400,00 179.455,27 5.515.253,74 5.266.000,00 249.253,74 20.004,25 15.500,00 4.504,25 0,00 0,00 0,00 10.775,77 1.4 Auflösung Kanal-Beiträge 291.075,77 280.300,00 1.5 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse 210.957,00 211.000,00 -43,00 1.6 Straßenentw ässerungskostenanteil 985.192,96 1.079.000,00 -93.807,04 36.371,55 27.600,00 8.771,55 2. sonstige betriebliche Erträge 1.7 sonstige Umsatzerlöse 421.125,47 421.800,00 674,53 2.1 Erträge aus Anlageabgängen 0,00 0,00 0,00 345.740,89 346.000,00 -259,11 52.813,58 50.800,00 2.013,58 289,00 0,00 289,00 22.282,00 25.000,00 -2.718,00 3.380.826,61 4.197.500,00 -816.673,39 0,00 0,00 0,00 10.842,19 43.500,00 -32.657,81 114.140,25 195.000,00 -80.859,75 0,00 1.000,00 -1.000,00 3.5 Maschineninstandhaltung (Pumpw erke) 26.721,77 20.000,00 6.721,77 3.6 Fahrzeug- u. Geräteunterhaltung 34.125,28 30.000,00 4.125,28 157.989,17 370.000,00 -212.010,83 2.2 Erträge aus Auflösung Rückstellungen 2.3 andere betriebliche Erträge 2.4 Abw assergebühren aus Vorjahren 2.5 Entw ässerungsgesuche 3. Materialaufwand 3.1 Energiebezug, Brenn- u. Treibstoffe 3.2 Unterhaltung der Grundstücke u. baulichen Anlagen 3.3 Kanalunterhaltung 3.4 Unterhaltung der Pumpw erke 3.7 Betriebsaufw and Kanäle 3.8 Betriebsaufw and Pumpw erke 128.925,08 110.000,00 18.925,08 2.620.931,84 3.087.000,00 -466.068,16 3.10 Abw asserentgelt an AWV Friesenheim 286.973,88 340.000,00 -53.026,12 3.11 Anschaffung von Werkzeug und Gerät 0,00 500,00 -500,00 177,15 500,00 -322,85 3.9 Betriebskostenumlage Abw asserverband 3.12 Schutzkleidung Ergebnis 4. Löhne und Gehälter 4.1 Besoldung der Beamten 4.2 Entgelt der Beschäftigten 4.3 Beiträge zur Versorgungskasse (Beamte) 4.4 Zusatzversorgungskasse Beschäftigte 4.5 Sozialversicherung Beschäftigte 4.6 Beihilfen, Unterstützung 5. Abschreibungen auf Sachanlagen 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen Ansatz Abweichung 73.765,17 71.100,00 0,00 0,00 2.665,17 0,00 57.774,47 54.700,00 3.074,47 0,00 0,00 0,00 4.923,20 5.100,00 -176,80 11.067,50 11.300,00 -232,50 0,00 0,00 0,00 1.512.877,14 1.555.700,00 -42.822,86 1.684.757,35 632.100,00 1.053.601,11 6.1 Verluste aus Anlagenabgängen 0,00 0,00 0,00 6.2 Abw asserabgabe 0,00 0,00 0,00 24.446,70 23.500,00 946,70 105,82 500,00 -394,18 491.350,00 515.100,00 -23.750,00 1.130.439,27 50.000,00 1.080.439,27 6.3 Versicherungen 6.4 Bürobedarf 6.5 Verw altungskostenbeitrag 6.6 sonstiger betrieblicher Aufw and 6.7 Gebührenrückerstattung Vorjahre 0,00 0,00 0,00 6.8 Anteilige GIS-Kosten Kanal 18.254,60 25.700,00 -7.445,40 6.9 Prüfungs- und Beratungskosten 12.929,86 10.000,00 2.929,86 6.019,29 7.000,00 -980,71 333,80 0,00 333,80 6.12 Öffentlichkeitsarbeit 0,00 0,00 0,00 6.13 Außerordentliche Aufw endungen 0,00 0,00 0,00 6.14 Aufw and aus Zahlungsdifferenzen 0,23 0,00 0,23 584,78 0,00 584,78 6.10 Portokosten 6.11 Aus- und Weiterbildung 6.15 Aufw and aus Rückläufer 6.16 Sonstige Steuern 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7.1 Zinsen und ähnliche Erträge 293,00 300,00 -7,00 15.749,01 15.000,00 194,75 0,00 0,00 0,00 15.194,75 15.000,00 194,75 7.3 Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 7.4 Ertrag aus Zahlungsdifferenzen 0,14 0,00 0,14 554,12 0,00 554,12 7.2 Nebenforderungen 7.5 Ertrag aus Rückläufern 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 843.503,48 859.800,00 16.296,52 8.1 Kreditmarktzinsen 353.535,18 391.000,00 -37.464,82 8.2 Zinsen an Gemeinde 131.386,96 132.300,00 -913,04 8.3 Zinsumlage an Abw asserverband 358.581,34 336.500,00 22.081,34 0,00 0,00 7.495.729,75 7.495.729,75 0,00 7.316.200,00 7.316.200,00 0,00 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Summe der Erträge (1, 2, 7) Summe der Aufwendungen (3, 4, 5, 6, 8) Jahresgewinn / Jahresverlust 2,45% 2,45% Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Die Gesamtsumme der Erträge und die der Aufwendungen waren um 2,45 % höher als geplant. Details zu den Erträgen und Aufwendungen sind im Jahresbericht des Abschlusses 2018 erläutert. Die GuV bildet das gebührenrechtliche Ergebnis ab. Das in den Abschlussunterlagen dargestellte Ergebnis des Erfolgsplans stimmt mit der GuV überein. 3.3. Vermögensplan (§ 2 EigBVO) Vermögensplan Einnahmen Jahresgew inn Zuw eisungen und Zuschüsse Kanalbeiträge Ergebnis Ansatz Abweichung 2018 EUR 2018 EUR 2018 EUR 2.972.839,91 11.701.500,00 -8.728.660,09 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 259.962,77 240.000,00 19.962,77 Kredite vom Kreditmarkt 1.200.000,00 9.905.800,00 -8.705.800,00 Abschreibungen 1.512.877,14 1.555.700,00 -42.822,86 Anlagenabgänge 0,00 0,00 0,00 Rückflüsse gew ährte Kredite Erübrigte Mittel aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ausgaben 3.216.802,70 11.701.500,00 -8.484.697,30 Sachanlagen und immaterielle Anlagew erte 1.266.996,88 4.035.000,00 -2.768.003,12 7.236,99 10.000,00 -2.763,01 Betriebs- und Geschäftsausstattung Jahresverlust Auflösung von Beiträgen und Zuschüssen Tilgung von Gemeindekrediten Tilgung von Kreditmarktdarlehen sonstige Ausgaben Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren 0,00 0,00 0,00 502.032,77 491.300,00 10.732,77 0,00 5.712.500,00 -5.712.500,00 1.362.167,16 1.452.700,00 -90.532,84 0,00 0,00 0,00 78.368,90 78.368,90 0,00 -243.962,79 0,00 Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben 2.972.839,91 3.216.802,70 11.701.500,00 11.701.500,00 Finanzierungsfehlbetrag -243.962,79 Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u. a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar. Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel, sowie der langfristige Finanzierungs- bedarf zu veranschlagen und zum 31.12. des jeweiligen Jahres die tatsächliche Abwicklung darzustellen. Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG). Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“ bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) frühestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen (siehe: Geschäftsbericht 2004 der GPA, S. 22). Fehlbeträge/Überschüsse sind spätestens im drittfolgenden Jahr auszugleichen. • Demnach wäre der Finanzierungsfehlbetrag aus 2016 (22.116,46 EUR) zu veranschlagen, anstatt 0,00 EUR. Der Betrag wurde allerdings bereits im Vorjahr im Ergebnis ausgeglichen. Als Ergänzung zur Vermögensplanabrechnung wurde dem Jahresabschluss ein Planvergleich der Investitionsmaßnahmen 2018 beigefügt, in dem Plandaten und Mittelverwendung einschließlich der Darstellung der Mittelübertragungen für jede Maßnahme gelistet sind. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, abweichend von der traditionellen Haushaltsplanung des Kernhaushalts, die Mittel der Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Diese Übertragung ist lediglich eine Legitimation und hat nicht die Wirkung wie ein Haushaltsrest im kameralen Bereich. Es gilt daher bei solchen Übertragungen die Einnahmeseite mit zu betrachten. • Die Stadt Lahr übernahm von einem Erschließungsträger einen Kanal. Laut Vertrag beteiligt sich die Stadt Lahr an den Herstellungskosten in Höhe des entstehenden Abwasserbeitrages. Im Vermögensplan wurde aber bei den Einnahmen (Kanalbeiträge) und bei den Ausgaben (FiPo Baugebiet Hagedorn) jeweils anstatt der anteiligen, die vollen Herstel- lungskosten verbucht. Dadurch erhöhten sich die Einnahmen und die Ausgaben um jeweils 28.964,25 EUR. Da sich diese Buchung auch an anderen Stellen des Abschlusses auswirkt und auch im Anlagevermögen kleinere Differenzen auftraten, haben wir der Fachabteilung empfohlen, den Jahresabschluss zu ändern. Der Vermögensplan wurde daher entsprechend korrigiert. 3.4. Stellenübersicht (§ 3 EigBVO) Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung weist folgende Stellenübersicht aus: Bezeichnung: Verwaltungsfachangestellte/r Entgeltgruppe Stellenanzahl EG 6 2 Gesamt: 2 Tatsächlich personell besetzt wurde in 2018 der Eigenbetrieb mit einer Verwaltungsfachangestellten zu 100% und zwei Verwaltungsfachangestellten in Teilzeit zu je 25%. 3.5. Kasse Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Wir haben stichprobenartig die Tagesabschlüsse geprüft. Die Zinsberechnung erfolgt seit dem 01.01.2017 aufgrund unseres Prüfungshinweises nun arbeitstäglich. Für den Zeitraum vom 01.01.2018 – 31.12.2018 betragen die Habenzinsen 0,0 % und die Sollzinsen 4,0 %. Der Eigenbetrieb musste in 2018 keine Soll-Zinsen bezahlen. Die Zinsaufwendungen für das gemeindliche 131.386,96 EUR. Der Zinssatz beträgt 2,3 %. Trägerdarlehen betrugen Zum 31.12.2018 schloss der Eigenbetrieb mit einem positiven Kassenbestand von 1.939.643,12 EUR (VJ.: 1.307.801,31 EUR) ab, der in der Bilanz als Forderung gegenüber der Gemeinde aktiviert ist. Der Kassenbestand war an keinen Tagen negativ. Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung des Kassenbestandes auf: 3.6. Finanzplanung (§ 4 EigBVO) Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf des Wirtschaftsplans zum Beschluss vorzulegen ist. Der Finanzplan ist zu ergänzen um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel. Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen. Dem Wirtschaftsplan 2018 wurden Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2017 – 2021 beigefügt. 3.7. Verrechnungen von Leistungen Dritter 3.7.1. Personalaufwand Der Eigenbetrieb verfügt seit 2011 über zwei eigene Stellen. Für Leistungen, die das Personal der Stadt Lahr für den Eigenbetrieb erbracht hatte, wurde ein Verwaltungskostenbeitrag von in Höhe von 491.350,00 EUR (VJ.: 518.650,00 EUR) an die Stadt Lahr entrichtet und als betrieblicher Aufwand verbucht. Folgende städtische Dienststellen erbringen Leistungen für den Eigenbetrieb: FiPo Bezeichnung Betrag EUR 1.0100.163000 1.0100.165000 1.0200.165000 1.0300.165000 1.0310.165000 1.0350.165000 1.0600.165000 1.1100.165000 1.1110.165000 1.6020.165000 1.6030.165000 Büro Oberbürgermeister Rechnungsprüfung Haupt- und Personalamt Stadtkämmerei Stadtkasse Liegenschaften und Verwaltungsservice Datenverarbeitung Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Bürgerbüro Tiefbauverwaltung Gebäudemanagement 100,00 22.150,00 700,00 23.150,00 27.900,00 58.600,00 150,00 50,00 350,00 356.900,00 1.300,00 Verwaltungskostenbeitrag 3.7.2. 491.350,00 Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster) Die laufenden Aufwendungen für das Kanal-GIS (Wartungsgebühren der SmallworldLizenzen, Migrationskosten) wurden bisher zentral im städtischen Haushalt über den GIS-Etat getragen. Diese sind jedoch ebenfalls dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zuzurechnen. Dafür wurde in der Buchführung des Eigenbetriebs ab 2008 eine eigene Finanzposition angelegt, die vom GIS-Administrator bewirtschaftet wird. Die Aufwendungen im Jahr 2018 betrugen 18.254,60 EUR. 3.7.3. Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr Im Jahr 1983 wurde der Zweckverband Abwasserverband Raumschaft Lahr (AVRL) gegründet. Der Abwasserverband finanziert sich über Umlagen. Die Verbandsversammlung hat mit Satzungsänderung zum 01.01.2003 eine Neuregelung der Kostenverteilung (Jahresumlage) beschlossen. Demnach werden ab 2003 die Umlagen gemäß § 17 (neu) der Verbandssatzung ermittelt. Die Jahresumlage orientiert sich dabei an den abgerechneten Abwassermengen (Parameter 1) und den Trockenwetterabflussmengen (Parameter 2). Für das Jahr 2018 mussten vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung somit folgende Jahresumlagen erbracht werden: Umlage an AVRL EUR Betriebliche Kosten: Zinsen: Anlagenfinanzierung: 2.620.931,84 296.106,07 62.475,27 Gesamt: 2.979.513,18 Der Eigenbetrieb leistete Vorauszahlungen in Höhe von 3.232.000,00 EUR. Vorauszahlungen Lahr EUR 3.232.000,00 endgültige Umlage EUR 2.979.513,18 Überzahlung EUR 252.486,82 Die Umlagen stimmen mit den Zahlen der Jahresrechnung des AVRL überein. Die Umlage für die Anlagenfinanzierung (62.475,27 EUR) wurde unter der Finanzposition „Zinsumlage für den Abwasserverband“ verbucht. Diese Umlage ist unter „sonstiger betrieblicher Aufwand“ oder bei einer evtl. neu zu schaffender Finanzposition „Umlage Anlagenfinanzierung Abwasserverband“ zu verbuchen. 3.8. Straßenentwässerungskostenanteil Als Basis für die Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils an den laufenden Betriebskosten, den die Stadt Lahr an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu zahlen hat, dienen die Anschaffungs- und Herstellkosten des Anlagevermögens des Eigenbetriebs. Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation der Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung beauftragt. Dieses Büro erstellte die Betriebsabrechnung für das Jahr 2018 und errechnete einen Straßenentwässerungskostenanteil von 985.192,96 EUR. Im Haushalt der Stadt Lahr waren in diesem Jahr 1.041.300,00 EUR eingeplant. Als Abschlagszahlung wurden 998.900,00 EUR an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ausbezahlt. Über den Differenzbetrag von 13.707,04 EUR zu den oben aufgeführten 985.192,96 EUR wurde in der Bilanz des Eigenbetriebs eine Verbindlichkeit ausgewiesen. Der Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP) ist seit dem 01.01.2001 Eigentümer der auf dem Zweckverbandsareal bestehenden Straßen, Wege und Plätze. Seit dem Wirtschaftsjahr 2016 entfällt der Anteil des Zweckverbandes IGP aufgrund der Aufgabenübertragung der Abwasserbeseitigung im Verbandsareal. Beim Zweckverband IGP erfolgt eine eigenständige Betriebsabrechnung sowie Gebührenkalkulation. 4. Prüfung des Jahresabschlusses 2018 4.1. Grundsätzliche Feststellungen Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Mit Schreiben vom 12.11.2019 wurde der Jahresabschluss von Herrn Oberbürgermeister Markus Ibert in seiner Eigenschaft als Betriebsleiter an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung weitergeleitet – damit wurde die Aufstellungsfrist überschritten. Gleiches gilt für die Korrektur vom 28.04.2020. Die Betriebsabrechnung wurde am 21.10.2019 dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Gleichzeitig stimmte er der Ermittlung der Kostenüberdeckungen, sowie den entsprechenden Rückstellungen zu. 4.2. Prüfung der Buchführung Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben. Eine Anlagenbuchführung ist vorhanden. Daneben konnten die Buchungen über das SAP-Infosystem nachvollzogen werden. Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB zu führen. Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß geführt. Die Geschäftsvorfälle lassen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen. Das Belegwesen ist geordnet. 4.2.1. Anlagenbuchhaltung Die im Jahr 2018 in der Anlagenbuchhaltung vorgenommenen Veränderungen des Anlagevermögens stimmen mit den Buchhaltungsbelegen und der Bilanz überein. 4.2.2. Periodenabgrenzung Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Von diesem Grundsatz darf gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Als Abgrenzungsstichtag wurde der 31.03. des Folgejahres festgelegt. Dies ist auch im Hinblick dessen, dass das handelsrechtliche Ergebnis das Gebührenergebnis abbilden soll, von Interesse, da das Gebührenrecht ebenfalls eine periodengerechte Zuordnung fordert. 4.3. Prüfung Bilanz und Inventar Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden. Die Gliederungsvorschriften nach Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO wurden eingehalten. Entsprechend § 265 Abs. 2 HGB ist zu jedem Bilanzposten der entsprechende Betrag des Vorjahres angegeben. Die Bewertungsvorschriften wurden beachtet. 4.3.1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter den Positionen A II. 1 – 11 zu bilanzieren. Des Weiteren ist es im Anlagennachweis nach Anlage 2 zur EigBVO darzustellen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich. Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Zugang beim Mischwasserkanal war um 28.964,25 EUR zu hoch. Dies resultiert aus den im Vermögensplan fehlerhaften Verbuchungen (siehe 3.3). Eine Umbuchung war nicht kostenneutral. Der Anlagennachweis wurde daher korrigiert. Veränderungen des Anlagevermögens (Restbuchwerte ohne Finanzanlagen): 2018 EUR Anfangsbestand Zugang Abgang Abschreibungen Endbestand davon Anlagen im Bau 4.3.2. 33.924.008,16 1.274.233,87 0,00 1.512.877,14 33.685.364,89 1.092.310,68 2017 EUR 32.478.247,66 2.919.357,74 0,00 1.473.597,24 33.924.008,16 349.350,95 2016 EUR 35.741.033,22 2.235.608,52 4.064.651,94 1.433.742,14 32.478.247,66 480.943,45 2015 EUR 35.925.470,78 1.356.927,51 138,50 1.541.226,40 35.741.033,22 1.406.590,01 Beteiligungsvermögen Die Verbandsversammlung des AVRL hat in ihrer Sitzung vom 22.06.2015 beschlossen, der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der allgemeinen Finanzprüfung der Jahre 2007 – 2012 zu folgen und die Kapitaleinlagen der Verbandsmitglieder zurück zu führen bzw. auf eine 100%ige Fremdkapitalfinanzierung umzustellen. Der Anteil der Stadt Lahr an der Kapitaleinlage in Höhe von 2.326.580,45 EUR wurde in 2016 an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zurückgeführt. 4.3.3. Forderungen In der Bilanz sind insgesamt Forderungen in Höhe von 2.990.805,93 EUR ausgewiesen. (VJ: 2.302.180.79 EUR). Forderungen aus Lieferung und Leistung Darin enthalten sind u.a. noch nicht beglichene Abwassergebühren, rückständige bzw. gestundete Kanalbeiträge, sowie debitorische Kreditoren. Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen betragen insgesamt 798.675,99 EUR. Forderungen gegenüber der Gemeinde oder Gemeindeverbänden Die Forderungen gegenüber der Gemeinde sind mit 1.939.643,12 EUR ausgewiesen (Kassenbestand). Die Forderungen gegenüber Gemeindeverbänden beinhalten eine Umlagerückerstattung vom Abwasserverband Raumschaft Lahr in Höhe von 252.486,82 EUR. 4.3.4. Ertragszuschüsse Als Ertragszuschüsse im Sinne des § 8 EigBVO gelten die satzungsmäßig erhobenen Beiträge sowie sonstige Zuschüsse, durch die die Wirtschaftlichkeit bestimmter Betriebsleistungen verbessert oder hergestellt wird. Nach § 8 Abs. 3 Satz 4 EigBVO sind die passivierten Ertragszuschüsse jährlich mit einem Zwanzigstel oder mit dem Vomhundertsatz aufzulösen, der dem durchschnittlichen Abschreibungssatz entspricht. Nach dem KAG ist nur die Alternativlösung zulässig. Hintergrund der Zuschussauflösung mit dem durchschnittlichen Abschreibungssatz ist, dass empfangene Zuschüsse korrespondierend mit der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagen entsprechend den jeweiligen Abschreibungssätzen aufgelöst werden sollen. Um die Zuschussauflösung zu automatisieren und dadurch die Sachbearbeitung zu optimieren, werden seit der Umstellung auf SAP die Zuweisungen und Beiträge objektbezogen einzeln im Anlagennachweis abgebildet und gleichmäßig aufgelöst. 2018 EUR Anschaffungswerte des Anlagevermögens (ohne AiB) Abschreibungen auf das Anlagevermögen durchschnittlicher Abschreibungssatz 75.143.252,42 1.512.877,14 2,013% Die Ertragszuschüsse und Beiträge veränderten sich 2018 folgendermaßen: Summe zum 31.12.2017 Zuwendungen Beiträge EUR EUR 10.542.912,89 17.932.145,43 Zugang 0,00 259.962,77 Abgang 0,00 0,00 10.542.912,89 18.192.108,20 2,0 % 1,6 % 210.957,00 291.075,77 4.826.968,00 7.225.423,00 Summe zum 31.12.2018 durchnittlicher AFA-Satz 2018 Auflösungsbetrag 2018 Kapitalrest zum 31.12.2018 4.3.5. Verbindlichkeiten In der Bilanz sind insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von 21.888.320,31 EUR (VJ.: 21.930.706,81 EUR) passiviert. Davon sind 7.560.359,68 EUR mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr. Details zu den Verbindlichkeiten wurde pflichtgemäß im Anhang erläutert. Dem Jahresabschluss ist ein Verbindlichkeitenspiegel beigefügt. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen Insgesamt standen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 477.687,37 EUR in der Bilanz. 67.351,28 EUR für die Abrechnung der Abwässer, die der Abwasserverband Friesenheim vom Flughafen und dem Stadtteil Hugsweier annimmt, sowie diverse weitere Ausgaben (36.933,46 EUR) und 373.402,63 EUR für aus den Forderungen umgebuchte kreditorischen Debitoren. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In 2018 wurden neue Darlehen in Höhe von 1.200.000,00 EUR aufgenommen. Der Schuldenstand zum 31.12.2018 beträgt 15.684.449,59 EUR und verringerte sich zum Vorjahr um 162.167,16 EUR. Darin enthalten sind 7.914,80 EUR aus dem Treasury Verrechnungskonto. Dies sind „Kassenreste“ mit Zinsen und Tilgungen, die am 31.12.2018 noch nicht bei der Bank verbucht wurden. Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr betragen 5.762.183,35 EUR. Darin enthalten sind das gemeindliche Darlehen (5.712.476,31 EUR) und Verbindlichkeiten aus interner Verrechnung (13.707,04 EUR = Überzahlung Straßenentwässerungskostenanteil). 4.3.6. Rückstellungen Kostenüberdeckungen aus der Erhebung von Abwassergebühren sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden seit dem Rechnungsjahr 2003 Kostenüberdeckungen nicht mehr als Ergebnisvortrag im Eigenkapital ausgewiesen, sondern nach den handelsrechtlichen Bestimmungen des § 249 Abs.1 Satz 1 HGB aufwandswirksam als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilanziert. Beim späteren Ausgleich ist die Rückstellung dann wieder ertragswirksam aufzulösen. Die ab 2003 eingetretenen Kostenüberdeckungen wurden den Rückstellungen zugeführt. Die gesplittete Abwassergebühr sorgt nun dafür, dass ab deren Einführung im Jahr 2011 auch die Über- und Unterdeckungen nun differenziert betrachtet werden müssen. Die Betriebsergebnisse ab 2011 weisen daher beide Anteile nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser aus. Für das Rechnungsjahr 2018 wurde mit einer Unterdeckung in Höhe von -322.596,02 EUR für das Schmutzwasser und -23.337,87 EUR für das Nieder- schlagswasser kalkuliert. Die Verrechnung erfolgt jeweils mit Rückstellungen aus den Jahren 2014 und 2015. Das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zayontz hat in der Betriebsabrechnung 2018 eine Kostenüberdeckung in Höhe von 678.688,18 EUR für den Bereich des Schmutzwassers und eine Kostenüberdeckung in Höhe von 51.616,19 EUR für den Bereich des Niederschlagswassers ermittelt. Im Bereich des Schmutzwassers kam es trotz der kalkulierten Unterdeckung im Ergebnis zu einer Kostenüberdeckung, so dass nun insgesamt 1.001.284,20 EUR den Rückstellungen zugeführt werden. Die Betriebsabrechnung im Bereich Niederschlagswasser weist ebenso ein besseres Ergebnis wie die Kalkulation aus. 74.954,06 EUR werden den Rücklagen zugeführt. 31.12.2014 EUR 206.037,55 897.625,45 344.511,98 2015 EUR -110.954,04 440.680,05 31.12.2015 EUR 95.083,51 897.625,45 344.511,98 440.680,05 2016 EUR -47.541,75 -448.812,73 -70.000,00 461.140,63 1.448.174,98 36.868,67 1.777.900,99 -36.868,67 46.675,73 0,00 (-44.816,64)* 46.675,73 31.12.2016 EUR 47.541,76 448.812,72 274.511,98 440.680,05 461.140,63 1.672.687,14 (22.408,32) (-22.408,32)* 46.675,73 120.945,27 2017 EUR 31.12.2017 EUR -47.541,75 -448.812,72 -70.000,00 0,01 0,00 204.511,98 440.680,05 461.140,63 596.256,18 (22.408,32) 0,00 46.675,73 120.945,27 115.023,29 2018 EUR 31.12.2018 EUR 0,01 -102.255,99 -220.340,03 102.255,99 220.340,02 461.140,63 596.256,18 596.256,18 1.001.284,20 1.001.284,20 1.702.588,85 2.381.277,03 36.868,67 46.675,73 167.621,00 282.644,29 23.530,86 120.945,27 115.023,29 74.954,06 334.453,48 1.485.043,65 1.824.576,72 1.840.308,14 1.985.233,14 2.715.730,51 120.945,27 115.023,29 -23.144,87 74.954,06 In der Bilanz zum 31.12.2018 sind sonstige Rückstellungen in Höhe von insgesamt 2.738.910,51 EUR bilanziert. Diese gliedern sich wie folgt: Rückstellungen: Gebührenrückstellung: - Schmutzwasser - Niederschlagswasser Jahreabschlusskosten Urlaubsrückstellung Überstundenrückstellung LOB-Prämien EDV-Rückstellung Geschäftsunterlagen Gesamt: 4.4. EUR 2.381.277,03 334.453,48 20.100,00 520,00 680,00 830,00 500,00 550,00 2.738.910,51 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Ergebnis Ergebnis Veränderung 2018 2017 Differenz EUR 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Abschreibungen auf Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Personalaufwand Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresgewinn/Jahresverlust 7.058.855,27 421.679,73 3.380.826,61 1.512.877,14 1.684.757,35 73.765,17 15.194,75 843.503,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 EUR 6.550.794,97 666.949,92 3.431.513,58 1.473.597,24 1.344.281,19 80.927,67 20.499,48 885.516,37 22.408,32 0,00 0,00 0,00 22.408,32 EUR 508.060,30 -245.270,19 -50.686,97 39.279,90 340.476,16 -7.162,50 -5.304,73 -42.012,89 -22.408,32 0,00 0,00 0,00 -22.408,32 Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. 4.5. Anhang Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen. Anlagenachweis § 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagenachweises vor. Dieser soll als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen. Dem Jahresabschluss 2018 wurde im Anhang ein Anlagennachweis beigefügt, der in der Form den gesetzlichen Vorgaben entspricht. 4.6. Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein. Es wurde ein Lagebericht erstellt, in dem die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte enthalten sind. 4.7. Bilanzanalyse Vermögen immaterielles AV Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen Vorräte Forderungen Flüssige Mittel Umlaufvermögen RAP Gesamtvermögen EUR 233.953,10 33.451.411,79 0,00 33.685.364,89 0,00 2.990.805,93 0,00 2.990.805,93 3.451,00 36.679.621,82 % 0,64 91,20 0,00 91,84 0,00 8,15 0,00 8,15 0,01 100,00 Kapital Stammkapital Gewinnrücklagen Jahresverlust* Eigenkapital Zuschüsse/Beiträge lf. Rückstellungen lf. Verbindlichkeiten lf. Fremdkapital kf. Rückstellungen kf. Verbindlichkeiten kf. Fremdkapital Gesamtkapital * aus Vorjahren EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 12.052.391,00 0,00 21.389.011,10 21.389.011,10 2.738.910,51 499.309,21 3.238.219,72 36.679.621,82 % 0,00 0,00 0,00 0,00 32,86 0,00 58,31 58,31 7,47 1,36 8,83 100,00 Die Bilanz zeigt wie in den Vorjahren die für Entsorgungsbetriebe charakteristisch hohe Anlagenintensität (91,84 %). Das Anlagevermögen ist zu 32,86 % aus Zuschüssen und Beiträgen und zu 58,31 % aus langfristigem Fremdkapital finanziert. Die den Rückstellungen zugeführten Kostenüberdeckungen stehen nicht als langfristige Finanzierungsmittel zur Verfügung. Die „Goldene Bilanzregel“ fordert, dass langfristig gebundenes Vermögen (Anlagevermögen – Zuschüsse/Beiträge = 21.389.011,10 EUR) mit langfristigem Kapital (lf. Fremdkapital + Eigenkapital = 21.632.780,89 EUR) finanziert ist. Dies ist hier zu 98,87 % der Fall. Die Differenz (Unterdeckung) beträgt 243.769,79 EUR; dies entspricht dem Finanzierungsfehlbetrag. Eigenkapital Da es sich beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 102 Abs. 3 Nr. 1 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2, S. 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung verzichtet werden. Um das Gebührenergebnis in Einklang mit dem Jahresergebnis des Eigenbetriebs zu bringen, wurde beschlossen auf die übliche Eigenkapitalausstattung zu verzichten. Zum 01.01.2003 wurde daher das Stammkapital in ein verzinsliches Trägerdarlehen umgewandelt. Zum 01.01.2009 wurde die allgemeine Rücklage in Höhe von 364.040,51 EUR ebenfalls als gemeindliches Darlehen umgewandelt. Dadurch steht dem Eigenbetrieb kein Eigenkapital mehr zur Verfügung. Das Trägerdarlehen entwickelte sich wie folgt: gemeindliches Darlehen: urspr. Stammkapital Umwandlung Rücklage Rückführung 2009 Rückführung 2010 Rückführung 2011 Rückführung 2012 Gesamt-Darlehen: EUR 8.947.607,92 364.040,51 -1.056.460,00 -1.417.361,00 -496.240,86 -629.110,26 5.712.476,31 Die geplante komplette Rückführung des Trägerdarlehens an die Stadt Lahr in 2018 wurde zum Jahresende 2019 verschoben. In diesem Zusammenhang wurde eine Darlehensvereinbarung mit der Stadt Lahr geschlossen, da die Darlehenskonditionen bislang noch nicht schriftlich dokumentiert wurden. Als Zinssatz wurde der 12Monats-Interbankenzinssatz (EUR-LIBOR) am 30.06. des Vorjahres zuzüglich 2,5 Prozentpunkte vereinbart. 5. Schlussbemerkung Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind zukünftig zu berücksichtigen. 6. Beschlussvorschlag Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 36.679.621,82 EUR auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, 14.05.2020 Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald -Städtisches Rechnungsprüfungsamt- gez. Christian Zanger Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- Angaben in den Beschlüssen über 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 2. Die Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1. Bilanzsumme 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen - Rechnungsabgrenzungsposten 1.1.2 1.2 2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten Jahresgewinn/Jahresverlust 1.2.1 Summe der Erträge 1.2.2 Summe der Aufwendungen EUR 36.679.621,82 33.685.364,89 2.990.805,93 3.451,00 0,00 12.052.391,00 2.738.910,51 21.888.320,31 0,00 7.495.729,75 7.495.729,75 Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes 2.1. 2.2 bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in die Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 0,00 0,00 0,00 bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 0,00 0,00