Beschlussvorlage (Chrysanthema 2020 - Weiteres Vorgehen)
6. Juli 2020
Beschlussvorlage Amt: 10/101 Ohnemus Datum: 03.06.2020 Az.: Os Drucksache Nr.: 144/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 15.06.2020 vorberatend nichtöffentlich mündliche Information Gemeinderat 22.06.2020 beschließend öffentlich Gemeinderat 06.07.2020 beschließend öffentlich keine, da von TO abgesetzt Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Chrysanthema 2020 - Weiteres Vorgehen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Chrysanthema 2020 abzusagen. Die Kosten für die Rückabwicklung sollen über die im Haushalt 2020 bereit gestellten Mittel gedeckt werden. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 144/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: 1. Aktuelle Situation Die Chrysanthema ist in ihrer langjährigen Geschichte und Einzigartigkeit zu einem festen Datum im Jahreskalender der Lahrer Stadtgesellschaft geworden. Die Identifikation mit diesem Ereignis ist immer weiter gewachsen. Gerade im Jahr der Pandemie stellt sich aber die Frage, ob und in welchem Umfang die Chrysanthema stattfinden kann. Im Verständnis einer Kultur des Ermöglichens wurde in den letzten Wochen ausgelotet, welches Veranstaltungsformat im Sinne eines verantwortungsvollen Planens unter Beachtung des Infektionsschutzes möglich ist. Dementsprechend wurde der Haupt- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 15. Juni 2020 über verschiedene Szenarien informiert. Die Einschätzung hat sich danach nochmals verändert, nachdem sich Bund und Länder am 17. Juni 2020 in einer Besprechung darauf verständigt haben, dass Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bis mindestens Ende Oktober 2020 nicht stattfinden sollen. Zwischenzeitlich liegt die entsprechende Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vor, die Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden bis 31. Oktober 2020 untersagt. Damit endet die Verordnung mitten im Veranstaltungszeitraum der Chrysanthema 2020. Für die restliche Veranstaltungszeit bestünde je nach Verlauf bis zuletzt Unklarheit, welche Regelungen und Erfordernisse dann zur Anwendung kommen. Unabhängig davon könnte die Großveranstaltung unter zu Grunde legen der beiden Kriterien Kontaktnachverfolgung und Einhaltung der Hygieneregelungen nicht durchgeführt werden. Zum einen ist eine Kontaktnachverfolgung bei der Open-Air-Veranstaltung, die in der ganzen Innenstadt stattfindet, nicht möglich. Zum anderen ist weiterhin mit einem dynamischen Verlauf der Pandemie zu rechnen. Das zu erstellende und auf Einhaltung zu überwachende Infektionsschutzkonzept müsste immer wieder an die aktuell geltenden Erfordernisse angepasst werden. Die zusätzlich entstehenden Kosten hierfür können nicht beziffert werden, können aber unter Umständen erheblich sein. Aufgrund dieser aktuellen Situation wird empfohlen, die Chrysanthema 2020 abzusagen. 2. Rückabwicklung der Veranstaltung Blumen Die Blumen sollen zum Blumenschmuck und zur Freude der Lahrer Bürgerschaft in der Innenstadt und im Stadtpark verwendet werden. Bei der Dekoration in der Innenstadt wird auf Elemente, die den Charakter einer Chrysanthema ausmachen, wie zum Beispiel Designelemente zu einem bestimmten Motto, verzichtet. Vielmehr werden die Blumen in einer Art und Weise verwendet, die einer Verlängerung des sommerlichen Blumenschmucks entsprechen, z.B. Gebäudeschmuck am Alten Rathaus, am Storchenturm sowie in Blumenkübeln. Darüber hinaus können im Stadtpark an bestimmten Stellen, wie zum Beispiel an der Grotte, die herbstliche Szenerie herausgearbeitet bzw. verstärkt werden. Pflanzen, die sich bereits in Kultur befinden und nicht im vorgenannten Blumenschmuck finden, können zur Dekoraktion an die Ortsverwaltungen weitergegeben werden. Drucksache 144/2020 Seite - 3 - Kulturprogramm und sonstige vertragliche Verpflichtungen Ziel ist, wo möglich, eine Verschiebung des Kulturprogramms auf das nächste Jahr. Die Chrysanthema 2021 soll dann unter dem für 2020 vorgesehenen Motto "Blühende Meisterwerke" stattfinden. In den nächsten Wochen muss geprüft werden, welche finanziellen Verpflichtungen sich aus den bereits abgeschlossenen Verträgen ergeben. Hierzu zählen auch Kosten u.a. für die Bühne, die Werbung und Agenturleistungen. Gleichzeitig soll die "Chrysanthemapause" für Weiterentwicklungen genutzt werden. Für Frühling 2021ist dann eine öffentlichkeitswirksame Marketingkampagne zum Erstarken der Marke Chrysanthema vorgesehen. Verkaufsoffene Sonntage Die verkaufsoffenen Sonntage können bei Absage der Chrysanthema nicht stattfinden. Diese sind nur im Zusammenhang mit einer eigenständigen Veranstaltung zulässig. Mittel Sponsorengelder können nicht realisiert werden, da die Veranstaltung und die damit verbundenen Gegenleistungen entfallen. Außerdem können keine weiteren Erträge, wie aus Standgebühren und dem Verkauf von Souvenirs, generiert werden. Für die Rückabwicklung werden die gedeckelten Mittel im Haushalt 2020 verwendet. ______________________ Markus Ibert Oberbürgermeister ________________________ Friederike Ohnemus Leiterin der Abteilung Ratsarbeit, Marketing und Internationales ______________________ Tilman Petters Baubürgermeister ________________________ Richard Sottru Leiter der Abteilung Öffentliches Grün und Umwelt