Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
28. September 2020
28. September 2020
Stadt Lahr L «j Beschlussvorlage Drucksache Nr.: 222/2020 Datum: 17.08.2020 Az.: 60/605 Lau/Bi Amt: 605 Birk Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 16.09.2020 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 28.09.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei ___ 2 Rechts- und Ordnungsamt LIMA■JULZBetre' Neubau Regenüberlaufbecken "Am Schützenhaus" im Stadtteil Sulz - Vergabe der Erd-, Kanalisations- und Stahlbetonarbeiten. Beschlussvorschlag: Die Firma Trenkle GmbH, Kippenheim, wird auf Grund ihres Angebotes vom 17.08.2020 beauftragt, die erforderlichen Erd-, Kanalisations- und Stahlbetonarbeiten durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt inkl. 16% MWSt. 1.688.077,54 EUR Anlaqe(n): - Lageplan 1 - Lageplan 2 Bearbeitungsvermerk Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 222/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Allgemein: Der Sulzbach ist nach bestehender Gewässergüteuntersuchung ein Defizitgewässer. Als zeitnah durchzuführende Maßnahmen mit Zieljahr 2012 sind daher in der Gewässergüteuntersuchung die bereits genehmigten Regenüberlaufbecken RÜB „Rathaus“ und RÜB „Am Schützenhaus“ festgelegt. Diese sind ebenfalls laut bestehendem Regenwasserbehandlungskonzept für das Kläranlagenein zugsgebiet des AV Raumschaft Lahr erforderlich. Eine Nichtrealisierung würde eine vorsätzliche Ge wässerverunreinigung darstellen. Entsprechend des bestehenden Generalentwässerungsplanes Sulz kann auf die Umsetzung des RÜB „Rathaus“ verzichtet werden. Die Umsetzung des RÜB „Am Schützenhaus“ ist jedoch mit vergrößertem Fassungsvolumen zeitnah erforderlich. Aufgrund der Einordnung des Sulzbachs als Defizitgewässer entsprechend der bestehenden Gewäs sergüteuntersuchung und angesichts des aktuell zu erwartenden Defizites bei der Gewässergüte des Sulzbachs und der Schütter muss neben dem notwendigen Speichervolumen des geplanten RÜB Schützenhaus von ca. 800 m3 noch eine Anlage zur weitergehenden Behandlung des Entlastungs wassers gebaut werden. Dies geschieht in Form eines dem Klär- und Beckenüberlauf nachgeschalte ten Retentionsbodenfilters (RBF). Die Durchführung der Baumaßnahme ist aufgrund von Zwangspunkten bei der Standortwahl im fest gesetzten Überschwemmungs- und Feuchtbiotopgebiet Oberer Dämmen erforderlich. Sämtliche bau- und naturschutzrechtliche Genehmigungen wurden eingereicht und genehmigt. Die erforderliche Ausgleichsmaßnahme zur Schaffung von zusätzlichem Retentiönsraum liegt unweit entfernt außerhalb des Gewässerrandstreifens auf Höhe des Dammenmühlestadions. Die Hauptarbeiten dieser umfangreichen Baumaßnahme sind im Wesentlichen: - Herstellung Herstellung Herstellung Herstellung Herstellung eines Regenüberlaufbeckens (Rundbecken in Stahlbetonbauweise, Durchmesser 28 m) eines Zulaufbauwerks eines Ablaufbauwerks eines Retentionsbodenfilters von Zulauf- und Ablaufleitungen Ausschreibung / Submission: Die Maßnahme war am 24.07.2020 öffentlich ausgeschrieben worden. 10 Baufirmen hatten die Angebotsunterlagen angefordert. Zum Submissionstermin am 18.08.2020 lagen 6 Angebote vor. Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebotsendsummen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Rang Firma Angebotssumme (EUR, brutto) nach Prüfung 1 2 3 4 5 6 Trenkle GmbH, Kippenheim Bieter 3 Bieter 2 Bieter 1 Bieter 6 Bieter 5 1.688.077,54 1.748.984,63 1.859.379,74 1.901.345,04 2.034.405,73 2.188.302,03 Drucksache 222/2020 Seite - 3 - Die Firma Trenkle GmbH, Kippenheim, hat nach Prüfung und Wertung das preisgünstigste Angebot abgegeben; Es wird demnach vorgeschlagen, der Firma Trenkle den Auftrag zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt 1.688.077,54 Euro einschl. 16 % MWSt. Mittelverfügung: Für die Durchführung dieser Baumaßnahme stehen im Haushaltsjahr 2020 auf dem Investitionsauf trag 131007020018 im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Mittel zur Verfü gung. Ausführungszeitraum: Die Erd-, Kanalisations- und Stahlbetonarbeiten sollen in der Zeit von Mitte Oktober 2020 bis Mitte August 2021 ausgeführt werden. Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.