Informationsvorlage (Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen im Zeitraum 2018-2022 - aktueller Umsetzungsstand)
Sitzung: Technischer Ausschuss (7. Sitzung)
16. September 2020
16. September 2020
Information Amt: 61 Stehr Datum: 10.08.2020 Az.: - 0692/MS Drucksache Nummer: 217/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 16.09.2020 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt -------------------- Betreff: Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen im Zeitraum 2018-2022 - aktueller Umsetzungsstand Mitteilung: Die Information zum aktuellen Umsetzungsstand des barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen im Zeitraum 2018-2022 wird zur Kenntnis genommen. Anlage(n): - Übersichtsplan barrierefreie Haltestellen BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 217/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Am 23.10.2017 hat der Gemeinderat beschlossen, im Jahr 2018 8-10 Bushaltestellen barrierefrei umzubauen und den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen vorbehaltlich der Schaffung haushaltsrechtlicher Voraussetzungen mindestens bis zum Jahr 2022 in den Haushaltsplänen der Stadt Lahr zu berücksichtigen, sodass bei einem jährlichen Umbau von ca. 10 Bushaltestellen mindestens die Hälfte aller Haltestellen in Lahr im Jahr 2022 barrierefrei ist (siehe Vorlage 240/2017). In den Jahren 2018 und 2019 sowie in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wurden folgende Haltestellen barrierefrei umgebaut bzw. neu gebaut: Bahnhof/ZOB, Bergfriedhof, Burgheimer Kirche (nur Fahrtrichtung Heiligenzell), Christian-Trampler-Hof (städtebaulicher Vertrag mit GEMIBAU), Clara-Schumann-Gymnasium, Einsteinallee, Ersteiner Straße, Friedensheim, Hochstraße, IHK, Neuwerkhof, Reichenbach Krone, Reichenbach Ost, Roonstraße, Seminarstraße und Zalando. Bereits zuvor waren die Haltestellen Fachmarktzentrum (städtebaulicher Vertrag mit Ten Brinke) und Urteilsplatz barrierefrei umgebaut bzw. neu gebaut worden. Im Zusammenhang mit der Sanierung der B 415 OD Reichenbach wird in diesem Jahr auch noch die Haltestelle Reichenbach West umgebaut werden. Für die Jahre 2020 und 2021 hat die Stadt Lahr beim Regierungspräsidium Freiburg einen Förderantrag für den barrierefreien Umbau folgender Haltestellen gestellt: 2020: 1x Lahr West (Südseite), 1x Lammstraße, 2x Vogesenstraße (Seepark) 2021: 2x AOK-Geschäftsstelle, 2x Dreyspringstraße, 2x Hochschule für Polizei, 2x Kanadaring, 2x Leopoldstraße, 2x Ludwigstraße, 2x Willy-Brandt-Straße Ein Zuwendungsbescheid liegt aktuell noch nicht vor. Erst dann darf eine Ausschreibung vorgenommen werden. Somit ist noch nicht klar, ob die Haltestellen Lahr West, Lammstraße und Vogesenstraße noch in diesem Jahr umgebaut werden können. Die Zielsetzung im Gemeinderatsbeschluss vom 23.10.2017 konnte bisher nur annähernd verfolgt werden, weil ein Großteil der Haltestellen im Zuge von Straßenund Kanalsanierungen oder Baumaßnahmen Dritter (Christian-Trampler-Hof, Fachmarktzentrum, Zalando) barrierefrei umgebaut oder neu gebaut werden konnten. Bei den eigenständigen Maßnahmen, die sich nur auf die reine Haltestellenfläche beschränken (bspw. Seminarstraße), haben insbesondere die langen Bearbeitungszeiträume (bis zu acht Monate) der Förderantrage beim Fördermittelgeber sowie der Bewilligungsbehörde zu deutlichen Verzögerungen geführt. Sollten die Haltestellen Lahr West, Lammstraße und Vogesenstraße noch in diesem Jahr umgebaut werden können, wären mit Abschluss des Jahres 2020 insgesamt 33 von 158 Haltestellen barrierefrei. Damit zum Abschluss des Jahres 2021 wenigstens ein Drittel aller Haltestellen barrierefrei ist, wurde für 2021 ein Förderantrag für 14 Haltestellen gestellt (siehe oben). Der Zeitplan aus der Beschlussvorlage vom 23.10.2017, der vorsieht, dass mindestens die Hälfte aller Haltestellen in Lahr im Jahr 2022 barrierefrei ist, und insbesondere die Zielvorgabe des Personenbeförderungsgesetzes, welches eine vollständige Barrierefreiheit des ÖPNV ab dem 01.01.2022 vorsieht, werden nicht umgesetzt werden können. Drucksache 217/2020 Seite - 3 - Eine weitere Erkenntnis seit der Beschlussfassung 2017 ist eine Änderung bei den Fördermitteln hin zu pauschalierten Höchstbeträgen je Haltestelle. Wird ein barrierefreies Buskap (Haltestelle am Fahrbahnrand) hergestellt, können Baukosten in Höhe von max. 25.000 € (Netto) geltend gemacht werden. Bei einer Förderquote von 50 % entspricht dies einer Förderung in Höhe von max. 12.500 € (Netto). Häufig liegen die Baukosten aber über den maximal zuwendungsfähigen Kosten. Für den geplanten Haltestellenumbau 2021 liegen die Baukosten (ohne Verwaltungsund Planungskosten) beispielsweise bei geschätzt 475.000 € (Netto), es können aber nur max. 350.000 € (14x 25.000 €) geltend gemacht werden. Die Verwaltung wird dies bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2021 berücksichtigen. Für den Haltestellenumbau 2022 ff. liegen bislang noch keine Planungen vor. Hier soll insbesondere das ÖPNV-Konzept aus dem Verkehrsentwicklungsplan mit einfließen. Tilman Petters Stefan Löhr Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungs punkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.