Beschlussvorlage (Anlage 0)
16. November 2020
Stadt Lahr L -4 Beschlussvorlage Amt: 10/101 Papke Datum: 07.10.2020 Az.: Drucksache Nr.: 272/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 02.11.2020 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 16.11.2020 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister 1 /A I/IaaKl/ii UP- O) unt? i Bürgermeister 1 Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei / Rechts- und Ordnunqsamt vktmo Betreff: Verbesserung des ÖPNV in der Südlichen Ortenau -Verdichtung der Linie 113 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Verdichtung der Linie 113 und dem damit verbundenen Vertrag zwischen der SWEG und den beteiligten Kommunen zu. Die Laufzeit des Vertrages umfasst zwei Jahre sowie den Zeitraum bis zum nächs ten Fahrplanwechsel, (voraussichtlich 01.03. oder 01.04.2021 bis Dezember 2023). Die zusätzlichen Finanzmittel für die aus der Angebotsverbesserung resultierenden Mehrleistungen in Höhe von jährlich rd. 62.200 EUR sind entsprechend der Vertrags grundlage bzw. -laufzeit in die Haushaltspläne für die Jahre 2021 bis 2023 einzustel len (als Jahresbetrag bzw. in jahresanteiliger Höhe). BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig Sitzungstag: □ It. Beschlussvorschlag □ mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk □ abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 272/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Angebotsverbesserung der Linie 113 Lahr bis Rust ist eine im Nahverkehrsplan 2016 des Landratsamtes Ortenaukreis definierte Maßnahme. Die Zielsetzung des Nahverkehrsplanes deckt sich mit den Interessen der Stadt Lahr, die Anbindung der Städte und Gemeinden der südlichen Ortenau zu verbessern und durch bes sere Angebote im Bereich des ÖPNV Verkehrsentlastungen auf der Straße zu erzielen. Der Kreistag hat mit diesem Beschluss die Wichtigkeit der Verbindung zwischen den Kommunen und der Anbindung an die Zuganschlüsse an den Bahnhalten Lahr und Orschweier herausgestellt. Im Rahmen der Einführung der Verdichtung der Linie 113 fanden seit 2019 Arbeitsbesprechungen mit dem Landratsamt Ortenaukreis sowie den Umlandgemeinden der Südlichen Ortenau statt. In diesen wurde folgender Vorschlag erarbeitet: Ziel der Verdichtungsmaßnahme ist es, einen Ein-Stundentakt von Lahr nach Rust (in beide Fahrtrichtungen) einzurichten. Werktags wird daher von 05:25 bis 20:35 Uhr mindestens eine stündliche Verbindung gewährleistet. Des Weiteren wird von 05:25 bis 21:36 Uhr etwa stündlich eine Busverbindung einge richtet. Die Verbindung an Samstagen weicht von den Anfangs- und Endzeiten ab, eine stündliche Verbindung besteht jedoch auch. Der Fahrplan mit Ausweisung der zusätzlichen Fahrten ist beigefügt. Die Inbetriebnahme des neuen Fahrplanes wird auf 01.03.2021 oder 01.04.2021 anvisiert. Die Laufzeit des Vertrages wird für zwei Jahre sowie den Zeitraum bis zum nächsten Fahr planwechsel sein. Dem Landratsamt Ortenaukreis liegt ein Angebot der SWEG in Höhe von jährlich 420.000 EUR für die bereits als erforderlich abgestimmten Mehrfahrten auf dem Preisniveau für das Jahr 2020 vor. Unter Annahme der üblichen Fortschreibung der Lohn kosten, des Dieselpreises und des Index für Omnibusse wurden die Kosten vom Land ratsamt ab dem Jahr 2021 auf 435.000 EUR/Jahr geschätzt. Diese Kosten sollen auf die einzelnen Kommunen aufgeteilt werden: Der Ortenaukreis übernimmt 50 % der Gesamtkos ten (217.500 EUR). Die restlichen 50 % werden auf die beteiligten Kommunen Lahr mit 14,3 % sowie auf Kippenheim, Mahlberg, Ettenheim, Kappel-Grafenhausen und Rust mit je weils 7,14 % aufgeteilt. Das bedeutet, dass sich die Stadt Lahr mit mit 62.205,00 EUR pro Jahr an den Gesamtkosten beteiligen müsste. Der höhere Anteil der Stadt Lahr begründet sich in der höheren Einwohnerzahl, der Stärkung der zentralörtlichen Funktion sowie der da mit verbundenen besseren Anbindung im Bereich Trampierstraße / Mietersheim. Friederike Ohnemus