Beschlussvorlage (Schadensersatz Rissbildung Parktheater – gerichtliches Verfahren)
16. November 2020
Beschlussvorlage Amt: 30 Stampf Datum: 17.06.2020 Az.: 761.1 Drucksache Nr.: 163/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 02.11.2020 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 16.11.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen TGM Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Schadensersatz Rissbildung Parktheater – gerichtliches Verfahren Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister eine Anwältin oder einen Anwalt mit der Vertretung der Stadt Lahr wegen der Schäden am Parktheater zu beauftragen und den Prozess gegen den Verursacher anzustrengen. Anlage(n): Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 163/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Arbeiten zur Foyererweiterung am Parktheater wurden im Sommer 2017 begonnen, die Rohbauarbeiten waren bereits im November 2017 abgeschlossen. Im Oktober 2018 mussten an Gebäudeteilen des Parktheaters Risse festgestellt werden. Diese Risse waren überwiegend an Wänden aufgetaucht. Zudem wies die Treppenanlage im Außenbereich Schäden auf. Im Dezember 2018 und im Januar 2019 wurden Ortsbegehungen mit dem Architekten und dem Tragwerksplaner sowie dem Prüfstatiker und dem Bodengutachter anberaumt, um der Ursache dieser Risse auf den Grund zu gehen. Beim zweiten Termin wurde ein erheblicher Wassereintritt in die vor dem Foyer liegenden Kontrollschächte für Abwasser festgestellt. Ein Rohrbruch der Wasserversorgung für das Restaurant unter dem Gebäude wurde als wahrscheinlichste Ursache ausgemacht. Die Badenova AG & Co. KG, als Muttergesellschaft des für die Wasserversorgung zuständigen bnNetze Versorgungsunternehmen, stellte am 15.01.2019 einen Wasserrohrbruch fest und meldete diesen dem Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband als eigenem Haftpflichtversicherer. In den Monaten März bis Juni 2019 fanden zwei Ortstermine und ein Besprechungstermin zwischen der Badenova und der bnNETZE GmbH sowie dem BGV auf Seiten der Badenova und der Stadt Lahr statt. Man kam überein, dass die Ingenieurgruppe Geotechnik mit der Durchführung eines Gutachtens beauftragt werden soll. Die Ingenieurgruppe Geotechnik hatte bereits das Bodengutachten für die Foyererweiterung ausgearbeitet. Der Auftrag wurde durch den BGV erteilt. Im Juli 2019 wurde das beauftragte Gutachten vorgelegt. Es bestätigte, dass der aus dem Rohrbruch resultierende Wassereintrag zu Setzungen und damit zur Rissbildung, bzw. zu den Schäden geführt hatte. Das Ergebnis wurde vom BGV stellvertretend für die Badenova und die bnNETZE angezweifelt, weshalb diese im September 2019 eine Stellungnahme eines weiteren Ingenieurbüros vorlegte. Die darin erhobenen Zweifel konnten durch die zuständige Fachabteilung nicht nachvollzogen werden. Ein im Januar 2020 durch die Stadt Lahr in Auftrag gegebenes weiteres Gutachten bestätigte wiederum das Ergebnis der ersten Begutachtung, nämlich den Wasserrohrbruch als Schadensursache. Auf der Grundlage des zweiten Gutachtens forderte die Stadt Lahr im März 2020 die Badenova stellvertretend für die bnNETZE abschließend zur Erklärung über den Haftungsgrund auf und forderte den Ausgleich des bereits kalkulierbaren Schadens. Eine Einstandspflicht lehnte der Haftpflichtversicherer stellvertretend für die Badenova und die bnNETZE schriftlich ab. Damit ist Klage geboten. Da der Schadensumfang noch nicht bekannt ist, kann der Streitwert nicht genau beziffert genau werden. Davon hängt das damit zusammenhängende Prozessrisiko ab. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Mats Tilebein Amtsleiter