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Beschlussvorlage (1. Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr - Reichenbach 2. Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr – Reichenbach Hier: Vergabe der Bauleistung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Misic

Datum: 29.06.2020 Az.: 60/605
Lau/Mi

Drucksache Nr.: 177/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

27.07.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

20/202

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

1. Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr - Reichenbach
2. Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr – Reichenbach
Hier: Vergabe der Bauleistung

Beschlussvorschlag:

Die Firma Huber-Bau GmbH & Co. KG aus Ottenhöfen wird aufgrund ihres Angebots
vom 30.06.2020 beauftragt, die erforderlichen Bauarbeiten im Zuge der Maßnahme
„Erneuerung der Gereutertalbachbrücke - Bei der Poche- in Lahr – Reichenbach und
Erneuerung des Durchlasses beim Gereut Nr. 11a in Lahr – Reichenbach“ durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt.: 690.087,84EUR

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 177/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Allgemein:
Das Brückenbauwerk wird als Einfeldbrücke mit einer, in der Brückenachse gemessenen,
Stützweite von 5,95 m ausgeführt. Der Überbau ist als Stahlbetonplatte vorgesehen und wird
in die Widerlager voll eingespannt. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,50 m, mit beidseitigen Kappen von 0,75 m Breite. Die Nutzbreite zwischen den Geländern beträgt 5,50 m. Das Bauwerk
wird über 7,50 m lange Bohrpfähle aus Stahlbeton gegründet.
Das Durchlassbauwerk wird mit einer Stützweite von 3,07 m quer und 8,0 m längs als
Wellstahlprofil mit Überschüttung ausgeführt. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,30 m. Die Nutzbreite zwischen den Geländern beträgt 4,64 m.
Im Zuge der Maßnahme werden auch die, teilweise am Brückenkörper montierte Schmutzwasserleitungen, erneuert. Die Kosten hierfür übernimmt Eigenbetrieb Wasserbeseitigung.

Ausschreibung/ Submission:
Die Maßnahme war am 09.06.2020 öffentlich ausgeschrieben worden.
Die Angebotsunterlagen forderten 8 Baufirmen an. Zum Submissionstermin am 30.06.2020
lagen 3 Angebote vor.
Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebotsendsummen, nach Prüfung
und Wertung, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Rang

Firma

1
2
3

Huber-Bau GmbH & Co.KG
Bieter Nr.1
Bieter Nr.2

Angebotssumme
(EUR, brutto inkl. 19% MwSt)
690.087,84
905.793,86
986.976,35

Die Firma Huber-Bau GmbH & Co. KG. aus Ottenhöfen hat nach Prüfung und Wertung das
wirtschaftlichste und preisgünstigste Angebot abgegeben.
Es wird demnach vorgeschlagen, der Firma Huber-Bau GmbH & Co. KG den Auftrag zu erteilen.
Die Auftragssumme beträgt brutto, einschließlich 19 % MwSt: 690.087,84EUR.
Der Angebotspreis für die Durchführung der Maßnahme (Baukosten des Brückenbaus und
des Kanalbaus) liegt ca. 27 % über der Kostenberechnung (543.304,02 EUR) der Entwurfsplanung.

Begründung der Empfehlung der Auftragserteilung trotz Kostensteigerung
Es ist festzustellen, dass grundsätzlich z. Zt. im Bereich Brückenbau und Brückeninstandsetzung ein „gesättigter“ Markt herrscht. Die Konkurrenzangebote der beiden Mitbewerber Bieter
Nr.1 = 905.793,86 EUR brutto und Bieter Nr.2: = 986.976,35 EUR brutto, müssen als nicht
ortsüblich und angemessen gewertet werden.

Drucksache 177/2020

Seite - 3 -

Die Baumaßnahme unterliegt sehr großen Zwängen:


Die Forderungen des ortsansässigen Golf-Clubs, nicht in der Saison zu bauen, zwingt
die Maßnahme in ein enges Zeitfenster zwischen Ende August und Dezember.



Die Auflagen der wasserrechtlichen Genehmigung schließen grundsätzlich ein Arbeiten im Gewässer zwischen Oktober und März aus.



Eine ständige Prüfung der bestehenden Brücke ergab ein Fortschreiten der Schäden.
Somit muss die bestehende Brücke ab 2021 in ihrer Tragfähigkeit für KfZ auf 20 Tonnen zul. Gesamtgewicht abgestuft werden. Ein wirtschaftlicher Betrieb des Steinbruchs wäre nicht mehr möglich.



Ein Massentransport des im hinteren Gereuter Tal liegenden Steinbruchs wurde bis
Ende 2020 von der Betreiberfirma ausgesetzt. Somit ergibt sich dieses Jahr die Gelegenheit, ohne größeren Schwerverkehr die aufwändigen Behelfsumfahrungen um die
Baustellen zu betreiben. Dies wurde in der Ausschreibung schon z. B. durch die Wahl
einer Behelfsbrücke für KfZ mit 30 to. zul. Gesamtgewicht berücksichtigt.



Für die Bauwerke wurden Fördermittel i. H. v. 175.000,00 EUR genehmigt, die bei
Bauverzögerung über 2021 hinaus verfallen.



Falls die Bauwerke bis Ende dieses Jahres nach VOB abgenommen werden, kann die
Stadt Lahr noch den verminderten Steuersatz von 16 % (Einsparung von ca.
20.000,00 EUR) geltend machen.

Aus diesen Gründen wurde empfohlen, trotz der vorhandenen Kostensteigerung, den Auftrag
an Fa. Huber-Bau zu vergeben und die Baumaßnahme im Jahr 2020 umzusetzen.
Der Auftragserteilung wurde, aufgrund der vielfachen Zwänge, auch seitens des Rechnungsprüfungsamtes zugestimmt.
Die Mehrkosten sind durch die vorhandenen Haushaltsmittel gedeckt.

Mittelverfügung:
In der Sitzung des Gemeinderates am 23.03.2020 wurde der Durchführung bzw. der Ausschreibung der Maßnahme während der Interimszeit zugestimmt.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Brückenbauarbeiten (Rest der Planungskosten =
72.663,07 EUR, Baukosten = ca. 93 % der Auftragsvolumens = 640.087,84 EUR) belaufen
sich auf ca. 712.800,00 EUR.
Für die Durchführung der Brückenbauarbeiten stehen die Mittel i. H. v. 715.300,00 EUR im
Haushaltsjahr 2020 auf dem Investitionsauftrag I54106020001 zur Verfügung.
Für die Erneuerung der Schmutzwasserleitung stehen die Mittel i. H. v ca. 7% des Auftragsvolumens oder rund 50.000,00 EUR im Haushaltsjahr 2020 auf der Kostenstelle Nr.
31003100, Sachkonto Nr. 43002100 (Betriebsaufwand Kanäle) und Investitionsauftrag
I31006020031 zur Verfügung.

Drucksache 177/2020

Seite - 4 -

Förderprogramm:
Auf den Antrag der Stadt Lahr vom 22.01.2019 wurde, gemäß Zuwendungsbescheid vom
17.06.2020, auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung und der Verwaltungsvorschrift Kommunaler Sanierungsfonds Brücken (GABI, vom 29.12.2017), eine Zuwendung wie folgt bewilligt:

1. Erneuerung der Gereutertalbachbrücke "Bei der Poche" in Lahr - Reichenbach
Durch die Anwendung des Pauschalbetrages i. H. v. 215.000,00 EUR bei der Berechnung
der max. zuwendungsfähigen Kosten für ein Brückenbauwerk dieser Größe, ergibt sich, bei
einem Fördersatz von 50%, ein Zuschussbetrag i. H. v 107.500,00 EUR.
2. Erneuerung Gereutertalbachdurchlass Gereut , Haus Nr.11a in Lahr – Reichenbach
Durch die Anwendung des Pauschalbetrages i. H. v. 135.000,00 EUR bei der Berechnung
der max. zuwendungsfähigen Kosten für ein Durchlassbauwerk dieser Größe, ergibt sich, bei
einem Fördersatz von 50%, ein Zuschussbetrag i. H. v 67.500,00 EUR.

Somit ergibt sich Gesamtförderbetrag für beide Bauwerke i. H. v 175.000,00 EUR

Ausführungszeitraum:
Die Brückenbauarbeiten sollen in der Zeit von 24.08.2020 bis 18.12.2020 ausgeführt werden.

Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen

Tilman Petters

Udo Lau

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Einbefangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.