Beschlussvorlage (Verzicht auf die Erhebung von Entgelten von öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen)
27. Juli 2020
Beschlussvorlage Amt: 50 Walter Datum: 03.07.2020 Az.: Drucksache Nr.: 181/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 27.07.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Verzicht auf die Erhebung von Entgelten von öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen Beschlussvorschlag: Auf die Erhebung von Entgelten für die sportliche, gesellschaftliche, kulturelle und sonstige Dauernutzung von öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen wird von 01.03.2020 bis einschließlich 31.07.2020 verzichtet. Bereits gezahlte Entgelte werden den Mietenden anteilig zurückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung beträgt für Kernstadt und sämtliche Ortsteile insgesamt ca. € 20.000,-. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 181/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Aufgrund der aktuellen Situation bedingt durch das Coronavirus kann die Stadt Lahr die Nutzung von öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen nicht oder nur in begrenztem Umfang gewährleisten. Insbesondere für die Vereine als Hauptnutzende musste eine Vielzahl an Trainings- und Übungseinheiten ausfallen. Trotz der zwischenzeitlichen Wiederöffnung der öffentlichen Räumlichkeiten und Sporthallen ab 02.06.2020 ist nach der geltenden CoronaVO Sportstätten noch kein Normalbetrieb möglich. Für die Vereine gelten erheblich einschränkende Vorgaben zur Gestaltung der Trainingsund Übungseinheiten, weshalb ein Großteil noch von einer Wiederaufnahme des Betriebs absieht. Vereine, die mit dem Trainings- und Übungsbetrieb starten, übernehmen von der Stadt übertragene Betreiberpflichten, wie die Dokumentation der Teilnehmenden und die Bestimmung eines Hygienebeauftragten für jede Trainings- und Übungseinheit. Die maßgebliche Rechtsgrundlage bezogen auf die Entgelte bei der Nutzung öffentlicher Räume und Hallen ist die Entgeltordnung für die Benutzung von (Veranstaltungs-) Räumen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräumen der Stadt Lahr (städtische Veranstaltungsräume). Sowohl bei Dauernutzungen für sportliche als auch für gesellschaftliche, kulturelle oder sonstige Zwecke regelt die Entgeltordnung, dass die Dauernutzungsentgelte grundsätzlich je Belegungsperiode, die mit dem Schuljahr identisch ist, erhoben werden. Bei zeitlich kürzerer Inanspruchnahme wird ein anteiliges Entgelt pro Monat abgerechnet. Im Zeitraum von Mitte März bis Ende Mai konnten die öffentlichen Räumlichkeiten und Hallen faktisch nicht genutzt werden. Somit liegt eine „zeitlich kürzere Inanspruchnahme“ vor, sodass die Nutzenden aus der Entgeltordnung einen Anspruch auf anteilige Erstattung bzw. anteiligen Verzicht auf die Erhebung der Dauernutzungsentgelte haben. Da auch nach der Öffnung der Hallen und städtischen Räume weiterhin nur eine eingeschränkte Nutzung möglich ist und die Vereine im Rahmen des Trainings- und Probebetriebs zusätzlichen Aufwand und Umstände hinzunehmen haben schlägt die Verwaltung vor, den Vereinen die Nutzungsentgelte von 01.03.2020 bis zum Ende der laufenden Belegungsperiode (31.07.2020) in Höhe von insgesamt ca. € 20.000,- zu erlassen. Bereits gezahlte Entgelte sollen den Mietern anteilig zurückerstattet werden. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleitung Harry Ott Abteilungsleiter