Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Rappenecker
Datum: 07.07.2020 Az.: 022.133
Drucksache Nr.: 184/2020
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
27.07.2020
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Ausscheiden von Frau Stadträtin Rebecca Bohnert und Frau Stadträtin Miriam
Waldmann aus dem Gemeinderat
hier: Feststellung über das Ausscheiden nach § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stellt fest, dass Frau Rebecca Bohnert durch ihren Umzug
die Wählbarkeit verliert und zum 31.07.2020 aus dem Gemeinderat ausscheidet.
2. Der Gemeinderat stellt fest, dass Frau Miriam Waldmann durch ihren Umzug
die Wählbarkeit verliert und zum 31.07.2020 aus dem Gemeinderat ausscheidet.
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 184/2020
Seite - 2 -
Sachdarstellung:
Gemäß § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) scheiden Mitglieder aus dem Gemeinderat aus, bei denen im Laufe der Amtszeit ein Verlust der Wählbarkeit eintritt. Die Grundsätze der Wählbarkeit sind in § 28 GemO normiert. Hiernach kann Gemeinderat nur sein, wer Bürger der Gemeinde ist. Bürger der Gemeinde ist nach § 12 GemO
derjenige, der in der Gemeinde wohnt.
Frau Rebecca Bohnert hat schriftlich mitgeteilt, dass sie aus privaten Gründen umziehen und
zum 31.07.2020 aus dem Gemeinderat ausscheiden wird. Mit dem Wegzug verliert Frau
Rebecca Bohnert das Bürgerrecht und somit die Wählbarkeit in den Gemeinderat der Stadt
Lahr.
Frau Miriam Waldmann hat schriftlich mitgeteilt, dass sie aus privaten Gründen umziehen
und zum 31.07.2020 aus dem Gemeinderat ausscheiden wird. Mit dem Wegzug verliert Frau
Miriam Waldmann das Bürgerrecht und somit die Wählbarkeit in den Gemeinderat der Stadt
Lahr.
Das Ausscheiden aus dem Gremium tritt automatisch ein. Dennoch hat der Gemeinderat aus
Rechtssicherheitsgründen hierzu einen formalen Beschluss zu fassen.
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Markus Ibert
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Friederike Ohnemus