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Beschlussvorlage (Ausscheiden von Frau Stadträtin Rebecca Bohnert und Frau Stadträtin Miriam Waldmann aus dem Gemeinderat hier: Feststellung über das Ausscheiden nach § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Rappenecker

Datum: 07.07.2020 Az.: 022.133

Drucksache Nr.: 184/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

27.07.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Ausscheiden von Frau Stadträtin Rebecca Bohnert und Frau Stadträtin Miriam
Waldmann aus dem Gemeinderat
hier: Feststellung über das Ausscheiden nach § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stellt fest, dass Frau Rebecca Bohnert durch ihren Umzug
die Wählbarkeit verliert und zum 31.07.2020 aus dem Gemeinderat ausscheidet.
2. Der Gemeinderat stellt fest, dass Frau Miriam Waldmann durch ihren Umzug
die Wählbarkeit verliert und zum 31.07.2020 aus dem Gemeinderat ausscheidet.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 184/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Gemäß § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) scheiden Mitglieder aus dem Gemeinderat aus, bei denen im Laufe der Amtszeit ein Verlust der Wählbarkeit eintritt. Die Grundsätze der Wählbarkeit sind in § 28 GemO normiert. Hiernach kann Gemeinderat nur sein, wer Bürger der Gemeinde ist. Bürger der Gemeinde ist nach § 12 GemO
derjenige, der in der Gemeinde wohnt.
Frau Rebecca Bohnert hat schriftlich mitgeteilt, dass sie aus privaten Gründen umziehen und
zum 31.07.2020 aus dem Gemeinderat ausscheiden wird. Mit dem Wegzug verliert Frau
Rebecca Bohnert das Bürgerrecht und somit die Wählbarkeit in den Gemeinderat der Stadt
Lahr.
Frau Miriam Waldmann hat schriftlich mitgeteilt, dass sie aus privaten Gründen umziehen
und zum 31.07.2020 aus dem Gemeinderat ausscheiden wird. Mit dem Wegzug verliert Frau
Miriam Waldmann das Bürgerrecht und somit die Wählbarkeit in den Gemeinderat der Stadt
Lahr.
Das Ausscheiden aus dem Gremium tritt automatisch ein. Dennoch hat der Gemeinderat aus
Rechtssicherheitsgründen hierzu einen formalen Beschluss zu fassen.

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Markus Ibert

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Friederike Ohnemus