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Beschlussvorlage (DORV-Zentrum im Stadtteil Hugsweier - Konzeptvergabe – Auswahlverfahren zur Grundstücksveräußerung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm

Datum: 29.06.2020 Az.: - 0685 Da

Drucksache Nr.: 176/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Ortschaftsrat Hugsweier

07.07.2020

vorberatend

öffentlich

Technischer Ausschuss

15.07.2020

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

27.07.2020

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

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Betreff:

DORV-Zentrum im Stadtteil Hugsweier
- Konzeptvergabe – Auswahlverfahren zur Grundstücksveräußerung

Beschlussvorschlag:

1. Der Durchführung der Konzeptvergabe zur Vorbereitung der Grundstückveräußerung wird auf der Grundlage der vorgestellten Inhalte zugestimmt.
2. Die Jury kann in der vorgeschlagenen Zusammensetzung die Bewertung der
Konzepte vornehmen.

Anlage(n):
- Übersichtsplan

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Sachdarstellung:
Allgemeines zur Konzeptvergabe
Die Vergabe der städtischen Grundstücke für ein DORV-Zentrum soll mittels einer Konzeptvergabe
erfolgen. Der Gemeinderat hat dies am 22.07.2019 beschlossen und die Verwaltung mit der Durchführung beauftragt.
Zweck des Verfahrens ist die Auswahl eines Investors, der das Areal erwirbt und die bauliche Umsetzung des Projekts übernimmt. Eine vertragliche Vereinbarung wird parallel erfolgen, so dass die Umsetzung des Projekts gesichert ist. Gegenstand des Verfahrens ist der Verkauf der Grundstücke zum
Festpreis sowie qualitative Kriterien, die ausschlaggebend für die Veräußerung sein werden.
Das Büro STEG aus Stuttgart begleitet das Auswahlverfahren. Neben dem Grundstückskaufvertrag
soll kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts vergeben werden. Aus diesem Grund unterliegt die Konzeptvergabe nicht den Bestimmungen des Vergaberechts nach dem Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(VgV).
Der Auslobungstext zur Bekanntmachung und Ausschreibung gliedert sich in Allgemeine Bedingungen (A) – Auftraggeber und Verfahrensbetreuung, Anlass/Zweck/Gegenstand des Verfahrens, Art
des Verfahrens und Begründung, Teilnahmeverfahren, Leistungen in der Bearbeitungsphase, Preisgericht, Vergabe und weitere Bearbeitung, Termine und Übersicht, Zeitplan
Aufgabenbeschreibung (B) - Anlass und Ziel, Bestandsanalyse und Rahmenbedingungen, Vorgaben,
Planungsaufgabe DORV-Zentrum für Hugsweier, Grundlagen der Planung
Unterlagen (C) – Anlagen der Auslobung
Zur Gewährleistung des anonymen fairen Verfahrens ist der Auslobungstext der Vorlage als Anlage
nicht beigefügt.
Im ersten Schritt des Auswahlverfahrens können sich Arbeitsgemeinschaften aus Investoren und Architekten auf die Teilnahme am Verfahren bewerben. Auch Baugemeinschaften, zusammen mit Architekten können zur Teilnahme am Verfahren zugelassen werden. Diese müssen bestimmte Eignungs- und Zulassungskriterien erfüllen. Formale Kriterien sind z.B. die fristgerechte Einreichung der
Unterlagen, eine Erklärung zum Gesamtumsatz, Nachweis der Kammerzugehörigkeit usw.. Qualitative Kriterien, die den Nachweis der fachlichen Eignung entsprechend erbringen, sind die Einreichung
zweier Referenzprojekte, die mit der Komplexität der anstehenden Planungsaufgabe vergleichbar ist.
Das Auswahlverfahren wird dokumentiert.
Im zweiten Schritt werden maximal sechs Arbeitsgemeinschaften ausgewählt und zur Bearbeitung
zugelassen. Sollten sich mehr als 6 Arbeitsgemeinschaften bewerben, entscheidet das Los. Eine
Aufwandsentschädigung über 3.000 Euro zzgl. MwSt. erhalten die ausgewählten Arbeitsgemeinschaften nach erbrachter Leistung. Die „entschädigten“ Entwurfsarbeiten werden Eigentum der Ausloberin.
Zu erbringende planerische Leistungen der Teilnehmer sind ein Lageplan M 1:500, Grundrisse,
Schnitte, Ansichten M 1:200, 2 Perspektivskizzen, Erläuternde Darstellungen zur Konzeptidee, Berechnungen.
Zeitplan
Die öffentliche Bekanntmachung der Ausschreibung zum Auswahlverfahren ist für August 2020 vorgesehen. Die Bewerbungen zur Teilnahme am Verfahren können bis Mitte September 2020 eingereicht werden. Eine Besichtigung des Areals mit Bestandsgebäude ist vorgesehen. Rückfragen können schriftlich eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt gesammelt an alle Teilnehmer. Die Auswahl der Bewerber und der Start der Planungsphase sollen im September/Oktober erfolgen. Mitte

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November sollen die Planunterlagen/Lösungsvorschläge abgegeben werden, so dass eine Bearbeitungszeit von rund 4 Wochen möglich ist. Die Abgabe der Arbeiten erfolgt anonym. Die Jurysitzung
findet im Dezember 2020 statt. Eine Veröffentlichung aller eingereichten Entwurfsarbeiten ist geplant.
Aufgabe/Projektfläche
Anlass und Ziel: Die wohnortnahe Versorgung für die Bürger von Hugsweier ist zentrales Thema. Um
die Nahversorgungssituation in Hugsweier zu verbessern, haben die Ortsverwaltung, das DORVTeam – eine hochengagierte Gruppe aus ehrenamtlichen Bürger*innen aus Hugsweier, das Stadtplanungsamt und externe Berater ein Konzept zur Etablierung eines kleinen Nahversorgungszentrums entwickelt. Das geplante DORV-Zentrum als multifunktionale Versorgungseinheit ist eine große
Chance, einen zentralen Platz für Begegnung und Kommunikation für die Bürger von Hugsweier entstehen zu lassen. Um die Akzeptanz und Frequentierung zu gewährleisten, ist die Bündelung unterschiedlicher Angebote vorgesehen. In einer Prüfung zur Machbarkeit, in der die wirtschaftliche Umsetzbarkeit des Projekts untersucht wurde, ist die wirtschaftliche Umsetzbarkeit bestätigt worden.
Rahmenbedingungen und Vorgaben: Die Grundstücke haben insgesamt eine Größe von rund 2.000
m². Dort befindet sich ein Gebäudekomplex mit der ehemaligen „Gaststätte Café Edelweiß“ und Kegelbahn, die seit Juli 2019 geschlossen haben sowie Wohnungen. In der Ausschreibung sind zur
städtebaulichen Struktur, zum Bestandsgebäude, zur technischen Infrastruktur, zur Ökologie und
zum Planungsrecht Informationen eingebunden.
Planungsaufgabe: Neben der Errichtung eines kleinen Dorfladens mit Lebensmitteln des täglichen
Bedarfs sollen Wohnnutzungen, bürgernahe Dienstleistungen (z.B. Cafe/Multifunktionsraum, Poststelle, Bankautomat) und/oder soziale Einrichtungen (z.B. Tagespflege, Räume für Pflegedienste
etc.) entstehen. DORV steht für „Dienstleistung und ortsnahe Rundumversorgung“ und soll mit der
multifunktionalen Versorgung Lebensqualität dort schaffen, wo sich herkömmliche Anbieter und
Strukturen zurückziehen. Das Angebot an Wohnungen wird wesentlich zur Wirtschaftlichkeit des Projekts beitragen. Verschiedene Ansätze können hier berücksichtigt werden wie z.B. Service-Wohnen,
Mehrgenerationenwohnen, gemeinschaftliches Wohnen, Tagesbetreuungsgruppen, Pflegewohngruppen u.a.. Der Außenbereich ist in die Planungsaufgabe mit einbezogen. Dieser soll ebenfalls attraktiv gestaltet und beplant werden.
Ein Umbau im Bestand, ein Komplettumbau des Gebäudes, der Anbau weiterer Nutzungen oder ein
Abriss mit Neubau lassen eine Bandbreite von unterschiedlichen Konzepten zu. Wirtschaftliche und
funktionale Aspekte sind hierbei abzuwägen.
Folgende qualitative Kriterien sind dabei ausschlaggebend:
Städtebauliche und architektonische Qualität, Nutzungs- und Gestaltungskonzept, Nutzungsvielfalt
und flexibles Raumangebot, Umgang mit bestehenden Strukturen, wirtschaftliche Tragfähigkeit des
Konzepts – insbesondere das Mietpreisangebot für das „DORV-Zentrum“, Wohnungsangebot sowie
Betreiberkonzept.
Grundlagen der Planung: Angaben zur Frage der Ausbaustandards und Ausstattung sind Teil der
Ausschreibung. Flächenbedarfe und notwendige technische Infrastruktur für die Bereiche des Ladengeschäfts/Cafe/Multifunktionsraum/Dienstleistungen/Nebenräume werden benannt. Entsprechend
den rechtlichen Grundlagen sind Vorgaben zur Dichte und zum ruhenden Verkehr im Auslobungstext
eingebunden.

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Vorschlag Fach- und Sachpreisrichter
Das Preisgericht setzt sich ähnlich wie bei einem Wettbewerb aus Fachpreisrichtern und Sachpreisrichtern zusammen.
1.
Sachpreisrichter
Als Sachpreisrichter sollen Menschen, die besonders mit der örtlichen Situation vertraut sind, ausgewählt werden. Neben dem Ortsvorsteher von Hugsweier und seinem Stellvertreter sollen zwei Mitglieder des DORV-Teams bei der Auswahl mitwirken.
Zur Einbindung des Gemeinderats können maximal zwei weitere Personen eingebunden werden. Die
Verwaltung schlägt die beiden ehrenamtlichen Stellvertreter des Oberbürgermeisters vor. Somit wird
es 6 Sachpreisrichter geben.
2.
Fachpreisrichter
Die Anzahl der Fachpreisrichter inklusive der Stellvertreter wird auf 5 festgelegt. Als Fachpreisrichter
werden der Baubürgermeister, drei Mitarbeiterinnen der Verwaltung (eine Architektin und zwei Ingenieurinnen für Stadtplanung) und ein freiberuflicher Architekt die Jury ergänzen.
Die Entscheidung des Preisgerichts stellt eine Empfehlung an die städtischen Gremien dar. Es ergibt
sich für die Stadt keine rechtsverbindliche Verpflichtung zur Veräußerung der Grundstücke.
Die Verwaltung empfiehlt die Durchführung des Auswahlverfahrens nach Konzeptvergabe, sowie die
aufgeführten Sachpreisrichter und Stellvertreter zu berufen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.