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Beschlussvorlage (- Schalltechnisches Gutachten)

                                    
                                        Schalltechnisches Gutachten
zum Bebauungsplan
„Quartier am Stadtpark“

Objekt:

Bebauungsplan
„Quartier am Stadtpark“
Lahr / Schwarzwald

Auftraggeber:

Deutsche Bauwert
Objektgesellschaft Lahr GmbH
Pariser Ring 1
76532 Baden-Baden

Auftrags-Nr.:

19-179/22

Datum:

13. Dezember 2019

Bearbeiter:

Dipl.-Ing. (FH) Dieter Merkle
B. Eng. L. Berchtold

GERLINGER + MERKLE
Ingenieurgesellschaft
für Akustik und Bauphysik mbH
Werderstraße 42 · 73614 Schorndorf

Schallschutz-Prüfstelle nach DIN 4109
Messstelle für Geräusche nach BImSchG
Zert. Prüfstelle Gebäudeluftdichtheit

Telefon (0 71 81) 9 39 87 – 0
Telefax (0 71 81) 9 39 87 – 50
eMail: info@g-m-gmbh.de
Internet: www.g-m-gmbh.de

Ingenieurgesellschaft

GERLINGER + MERKLE

GERLINGER + MERKLE

Inhaltsverzeichnis
1.

Situation und Aufgabenstellung ........................................................................................ 3

2.

Normen und Vorschriften ................................................................................................. 4

3.

Unterlagen ....................................................................................................................... 4

4.

Beschreibung des Plangebiets ......................................................................................... 5

5.

Städtebauliche Orientierungswerte DIN 18005................................................................. 6

6.

Geräuschimmissionen im Plangebiet ............................................................................... 7

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Bericht Nr. 19-179/22
13. Dezember 2019

6.1.
Geräusche des öffentlichen Verkehrs ................................................................... 7
6.1.1. Geräuschemission Straße .................................................................................... 7
6.1.2. Geräuschemission Parkplatz ................................................................................ 8
6.1.3. Geräuschimmissionen ohne Bebauung ................................................................ 9
6.1.4. Geräuschimmissionen mit Bebauung ................................................................. 13
6.2.

Aktive Schallschutzmaßnahmen ........................................................................ 15

6.3.

Beurteilung ......................................................................................................... 16

7.

Geräusche aus gewerblichen Anlagen ........................................................................... 17

8.

Geräuschimmissionen durch die Rampe zur Tiefgarage ................................................ 18
8.1.

Immissionsorte und Immissionsrichtwerte .......................................................... 19

8.2.

Verkehrsaufkommen Tiefgaragenstellplätze, Geräuschemission Rampe ........... 20

8.3.

Schallabstrahlung der Tiefgaragenöffnung ......................................................... 22

8.4.

Beurteilungspegel gemäß TA Lärm .................................................................... 23

8.5.

Passive

Schallschutzmaßnahmen

gegen

die

Geräusche

der

Tiefgaragenabfahrt ......................................................................................................... 23
9.

Schallschutz gegen Außenlärm, Passive Schallschutzmaßnahmen ............................... 24
9.1.

Anforderungen gemäß DIN 4109 ....................................................................... 24

9.2.

Maßgeblicher Außenlärmpegel .......................................................................... 24

10.

Qualität der Prognose .................................................................................................... 31

11.

Vorschläge für Formulierungen zum Bebauungsplan ..................................................... 32

12.

Zusammenfassung ........................................................................................................ 33

2/33

1.

GERLINGER + MERKLE

Situation und Aufgabenstellung

In Lahr soll der Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes der Fa. Nestler neu bebaut werden.
Hierzu wird ein Bebauungsplan für das Gebiet „Quartier am Stadtpark“ und der umliegenden
Umgebung aufgestellt.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die Geräuschimmissionen im Plangebiet zu
untersuchen, die durch den Straßenverkehr auf den öffentlichen Straßen und durch gewerbliche

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Anlagen in der Nachbarschaft des Plangebiets verursacht werden. Weiterhin soll auftragsgemäß untersucht werden, welche Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft durch den Verkehr
auf den Rampen zu den Tiefgaragen, die unter dem Plangebiet vorgesehen sind, verursacht
werden. Zudem soll die Nachbarbebauung bezüglich der Geräuschimmissionen mit untersucht
werden
Die Ergebnisse der schalltechnischen Prognose sind in dem vorliegenden Bericht dargestellt.

3/33

2.

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Normen und Vorschriften

Für die vorliegende Untersuchung wurden folgende Vorschriften herangezogen:
/1/

DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Ausgabe Juli 2002;
Beiblatt 1 zu Teil 1: Ausgabe Mai 1987

/2/

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm), Ausgabe 26.08.1998

/3/

DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“,
Ausgabe Oktober 1999

/4/

RLS-90 „ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen“, Ausgabe 1990

/5/

VDI 2720 „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Teil 1, Ausgabe März 1997

/6/

DIN 4109-1 „Schallschutz im Hochbau - Mindestanforderungen“,
Ausgabe Juli 2016 (DIN 4109-1:2016-07)

/7/

DIN 4109-2 „Schallschutz im Hochbau - Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“, Ausgabe Juli 2016 (DIN 4109-2:2016-07)

/8/

16. BImSchV (16. Verkehrslärmschutzverordnung), gültig seit dem 12.06.1990

/9/

Parkplatzlärmstudie 2007 des Bayrischen Landesamts für Umweltschutz,
6. überarbeitete Auflage

3.

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Unterlagen

Folgende Unterlagen standen zur Verfügung:
/A/

Entwurfsplanung, Maßstab 1:500 vom 19. 09. 2019, erstellt durch G J L Architekten
BDA Partnerschafts GmbH, Weinbrennerstraße in 76135 Karlsruhe

/B/

Stadt Lahr / Schwarzwald „BPlan „Quartier am Stadtpark“, Aktueller Planungsstand
19.09.2019

/C/

Daten Verkehrszählung Frühjahr 2019, zur Verfügung gestellt vom Stadtplanungsamt
Lahr

4/33

4.

Beschreibung des Plangebiets

Das Plangebiet befindet sich in Lahr zwischen der Straße „Am Stadtpark“ und der Dinglinger
Hauptstraße. In Abbildung 1 ist eine Übersicht des Plangebiets dargestellt.
Abbildung 1: Übersichtsplan

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Plangebiet

In dem Plangebiet ist bestehende Bebauung vorhanden. Hiervon sollen die ehemaligen Betriebsgebäude der Fa. Nestler abgerissen werden. An deren Stelle sollen 8 Gebäude errichtet
werden die überwiegend für Wohnzwecke oder nicht störendes Gewerbe (Arztpraxen, Läden
ohne besonderen Lieferverkehr) genutzt werden.
Südlich des Plangebiets auf der gegenüberliegenden Seite der Dinglinger Hauptstraße befinden
sich Mischgebietsflächen, auf denen unter anderem ein Autohaus angesiedelt ist. Östlich des
Plangebiets befindet sich ein öffentlicher Parkplatz der dem Stadtpark zu zuordnen ist. Nördlich
des Plangebiets befinden sich Wohngebäude. Westlich des Plangebiets hat eine Straßenbaufirma ihr Verwaltungsgebäude.

5/33

5.

GERLINGER + MERKLE

Städtebauliche Orientierungswerte DIN 18005

Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung (BauNVO)
sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen folgende Orientierungswerte
für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart der betreffenden Baufläche verbundenen Erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigung zu erfüllen. Die Orientierungswerte sind in der folgen-

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den Tabelle aufgeführt.
Tabelle 2: Orientierungswerte nach DIN 18005, Beiblatt 1
Gebietseinstufung

Orientierungswerte in dB(A)
tags
(600 - 2200 Uhr)

nachts
(2200 - 600 Uhr)

Allgemeines Wohngebiet (WA)

55

45

(40)

Besondere Wohngebiete (WB)

60

45

(40)

Mischgebiet (MI) und Dorfgebiet (MD)

60

50

(45)

Kerngebiet (MK) und Gewerbegebiet (GE)

65

55

(50)

Der niedrigere der beiden Nachtwerte gilt für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für
vergleichbare Geräusche, der höhere Orientierungswert ist entsprechend für Verkehrsgeräusche heranzuziehen.

6/33

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6.

Geräuschimmissionen im Plangebiet

6.1.

Geräusche des öffentlichen Verkehrs

6.1.1.

Geräuschemission Straße

Für das Bebauungsgebiet wird der maßgebliche Außenlärmpegel von der südlich gelegenen
Dinglinger Hauptstraße verursacht. Des Weiteren führt die Straße „Am Stadtpark“ östlich und

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nördlich am Plangebiet vorbei. Im Westen führt die Straße Lindenbergstraße entlang des Bebauungsgebiets. Zu diesen Straßen liegen keine Angaben zum Verkehrsaufkommen vor. Bei
den Untersuchungen zum Bebauungsplan „Quartier am Stadtpark“ wurde der Straßenverkehr
auf diese Straßen nicht untersucht. Aufgrund dessen wird im Folgenden ein Verkehrsaufkommen aufgrund der Erkenntnisse aus dem Ortstermin, welcher am 18. Oktober 2019 stattgefunden hat, geschätzt.
Die Berechnungen der Geräuschemissionen durch die Dinglinger Hauptstraße werden nach
dem Rechenverfahren der RLS-90 /4/ durchgeführt, basierend auf /C/.
Von folgenden schalltechnisch relevanten Randbedingungen für die Dinglinger Hauptstraße
wird bei der Berechnung ausgegangen:


Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke:

DTV =

9025 Kfz/d



Stündliche Verkehrsstärke (tags):

M=

541,5 Kfz/h



Stündliche Verkehrsstärke (nachts):

M=

99,27 Kfz/h



Lkw – Anteil (tags und nachts):

p=

2 / 2,3 %



Fahrgeschwindigkeit
Pkw:
Lkw:

v=
v=

50 km/h
50 km/h



Straßenoberfläche: Asphaltbeton

DStrO =

0 dB



Zuschlag Straßensteigung/-gefälle:

DStg =

0 dB



Zuschlag für lichtzeichengeregelte Kreuzung: K =



Emissionspegel:

tags Lm,E =
nachts Lm,E =

0 dB
59,6 dB(A)
52,5 dB(A)

7/33

GERLINGER + MERKLE

Die Geräuschemission der Straße „Am Stadtpark“ wird mit einem um ΔL = 10 dB geringeren
Emissionspegel als der der Dinglinger Hauptstraße angenommen, also:


Emissionspegel:

tags Lm,E =
nachts Lm,E =

49,6 dB(A)
42,5 dB(A)

Die Geräuschemission der Straße „Lindenbergstraße“ wird ebenfalls mit einem um ΔL = 10 dB
geringeren Emissionspegel als der der Dinglinger Hauptstraße angenommen, also:


6.1.2.

Emissionspegel:

tags Lm,E =
nachts Lm,E =

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49,6 dB(A)
42,5 dB(A)

Geräuschemission Parkplatz

Entlang der Straße „Am Stadtpark“ (östlich) sind 11 Stellplätze geplant, die direkt von der Straße aus angefahren werden. Im Folgenden wird davon ausgegangen, dass diese Stellplätze öffentlich genutzt werden.
Von folgenden schalltechnisch relevanten Randbedingungen für die Stellplätze wird bei der Berechnung ausgegangen:


Anzahl Stellplätze:

11 Stück



Parkplatztyp:

RLS 90 (öffentlicher Parkplatz)



Berechnungsverfahren:

LfU-Studie 2007



Anzahl Stellplätze:

11 Stück



Fahrzeugbewegungen:

Parkplatz Innenstadt, gebührenpflichtig



Fahrzeugbewegungen
je Stellplatz und Stunde:

tags: 0,5
nachts: 0,01



Zuschlag für Parkplatzart

4 dB(A)



Zuschlag für Fahrbahnoberfläche:

0 dB(A) (Asphalt)

8/33

6.1.3.

GERLINGER + MERKLE

Geräuschimmissionen ohne Bebauung

Durch den Straßenverkehr ergeben sich bei freier Schallausbreitung folgende Geräuschimmissionen im Plangebiet (Die Baufenster sind lediglich informatorisch eingetragen ohne Auswirkung auf die Schallausbreitung):
Abbildung 2: Geräuschimmissionen im Plangebiet durch den Straßenverkehr, Rasterhöhe 2 m über Gelände, tags

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... <= 35.0
35.0 < ... <= 40.0
40.0 < ... <= 45.0
45.0 < ... <= 50.0
50.0 < ... <= 55.0
55.0 < ... <= 60.0
60.0 < ... <= 65.0
65.0 < ... <= 70.0
70.0 < ... <= 75.0
75.0 < ... <= 10.0

WA

WB o. MI
MK

Es ist zu erkennen, dass an den Gebäuden entlang der Dinglinger Straße der Immissionspegel
teilweise L > 65 dB(A) beträgt. Der städtebauliche Orientierungswert für Wohngebiet, Mischgebiet aber auch für ein Kerngebiet ist hier überschritten. Bei den Fassaden die im hellrot gekennzeichneten Bereich liegen, beträgt der Immissionspegel L = 60 – 65 dB(A). Der städtebauliche
Orientierungswert für Wohngebiet und für Mischgebiet ist auch hier überschritten. In den orange
gekennzeichneten Flächen sind die städtebaulichen Orientierungswerte für ein besonderes
Wohngebiet (WB) und Mischgebiet (MI) eingehalten. In den hellbraun gekennzeichneten Flächen ist der städtebauliche Orientierungswert für ein allgemeines Wohngebiet (WA) eingehalten.

9/33

Abbildung 3: Geräuschimmissionen im Plangebiet durch den Straßenverkehr, Rasterhöhe 2 m über Gelände, nachts

... <= 35.0
35.0 < ... <= 40.0
40.0 < ... <= 45.0
45.0 < ... <= 50.0
50.0 < ... <= 55.0
55.0 < ... <= 60.0
60.0 < ... <= 65.0
65.0 < ... <= 70.0
70.0 < ... <= 75.0
75.0 < ... <= 10.0

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MI

MK

Es ist zu erkennen, dass an den Gebäuden entlang der Dinglinger Straße der Immissionspegel
teilweise L > 55 dB(A) beträgt. Der städtebauliche Orientierungswert für Wohngebiet, Mischgebiet aber auch für ein Kerngebiet ist hier überschritten. An den Fassaden die im hellbraun gekennzeichneten Bereich liegen, beträgt der Immissionspegel L = 50 – 55 dB(A). Der städtebauliche Orientierungswert für ein Kerngebiet (MK) ist hier eingehalten

10/33

Die kritischste Situation ergibt sich im 4. Obergeschoss. Hier ist im gesamten Plangebiet für den
Tagzeitraum der städtebauliche Orientierungswert für ein allgemeines Wohngebiet überschritten.
Abbildung 4: Geräuschimmissionen im Plangebiet durch den Straßenverkehr, Rasterhöhe 10 m über Gelände, tags

... <= 35.0
35.0 < ... <= 40.0
40.0 < ... <= 45.0
45.0 < ... <= 50.0
50.0 < ... <= 55.0
55.0 < ... <= 60.0
60.0 < ... <= 65.0
65.0 < ... <= 70.0
70.0 < ... <= 75.0
75.0 < ... <= 10.0

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WB o. MI

MK

11/33

Abbildung 5: Geräuschimmissionen im Plangebiet durch den Straßenverkehr, Rasterhöhe 10 m über Gelände, nachts

... <= 35.0
35.0 < ... <= 40.0
40.0 < ... <= 45.0
45.0 < ... <= 50.0
50.0 < ... <= 55.0
55.0 < ... <= 60.0
60.0 < ... <= 65.0
65.0 < ... <= 70.0
70.0 < ... <= 75.0
75.0 < ... <= 10.0

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MI

MK

Für das 4. Oberschoss werden die städtebaulichen Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete (WA) nachts überschritten.

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6.1.4.

GERLINGER + MERKLE

Geräuschimmissionen mit Bebauung

Aufgrund dessen, dass die Geräuschimmissionen sich im 4. Obergeschoss tendenziell etwas
kritischer darstellen als im Erdgeschoss, wird im Folgenden lediglich das 4. Obergeschoss untersucht.
Abbildung 6: Geräuschimmissionen im Plangebiet durch den Straßenverkehr, Rasterhöhe 10 m über Gelände, tags, mit Bebauung

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... <= 35.0
35.0 < ... <= 40.0
40.0 < ... <= 45.0
45.0 < ... <= 50.0
50.0 < ... <= 55.0
55.0 < ... <= 60.0
60.0 < ... <= 65.0
65.0 < ... <= 70.0
70.0 < ... <= 75.0
75.0 < ... <= 10.0

Durch die abschirmende Wirkung der bestehenden Gebäude und der geplanten Gebäude werden die Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs vermindert. An neuen Gebäuden der Häuser 3 – 8 wird der städtebauliche Orientierungswert tags für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten.
Am Haus 2 wird der städtebauliche Orientierungswert tags für ein allgemeines Wohngebiet
ebenfalls eingehalten, lediglich an der Ostfassade beträgt der Immissionspegel L = 57 – 58
dB(A). Dies entspricht den Anforderungen an ein besonderes Wohngebiet (WB) bzw. ein
Mischgebiet (MI).
An den Häusern beträgt der Immissionspegel entlang der Dinglinger Hauptstraße L = 68 dB(A).
Der städtebauliche Orientierungswert für ein Kerngebiet (MK) ist hier überschritten. Im östlichen
Teil des Gebiets beträgt der Immissionspegel L = 60 - 66 dB(A). Bis auf den Bereich der Gebäudeecke an der Kreuzung Dinglinger Hauptstraße / Am Stadtpark ist hier der städtebauliche
Orientierungswert für ein Kerngebiet (MK) eingehalten. Analog ist der westliche Bereich des
Gebietes entlang der Dinglinger Hauptstraße / Lindenburgstraße zu beurteilen. Auch hier ist der

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GERLINGER + MERKLE

städtebauliche Orientierungswert für ein Kerngebiet (MK) weitgehend eingehalten. An den restlichen Fassaden wird der städtebauliche Orientierungswert für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten.
Abbildung 7: Geräuschimmissionen im Plangebiet durch den Straßenverkehr, Rasterhöhe 10 m über Gelände, nachts, mit Bebauung

... <= 35.0
35.0 < ... <= 40.0
40.0 < ... <= 45.0
45.0 < ... <= 50.0
50.0 < ... <= 55.0
55.0 < ... <= 60.0
60.0 < ... <= 65.0
65.0 < ... <= 70.0
70.0 < ... <= 75.0
75.0 < ... <= 10.0

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Im Kern des Bebauungsgebiets wird der städtebauliche Orientierungswert nachts für ein allgemeines Wohngebiet eingehalten.
Im östlichen Teil wird der städtebauliche Orientierungswert tags für ein allgemeines Wohngebiet
der Straßen abgewandten Seite ebenfalls eingehalten, lediglich auf der Straßen zugewandten
Seite beträgt der Immissionspegel L = 49 – 50 dB(A). Dies entspricht den Anforderungen an ein
Mischgebiet (MI).
Südlich beträgt der Immissionspegel entlang der Dinglinger Hauptstraße L = 55 - 59 dB(A). Der
städtebauliche Orientierungswert für ein Kerngebiet (MK) ist hier überschritten. Am Gebäudeflügel von Haus 1 entlang der Straße „Am Stadtpark“ ist der städtebauliche Orientierungswert
für ein Kerngebiet (MK) eingehalten. An der Ostfassade des Gebäudeflügels entlang der
Dinglinger Hauptstraße ist der städtebauliche Orientierungswert für ein Kerngebiet (MK) überschritten.
Westlich des Bebauungsgebiets entlang der Lindenbergstraße wird der städtebauliche Orientierungswert für ein Wohngebiet (WA) an den Straßen abgewandten Seite eingehalten. An den
Straßen zugewandten Seite wird der Orientierungswert für ein Kerngebiet (MK) eingehalten

14/33

6.2.

GERLINGER + MERKLE

Aktive Schallschutzmaßnahmen

Die maßgeblichen Geräuschimmissionen im Plangebiet werden durch den Straßenverkehr auf
den öffentlichen Straßen verursacht. Zum Schutz der Anwohner sind daher durch aktive Schallschutzmaßnahmen an der Schallquelle die Geräuschimmissionen zu prüfen.
Der Einfluss auf verkehrslenkende Maßnahmen ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, so dass

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als aktive Schallschutzmaßnahme lediglich die Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Gelände des Plangebiets realisierbar ist.
Hierbei ist zu beachten, dass die Ausführung einer Lärmschutzwand aus schalltechnischer
Sicht lediglich im Bereich entlang der Dinglinger Hauptstraße und der Straße „Am Stadtpark“
sinnvoll wäre. Nach Ausführung der Gebäude entlang der Straßen würden die Gebäude die
abschirmende Wirkung übernehmen, so dass die Lärmschutzwände nicht mehr erforderlich
wären.
Zusammenfassend wird daher im Folgenden davon ausgegangen, dass die Bebauung im Plangebiet zeitnah vollständig erfolgt. Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind dann nicht erforderlich.

15/33

6.3.

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Beurteilung

Geräuschimmissionen im Plangebiet werden vor allem durch den Straßenverkehr auf der
Dinglinger Hauptstraße verursacht. Weitere Geräuschimmissionen entstehen durch den Straßenverkehr auf der Straße „Am Stadtpark“, der Lindenbergstraße und durch Pkw-Stellplätze,
die entlang des Plangebiets an der Straße „Am Stadtpark“ angelegt werden.
Maßgeblich sind die Geräuschimmissionen aus dem Straßenverkehr auf der Dinglinger Straße.

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Die Berechnungen zeigen, dass durch diese Geräuschimmissionen das gesamte Gebiet so
stark betroffen ist, dass der städtebauliche Orientierungswert für ein allgemeines Wohngebiet
überschritten wird.
Die sinnvolle Ausführung aktiver Lärmschutzmaßnahmen setzt i. d. R. voraus, dass diese Maßnahmen in unmittelbarer Nähe zu den Schallquellen ausgeführt werden können. Allerdings stehen in diesem Bebauungsgebiet bereits Gebäude, weshalb die Ausführung von aktiven Schallschutzmaßnahmen an der Schallquelle nicht möglich ist. Lediglich entlang der Straße „Am
Stadtpark und im Kreuzungsbereich der Dinglinger Hauptstraße / Am Stadtpark wäre die Ausführung aktiver Schallschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden möglich. Bei Ausführung der geplanten Gebäude befänden sich die Lärmschutzwände im Baufeld und müssten
wieder entfernt werden. Es wird daher vorgeschlagen, dass die Gebäude im Plangebiet im Zusammenhang zeitnah erstellt werden.
Besonders zu empfehlen ist aus schalltechnischer Sicht, die neu geplanten Gebäude entlang
der Dinglinger Hauptstraße und der Straße „Am Stadtpark“ zuerst zu errichten. Es wäre dann
eine Ausweisung des Bereichs um die neuen Gebäude Häuser 3 – 5 als allgemeines Wohngebiet (WA) möglich. Passive Schallschutzmaßnahmen in diesem Bereich wären dann nicht erforderlich.
An den Häusern 1 und 2 wird der städtebauliche Orientierungswert für ein allgemeines Wohngebiet überschritten. Insbesondere am Haus 1 sind hohe Geräuschimmissionen zu erwarten, so
dass selbst der städtebauliche Orientierungswert für ein Kerngebiet (MK) überschritten wird. Es
werden sowohl am Haus 1 als auch am Haus 2 passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

16/33

7.

GERLINGER + MERKLE

Geräusche aus gewerblichen Anlagen

Die Geräusche aus gewerblichen Anlagen müssen die Immissionsrichtwerte nach der TA-Lärm
/2/ an der nähergelegenen bestehenden Bebauung in der Nachbarschaft einhalten. Aufgrund
der vorliegenden Abstände des Plangebiets zu den gewerblichen Anlagen wird davon ausgegangen, dass auch im Bebauungsplangebiet von der Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen der TA Lärm ausgegangen werden kann.
tags:

55 dB(A)

nachts:

40 dB(A)

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Aufgrund dessen, dass die Immissionsrichtwerte für ein allgemeines Wohngebiet nach TA-Lärm
identisch sind mit den städtebaulichen Orientierungswerten nach DIN 18005 für ein allgemeines
Wohngebiet, kann davon ausgegangen werden, dass die städtebaulichen Orientierungswerte
nicht überschritten werden.

17/33

8.

Geräuschimmissionen durch die Rampe zur Tiefgarage

An der Ostfassade des Gebäudes entlang der Straße „Am Stadtpark“ befindet sich die Ein- und
Ausfahrtrampe zur Tiefgarage. Die Lage der Rampe kann Abbildung 8 entnommen werden.
Abbildung 8: Lage der Rampe zur Tiefgarage

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Rampe zur Tiefgarage

In der Tiefgarage sind ca. 250 Stellplätze für die Bewohner der geplanten Gebäude und die
Mieter der Gewerbeflächen vorgesehen.
Die Immissionsprognose beinhaltet die Geräuschemissionen auf der Tiefgaragenzufahrt (Rampe) und die Geräuschabstrahlung der Tiefgaragen-Öffnung. Das Standgeräusch der Pkw im
Bereich vor dem Garagentor findet im Gebäude statt.

18/33

8.1.

Immissionsorte und Immissionsrichtwerte

Die Beurteilung der Geräusche durch den Betrieb der Tiefgarage erfolgt nach TA-Lärm /2/. Bei
der Beurteilung der Geräuschimmissionen ist der vom Lärm am stärksten betroffene nächstgelegene schutzbedürftige, fremde Raum - 0,5 m vor dem geöffneten Fenster - heranzuziehen.
Der maßgebliche Immissionsort (IP 1) befindet sich im Haus 2 über der Rampe zur Tiefgarage.
Es wird im Folgenden davon ausgegangen, dass sich dieser Immissionsort in einem Mischge-

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biet (MI) befindet. Die Immissionsrichtwerte lauten:
Tags:

60 dB(A)

Nachts:

45 dB(A)

Nach TA Lärm wird die Tag- bzw. Nachtzeit folgendermaßen definiert:
1. tags 600 – 2200 Uhr

Beurteilungszeit 16 Stunden

2. nachts 2200 – 600 Uhr

Beurteilungszeit 1 Stunde (lauteste volle Nachtstunde)

Zuschläge für Tagzeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeiten)
1. an Werktagen

600 – 700 Uhr,
2000 – 2200 Uhr

2. an Sonn- und Feiertagen

600 – 900 Uhr,
1300 – 1500 Uhr,
2000 – 2200 Uhr.

Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeitzuschläge) werden in Mischgebieten nach TA Lärm nicht in Ansatz gebracht.
Kurzzeitige Geräuschspitzen, welche nach TA-Lärm zu berücksichtigen sind, können aufgrund
der ständigen Rechtsprechung bei der Beurteilung von Tiefgaragen an Wohnanlagen vernachlässigt werden.

19/33

8.2.

Verkehrsaufkommen Tiefgaragenstellplätze, Geräuschemission
Rampe

Das zu erwartende Verkehrsaufkommen für die Stellplätze der Tiefgarage wurde gemäß der
Parkplatzlärmstudie /9/ angesetzt, in der unter anderem das Verkehrsaufkommen von Stellplätzen an Wohnanlagen ermittelt wurde. Nach /9/ wird von folgendem Fahrzeugaufkommen ausgegangen:
Tabelle 1:

Ingenieurgesellschaft

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Bericht Nr. 19-179/22
13. Dezember 2019

Frequentierung von Tiefgaragen an Wohnanlagen

Parkplatzart

Bewegungen pro Stellplatz und Stunde
Tag
600 - 2200 Uhr

Nacht
2200 - 600 Uhr

Ungünstigste
Nachtstunde*)

Tiefgarage
Wohnanlage

0,15

0,02

0,09

Bewegungen je Stunde
insgesamt bei 250 Stellplätzen

37,5

5

22,5

Quelle

Geräuschemissionen
gemäß /9/

*) Entsprechend TA-Lärm wird nachts die lauteste Nachtstunde berücksichtigt, so dass diese Frequentierung entsprechend berücksichtigt wurde

Gemäß /9/ wird für den Zu- und Abfahrtsverkehr auf der Rampe der stundenbezogene Schallleistungspegel L‘W,1h pro Meter anhand des Schallemissionspegels Lm,E nach der RLS-90 /4/
nach folgendem Zusammenhang ermittelt:
L‘W,1h = Lm,E + 19 dB(A)

Stundenbezogener Schallleistungspegel pro Meter

mit
Lm,E = Lm (25) + Dv + DStrO + DStg
und
Lm

(25)

= 37,3 + 10lg (M (1 + 0,082) p))

Dabei bedeuten:
L‘W,1h
Lm,E
Lm (25)
Dv
DStrO
DStg
M
p

:
:
:
:
:
:
:
:

Stundenbezogener Schallleistungspegel pro Meter [dB(A)]
Emissionspegel [dB(A)]
Mittelungspegel [dB(A)]
Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten [dB]
Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen [dB]
Zuschlag für Steigungen und Gefälle [dB]
Maßgebende stündliche Verkehrsstärke [Pkw/h]
Lkw-Anteil [%]

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Nach RLS-90 /4/ ist für Steigungen und Gefälle von folgendem Zuschlag DStg auszugehen:
DStg = 0,6 * │g│ - 3

für │g│ > 5 %

DStg = 0

für │g│ ≤ 5 %

Zusammenfassend wird für die Berechnung des Schallemissionspegels der Zu- und Abfahrt von
folgenden Angaben ausgegangen:
Tabelle 2:

Eingangsdaten für die Berechnung des Schallemissionspegels

Eingangsgröße

Ingenieurgesellschaft

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angesetzter Wert
vmax = 30 km/h  Dv = - 9,2 dB

Dv

(Berechnungsverfahren nach /4/, Kapitel 4.4.1.1.2)

DStrO

Beton  DStrO = 1 dB

DStg

g = 20 %  DStg = 9 dB

M

tags:37,5 Pkw/h
nachts: 22,5 Pkw/h

p

0 dB

Unter Berücksichtigung der in Tabelle 2 aufgeführten Eingangsdaten ergeben sich folgende
stundenbezogene Schallleistungspegel:
Tabelle 3:

Stundenbezogener Schallleistungspegel der Pkw- Zu- und Abfahrt

Steigung/Gefälle

g = 20 %

Stundenbezogener Schallleistungspegel L‘W,1h pro Meter in dB(A)
tags

nachts

54,3

52,1

1)

TZ: Tagzeit außerhalb der Ruhezeiten

2)

RZ: Tagzeit innerhalb der Ruhezeiten

3)

NZ: Nachtzeit (lauteste Stunde nachts)

Einwirkzeit in
min

TZ1): 960
NZ2): 60

Länge in m

6

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8.3.

Schallabstrahlung der Tiefgaragenöffnung

Nach /9/ kann die von der Tiefgaragenöffnung abgestrahlte Schallleistung in Abhängigkeit von
der Anzahl der Fahrbewegungen wie folgt berechnet werden.
LW´´,1h = 50 dB(A) + 10*log (B * N)
Hierbei bedeuten:
LW´´,1h :

Stundenbezogener Schallleistungspegel pro 1 m² Öffnungsfläche [dB(A)]

B*N :

Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stunde

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Unter Verwendung der oben aufgeführten Gleichung ergeben sich folgende Schallleistungspegel für die Emissionen der Tiefgaragenöffnung:
Tabelle 4:

Geräuschemissionen Tiefgaragenöffnung
Zeit

Anzahl der Vorgänge
pro Stunde

Stundenbezogener
Schallleistungspegel
LW‘‘,1h pro m² in dB(A)

Einwirkzeit
in min

Tagzeit

37,5

65,7

960

Nachtzeit

22,5

63,5

60

Geräuschquelle

Abstrahlung Tiefgaragenöffnung

Die Abstrahlung der Tiefgaragenöffnung wurde als vertikale Flächenquelle mit einer Breite von
b = 6,0 m und einer Höhe von h = 2,50 m angesetzt.

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8.4.

Beurteilungspegel gemäß TA Lärm

Unter Berücksichtigung der in Kapitel 8.2 beschriebenen Geräuschemissionen ergeben sich die
in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Beurteilungspegel an dem Immissionsort.
Tabelle 5:

Beurteilungspegel und Immissionsrichtwerte nach TA Lärm
tags (600 – 2200 Uhr)

Immissionsort

Beurteilungspegel

Immissionsrichtwert

nachts (2200 – 600 Uhr)
Beurteilungspegel

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Immissionsrichtwert

dB(A)
IP 1

58,9

60

57,2

45

Beurteilung:
Unter den im Gutachten aufgeführten Annahmen wird prognostiziert, dass der Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm /2/ tags durch die Geräuschimmissionen der geplanten Tiefgaragenrampe
eingehalten werden. Nachts wird eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes um ΔL ≈ 12
dB prognostiziert.

8.5.

Passive Schallschutzmaßnahmen gegen die Geräusche der Tie fgaragenabfahrt

Es ist davon auszugehen, dass die Geräusche durch die Tiefgaragenabfahrt zu Immissionen
führen, die über dem Immissionsrichtwert nach TA-Lärm liegen werden. Es sind daher passive
Lärmschutzmaßnahmen an dem Gebäude entlang der Straße „Am Stadtpark“ erforderlich. Die
erforderlichen Maßnahmen sind bei der Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels berücksichtigt (siehe Kapitel 9).

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9.

Schallschutz gegen Außenlärm, Passive Schallschutzmaßnahmen

Die im Folgenden beschriebenen passiven Schallschutzmaßnahmen beziehen sich auf die neu
zu errichteten acht Gebäude

9.1.

Anforderungen gemäß DIN 4109

Die Anforderungen an das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R'w,ges der Außenbauteile

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von schutzbedürftigen Räumen ergeben sich gemäß DIN 4109:2016-07 unter Berücksichtigung
des maßgeblichen Außenlärmpegels und der unterschiedlichen Raumarten nach folgender
Gleichung:
R’w,ges = La – KRaumart

(Gl.1)

Dabei ist:
La:

der maßgebliche Außenlärmpegel gemäß DIN 4109-2:2016-07, 4.4.5.

KRaumart = 25 dB

für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien;

KRaumart = 30 dB

für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches;

KRaumart = 35 dB

für Büroräume und Ähnliches

Mindestens einzuhalten sind:
R’w,ges = 35 dB

für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien;

R’w,ges = 30 dB

für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräumen, Büroräume und Ähnliches.

9.2.

Maßgeblicher Außenlärmpegel

Aus den Geräuschen des Straßenverkehrs und den Geräuschen der gewerblichen Anlagen
ergibt sich folgende Gesamtbelastung an den Rändern der Baufenster. Die Berechnungen sind
geschossweise durchgeführt. Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind nicht berücksichtigt.
Nach DIN 4109-2:2016-07 wird der maßgebliche Außenlärmpegel aus dem Außenlärmpegel
tags ermittelt. Bei einer Differenz < 10 dB(A) zwischen dem Außenlärmpegel tags und dem Außenlärmpegel nachts ist aus dem Außenlärmpegel nachts zzgl. einem Zuschlag von 13 dB der
maßgebliche Außenlärmpegel zu bestimmen. Im vorliegenden Fall bestimmt sich der maßgebliche Außenlärmpegel aus dem Außenlärmpegel tags. In den Ergebnissen ist ein Zuschlag von 3
dB nach DIN 4109:2016-07 berücksichtigt.

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Abbildung 9: Maßgeblicher Außenlärmpegel Haus 1, Erdgeschoss

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Abbildung 10: Maßgeblicher Außenlärmpegel Haus 1, 3. Obergeschoss

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Abbildung 11: Maßgeblicher Außenlärmpegel Haus 1, 5. Obergeschoss

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Abbildung 12: Maßgeblicher Außenlärmpegel Haus 1, 6. Obergeschoss

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Abbildung 13: Maßgeblicher Außenlärmpegel Haus 2 + 3, Erdgeschoss

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Abbildung 14: Maßgeblicher Außenlärmpegel Haus 2 + 3, 3. Obergeschoss

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Abbildung 15: Maßgeblicher Außenlärmpegel Haus 2 + 3, 4. Obergeschoss

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Abbildung 16: Maßgeblicher Außenlärmpegel Haus 4-6, Erdgeschoss - 3. Obergeschoss

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Abbildung 17: Maßgeblicher Außenlärmpegel Haus 4-6, Staffelgeschoss

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Abbildung 18: Maßgeblicher Außenlärmpegel Haus 7+8, Erdgeschoss – 3. Obergeschoss

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Abbildung 19: Maßgeblicher Außenlärmpegel Haus 7+8, Staffelgeschoss

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10.

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Qualität der Prognose

Die Schallpegel, die als Grundlage der Prognoseberechnung herangezogen werden, basieren
im Wesentlichen auf Richtlinien bzw. Untersuchungsberichten von Landesbehörden und Umweltämtern. Es wird davon ausgegangen, dass eine ausreichende statistische Absicherung der
dort genannten Messwerte und Emissionspegel gewährleistet ist.
Für die Ausbreitungsberechnung wurden die in Deutschland gültigen einschlägigen Normen,

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Vorschriften und Richtlinien herangezogen. Bei der Meteorologiekorrektur Cmet wurde gemäß /3/
die Mitwindwetterlage berücksichtigt, was der ausbreitungsgünstigsten Situation entspricht.

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11.

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Vorschläge für Formulierungen zum Bebauungsplan

Es wird vorgeschlagen folgende Formulierungen in den Bebauungsplan aufzunehmen:
1. Aufgrund der Geräuschimmissionen durch den Verkehr auf öffentlichen Straßen, insbesondere auf der Dinglinger Hauptstraße, werden die städtebaulichen Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet tags und nachts
überschritten.

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Zum Schutz des Plangebiets im Bereich der Neubauten auf dem ehemaligen
Firmengelände der Fa. Nestler durch aktive Schallschutzmaßnahmen müssen
die Gebäude entlang der Dinglinger Hauptstraße und entlang der Straße „Am
Stadtpark“ vor oder zeitgleich mit der restlichen Bebauung erstellt werden.
2. Für die Gebäude entlang der Dinglinger Hauptstraße und der Straße „Am
Stadtpark“ sind passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich, die durch einen
Schallschutznachweis nach DIN 4109:2016-07 zu dimensionieren sind. Unter
Berücksichtigung der in Kapitel 6 dargestellten Beurteilungspegel ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der auf den Einzelfall abgestimmte
und raumweise betrachtete Nachweis zum Schallschutz gegen Außenlärm
gemäß DIN 4109, Ausgabe Juli 2016 sowie dem Entwurf der Änderung A1
Ausgabe Januar 2017 zu führen und die Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind entsprechend zu dimensionieren.
3. Die Rampe zur Tiefgarage ist so zu erstellen, dass die Immissionsrichtwerte
nach der TA-Lärm in der Nachbarschaft außerhalb des Plangebiets eingehalten werden.
Es ist notwendig Maßnahmen in Form von geeigneter Grundrissgestaltung zu
treffen, d. h. eine Orientierung der schutzbedürftigen Räume an den der Lärmquelle abgewandten Fassaden.
Sofern die Anforderungen nicht durch geeignete Grundrissgestaltung erfüllt werden können, werden in schutzbedürftigen Räumen (insbesondere Kinder- und
Schlafzimmer) schallgedämmte mechanische Lüftungseinrichtungen empfohlen.
Gegebenenfalls ist der notwendige Luftwechsel bei geschlossenem Fenster durch
die Erstellung eines Lüftungskonzeptes zu gewährleisten.

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12.

Zusammenfassung

In Lahr soll das ehemalige Betriebsgelände der Fa. Nestler neu überplant werden. Hierzu wird
ein Bebauungsplan des gesamten Areals und der Nachbarbebauung aufgestellt.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden die Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr auf den umliegenden Straßen und durch gewerbliche Anlagen in der weiteren
Nachbarschaft des Plangebiets untersucht und die maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN

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4109 ermittelt.
Im Untergeschoss der geplanten Wohnanlage wird eine Tiefgarage mit ca. 250 Stellplätzen erstellt. Die Geräuschimmissionen durch den Betrieb dieser Tiefgarage wurden ebenfalls prognostiziert.
Die Ergebnisse sind in diesem Gutachten dokumentiert.

L. Berchtold
(Sachbearbeiter)

B. Nagel
(stellvertr. Messstellenleitung)

Dieser Bericht umfasst 33 Seiten.

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