Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Sitzung: Technischer Ausschuss (12. Sitzung)
14. Dezember 2020
Beschlussvorlage (2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
Beschlussvorlage (- Erläuterung)
Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)
14. Dezember 2020
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Beschlussvorlage (2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Vorentwurfs
- Frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden)
Beschlussvorlage (- Erläuterung)Beschlussvorlage (- Gestaltungsplan)Beschlussvorlage (- Anlage 0)Beschlussvorlage (- Bestandsplan)
1 Stadt Lahr L -i Beschlussvorlage Amt: 61 Löhr Datum: 16.11.2020 Az.: - 0687/Lö Drucksache Nr.: 319/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ortschaftsrat Kuhbach 24.11.2020 vorberatend öffentlich 5 Ja, 1 Enth. Technischer Ausschuss 02.12.2020 vorberatend öffentlich Gemeinderat 14.12.2020 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbüroerajfeister Erster Bürgermeister Uiök io Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmjerei Rechts- und Ordnunqsamt ftn — '< Betreff: 2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE, Stadtteil Kuhbach -Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Behörden Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des 2. Teilbebauungsplanes ORTSMITTE wird beschlossen. 2. Dem Vorentwurf vom 16. November 2020 wird zugestimmt. 3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs wird die frühzeitige Beteiligung der Öffent lichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Anlaae(n): - Bestandsplan - Gestaltungsplan - Erläuterung - Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 319/2020 Seite - 2 - Sachdarstellung: Ursprünglich war vorgesehen, einen zusammenhängenden Bebauungsplan ORTMITTE aufzustellen. Nachdem jedoch lange Zeit keine Einigung zum Gelände des ehemaligen Gasthauses Lamm zu stande kam, beschloss der Gemeinderat am 24. September 2018, zwei Teilbebauungspläne aufzu stellen. Der 2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE umfasst das Gelände des ehemaligen Gasthauses Lamm sowie den nördlich davon gelegenen Kuhbacher Friedhof und dessen Erweiterungsflächen. Nachdem bereits am 17. September 2019 die endgültige Konzeption zur Friedhofserweiterung um rund 65 Stockwerksgräber beschlossen wurde, konnte im Sommer 2020 eine Einigung zwischen Stadt verwaltung, Eigentümer und Architekt über die Neubebauung des Lamm-Areals erreicht werden. Das historische Gasthaus wurde im März 2020 abgebrochen. Am 15. September 2020 stimmte der Ortschaftsrat Kuhbach der Planungskonzeption zu. Das Stadt planungsamt hatte ein städtebauliches Grundkonzept ausgearbeitet und der vom Eigentümer der westlichen Grund Stücks hälfte beauftragte Architekt entwickelte auf dieser Basis eine Bebauung mit insgesamt 15 Wohnungen und einer Tiefgarage. Die 20 %ige Sozialwohnungsquote der Stadt soll eingehalten und übereinen städtebaulichen Vertrag abgesichert werden. Aufgrund der durch die Friedhofserweiterung bedingten Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen ist der Bebauungsplan im umfangreichen zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht aufzustellen. In der nun anstehenden frühzeitigen Beteiligung sollen Stellungnahmen zum vorliegenden Grundkon zept eingeholt werden, die dann in die endgültige zeichnerische und textliche Ausarbeitung des Be bauungsplanes einfließen können. Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss zum 2. Teilbebauungsplan ORTSMITTE mit dem im Bestandsplan abgebildeten Geltungsbereich zu fassen und dem Vorentwurf sowie der Durch führung der frühzeitigen Beteiligung zuzustimmen. Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.