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Beschlussvorlage (Generalsanierung der Brücke über die Bahn im Zuge der Rheinstraße - Vergabe der Instandsetzungsarbeiten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Misic

Datum: 14.12.2020 Az.: 60/605
Lau/Mi

Drucksache Nr.: 354/2020

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

13.01.2021

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.01.2021

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Generalsanierung der Brücke über die Bahn im Zuge der Rheinstraße
- Vergabe der Instandsetzungsarbeiten

Beschlussvorschlag:

Die Firma B+S Bauwerkserhaltung GmbH aus Bietigheim wird aufgrund ihres Angebots vom 16.01.2019 beauftragt, die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten im
Rahmen der Maßnahme „Generalsanierung der Brücke über die Bahn im Zuge der
Rheinstraße“ durchzuführen.
Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt.: 291.061,56 EUR
Mit der Auftragsvergabe und der damit verbundenen Inanspruchnahme der im Haushaltsplan 2020 im Höhe von 275.000 € ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigung
geht eine betragsgleiche Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2021 einher (Bindungswirkung).

Anlage(n):
Plan 1a_Instandsetzungsentwurf
Anlage "0"

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 354/2020

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Allgemein:

Das Brückenbauwerk liegt im Zuge einer öffentlichen Straße und überführt die Bahn. Bei der
letzten Brückenhauptprüfung nach DIN 1076 im August 2018 wurden erhebliche Mängel am
vorhandenen Brückenbauwerk festgestellt.
Die bestehende Natursteinschrammborde werden ausgebaut und durch die neuen vorbetonierten Schrammborde ersetzt. Der Belag wird auf ca. 50 cm von den Schrammborden ausgebaut und die Abdichtung entfernt. Danach wird dieser Bereich kugelgestrahlt und die
schadhaften Betonflächen instandgesetzt werden. Nach dem Einbau der Abdichtung muss
sie an die bestehende Abdichtung angeschlossen werden. Der bestehende Hartgussasphalt
im Bereich der Kappenoberfläche wird ausgebaut und die Flächen werden mit PCC Material
reprofiliert und anschließend wird eine OS-F Beschichtung aufgebracht
Das Brückenbauwerk erhält auf beiden Seiten ein Füllstabgeländer mit Drahtseil. Im Bereich
der Bahnleitungen wird beidseitig ein Berührungsschutz eingebaut und an die bestehenden
Kappen gedübelt.

Ausschreibung/ Submission:

Die Maßnahme war am 21.11.2020 öffentlich ausgeschrieben worden. Angebotsunterlagen
wurden von 9 Baufirmen angefordert.
Zum Submissionstermin am 10.12.2020 um 11:00 Uhr lagen 5 Angebote vor.
Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebotsendsummen, nach Prüfung
und Wertung, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Rang
1
2
3
4
5

Firma
B+S Bauwerkserhaltung
Bieter Nr.3
Bieter Nr.2
Bieter Nr.4
Bieter Nr.1

Angebotssumme (EUR,
brutto), nach Prüfung
291.061,56
356.506,03
523.592,54
606.360,17
681.981,18

Die B+S Bauwerkserhaltung GmbH aus Bietigheim hat nach Prüfung und Wertung das preisgünstigste Angebot abgegeben.
Es wird demnach vorgeschlagen, der B+S Bauwerkserhaltung GmbH aus Bietigheim den
Auftrag zu erteilen.
Die Auftragssumme beträgt brutto, einschließlich 19% MwSt: 291.061,56 EUR.

Drucksache 354/2020

Seite - 3 -

Mittelverfügung:

Für die Durchführung der Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2020 ein Mittelansatz in Höhe
von 120.000 € und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 275.000 € zur Verfügung
(Investitionsauftrag I54100020014).
Bislang sind für die Maßnahme Auszahlungen in Höhe von 13.000 € geleistet und Aufträge
In Höhe von ca. 85.000,00 € erteilt worden.
Die mit der vorgeschlagenen Auftragsvergabe an die Firma B+S Bauwerkserhaltung GmbH
in Höhe.von 291.061,56 € verbundene finanzielle Verpflichtung ist durch die im Haushaltsplan 2020 bereitgestellten Ermächtigungen (Mittelansatz und Verpflichtungsermächtigung)
gedeckt. Mit der Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung 2020 geht eine entsprechende (Vor-)Bindung für den Haushaltsplan 2021 einher. In den aktuellen Planentwurf 2021
ist in der Folge ein Mittelbedarf (Auszahlungsansatz) in Höhe von 275.000 € eingestellt worden. Mit der Ausschreibung bzw. Auftragsvergabe der Maßnahme und der damit verbundenen finanziellen Verpflichtung ist dieser Mittelansatz für den Plan 2021 bereits festgelegt
(Bindungswirkung).
Mit dem Schreiben vom 26.09.2020 teilte uns das Regierungspräsidium Freiburg mit, dass
das Bauvorhaben in das Förderprogramm des Kommunalen Brückensanierungsfonds aufgenommen wurde. Die maximale Zuwendung für die Maßnahme beträgt 141.400,00 EUR. Das
Schreiben des Rregierungspräsidiums Freiburg bedeutet noch keine Förderbewilligung, sondern der Zuwendungsbescheid noch angefordert werden muss.
Die Abteilung Tiefbau hat am 01.12.2020 per E-Mail, wie seitens des Regierungspräsidiums
Freiburg in dem Schreiben vom 26.09.2019 gebeten, den geplanten Vergabetermin am
25.01.2020 an Regierungspräsidium Freiburg mittgeteilt und den Zuwendungsbescheid angefordert. Da wir dies rechtzeitig (nach Absprache mit RP Freiburg mind. 4 Wochen vorher)
getan haben, gehen wir davon aus, dass der Bescheid rechtzeitig vor der Vergabe bei uns
vorliegt.

Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen

Tilman Petters

Udo Lau

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Einbefangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.