Beschlussvorlage (Feuerwache West - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen)
Sitzung: Gemeinderat (1. Sitzung)
25. Januar 2021
Beschlussvorlage (Feuerwache West - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen)
Beschlussvorlage (201215 ausgleichsfläche hugsweier west süd 200 A2)
Beschlussvorlage (Ausgleichsfläche innerhalb des B-Plan-Gebiets Feuerwache West)
Beschlussvorlage (Ausgleichsfläche Rheinstrasse Süd)
Beschlussvorlage (Lageplan Ausgleichsflächen)
Beschlussvorlage (Unterschriebene Vorlage)
25. Januar 2021
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Beschlussvorlage (Feuerwache West - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen)
Beschlussvorlage (Lageplan Ausgleichsflächen)Beschlussvorlage (Ausgleichsfläche innerhalb des B-Plan-Gebiets Feuerwache West)Beschlussvorlage (Ausgleichsfläche Rheinstrasse Süd)Beschlussvorlage (201215 ausgleichsfläche hugsweier west süd 200 A2)Beschlussvorlage (Unterschriebene Vorlage)
Beschlussvorlage Amt: 602 Stahl Datum: 21.12.2020 Az.: 60/602 St Drucksache Nr.: 364/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 25.01.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Feuerwache West - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen Beschlussvorschlag: Die Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen für die Feuerwache West werden gemäß des Vorschlags der Verwaltung aus der Tischvorlage beauftragt. Anlage(n): Lageplan Ausgleichsflächen Ausgleichsfläche Rheinstrasse Süd Ausgleichsflächen Hugsweier Ausgleichsfläche innerhalb des B-Plan-Gebiets Feuerwache West Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 364/2020 Seite - 2 - HINWEIS: Die vorliegende Vorlage wird aufgrund des engen Zeitrahmens erst kurz vor der Sitzung durch eine Tischvorlage ergänzt, die alle Kosten und Finanzdaten enthält. In der Tischvorlage wird die Tabelle zur finanziellen und personellen Auswirkungen ausgefüllt enthalten sein. Da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Vorlage hier die Angebotsfrist für die Bieterfirmen noch nicht abgeschlossen ist, dürfen Kostenschätzungen und Prognosen noch nicht enthalten sein. Wir bitten um Verständnis. ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeArbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 364/2020 Seite - 3 - Sachdarstellung: Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr wurde vom Gemeinderat am 17.12.2018 einstimmig beschlossen, am Flughafenareal im Westen der Stadt einen neuen Standort West zu planen und zu entwickeln. In den letzten Wochen wurde intensiv an der Klärung der baurechtlichen und artenschutzrechtlichen Aufgabenstellung gearbeitet, um eine rasche Realisierung der Feuerwache zu ermöglichen. Für den aktuell anstehenden Bau der Feuerwache selbst mit Erschließungsstraße nach Süden wurde dies bereits abgeschlossen. Aktuell werden der für Ende 2021/Anfang 2022 geplante Bau der Erschließungsstraße nach Norden sowie die nördliche Erweiterungsfläche der Feuerwache bzw. deren Außenflächen vorbereitet. Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) müssen hierzu bereits jetzt rasch realisiert werden, da bereits von März bis September 2021 die geschützten Mauer- und Zauneidechsen aus diesen Bereichen umgesiedelt werden müssen. Die Maßnahmen, die für die ab 2023 geplante flächenhafte Aufweitung des Entwässerungsgrabens im Osten des Gebietes erforderlich sind, sind noch nicht enthalten. Beschreibung der Baumaßnahmen Die artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan ergab, dass sich im Laufe der letzten Jahre auf der Baufläche ein hochwertiger Biotopkomplex v.a. aus Gebüschen und Ruderalvegetation eingestellt hatte, der Lebensstätte zahlreicher geschützter Tierarten war. Hervorzuheben sind hierbei die Populationen von Mauer- und Zauneidechsen, Brutreviere teilweise seltener Vogelarten wie Feldschwirl, Bluthänfling und Schwarzkehlchen sowie die Bedeutung als Jagdrevier für verschiedene Fledermausarten. Um die rechtlich vorgeschriebene Erhaltung der Populationen der geschützten Arten mit ihren Lebensräumen auf anderen Flächen im Vorfeld der Baumaßnahmen zu gewährleisten, sind umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Die Ausschreibung erstreckt sich auf vier Teilflächen. Im zentralen Bereich des Bebauungsplangebietes Feuerwache West werden die noch ausstehenden Ausgleichsmaßnahmen auf der Westseite der Erschließungsstraße durch Mahd- und Pflanzmaßnahmen hergestellt. Gleichzeitig werden im Rahmen der Ausschreibung die Flächen der nördliche Erweiterungsfläche und die Erschließungsstraße nach Norden von Aufwuchs geräumt und aus Artenschutzsicht für den baulichen Eingriff vorbereitet. Es werden Gehölzfällungen vorgenommen, zusätzliche Gehölze in den Ausgleichsflächen gepflanzt und ein Reptilienzaun gezogen, der das Wiedereinwandern von Eidechsen in den Baubereich verhindert. Ein Großteil dieser Arbeiten muss bereits bis zum Februar 2021 abgeschlossen sein. Auf den Ausgleichsflächen Rheinstraße Süd (E1) sowie den beiden Flächen in Hugsweier (E2 und E3) werden bis zum März Eidechsenhabitate angelegt, Reptilienzäune gezogen und Sträucher gepflanzt. In diese Flächen sollen ab März 2021 Eidechsen aus den zukünftigen Bauflächen umgesiedelt werden. In einer weiteren Ausgleichsfläche (Limbruchmatten, E4) werden die erforderlichen Aufwertungsmaßnahmen für Brutvögel ab 2021 durch eine Umstellung des Mahdkonzeptes erreicht. Dieses wird durch den bisherigen Bewirtschafter umgesetzt und ist nicht Teil der Ausschreibung. Ein großer Teil der Arbeiten muss somit kurzfristig bereits im Februar 2021 hergestellt werden. Bis zum Jahr 2023 schließen sich dann Mahdmaßnahmen an sowie Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für die Gehölzpflanzungen. Mit der Planung der Ausgleichsmaßnahmen wurde Landschaftsarchitekt Mario Kappis aus Lahr-Sulz beauftragt, die Umsiedlung weiterer Eidechsen und die ökologische Baubegleitung wurde dem Büro Laufer übertragen, jeweils als Folgeaufträge zu bereits bestehenden Aufträgen. Drucksache 364/2020 Seite - 4 - Die Ausschreibung wurde im Rahmen der beschränkten Ausschreibung acht Firmen zugesandt. Bei allen Firmen wurde telefonisch vor Weihnachten noch einmal auf die Ausschreibung hingewiesen und für eine Angebotsabgabe geworben. Der enge Zeitablauf des Projektes macht auch für die Vergabe einen Sonderweg erforderlich: Enger Zeitablauf: - Fertigstellung des Leistungsverzeichnisses durch Planer: 15.12.2020 - Einstellung der beschränkten Ausschreibung in die E-Vergabe der Stadtverwaltung: 17.12.2020 - Ende der Angebotsfrist: 20.01.2021 - Ausführungszeit für die wichtigsten Arbeiten: bis Ende Februar 2021 Da die Frist zur Zusendung von Angeboten bis zum 20.01.2021 läuft, kann das Ergebnis der Ausschreibung und die Vergabeempfehlung nur in einer Tischvorlage dargestellt werden. Die übliche Informationsfrist für den Gemeinderat kann aus diesem Grund nicht eingehalten werden. Haushaltsmittel stehen auf I12600030000 zur Verfügung Die Verwaltung empfiehlt, gemäß der Empfehlung aus der Tischvorlage die Landschaftsbauarbeiten zu beauftragen. Tilman Petters Richard Sottru