Beschlussvorlage (Unterschriebene Vorlage)
Sitzung: Gemeinderat (1. Sitzung)
25. Januar 2021
Beschlussvorlage (Feuerwache West - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen)
Beschlussvorlage (201215 ausgleichsfläche hugsweier west süd 200 A2)
Beschlussvorlage (Ausgleichsfläche innerhalb des B-Plan-Gebiets Feuerwache West)
Beschlussvorlage (Ausgleichsfläche Rheinstrasse Süd)
Beschlussvorlage (Lageplan Ausgleichsflächen)
Beschlussvorlage (Unterschriebene Vorlage)
25. Januar 2021
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1 Stadt Lahr L -i Beschlussvorlage Amt: 602 Stahl Datum: 21.12.2020 Az.: 60/602 St Drucksache Nr.: 364/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 25.01.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbüraermeister _7F Erster Bürgermeister Bürgermeister i — _ Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt . 0>A2,losi izsl U A3.OJ.zS Betr^ Feuerwache West - Vergabe der Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen Beschlussvorschlag: Die Landschaftsbauarbeiten zur Herstellung und Pflege der Ausgleichsmaßnahmen für die Feuerwache West werden gemäß des Vorschlags der Verwaltung aus der Tischvorlage beauftragt. Anlaqe(n): Lageplan Ausgleichsflächen Ausgleichsfläche Rheinstrasse Süd Ausgleichsflächen Hugsweier Ausgleichsfläche innerhalb des B-Plan-Gebiets Feuerwache West Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS .□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk □ abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Seite - 2 - Drucksache 364/2020 HINWEIS: Die vorliegende Vorlage wird aufgrund des engen Zeitrahmens erst kurz vor der Sitzung durch eine Tischvorlage ergänzt, die alle Kosten und Finanzdaten enthält. In der Tischvorlage wird die Tabelle zur finanziellen und personellen Auswirkungen ausgefüllt enthalten sein. Da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Vorjage hier die Angebotsfrist für die Bieterfirmen noch nicht abgeschlossen ist, dürfen Kostenschätzungen und Prognosen noch nicht enthalten sein. Wir bitten um Verständnis. □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Fol gekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) 13 Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO': Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2021 2020 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Drucksache 364/2020 Seite - 3 - Sachdarstellung: Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Stadt Lahr wurde vom Gemeinderat am 17.12.2018 einstimmig beschlossen, am Flughafenareal im Westen der Stadt einen neuen Standort West zu planen und zu entwickeln. In den letzten Wochen wurde intensiv an der Klärung der baurechtlichen und artenschutzrechtlichen Aufgabenstellung gearbeitet, um eine rasche Realisierung der Feuerwache zu ermöglichen. Für den aktuell anstehenden Bau der Feuerwache selbst mit Erschließungsstraße nach Süden wurde dies bereits abgeschlossen. Aktuell werden der für Ende 2021/Anfang 2022 geplante Bau der Erschließungsstraße nach Norden sowie die nördliche Erweiterungsfläche der Feuerwache bzw. deren Außenflächen vorbereitet. Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) müssen hierzu bereits jetzt rasch realisiert werden, da bereits von März bis September 2021 die geschützten Mauer- und Zauneidechsen aus diesen Bereichen umgesiedeit werden müssen. Die Maßnahmen, die für die ab 2023 geplante flächenhafte Aufweitung des Ent wässerungsgrabens im Osten des Gebietes erforderlich sind, sind noch nicht enthalten. Beschreibung der Baumaßnahmen Die artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan ergab, dass sich im Laufe der letzten Jahre auf der Baufläche ein hochwertiger Biotopkomplex v.a. aus Gebüschen und Ruderalvegetation ein gestellt hatte, der Lebensstätte zahlreicher geschützter Tierarten war. Hervorzuheben sind hierbei die Populationen von Mauer- und Zauneidechsen, Brutreviere teilweise seltener Vogelarten wie Feld schwirl, Bluthänfling und Schwarzkehlchen sowie die Bedeutung als Jagdrevier für verschiedene Fledermausarten. Um die rechtlich vorgeschriebene Erhaltung der Populationen der geschützten Arten mit ihren Lebensräumen auf anderen Flächen im Vorfeld der Baumaßnahmen zu gewährleisten, sind umfang reiche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Die Ausschreibung erstreckt sich auf vier Teilflächen. Im zentralen Bereich des Bebauungsplan gebietes Feuerwache West werden die noch ausstehenden Ausgleichsmaßnahmen auf der West seite der Erschließungsstraße durch Mahd- und Pflanzmaßnahmen hergestellt. Gleichzeitig werden im Rahmen der Ausschreibung die Flächen der nördliche Erweiterungsfläche und die Erschließungs straße nach Norden von Aufwuchs geräumt und aus Artenschutzsicht für den baulichen Eingriff vor bereitet. Es werden Gehölzfällungen vorgenommen, zusätzliche Gehölze in den Ausgleichsflächen gepflanzt und ein Reptilienzaun gezogen, der das Wiedereinwandern von Eidechsen in den Bau bereich verhindert. Ein Großteil dieser Arbeiten muss bereits bis zum Februar 2021 abgeschlossen sein. Auf den Ausgleichsflächen Rheinstraße Süd (E1) sowie den beiden Flächen in Hugsweier (E2 und E3) werden bis zum März Eidechsenhabitate angelegt, Reptilienzäune gezogen und Sträucher gepflanzt. In diese Flächen sollen ab März 2021 Eidechsen aus den zukünftigen Bau flächen umgesiedelt werden. In einerweiteren Ausgleichsfläche (Limbruchmatten, E4j werden die erforderlichen Aufwertungs maßnahmen für Brutvögel ab 2021 durch eine Umstellung des Mahdkonzeptes erreicht. Dieses wird durch den bisherigen Bewirtschafter umgesetzt und ist nicht Teil der Ausschreibung. Ein großer Teil der Arbeiten muss somit kurzfristig bereits im Februar 2021 hergestellt werden. Bis zum Jahr 2023 schließen sich dann Mahdmaßnahmen an sowie Fertigstellungs- und Entwicklungs pflege für die Gehölzpflanzungen. Mit der Planung der Ausgleichsmaßnahmen wurde Landschaftsarchitekt Mario Käppis aus Lahr-Sulz beauftragt, die Umsiedlung weiterer Eidechsen und die ökologische Baubegleitung wurde dem Büro Läufer übertragen, jeweils als Folgeaufträge zu bereits bestehenden Aufträgen. Drucksache 364/2020 Seite - 4 - Die Ausschreibung wurde im Rahmen der beschränkten Ausschreibung acht Firmen zugesandt. Bei allen Firmen wurde telefonisch vor Weihnachten noch einmal auf die Ausschreibung hingewiese und für eine Angebotsabgabe geworben. Der enge Zeitablauf des Projektes macht auch für die Vergabe einen Sonderweg erforderlich: Enger Zeitablauf: - Fertigstellung des Leistungsverzeichnisses durch Planer: 15.12.2020 Einstellung der beschränkten Ausschreibung in die E-Vergabe der Stadtverwaltung: 17.12.2020 Ende der Angebotsfrist: 20.01.2021 Ausführungszeit für die wichtigsten Arbeiten: bis Ende Februar 2021 Da die Frist zur Zusendung von Angeboten bis zum 20.01.2021 läuft, kann das Ergebnis der Aus schreibung und die Vergabeempfehlung nur in einer Tischvorlage dargestellt werden. Die übliche Informationsfrist für den Gemeinderat kann aus diesem Grund nicht eingehalten werden. Haushaltsmittel stehen auf 112600030000 zur Verfügung Die Verwaltung empfiehlt, gemäß der Empfehlung aus der Tischvorlage die Landschaftsbauarbeiten zu beauftragen. Tilman Petters