Beschlussvorlage (Bauverein Lahr GmbH; Jahresabschluss 2020)
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (7. Sitzung)
5. Juli 2021
5. Juli 2021
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 20.05.2021 Az.: 922.5124 Beratungsfolge Termin Haupt- und Personalausschuss 05.07.2021 Drucksache Nr.: 120/2021 Beratung Kennung Abstimmung öffentlich Beteiligungsvermerke; in der Vorlagenkonferenz am 02.06.2021 freigegeben Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Bauverein Lahr GmbH; Jahresabschluss 2020 Beschlussvorschlag: 1. Der Haupt- und Personalausschuss nimmt die Bilanz zum 31.12.2020, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. –31.12.2020, den Lagebericht 2020, den Anhang 2020, den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers und zur Kenntnis und ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung den geprüften Jahresabschluss 2020 festzustellen. 2. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Vorschlag über die Verwendung des Jahresergebnisses 2020 zuzustimmen. 3. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats zuzustimmen. 4. Der Haupt- und Personalausschuss ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 zuzustimmen. Anlage(n): Bilanz zum 31.12.2020 Gewinn- und Verluistrechnung zum 31.12.2020 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 120/2021 Lagebericht 2020 Anhang 2020 Bestätigungsvermerk 2020 Seite - 2 - Drucksache 120/2021 Seite - 3 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 120/2021 Seite - 4 - Sachdarstellung: Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007 vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG) - durch den Haupt-und Personalausschuss. Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Bauverein Lahr GmbH findet voraussichtlich am 28. Juli dieses Jahres statt. Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlags: Die Geschäftsführung der Bauverein Lahr GmbH hat der Beteiligungsverwaltung die Unterlagen zum Jahresabschluss 2020 zur Verfügung gestellt. Auf die als Anlage beigefügten Unterlagen wird verwiesen. Im Geschäftsjahr 2020 hat die Gesellschaft eine Bilanzsumme von 10.201.683,08 € (Vj.: 9.912.336,50 €) und einen Jahresüberschuss von 506.660,14 € (Vj.: 242.033,50 €) erzielt. Aus Vorjahren bestand noch ein Gewinnvortrag von 818.813,92. Aus dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss wurden 50.666,01 € in gesellschaftliche Rücklagen eingestellt, sodass sich ein neuer Bilanzgewinn von 1.274.808,05 € (Vj.: 859.581,92 €) ergibt. Der Jahresabschluss wurde von der Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH (RWT) geprüft und von dort ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Zu Ziffer 2) des Beschlussvorschlags: Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, eine Dividende in Höhe von 4% bezogen auf das Stammkapital – insgesamt 40.768,00 € – an die Gesellschafter auszuschütten und nach Berücksichtigung der Einstellung in die gesellschaftsvertraglichen Rücklagen mit 50.666,01 € den Restbetrag des Bilanzgewinns i. H. v. 1.183.374,04 € auf neue Rechnung vorzutragen. Zu Ziffer 3) und 4) des Beschlussvorschlags: Es wird vorgeschlagen, die Geschäftsführerin und den Aufsichtsrat zu entlasten sowie die Reutlinger Wirtschaftstreuhand GmbH (RWT) auch zur Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. Markus Ibert Oberbürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer