Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (6. Sitzung)
17. Mai 2021
17. Mai 2021
Stadt Lahr L «j Beschlussvorlage Datum: 18.03.2021 Amt: 502 Isenmann Drucksache Nr.: 60/2021 Az.: 454.451 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 28.04.2021 vorberatend öffentlich Haupt- und Personalausschuss 03.05.2021 vorberatend öffentlich Gemeinderat 17.05.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister M*4 Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle Abt. 10/101 Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 07.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Weiterbewilligung städtische Zuschüsse (Platzpauschale) an Tagesmütter Beschlussvorschlag: 1. Tagesmütter/-väter erhalten, befristet für die Jahre 2022 und 2023 ergänzend zur laufenden Geldleistung von in der Regel 6,50 Euro pro Kind pro Stunde für jedes betreute Kind im Alter von 0-6 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt Lahr eine monatliche Pauschale von: • • • 30 Euro/Monat bei 5-15 Stunden/Woche 60 Euro/Monat bei mehr als 15 Stunden/Woche 10 Euro/Monat für regelmäßige Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten (vor 7:30Uhr, nach 17:30 Uhr, Wochenende, über Nacht) bei einer Betreuungsdauer von mindestens einem Kalendermonat. Hierfür sind im Haushalt bei der KSt. 36505056 für die Jahre 2022 und 2023 Mittel 1.H.v. jeweils 36.000 Euro zu veranschlagen. 2. Anlage: lagernüttern/-vätern, die ein oder mehrere Kinder in einer Kindertagesstätte in Lahr außerhalb der Öffnungszeiten betreuen, werden die Räume in den Kitas unentgeltlich überlassen. Stellungnahme Diakonisches Werk Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Bearbeitungsvermerk Datum Handzeichen Seite - 2 - Drucksache 60/2021 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) □ Investition Nicht investive D Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Foigekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 ] 2022 | 2023 | 2024 ff. in EUR 36.000 36.000 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ Be Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? (xJJa, mit den angegebenen Kosten C3Ja; mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ISJa, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Seite - 3 - Drucksache 60/2021 Sachdarstellung: Mit Beschluss vom 23.10.2017 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr einen städtischen Zuschuss in Form einer monatlichen Platzpauschale für Tagesmütter/-väter ab dem Jahr 2018 mit dem Ziel ge währt, die Kindertagespflege als gute, alternative Betreuungsform sowie zur Entlastung bei der Be treuung von 0-6 jährigen Kindern zu fördern. Seit Anfang 2018 erfolgt die Abrechnung der monatlichen Platzpauschale zweimal im Jahr. Entschei dend für die Abrechnung ist dabei die Betreuungsdauer der einzelnen Kinder pro Woche sowie die Randzeiten vor 7:30Uhr und nach 17:30Uhr. Ein/e TagesmutterZ-vater kann dadurch zu den zusätzli chen Geldleistungen des Ortenaukreises i.H.v. in der Regel 6,50 Euro pro Kind pro Stunde für jedes betreute Kind einen Zuschuss bis zu maximal 70 Euro pro Monat erhalten. Die TagesmütterZ-väter reichen Ihre Anträge zunächst beim Diakonischen Werk Ortenau ein. Dort werden die Anträge vorge prüft, gesammelt und zur endgültigen Abwicklung der Auszahlung an das Amt für Soziales, Schulen und Sport der Stadt Lahr weitergeleitet. Die Auszahlung der Platzpauschalen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 wurde stellt sich wie folgt dar: Betrachtungszeitraum 1. 2. 1. 2. 1. 2. Halbjahr 2018 Halbjahr 2018 Halbjahr 2019 Halbjahr 2019 Halbjahr 2020 Halbjahr 2020 Ausbezahlte Platzpauschale 15.060 Euro 17.310 Euro 19.030 Euro 16.700 Euro 18.450 Euro 13.680 Euro Anzahl Tages mütterZ-väter 23 25 24 25 23 23 Anzahl betreute Kinder 61 75 70 81 71 71 Nach Rückmeldung des Diakonischen Werks Ortenau, dem Träger der Kindertagespflege in der süd lichen Ortenau, hat sich die Platzpauschale in den vergangenen drei Jahren bewährt und trägt zu nehmend zur Zufriedenheit der Tagespflegepersonen bei und wird von diesen als Zeichen der Aner kennung wahrgenommen. Durch die Abrechnung der Pauschalen sind die TagesmütterZ-väter in en gem Kontakt mit der Stadt und fühlen ihre Arbeit durch die Geldleistung deutlich aufgewertet. Mit Ausnahme des von der Corona-Pandemie bestimmten Jahres 2020 konnte das Diakonische Werk zudem einen Anstieg in der Betreuung der unter Dreijährigen wahrnehmen (s. Stellungnahme in der Anlage). Aufgrund der Tatsache, dass die investiven Ausgaben für einen Kindergarten- bzw. Krippenplatz zwi schenzeitlich zwischen 50.000 bis 105.000 Euro und die jährlichen Betriebskosten, je nach Betreu ungsform, bei 5.101 Euro für die Betreuung im Regelkindergarten und bis zu 21.861 Euro für einen Ganztagskrippenplatz liegen (diese Zahlen beruhen auf den Berechnungen des Städtetags mit den Empfehlungen zum Interkommunalen Kostenausgleich gemäß § 8a KitaG), ist es aus finanzieller Sicht sinnvoll und attraktiv, dass das Angebot der Kindertagespflege durch die Stadt Lahr auch wei terhin gefördert wird. Neben den hohen investiven Ausgaben und den relativ hohen Ausgaben für den Betrieb ist auch zu berücksichtigen, dass derzeit nach wie vor pädagogisches Fachpersonal für zusätzliche Kindertageseinrichtungen schwer zu gewinnen ist. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die Kindertagespflege als attraktives Betreuungsangebot für Eltern und Kinder für die Jahre 2022 und 2023 weiterhin finanziell zu unterstützen. Im Haushalt sind für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 36.000 Euro zu veranschlagen. Anlage 1 Stellungnahme des Diakonischen Werks im ev. Kirchenbezirk Ottenau zur Entwicklung der Kindertagespflege in Lahr seit Zahlung der Platzpauschale Stand 01.03.2021 Die Tagespflegepersonen und wir als Träger der Kindertagespflege südliche Ortenau freuen uns sehr darüber, dass Sie als Stadt Lahr die Arbeit der Kindertagespflege nicht nur ideell unterstützen, sondern auch in Form der Platzpauschale seit 2018 finanziell honorieren. Auch im Jahr 2020 freuten sich die Tagespflegepersonen sehr über die Auszahlung der Platzpauschale. An dieser Stelle übermitteln wir ein großes Dankeschön! Zum Stichtag 01.03.2021 wurde die Statistik der Kindertagespflege für das Jahr 2020 erhoben. Somit lässt sich nachstehend ein sehr aktueller Überblick über die Betreuungssituation im Jahr 2020 in der Kindertagespflege in Lahr geben. Wir möchten aber auch einen Blick in die beiden vorrangegangenen Jahre werfen, um die Entwicklung besser darstellen zu können. Tageskinder nach Alter 2020 2019 2018 0 20 40 ■ 7-14 Jahre 60 80 ■ 3-6 Jahre 100 «0-2 Jahre 120 ' 140 160 180 ■ Kinder insgesamt 2020 wurden etwas weniger Kinder betreut, wie im Jahr davor. Da gerade die Gruppe der unter Zweijährigen in der Betreuung zurückgegangen ist, liegt die Vermutung nahe, dass sich die Pandemie hier niederschlägt. Gerade die kleineren Kinder wurden in vielen Fällen zu Flause gelassen und in Zeiten des Lockdowns seltener von Dritten betreut. Wir setzen den Rückgang der Zahlen in dieser Altersgruppe in einen direkten Zusammenhang zur Pandemie. Die Entwicklung von Anlage 1 2018 hin zu 2019 war stetig steigend, gerade in der Gruppe der unter Dreijährigen. Dies zeigt eine deutlich gegenläufige Entwicklung. TPP=Tagespflegeperson Auch beim Blick auf die Tagespflegepersonen mit einer gültigen Pflegeerlaubnis zeichnet sich die gleiche Entwicklung ab. Waren im Jahr 2018 noch 31 Personen in der Kindertagespflege tätig, so nahmen im Jahr darauf bereits zwei neue Tagespflegepersonen Ihre selbstständige Tätigkeit auf. Diese Zahl reduzierte sich im Jahr 2020 wieder. Die Tagespflegepersonen nahmen ihre selbstständige Tätigkeit auch als Risiko wahr. Auch hier lässt sich ein Zusammenhang zur Pandemie vermuten. Insgesamt freuen wir uns, dass die Tagespflegepersonen die Betreuungsvielfalt der Stadt Lahr erheblich ergänzen. Die Kinder werden in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson betreut, aber auch eine Kinderfrau unterstützt abgebende Eltern im familieneigenen Haushalt. Darüber hinaus betreuen mittlerweile wieder zwei Tagespflegepersonen in der Florentine eine Gruppe von bis zu 9 Kindern. Am 09. März 2021 haben drei neue Tagespflegepersonen die Grundqualifizierung zur Tagespflegeperson tätigkeitsbegleitenden abgeschlossen. Sie Qualifikationskurs werden beginnen. im Somit April werden 2021 den Sie den in kommenden Wochen ihre Tätigkeit aufnehmen und die ersten Kinder betreuen. Zwei Damen werden in ihrem Haushalt Kinder aufnehmen, eine Tagespflegeperson möchte eine weitere Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen betreiben. Alle sind sehr motiviert und freuen sich auf Ihre Tätigkeit. Anlage 1 Die Platzpauschale wird halbjährlich ausgezahlt. Gerade im letzten Jahr haben uns die Tagespflegepersonen immer wieder mitgeteilt, wie sehr sie sich über diese Anerkennung ihrer Arbeit freuen. Wie in vielen Berufsgruppen war auch die Kindertagespflege in Teilen von einem Betreuungsverbot betroffen. Sie haben entschieden in diesen unruhigen Zeiten ein klares Signal für die Betreuung im Rahmen der Kindertagespflege zu setzen. Auch in den betreuungsfreien Zeiten wurde die Platzpauschale Betreuungsform und ausgezahlt. die Dieses eindeutige Wertschätzung für die Bekenntnis für liebevolle Arbeit diese der Tagepflegeperson erleben die Tagespflegepersonen als positive Bestärkung ihrer Arbeit mit den Kindern. Diese Bindung an ihre Arbeit ermöglich es uns7 auf einen größeren Pool an erfahrenen Tagesmüttern zurückzugreifen. Die Platzpauschaie trägt deutlich zur Zufriedenheit bei. Wir möchten an dieser Stelle herzliche Grüße, verbunden mit einem großen Dankeschön übermitteln und können nur bekräftigen wie wichtig diese Anerkennung ist! Die Tagespflegepersonen und wir als Träger der Kindertagespflege südliche Ortenau würden uns sehr freuen, wenn Sie die Platzpauschale weiter bewilligen würden und an dieser Stelle ein deutliches Signal für die wertvolle selbstständige Arbeit der Tagespflegepersonen senden würden. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir selbst verständlich gerne zu Verfügung. Kontakt: Diakonisches Werk Ortenau, Doler Platz 7, 77933 Lahr Noelle Wagner 07821/92376 -32, Mail: noeile.wagner@diakonie.ekiba.de