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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L «j

Beschlussvorlage
Datum: 18.03.2021

Amt: 502
Isenmann

Drucksache Nr.: 60/2021

Az.: 454.451

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Ausschuss für Soziales, Schulen und
Sport

28.04.2021

vorberatend

öffentlich

Haupt- und Personalausschuss

03.05.2021

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

17.05.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

M*4

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle
Abt. 10/101
Recht
Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 07.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:

Weiterbewilligung städtische Zuschüsse (Platzpauschale) an Tagesmütter
Beschlussvorschlag:
1. Tagesmütter/-väter erhalten, befristet für die Jahre 2022 und 2023 ergänzend zur
laufenden Geldleistung von in der Regel 6,50 Euro pro Kind pro Stunde für jedes
betreute Kind im Alter von 0-6 Jahren mit Hauptwohnsitz in der Stadt Lahr eine
monatliche Pauschale von:

•
•
•

30 Euro/Monat bei 5-15 Stunden/Woche
60 Euro/Monat bei mehr als 15 Stunden/Woche
10 Euro/Monat für regelmäßige Betreuung zu außergewöhnlichen Zeiten (vor
7:30Uhr, nach 17:30 Uhr, Wochenende, über Nacht)
bei einer Betreuungsdauer von mindestens einem Kalendermonat.

Hierfür sind im Haushalt bei der KSt. 36505056 für die Jahre 2022 und 2023 Mittel
1.H.v. jeweils 36.000 Euro zu veranschlagen.
2.

Anlage:

lagernüttern/-vätern, die ein oder mehrere Kinder in einer Kindertagesstätte in
Lahr außerhalb der Öffnungszeiten betreuen, werden die Räume in den Kitas
unentgeltlich überlassen.

Stellungnahme Diakonisches Werk

Sitzungstag:
BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum
Handzeichen

Seite - 2 -

Drucksache 60/2021

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
□ Investition

Nicht investive
D Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Foigekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

]

2022

|

2023

|

2024 ff.

in EUR
36.000

36.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ Be­
Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
(xJJa, mit den angegebenen Kosten C3Ja; mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
ISJa, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein

Seite - 3 -

Drucksache 60/2021

Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 23.10.2017 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr einen städtischen Zuschuss in
Form einer monatlichen Platzpauschale für Tagesmütter/-väter ab dem Jahr 2018 mit dem Ziel ge­
währt, die Kindertagespflege als gute, alternative Betreuungsform sowie zur Entlastung bei der Be­
treuung von 0-6 jährigen Kindern zu fördern.
Seit Anfang 2018 erfolgt die Abrechnung der monatlichen Platzpauschale zweimal im Jahr. Entschei­
dend für die Abrechnung ist dabei die Betreuungsdauer der einzelnen Kinder pro Woche sowie die
Randzeiten vor 7:30Uhr und nach 17:30Uhr. Ein/e TagesmutterZ-vater kann dadurch zu den zusätzli­
chen Geldleistungen des Ortenaukreises i.H.v. in der Regel 6,50 Euro pro Kind pro Stunde für jedes
betreute Kind einen Zuschuss bis zu maximal 70 Euro pro Monat erhalten. Die TagesmütterZ-väter
reichen Ihre Anträge zunächst beim Diakonischen Werk Ortenau ein. Dort werden die Anträge vorge­
prüft, gesammelt und zur endgültigen Abwicklung der Auszahlung an das Amt für Soziales, Schulen
und Sport der Stadt Lahr weitergeleitet. Die Auszahlung der Platzpauschalen in den Jahren 2018,
2019 und 2020 wurde stellt sich wie folgt dar:
Betrachtungszeitraum
1.
2.
1.
2.
1.
2.

Halbjahr 2018
Halbjahr 2018
Halbjahr 2019
Halbjahr 2019
Halbjahr 2020
Halbjahr 2020

Ausbezahlte
Platzpauschale
15.060 Euro
17.310 Euro
19.030 Euro
16.700 Euro
18.450 Euro
13.680 Euro

Anzahl Tages­
mütterZ-väter
23
25
24
25
23
23

Anzahl betreute
Kinder
61
75
70
81
71
71

Nach Rückmeldung des Diakonischen Werks Ortenau, dem Träger der Kindertagespflege in der süd­
lichen Ortenau, hat sich die Platzpauschale in den vergangenen drei Jahren bewährt und trägt zu­
nehmend zur Zufriedenheit der Tagespflegepersonen bei und wird von diesen als Zeichen der Aner­
kennung wahrgenommen. Durch die Abrechnung der Pauschalen sind die TagesmütterZ-väter in en­
gem Kontakt mit der Stadt und fühlen ihre Arbeit durch die Geldleistung deutlich aufgewertet. Mit
Ausnahme des von der Corona-Pandemie bestimmten Jahres 2020 konnte das Diakonische Werk
zudem einen Anstieg in der Betreuung der unter Dreijährigen wahrnehmen (s. Stellungnahme in der
Anlage).
Aufgrund der Tatsache, dass die investiven Ausgaben für einen Kindergarten- bzw. Krippenplatz zwi­
schenzeitlich zwischen 50.000 bis 105.000 Euro und die jährlichen Betriebskosten, je nach Betreu­
ungsform, bei 5.101 Euro für die Betreuung im Regelkindergarten und bis zu 21.861 Euro für einen
Ganztagskrippenplatz liegen (diese Zahlen beruhen auf den Berechnungen des Städtetags mit den
Empfehlungen zum Interkommunalen Kostenausgleich gemäß § 8a KitaG), ist es aus finanzieller
Sicht sinnvoll und attraktiv, dass das Angebot der Kindertagespflege durch die Stadt Lahr auch wei­
terhin gefördert wird. Neben den hohen investiven Ausgaben und den relativ hohen Ausgaben für
den Betrieb ist auch zu berücksichtigen, dass derzeit nach wie vor pädagogisches Fachpersonal für
zusätzliche Kindertageseinrichtungen schwer zu gewinnen ist.
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, die Kindertagespflege als attraktives Betreuungsangebot für
Eltern und Kinder für die Jahre 2022 und 2023 weiterhin finanziell zu unterstützen. Im Haushalt sind
für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 36.000 Euro zu veranschlagen.

Anlage 1

Stellungnahme des Diakonischen Werks im ev. Kirchenbezirk
Ottenau zur Entwicklung der Kindertagespflege in Lahr seit
Zahlung der Platzpauschale
Stand 01.03.2021
Die Tagespflegepersonen und wir als Träger der Kindertagespflege südliche Ortenau
freuen uns sehr darüber, dass Sie als Stadt Lahr die Arbeit der Kindertagespflege
nicht nur ideell unterstützen, sondern auch in Form der Platzpauschale seit 2018
finanziell honorieren. Auch im Jahr 2020 freuten sich die Tagespflegepersonen sehr
über die Auszahlung der Platzpauschale. An dieser Stelle übermitteln wir ein großes
Dankeschön!
Zum Stichtag 01.03.2021 wurde die Statistik der Kindertagespflege für das Jahr 2020
erhoben. Somit lässt sich nachstehend ein sehr aktueller Überblick über die
Betreuungssituation im Jahr 2020 in der Kindertagespflege in Lahr geben. Wir
möchten aber auch einen Blick in die beiden vorrangegangenen Jahre werfen, um die
Entwicklung besser darstellen zu können.

Tageskinder nach Alter

2020

2019

2018

0

20

40
■ 7-14 Jahre

60

80

■ 3-6 Jahre

100
«0-2 Jahre

120

'

140

160

180

■ Kinder insgesamt

2020 wurden etwas weniger Kinder betreut, wie im Jahr davor. Da gerade die
Gruppe der unter Zweijährigen in der Betreuung zurückgegangen ist, liegt die
Vermutung nahe, dass sich die Pandemie hier niederschlägt. Gerade die kleineren
Kinder wurden in vielen Fällen zu Flause gelassen und in Zeiten des Lockdowns
seltener von Dritten betreut. Wir setzen den Rückgang der Zahlen in dieser
Altersgruppe in einen direkten Zusammenhang zur Pandemie. Die Entwicklung von

Anlage 1

2018 hin zu 2019 war stetig steigend, gerade in der Gruppe der unter Dreijährigen.
Dies zeigt eine deutlich gegenläufige Entwicklung.

TPP=Tagespflegeperson

Auch beim Blick auf die Tagespflegepersonen mit einer gültigen Pflegeerlaubnis
zeichnet sich die gleiche Entwicklung ab. Waren im Jahr 2018 noch 31 Personen in
der

Kindertagespflege tätig,

so

nahmen

im

Jahr darauf bereits zwei

neue

Tagespflegepersonen Ihre selbstständige Tätigkeit auf. Diese Zahl reduzierte sich im
Jahr 2020 wieder. Die Tagespflegepersonen nahmen ihre selbstständige Tätigkeit
auch als Risiko wahr. Auch hier lässt sich ein Zusammenhang zur Pandemie
vermuten.
Insgesamt freuen wir uns, dass die Tagespflegepersonen die Betreuungsvielfalt der
Stadt Lahr erheblich ergänzen. Die Kinder werden in der Regel im Haushalt der
Tagespflegeperson betreut, aber auch eine Kinderfrau unterstützt abgebende Eltern
im familieneigenen Haushalt. Darüber hinaus betreuen mittlerweile wieder zwei
Tagespflegepersonen in der Florentine eine Gruppe von bis zu 9 Kindern.
Am 09. März 2021 haben drei neue Tagespflegepersonen die Grundqualifizierung zur
Tagespflegeperson
tätigkeitsbegleitenden

abgeschlossen.

Sie

Qualifikationskurs

werden

beginnen.

im
Somit

April
werden

2021

den

Sie

den

in

kommenden Wochen ihre Tätigkeit aufnehmen und die ersten Kinder betreuen. Zwei
Damen werden in ihrem Haushalt Kinder aufnehmen, eine Tagespflegeperson
möchte eine weitere Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen betreiben.
Alle sind sehr motiviert und freuen sich auf Ihre Tätigkeit.

Anlage 1

Die Platzpauschale wird halbjährlich ausgezahlt. Gerade im letzten Jahr haben uns
die Tagespflegepersonen immer wieder mitgeteilt, wie sehr sie sich über diese
Anerkennung ihrer Arbeit freuen. Wie in vielen Berufsgruppen war auch die
Kindertagespflege in Teilen von einem Betreuungsverbot betroffen. Sie haben
entschieden in diesen unruhigen Zeiten ein klares Signal für die Betreuung im
Rahmen der Kindertagespflege zu setzen. Auch in den betreuungsfreien Zeiten wurde
die

Platzpauschale

Betreuungsform

und

ausgezahlt.
die

Dieses

eindeutige

Wertschätzung

für

die

Bekenntnis

für

liebevolle

Arbeit

diese
der

Tagepflegeperson erleben die Tagespflegepersonen als positive Bestärkung ihrer
Arbeit mit den Kindern.
Diese Bindung an ihre Arbeit ermöglich es uns7 auf einen größeren Pool an
erfahrenen Tagesmüttern zurückzugreifen. Die Platzpauschaie trägt deutlich zur
Zufriedenheit bei.
Wir möchten an dieser Stelle herzliche Grüße, verbunden mit einem großen
Dankeschön übermitteln und können nur bekräftigen wie wichtig diese Anerkennung
ist! Die Tagespflegepersonen und wir als Träger der Kindertagespflege südliche
Ortenau würden uns sehr freuen, wenn Sie die Platzpauschale weiter bewilligen
würden und an dieser Stelle ein deutliches Signal für die wertvolle selbstständige
Arbeit der Tagespflegepersonen senden würden.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir selbst verständlich gerne zu Verfügung.

Kontakt: Diakonisches Werk Ortenau, Doler Platz 7, 77933 Lahr
Noelle Wagner 07821/92376 -32, Mail: noeile.wagner@diakonie.ekiba.de