Informationsvorlage (Anlage 0)
19. Juli 2021
Stadt Lahr L -j Information Amt: 201 Wurth Datum: 28.05.2021 Az.: 913.60 -Wu Drucksache Nummer: 124/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 05.07.2021 zur Kenntnis nichtöffentlich Gemeinderat 19.07.2021 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 J Kämmerei Stabstelle Recht U 9. I V äoio^I 2-^/ Betreff: Jahresrechnung 2019 der Stadt Lahr Mitteilung: Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2019 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage „Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2019“ zur Kenntnis. Anlage: Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2019 Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Bearbeitungsvermerk Handzeichen Datum Drucksache 124/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) IE Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ Be Arbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein 124/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Die Jahresrechnung 2019 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) weist ein Gesamtvolumen in Höhe von 178.199.323,37 € aus. Davon entfallen 146.387.163,87 € auf den Ver waltungshaushalt und 31.812.159,50 € auf den Vermögenshaushalt. Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf 23.769.952,59 €. Im Haushaltsplan 2019 war eine Zuführung in Höhe von 2.885.000,00 € veranschlagt, so dass eine Mehrzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 20.884.952,59 € ausgewiesen ist. Diese resultiert auf einerseits aus saldierten Mehreinnahmen des Verwaltungs haushaltes in Höhe von rd. 9,9 Mio. €. Dabei entfallen die höchsten Mehr einnahmenbeträge auf die Gewerbesteuer (+ rd. 4,4 Mio. €), auf die Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke (+ rd. 1,6 Mio. €) und auf die Finanzausgleichs zuweisungen (+ rd. 1,1 Mio. €). Andererseits weist die Haushaltsrechnung 2019 wesentliche Minderausgaben beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (- rd. 8,9 Mio. €) und bei den Zuwei sungen und Zuschüssen (-rd. 1,7 Mio. €) aus. Zum (ergebnisbezogenen) Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2019 ist der allge meinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 21.400.242,72 € zugeführt werden. Eine ergebnisbezogene Rücklagenveränderung war im Haushaltsplan 2019 nicht veran schlagt. Nach Abzug der für das Jahr 2019 zu berücksichtigenden Mindestrücklage in Höhe von 2.595.301,35 € sowie zweckgebundener Rücklagenmittel in Höhe von zusam men 8.173.862,08 € (davon entfallen 7.751.748,19 € auf die Zweckbindung „Rah menkonto Ost“) ist der einsetzbare Rücklagenbestand mit Stand zum 31.12.2019 in Höhe von 22.473.086,67 € ausgewiesen. Die deutliche Ergebnisverbesserung ist sehr stark dem Umstand bzw. der einmali gen Sondersituation des letzten kameralen Rechnungsjahres 2019 geschuldet, wo nach das Ergebnis maßgeblich dadurch beeinflusst wird, dass eine Bildung von Haushaltsresten für das Jahr 2019 im Zuge der Umstellung auf das Neue Kommu nale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2020 weder rechtlich noch technisch möglich war. Hierauf ist im Zuge der Einbringung, Vorberatung und Beschlussfassung des Plan werkes 2019 wiederholt hingewiesen worden. Auch im Bericht über die Haushalts entwicklung 2019 vom 05.07.2019 (behandelt in der Sitzung des Gemeinderats am 22.07.2019) ist auf diesen einmaligen Sonderfall eingegangen worden. Insofern ist das Rechnungsergebnis 2019 unter diesem besonderen Aspekt zu bewerten bzw. einzuordnen. 124/2021 Seite - 4 - Anstelle der (ehemaligen kameralen) Haushaltsreste sind im Haushaltsplan 2020 sog. „Mittelneuveranschlagungen“ für den Ergebnis- und Finanzhaushalt 2020 wie folgt berücksichtigt worden: Ergebnishaushalt: Aufwendungen/Auszahlungen € Finanzhaushalt: Auszahlungen für Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit € 19.165.000,€ 1.760.000,- 3.400.000,- Zusammengeführt bzw. im Saldo belaufen sich diese Mittelneuveranschlagungen im Plan 2020 auf eine „Belastung“ von rd. € 20,8 Mio. (auf die entsprechenden Aus führungen im Vorbericht zum Haushaltsplan 2020 und 2021 wird verwiesen). Wären für das Rechnungsjahr 2019 entsprechende (kamerale) Haushaltsreste neu gebildet worden (fiktive Annahme), wäre für das Jahr 2019 „lediglich“ eine ergeb nisbezogene Rücklagenzuführung i.H.v. rd. € 0,6 Mio. auszuweisen gewesen. Da nach hätte sich der einsetzbare Rücklagenbestand auf rd. € 1,7 Mio. belaufen. Der Haushaltsplan 2019 hatte eine Kreditermächtigung in Höhe von 11,755 Mio. € und Tilgungsaufwendungen in Höhe von 2,15 Mio. € und damit eine planerische Netto-Neuverschuldung von rd. 9,6 Mio. € vorgesehen. Aufgrund der deutlichen Ergebnisverbesserung 2019 und der durchgängig vorhan denen guten Kassenliquidität konnte im Berichtsjahr 2019 auf eine Kreditneuauf nahme abgesehen werden. Daneben ist es infolge der guten Haushaltsentwicklung auch möglich geworden, auf die im Plan 2019 veranschlagte Rückführung der ge meindlichen Darlehen von den Eigenbetrieben „Abwasserbeseitigung Lahr“ und „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ in zusammengeführter Höhe von 6.783.900,- € zu verzichten. Unter Berücksichtigung der im Jahr 2019 erbrachten ordentlichen Tilgungsleistun gen in Höhe von 1.747.849,01 €, der getätigten Sondertilgung in Höhe von 88.875,94 sowie unter Einbeziehung des zum 31.12.2019 fortgeschriebenen Wech selkurses des CHF-Darlehens haben sich die Kämmereischulden zum 31.12.2019 im Vergleich zum Vorjahresstand um 1.778.387,59 € auf 19.969.799,15 € reduziert. Im Berichtsjahr 2019 ist eine Darlehensumschuldung i.H.v. 3,12 Mio. € vorge nommen worden. Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Rechenschaftsbericht 2019 verwiesen. 124/2021 Seite - 5 - Anmerkung: Seit dem Rechnungsjahr 2012 legt die Stadtkämmerei das Jahresrechnungsergebnis den gemeinderätlichen Gremien entgegen der früheren Verfahrensweise nicht mehr zur Beschlussfassung, sondern im Rahmen einer Informationsvorlage zur Kenntnis nahme vor. Dies geht auf eine entsprechende Abstimmung zwischen dem Städt. Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei zurück. Nach § 95 der Gemeindeordnung (alte Fassung) ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemein derat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres (förmlich) festzustellen. Bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2011 ist das jeweilige Rechnungsergebnis mit den entsprechenden Einnahmen und Ausgaben vor der jährlichen, Sitzungspause im Sommer per Beschluss des Gemeinderates festgesetzt und im weiteren Jahresver lauf (i.d.R. im 3. Quartal) nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Städt. Rechnungsprüfungsamt per Gemeinderatsbeschluss förmlich festgestellt worden. Zur Vermeidung einer quasi „doppelten“ Beschlussfassung und unter Berücksichti gung der rechtlichen Vorgaben, wonach das Ergebnis der Jahresrechnung erst nach der örtlichen Prüfung per Beschlussfassung durch den Gemeinderat (förmlich) fest zustellen ist, ist erstmals für die Jahresrechnung 2012 das (bedingt) neue Ablaufver fahren angewandt worden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Gemeinderat auch weiterhin möglichst frühzeitig über die wesentlichen Eckwerte der Jahresrechnung informiert wird. Des halb wurde das frühere Verfahren dem Grunde nach auch beibehalten und nur inso weit abgewandelt, als dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung mehr mit Festsetzung der Zahlenwerte der Jahresrechnung, sondern („nur“) eine Kenntnisnahme erfolgt.