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Informationsvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -j

Information
Amt: 201
Wurth

Datum: 28.05.2021

Az.: 913.60 -Wu

Drucksache Nummer:
124/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.07.2021

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.07.2021

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

J

Kämmerei

Stabstelle
Recht

U 9. I V

äoio^I 2-^/

Betreff:

Jahresrechnung 2019 der Stadt Lahr

Mitteilung:

Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2019 der Stadt Lahr
(Kernhaushalt) nach Maßgabe der angeschlossenen Anlage
„Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2019“
zur Kenntnis.

Anlage:
Rechenschaftsbericht der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2019

Sitzungstag:
BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Handzeichen
Datum

Drucksache 124/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
IE Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ Be­
Arbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein

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Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Die Jahresrechnung 2019 der Stadt Lahr (Kernhaushalt) weist ein Gesamtvolumen
in Höhe von 178.199.323,37 € aus. Davon entfallen 146.387.163,87 € auf den Ver­
waltungshaushalt und 31.812.159,50 € auf den Vermögenshaushalt.
Die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt beläuft
sich auf 23.769.952,59 €. Im Haushaltsplan 2019 war eine Zuführung in Höhe von
2.885.000,00 € veranschlagt, so dass eine Mehrzuführung vom Verwaltungs- an
den Vermögenshaushalt in Höhe von 20.884.952,59 € ausgewiesen ist.
Diese resultiert auf einerseits aus saldierten Mehreinnahmen des Verwaltungs­
haushaltes in Höhe von rd. 9,9 Mio. €. Dabei entfallen die höchsten Mehr­
einnahmenbeträge auf die Gewerbesteuer (+ rd. 4,4 Mio. €), auf die Zuweisungen
und Zuschüsse für lfd. Zwecke (+ rd. 1,6 Mio. €) und auf die Finanzausgleichs­
zuweisungen (+ rd. 1,1 Mio. €).
Andererseits weist die Haushaltsrechnung 2019 wesentliche Minderausgaben beim
sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (- rd. 8,9 Mio. €) und bei den Zuwei­
sungen und Zuschüssen (-rd. 1,7 Mio. €) aus.
Zum (ergebnisbezogenen) Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2019 ist der allge­
meinen Rücklage ein Betrag in Höhe von 21.400.242,72 € zugeführt werden. Eine
ergebnisbezogene Rücklagenveränderung war im Haushaltsplan 2019 nicht veran­
schlagt.
Nach Abzug der für das Jahr 2019 zu berücksichtigenden Mindestrücklage in Höhe
von 2.595.301,35 € sowie zweckgebundener Rücklagenmittel in Höhe von zusam­
men 8.173.862,08 € (davon entfallen 7.751.748,19 € auf die Zweckbindung „Rah­
menkonto Ost“) ist der einsetzbare Rücklagenbestand mit Stand zum 31.12.2019 in
Höhe von 22.473.086,67 € ausgewiesen.
Die deutliche Ergebnisverbesserung ist sehr stark dem Umstand bzw. der einmali­
gen Sondersituation des letzten kameralen Rechnungsjahres 2019 geschuldet, wo­
nach das Ergebnis maßgeblich dadurch beeinflusst wird, dass eine Bildung von
Haushaltsresten für das Jahr 2019 im Zuge der Umstellung auf das Neue Kommu­
nale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum 01.01.2020 weder rechtlich
noch technisch möglich war.
Hierauf ist im Zuge der Einbringung, Vorberatung und Beschlussfassung des Plan­
werkes 2019 wiederholt hingewiesen worden. Auch im Bericht über die Haushalts­
entwicklung 2019 vom 05.07.2019 (behandelt in der Sitzung des Gemeinderats am
22.07.2019) ist auf diesen einmaligen Sonderfall eingegangen worden.
Insofern ist das Rechnungsergebnis 2019 unter diesem besonderen Aspekt zu
bewerten bzw. einzuordnen.

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Seite - 4 -

Anstelle der (ehemaligen kameralen) Haushaltsreste sind im Haushaltsplan 2020
sog. „Mittelneuveranschlagungen“ für den Ergebnis- und Finanzhaushalt 2020 wie
folgt berücksichtigt worden:
Ergebnishaushalt:
Aufwendungen/Auszahlungen

€

Finanzhaushalt:
Auszahlungen für Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

€ 19.165.000,€ 1.760.000,-

3.400.000,-

Zusammengeführt bzw. im Saldo belaufen sich diese Mittelneuveranschlagungen
im Plan 2020 auf eine „Belastung“ von rd. € 20,8 Mio. (auf die entsprechenden Aus­
führungen im Vorbericht zum Haushaltsplan 2020 und 2021 wird verwiesen).
Wären für das Rechnungsjahr 2019 entsprechende (kamerale) Haushaltsreste neu
gebildet worden (fiktive Annahme), wäre für das Jahr 2019 „lediglich“ eine ergeb­
nisbezogene Rücklagenzuführung i.H.v. rd. € 0,6 Mio. auszuweisen gewesen. Da­
nach hätte sich der einsetzbare Rücklagenbestand auf rd. € 1,7 Mio. belaufen.
Der Haushaltsplan 2019 hatte eine Kreditermächtigung in Höhe von 11,755 Mio. €
und Tilgungsaufwendungen in Höhe von 2,15 Mio. € und damit eine planerische
Netto-Neuverschuldung von rd. 9,6 Mio. € vorgesehen.
Aufgrund der deutlichen Ergebnisverbesserung 2019 und der durchgängig vorhan­
denen guten Kassenliquidität konnte im Berichtsjahr 2019 auf eine Kreditneuauf­
nahme abgesehen werden. Daneben ist es infolge der guten Haushaltsentwicklung
auch möglich geworden, auf die im Plan 2019 veranschlagte Rückführung der ge­
meindlichen Darlehen von den Eigenbetrieben „Abwasserbeseitigung Lahr“ und
„Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ in zusammengeführter Höhe von 6.783.900,- € zu
verzichten.
Unter Berücksichtigung der im Jahr 2019 erbrachten ordentlichen Tilgungsleistun­
gen in Höhe von 1.747.849,01 €, der getätigten Sondertilgung in Höhe von
88.875,94 sowie unter Einbeziehung des zum 31.12.2019 fortgeschriebenen Wech­
selkurses des CHF-Darlehens haben sich die Kämmereischulden zum 31.12.2019
im Vergleich zum Vorjahresstand um 1.778.387,59 € auf 19.969.799,15 € reduziert.
Im Berichtsjahr 2019 ist eine Darlehensumschuldung i.H.v. 3,12 Mio. € vorge­
nommen worden.
Im Weiteren wird auf den angeschlossenen Rechenschaftsbericht 2019 verwiesen.

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Anmerkung:
Seit dem Rechnungsjahr 2012 legt die Stadtkämmerei das Jahresrechnungsergebnis
den gemeinderätlichen Gremien entgegen der früheren Verfahrensweise nicht mehr
zur Beschlussfassung, sondern im Rahmen einer Informationsvorlage zur Kenntnis­
nahme vor. Dies geht auf eine entsprechende Abstimmung zwischen dem Städt.
Rechnungsprüfungsamt und der Stadtkämmerei zurück.
Nach § 95 der Gemeindeordnung (alte Fassung) ist die Jahresrechnung innerhalb
von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemein­
derat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres (förmlich) festzustellen.
Bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2011 ist das jeweilige Rechnungsergebnis mit
den entsprechenden Einnahmen und Ausgaben vor der jährlichen, Sitzungspause im
Sommer per Beschluss des Gemeinderates festgesetzt und im weiteren Jahresver­
lauf (i.d.R. im 3. Quartal) nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Städt.
Rechnungsprüfungsamt per Gemeinderatsbeschluss förmlich festgestellt worden.
Zur Vermeidung einer quasi „doppelten“ Beschlussfassung und unter Berücksichti­
gung der rechtlichen Vorgaben, wonach das Ergebnis der Jahresrechnung erst nach
der örtlichen Prüfung per Beschlussfassung durch den Gemeinderat (förmlich) fest­
zustellen ist, ist erstmals für die Jahresrechnung 2012 das (bedingt) neue Ablaufver­
fahren angewandt worden.
Damit soll sichergestellt werden, dass der Gemeinderat auch weiterhin möglichst
frühzeitig über die wesentlichen Eckwerte der Jahresrechnung informiert wird. Des­
halb wurde das frühere Verfahren dem Grunde nach auch beibehalten und nur inso­
weit abgewandelt, als dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung
mehr mit Festsetzung der Zahlenwerte der Jahresrechnung, sondern („nur“) eine
Kenntnisnahme erfolgt.