Beschlussvorlage (Anlage0)
19. Juli 2021
Stadt Lahr L _j Beschlussvorlage Amt: 202 Singier Datum: 09.06.2021 Az.: 922.5112 Beratungsfolge Termin Haupt- und Personalausschuss 05.07.2021 Gemeinderat 19.07.2021 Drucksache Nr.: 134/2021 Beratung Kennung Abstimmung nichtöffentlich beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkuna Abt. 10/102 Amt 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personaiamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Festlegung der Vergütungshöhe für die Aufsichtsratstätigkeit Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat legt durch Beschluss das Sitzungsgeld für Aufsichtsratssit zungen bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH in Höhe von 100 € je Sitzung fest. Der Vertreter der Stadt Lahr wird ermächtigt in der Gesellschafterver sammlung des Unternehmens der Festlegung des Sitzungsgeldes in der be schlossenen Höhe zuzustimmen. BERATUNGSERGEBNIS □ Einstimmig □ Sitzungstag: 0 ft. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk I) abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Seite - 2 - Drucksache 134/2021 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen jx] Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufülienFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) [><l Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Proiekt Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittei (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehl betrag (-) 2021 2020 | 2022 | 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Foigekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.)/ Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss {+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personaimehrkosten (dauerhaft) ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Drucksache 134/2021 Seile - 3 - Sachdarstellung: Eine Expertenkommission unter der Koordination von Prof. Dr. Ulf Papenfuß, Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend und Kristin Wagner-Krechlok hat sich zum Ziel gesetzt, den sogenannten Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCGM) zu erarbeiten. Darin werden die Ziele guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung erarbeitet, da diesen bei öffentlichen Verwaltungen und Unter nehmen für den Staat und die Gesellschaft besondere Bedeutung zukommt. Der DPCGM kann Kommunen als Richtschnur für den Umgang mit öffentlichen Unterneh men dienen. Die Landeshauptstadt Stuttgart z.B. hat den Kodex für seine Beteiligun gen umfassend beschlossen und damit zur Anwendung gebracht. im D-PCGM werden die Aufgaben des Überwachungsorgans wie folgt definiert: - Das Aufsichtsorgan überwacht und berät das Geschäftsführungsorgan regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens. Es ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden. - Gegenstand der Überwachung sind die Ordnungsmäßigkeit, die Zweckmäßigkeit und die Wirtschaftlichkeit von Entscheidungen des Geschäftsführungsorgans. Hierzu gehört insbesondere, ob sich das Unternehmen im Rahmen seiner sat zungsmäßigen Aufgaben betätigt und die maßgebenden Bestimmungen beachtet hat und ob die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Mitglieds des Geschäftsführungsorgans wirtschaftlich geführt werden. Dabei sind auch die Anforderungen des § 53 HGrG sowie die erweiterte Prüfung und der Fra genkatalog des IDW PS 720 zu beachten. Gegenstand der Beratung des Geschäftsführungsorgans durch das Aufsichtsor gan sind insbesondere auch die Zukunftsvorhaben und Planungen des Geschäftsführungsorgans. Hierzu soll sich das Aufsichtsorgan über die beabsich tigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmenspla nung -insbesondere der Finanz-, Investitions- und Personalplanung - informieren und von dem Geschäftsführungsorgan berichten lassen. - Das Aufsichtsorgan soll sich eine Geschäftsordnung geben. - Das Aufsichtsorgan soll regelmäßig beurteilen, wie wirksam das Aufsichtsorgan insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. In der Erklärung zur Un ternehmensführung soll das Aufsichtsorgan berichten, ob und wie eine Selbstbeur teilung durchgeführt wurde. - Der/ Die Vorsitzende des Aufsichtsorgans koordiniert die Arbeit des Aufsichtsorgans, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsor gans nach außen wahr. Ihm/ Ihr und anderen einzelnen Mitgliedern soll nicht das Recht eingeräumt werden, allein an Stelle des Aufsichtsorgans zu entscheiden. - Der/ Die Vorsitzende des Aufsichtsorgans soll mit dem Geschäftsführungsorgan regelmäßig Kontakt halten und mit ihr die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens beraten. Der/ Die Vorsitzende des Aufsichtsorgans wird über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Be deutung sind, unverzüglich durch das Geschäftsführungsorgan informiert. Er/ Sie soll sodann das Aufsichtsorgan unterrichten und erforderlichenfalls eine außeror dentliche Sitzung des Aufsichtsorgans einberufen. 134/2021 Seite-4- Der umfangreiche Aufgabenkatalog zeigt die komplexe Aufgabenstellung eines Auf sichtsrats und lässt dessen zeitliche Inanspruchnahme erahnen. Neben weiteren Regelungen führt der D-PCGM zur Vergütung der Aufsichtsräte Fol gendes aus: - Sofern die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsorgans vergütet werden soll, soll die Gesellschafterversammlung die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Mitglie der des Aufsichtsorgans festlegen. Die Vergütung (Grundvergütung, Sitzungsgeld und Aufwandsentschädigung) der Mitglieder des Aufsichtsorgans soll die wirt schaftliche Bedeutung und Lage des Unternehmens und den zeitlichen Aufwand berücksichtigen. Dabei sollen der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Auf sichtsorgan sowie der Vorsitz in einem seiner Ausschüsse gesondert berücksich tigt werden. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsorgans soll unter Berück sichtigung des Vergleichsumfelds regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Mit Beschlussvorlage Nr. 160/2020 wurde die Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit bei der Wohnbau Stadt Lahr neu geregelt werden. Nach Abstimmung mit den Fraktionen schlägt die Verwaltung vor, das Sitzungsgeld einheitlich für alle Sitzungen des Auf sichtsrats auf 100 € je Sitzung festzulegen. Auf ein erhöhtes Sitzungsgeld für den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie dessen Stellvertreter wird verzichtet. Ebenso wird auf eine monatliche Grundvergütung verzichtet. Tilman Retters Bürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer