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Beschlussvorlage (Anlage0)

                                    
                                        Stadt Lahr L _j

Beschlussvorlage
Amt: 202
Singier

Datum: 09.06.2021

Az.: 922.5112

Beratungsfolge

Termin

Haupt- und Personalausschuss

05.07.2021

Gemeinderat

19.07.2021

Drucksache Nr.: 134/2021

Beratung

Kennung

Abstimmung

nichtöffentlich
beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkuna

Abt. 10/102

Amt 20

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personaiamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:
Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Festlegung der Vergütungshöhe für die Aufsichtsratstätigkeit

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat legt durch Beschluss das Sitzungsgeld für Aufsichtsratssit­
zungen bei der Wohnbau Stadt Lahr GmbH in Höhe von 100 € je Sitzung
fest. Der Vertreter der Stadt Lahr wird ermächtigt in der Gesellschafterver­
sammlung des Unternehmens der Festlegung des Sitzungsgeldes in der be­
schlossenen Höhe zuzustimmen.

BERATUNGSERGEBNIS
□ Einstimmig
□

Sitzungstag:

0 ft. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

I) abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Seite - 2 -

Drucksache 134/2021

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
jx]

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufülienFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
[><l Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Proiekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittei
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehl­
betrag (-)

2021

2020

|

2022

|

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Foigekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.)/
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss {+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personaimehrkosten (dauerhaft)
ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Drucksache 134/2021

Seile - 3 -

Sachdarstellung:
Eine Expertenkommission unter der Koordination von Prof. Dr. Ulf Papenfuß, Prof.
Dr. Klaus-Michael Ahrend und Kristin Wagner-Krechlok hat sich zum Ziel gesetzt,
den sogenannten Deutschen Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCGM)
zu erarbeiten. Darin werden die Ziele guter und verantwortungsvoller
Unternehmensführung erarbeitet, da diesen bei öffentlichen Verwaltungen und Unter­
nehmen für den Staat und die Gesellschaft besondere Bedeutung zukommt. Der DPCGM kann Kommunen als Richtschnur für den Umgang mit öffentlichen Unterneh­
men dienen. Die Landeshauptstadt Stuttgart z.B. hat den Kodex für seine Beteiligun­
gen umfassend beschlossen und damit zur Anwendung gebracht.
im D-PCGM werden die Aufgaben des Überwachungsorgans wie folgt definiert:
- Das Aufsichtsorgan überwacht und berät das Geschäftsführungsorgan regelmäßig
bei der Leitung des Unternehmens. Es ist in Entscheidungen von grundlegender
Bedeutung für das Unternehmen einzubinden.
- Gegenstand der Überwachung sind die Ordnungsmäßigkeit, die Zweckmäßigkeit
und die Wirtschaftlichkeit von Entscheidungen des Geschäftsführungsorgans.
Hierzu gehört insbesondere, ob sich das Unternehmen im Rahmen seiner sat­
zungsmäßigen Aufgaben betätigt und die maßgebenden Bestimmungen beachtet
hat und ob die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften
Mitglieds des Geschäftsführungsorgans wirtschaftlich geführt werden. Dabei sind
auch die Anforderungen des § 53 HGrG sowie die erweiterte Prüfung und der Fra­
genkatalog des IDW PS 720 zu beachten.
Gegenstand der Beratung des Geschäftsführungsorgans durch das Aufsichtsor­
gan sind insbesondere auch die Zukunftsvorhaben und Planungen des
Geschäftsführungsorgans. Hierzu soll sich das Aufsichtsorgan über die beabsich­
tigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmenspla­
nung -insbesondere der Finanz-, Investitions- und Personalplanung - informieren
und von dem Geschäftsführungsorgan berichten lassen.
- Das Aufsichtsorgan soll sich eine Geschäftsordnung geben.
-

Das Aufsichtsorgan soll regelmäßig beurteilen, wie wirksam das Aufsichtsorgan
insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. In der Erklärung zur Un­
ternehmensführung soll das Aufsichtsorgan berichten, ob und wie eine Selbstbeur­
teilung durchgeführt wurde.

- Der/ Die Vorsitzende des Aufsichtsorgans koordiniert die Arbeit des
Aufsichtsorgans, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsor­
gans nach außen wahr. Ihm/ Ihr und anderen einzelnen Mitgliedern soll nicht das
Recht eingeräumt werden, allein an Stelle des Aufsichtsorgans zu entscheiden.
- Der/ Die Vorsitzende des Aufsichtsorgans soll mit dem Geschäftsführungsorgan
regelmäßig Kontakt halten und mit ihr die Strategie, die Geschäftsentwicklung und
das Risikomanagement des Unternehmens beraten. Der/ Die Vorsitzende des
Aufsichtsorgans wird über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage
und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Be­
deutung sind, unverzüglich durch das Geschäftsführungsorgan informiert. Er/ Sie
soll sodann das Aufsichtsorgan unterrichten und erforderlichenfalls eine außeror­
dentliche Sitzung des Aufsichtsorgans einberufen.

134/2021

Seite-4-

Der umfangreiche Aufgabenkatalog zeigt die komplexe Aufgabenstellung eines Auf­
sichtsrats und lässt dessen zeitliche Inanspruchnahme erahnen.
Neben weiteren Regelungen führt der D-PCGM zur Vergütung der Aufsichtsräte Fol­
gendes aus:
-

Sofern die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsorgans vergütet werden soll, soll die
Gesellschafterversammlung die jeweilige Gesamtvergütung der einzelnen Mitglie­
der des Aufsichtsorgans festlegen. Die Vergütung (Grundvergütung, Sitzungsgeld
und Aufwandsentschädigung) der Mitglieder des Aufsichtsorgans soll die wirt­
schaftliche Bedeutung und Lage des Unternehmens und den zeitlichen Aufwand
berücksichtigen. Dabei sollen der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Auf­
sichtsorgan sowie der Vorsitz in einem seiner Ausschüsse gesondert berücksich­
tigt werden. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsorgans soll unter Berück­
sichtigung des Vergleichsumfelds regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin
überprüft werden.

Mit Beschlussvorlage Nr. 160/2020 wurde die Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit bei
der Wohnbau Stadt Lahr neu geregelt werden. Nach Abstimmung mit den Fraktionen
schlägt die Verwaltung vor, das Sitzungsgeld einheitlich für alle Sitzungen des Auf­
sichtsrats auf 100 € je Sitzung festzulegen. Auf ein erhöhtes Sitzungsgeld für den
Aufsichtsratsvorsitzenden sowie dessen Stellvertreter wird verzichtet. Ebenso wird
auf eine monatliche Grundvergütung verzichtet.

Tilman Retters
Bürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer