Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (8. Sitzung)
19. Juli 2021
19. Juli 2021
1 Stadt Lahr I-----1 Beschlussvorlage Datum: 29.06.2021 Amt: 605 Misic Drucksache Nr.: 168/2021 Az.: 60/605 Lau/Mi Abstimmung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 19.07.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Abt. 10/102 Amt 20 Alffi 302 ) /IblOV Arptei ^rL 4S.1-, Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister /ll mu jM-Il i Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht /l ^s/o>-/xj Betreff: Barrierefreier Umbau von 18 Bushaltestellen und 2 Fußgängerüberquerungen 2021/2022 - Vergabe der Erd-, Straßen-, und Pflasterbauarbeiten Beschlussvorschlag: Die Firma Trenkle aus Kippenheim wird aufgrund ihres Angebots vom 14.07.20121, vorbehaltlich weiteren Prüfungen, beauftragt, die erforderlichen Erd-, Straßen-, und Pflasterbauarbeiten im Zuge der Maßnahme „Barrierefreier Umbau von 18 Bushalte stellen und 2 Fußgängerüberquerungen 2021/2022“ durchzuführen. Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19% MwSt: 640.888,24 EUR BERATUNGSERGEBNIS Bearbeitungsvermerk Sitzungstag: □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Seite - 2 - Drucksache 168/2021 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ^ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufülienFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ^ Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 j 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag {-) Entgeltgruppe/ Be Arbeitgeberaufwand p.a. Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? [x| Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Drucksache 168/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Ausschreibung/ Submission: Die Maßnahme war am 29.06.2021 beschränkt, ohne Teilnehmerwettbewerb, ausgeschrieben wor den. 6 Baufirmen hatten die Angebotsunterlagen angefordert. Zum Submissionstermin am 14.07.2021 um 10:30 Uhr lagen 4 Angebote vor. Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebotsendsummen, nach der vorläufigen Prü fung und Wertung, ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Rang 1 2 3 4 Bieter Fa. Trenkle GmbH, 77971 Kippenheim Bieter Nr.1 Bieter Nr.3 Bieter Nr.2 Angebotssumme, EUR inkl. MwSt 640.888,24 931.845,49 975.018,29 1.270.878,35 Im Rahmen der formellen Prüfung des Angebots wurde folgendes festgestellt: Mit einer Bruttoangebotssumme von 640.888,24 EUR liegt das Angebot der Firma Trenkle aus Kip penheim ca. 319.389,16 EUR und somit ca. 33% unter der Kostenberechnung. Im Vergleich liegt die Firma Trenkle GmbH, als preisgünstigster Bieter, auf dem Rang 1. Das Ange bot ist, nach vorläufiger Prüfung, das wirtschaftlichste und die Firma Trenkle GmbH ist z. Zt. der Bie ter der engeren Wahl. Bei der Durchführung der formellen Prüfung wurde festgestellt, dass noch teilweise Vergabeunterla gen fehlen. Am 14.07.2021 wurden durch die Vergabestelle die Formblätter VHB 221 oder 222 („Angaben zur Preisermittlung“, VHB 223 („Aufgliederung der Einheitspreise“) und die Angaben im Hinblick auf Nachunternehmereinsatz nachgefordert. Die gesetzliche Frist für die Lieferung der fehlenden Unterlagen durch den Bieter beträgt 5 Arbeitsta ge. Die Formelle Prüfung ist somit noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der technischen Prüfung wurden z. Zt. keine Auffälligkeiten festgestellt. Jedoch muss noch geprüft werden, u. A mit Hilfe des Formblatts VHB 223, ob die Einheitspreise auskömmlich sind. Die Firma wurde aufgefordert eine Erklärung über die Auskömmlichkeit der Einheitspreise abzuge ben. Die technische Prüfung ist somit derzeit noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis soll allerdings bis zur Gemeinderatssitzung am 19.07.2021 vorliegen. Die Firma Trenkle GmbH aus Kippenheim hat, nach der vorläufigen Prüfung und Wertung, das preisgünstigste und wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Es wird demnach vorgeschlagen, der Firma Trenkle GmbH aus Alemannenstraße 5, 77971 Kippen heim, vorbehaltlich weiterer Prüfungen, den Auftrag zu erteilen. Drucksache 168/2021 Seite - 4 - Die Auftragssumme beträgt brutto, einschließlich 19% MwSt: 640.888,24 EUR. Mittelverfügung: Für die Durchführung der Erd-, Straßen-, und Pflasterbauarbeiten im Zuge der Maßnahme „Barriere freier Umbau von 18 Bushaltestellen und 2 Fußgängerüberquerungen 2021/2022“stehen die Mittel im Haushaltsjahr 2021 auf dem Investitionsauftrag I54 7000 20000 „Barrierefreiheit des ÖPNV“ zur Ver fügung. Ausführungszeitraum: Die Maßnahme soll in der Zeit von 16.08.2021 bis 22.05.2022 durchgeführt werden. Hierbei müssen 4 Bushaltestellen laut Vorgaben der Straßenverkehrsbehörde bis zum 24.09.2021 fertiggestellt wer den. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Einbefangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentli chen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 - 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.