Beschlussvorlage (Bebauungsplan JAMMSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele - Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes)
Sitzung: Technischer Ausschuss (3. Sitzung)
22. März 2021
Beschlussvorlage (Bebauungsplan JAMMSTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele
- Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Planungsziele)
Beschlussvorlage (Lageplan)
22. März 2021
Weitere Dateien
Beschlussvorlage (Bebauungsplan JAMMSTRASSE
- Aufstellungsbeschluss
- Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Planungsziele
- Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)Beschlussvorlage (- Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Planungsziele)Beschlussvorlage (Lageplan)
Beschlussvorlage Amt: 61 Wurth Datum: 17.02.2021 Az.: - 0684/KW Drucksache Nr.: 27/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 10.03.2021 vorberatend öffentlich 13 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Gemeinderat 22.03.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.02.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Bebauungsplan JAMMSTRASSE - Aufstellungsbeschluss - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) - Planungsziele - Vorstellung des städtebaulichen Konzeptes Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans JAMMSTRASSE gemäß § 30 BauGB wird beschlossen. 2. Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. 3. Die Planungsziele vom 17.02.2021 werden gebilligt. Anlage(n): - Planungsziele - Geltungsbereich - Lageplan - Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 27/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 27/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Im Bereich Jammstraße/Geigerstraße ist ein Bauvorhaben geplant, das die Kriterien der wohnungspolitischen Ziele der Stadt Lahr in Bezug auf Sozialwohnungen erfüllt. Die aktuelle Planung sieht vor, die Bestandsgebäude zu entfernen und durch einen Neubau zu erse tzen. Ausgenommen davon ist das Gebäude Geigerstraße 4, welches bereits saniert ist und daher bestehen bleibt. Direkt an der Jammstraße soll eine zweigeschossige Kita mit 5 Gruppen integriert werden. Eine Zeile mit Wohnungen schließt direkt an die bestehende Brandwand in der Jammstraße an. Drei ergänzende Häuser mit jeweils 4 Geschossen entstehen im Innenhof. Die drei Häuser im Innenhof sind auf dem Flurstück 4197/1 geplant. Insgesamt sind für das Plangebiet 55 Wohneinheiten, verteilt auf 4 Gebäude, geplant. Die Wohnungsgrößen bieten ein Spektrum von 2- bis 4-Zimmerwohnungen (55 m² - 105 m²). Die Projektträgerin plant derzeit noch ein anderes Bauvorhaben (Hochstraße), welches ebenfalls die wohnungspolitischen Ziele der Stadt Lahr in Bezug auf die Sozialwohnungsquote erfüllt. In der Vorlage Drucksache Nr. 283/2020 wurde beschlossen, dass in diesem Wohnquartier kein geförderter Mietwohnraum zu schaffen ist. Stattdessen werden 30 % der Wohnungsfläche vom Bauvorhaben „Hochstraße“ als geförderter Mietwohnraum beim Bauvorhaben „Jamm-/Geigerstraße“ zusätzlich geschaffen. Gemäß § 1 (3) BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der dringende Bedarf an bezahlbarem Wohnraum spricht für die Festsetzung von Flächen, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten, entsprechend § 9 (1) Ziffer 7 BauGB. Die Stadt geht dabei davon aus, dass zumindest für Teile dieser Flächen in einem Städtebaulichen Vertrag dann auch wirklich entsprechende Bindungen eingegangen werden, wie es den baulandpolitischen Grundsätzen der Stadt zur Sicherung der Verfügbarkeit von preiswertem Wohnraum entspricht. Diesem Ziel entspricht auch die vertragliche Übernahme entsprechender Verpflichtungen durch den Vorhabenträger, selbst wenn sich dies im Ergebnis auf weniger Flächen, dafür aber auf eine konkrete Bindungspflicht bezieht. Zunächst soll nun der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan JAMMSTRASSE gefasst werden. Er kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Das Plangebiet liegt zwischen der Jammstraße und der Geigerstraße und umfasst 2 Flurstücke mit einer Gesamtgröße von ca. 6.350 m². Auf dieser Grundlage und entsprechend den damit konkretisierten Planungszielen können der Bauherr und die Stadt einen Städtebaulichen Vertrag nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 2 BauGB vereinbaren, insbesondere zur Deckung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum. Der vom Gemeinderat beschlossene Mustervertrag wird mit der zusammengelegten Sozialwohnungsquote aus den beiden Bauvorhaben Jamm- und Hochstraße mit der Projektträgerin abgeschlossen. In der Sitzung am 10. März 2021 wird die Projektträgerin den Planungsstand vorstellen. Drucksache 27/2021 Seite - 4 - Die Verwaltung empfiehlt, dieser Vorgehensweise und den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Tilman Petters Sabine Fink Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.