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Informationsvorlage (Mobilitätsnetzwerk Ortenau - Bearbeitungsstand beim Themenschwerpunkt 1: Mobilitätsstationen im interkommunalen Verbund)

                                    
                                        Information
Amt: 61
Stehr

Datum: 13.01.2021

Az.: - 0692/MS

Drucksache Nummer:
6/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

10.03.2021

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Hugsweier

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Kippenheimweiler

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Kuhbach

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Langenwinkel

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Mietersheim

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Reichenbach

zur Kenntnis

öffentlich

Ortschaftsrat Sulz

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 60/603

Abt. 60/605
erfolgt

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 10.02.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:
Mobilitätsnetzwerk Ortenau
- Bearbeitungsstand beim Themenschwerpunkt 1: Mobilitätsstationen im interkommunalen
Verbund
Mitteilung:
Die Information zum Bearbeitungsstand beim Themenschwerpunkt 1: Mobilitätsstationen im
interkommunalen Verbund wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung führt die Planung
gemäß Sachdarstellung fort und legt den Gremien eine weitere Vorlage im 2./3. Quartal vor.
Anlage(n):
- Anlage 0
- Anlage 1: Übersichtsplan Mobilitätsstationen im Netzwerkgebiet
(Stand: 18.12.2020, Änderung vorbehalten)
- Anlage 2: Übersichtsplan Mobilitätsstationen in Lahr
- Anlage 3: Ausstattungsmerkmale Mobilitätstationen
- Anlage 4: Fotos von Mobilitätsstationen in Offenburg

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

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Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☐ Investition
Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

☐Nein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

☐Nein

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Sachdarstellung:
Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau ist im April 2019 von den zehn Städten und Gemeinden Appenweier, Friesenheim, Gengenbach, Kehl, Lahr, Neuried, Offenburg,
Rheinau, Schutterwald und Willstätt gegründet worden, um im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit Lösungen für die Weiterentwicklung nachhaltiger Mobilitätsangebote zu erarbeiten. Dazu gehören im Wesentlichen konzeptionelle Grundlagen zu drei Themenschwerpunkten (Mobilitätsstationen, gemeindeübergreifender Radverkehr, Mobilitäts-App), der fachliche Austausch und die fachliche Beratung sowie kommunikative Maßnahmen (Öffentlichkeitsarbeit, Website und Newsletter, Etablierung der Marke „einfach mobil“).
Diese drei Themen verfolgt das Netzwerk mit entsprechenden fachlichen Beratern.
So ist gewährleistet, dass personelle Ressourcen effizient eingesetzt werden. Das
Netzwerk profitiert dabei von Förderungen verschiedener Ministerien des Bundes
und des Landes. Inzwischen ist das Netzwerk bundesweit bekannt und erhält regelmäßig Anfragen aus anderen Kommunen und Regionen zu der Frage, wie Lösungsansätze zur Gestaltung der nachhaltigen Mobilität in den ländlichen Raum übertragen werden können. Im Land ist die „Modellregion Mobilitätsnetzwerk Ortenau“ eines
von 15 im Rahmen von „KlimaMobil“ geförderten Leuchtturmprojekten (Mitglieder
dieser Modellregion sind Gengenbach, Kehl, Lahr, Offenburg, Rheinau, Schutterwald
und Willstätt).
Der konzeptionelle Ansatz zum Ausbau der Mobilitätsstationen steht kurz vor dem
Abschluss. Mit dieser Vorlage wird dem Gremium der Zwischenstand der Konzeptbearbeitung einschließlich einer Übersicht über die geplanten Stationen in Kartenform und der vorgesehenen Standard-Ausstattungsmerkmale der Stationen zur
Kenntnis gegeben.
Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau soll Lösungsansätze für ein koordiniertes, kosteneffizientes und unter dem Gesichtspunkt einer umwelt- und klimafreundlichen Mobilitätsentwicklung wirksames Vorgehen in der Region erarbeiten. Die Rahmenbedi ngungen zur Umsetzung baulicher Maßnahmen und zur Beauftragung von Leistungen
zum Unterhalt der Infrastruktur (der Stationen) sowie der Mobilitätsangebote (Carsharing, Leihfahrräder) werden daher durch das Mobilitätsnetzwerk geprüft:
- Mit welchen Investitionskosten ist zu rechnen? Welche Förderprogramme können
zur Finanzierung herangezogen werden? Sind diese miteinander kombinierbar?
- Ist eine gemeinsame Ausschreibung von Bauleistungen im Verbund zwischen
Städten und Gemeinden unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten
zulässig und sinnvoll? Welche Voraussetzungen müssten hierfür geschaffen werden bzw. welche Rechtsformen zur Zusammenarbeit sind für dieses Vorgehen
geeignet?
- Mit welchen Unterhaltungs- bzw. Betriebskosten ist zu rechnen? Können diese
Leistungen bezuschusst werden? Ist eine gemeinsame Ausschreibung von Unterhaltung- und Betriebsleistungen im Verbund zwischen Städten und Gemeinden
unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zulässig? Welche Voraussetzungen müssten hierfür geschaffen werden bzw. welche Rechtsformen zur Zusammenarbeit sind für dieses Vorgehen geeignet?
Beschlüsse zum Bau und Betrieb der Mobilitätsstationen sind erst zu fassen, wenn
diese Fragen vollständig oder weit überwiegend geklärt sind. Damit vorlaufend Förderanträge für die bauliche Umsetzung gestellt werden können, sind entsprechende
Mittelansätze in den jeweiligen Haushalten der Städte und Gemeinden nachzuweisen. Vorgesehen ist dazu eine Beschlussvorlage im 2./3. Quartal 2021.

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Mobilitätsstationen sind bauliche Installationen im öffentlichen bzw. öffentlich zugänglichen Raum, an denen sich verschiedene Verkehrsträger treffen und Verleihangebote zur Verfügung gestellt werden. Sie ermöglichen beispielsweise den
Umstieg von einem Bus in ein Carsharing-Fahrzeug oder auf ein Leihrad/-pedelec.
Der Bau solcher Mobilitätsstationen in allen Netzwerkkommunen soll dazu führen,
dass Bewohnern, Besuchern und Unternehmen eine Alternative zum privaten Auto
oder Dienstfahrzeug geboten wird.
Die konzeptionelle Arbeit erfolgt durch das Büro Inovaplan, Karlsruhe, und enthält
folgende, gemeinsam definierte Arbeitspakete: Potenzialanalyse, Standortbesti mmung, Definition von Ausstattungsmerkmalen, Umsetzungskatalog, Vorbereitung der
Baudurchführung sowie Vorbereitung Betrieb.
Die kommunalen Ansprechpartner ergänzen und unterstützen das Büro durch ihre
Ortskenntnisse und liefern so einen wichtigen Beitrag für ein stimmiges Gesamtkonzept. Die Vorgehensweise ist angelehnt an die Empfehlungen des Handbuchs für
Mobilitätsstationen des Landes NRW. Die ersten vier dieser Arbeitspakete sind im
Wesentlichen geleistet. Vertreter aus Wirtschaft und kommunalen Verkehrsbetrieben
haben am Entscheidungsprozess teilgenommen.
Im Entwurf des Konzepts wurden für alle zehn Kommunen Standorte mit einer entsprechenden Ausstattung und zeitlicher Priorität in der Umsetzung definiert (Makroanalyse). Die ausgewählten Standorte werden in Standortsteckbriefen beschrieben,
die die Grundlage für die Prüfung der technischen Machbarkeit in den jeweiligen
Verwaltungen und für die Abstimmung vor Ort bilden (Mikroanalyse).
Übergeordnetes Ziel ist es, den Verkehrsanteil von Sharing-Angeboten zu erhöhen
und damit einen Beitrag zu einem umwelt- und klimafreundlichen Verkehr zu leisten.
Dies bringt erfahrungsgemäß folgende Vorteile mit sich: Flächeneinsparung, Kostenreduzierung, höhere Flexibilität bei Wahl des Fahrzeugs, Unterstützung des Trends
von „weniger Besitzen – mehr Teilen“ etc. Es gibt darüber hinaus verschiedene
Gründe für einen räumlich und zeitlich koordinierten sowie technisch einheitlichen
Ausbau der Mobilitätsstationen einschließlich Betreiberkonzept auf regionaler Ebene:
- Steigerung der Kundenzahlen, der Auslastungsquote, der Kundenbindung und
Kundenzufriedenheit durch deutliche Steigerung der Zahl von einheitlich organisierten und gestalteten Stationen (einfaches und verständliches System, einheitliche Form von Buchung, Nutzung und Bezahlung)
- Verbessern der Marktposition gegenüber Betreibern von Mobilitätsangeboten, Erzielen von Skaleneffekten (Kostenvorteile bei größerer Absatzmenge)
- Erzielen von Synergieeffekten bzw. Kosteneinspareffekten über ein regionales
Stationsnetz: gemeinsame Organisation von Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb, Möglichkeit des effizienzorientierten Austauschens von Fahrzeugen
- einheitlicher Auftritt, um den Bekanntheitsgrad der Stationen und der Marke „Ei nfach mobil“ zu steigern
Ziel soll daher sein, dass die zehn Städte und Gemeinden des Mobilitätsnetzwerks
Ortenau den Auf- und Ausbau der Mobilitätsstationen untereinander sowie ggf. zusammen mit weiteren interessierten Städten und Gemeinden in der Region koordiniert angehen. Diese Vorlage wird daher in ähnlicher Form in allen entsprechenden
Gremien im 1. Quartal 2021 eingebracht.

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Es hat sich in den letzten Jahren immer wieder bestätigt, dass kooperative Mobilitätsprojekte sehr erfolgreich umgesetzt werden können (z.B. Metropolrad Ruhr oder
Zukunftsnetz Mobilität in NRW). Das Mobilitätsnetzwerk Ortenau setzt mit dem Vorhaben, gemeinsam ein Netz von etwa 150 Mobilitätsstationen (siehe Anlage 1) mit
öffentlichen Sharing-Angeboten als Ergänzung zum ÖPNV in der Region zu etablieren, die Grundlage für ein gesamtheitliches Mobilitätsangebot mit einem hohen Netzeffekt. Dieser Effekt wird sich durch die geplante Einführung einer Mobilitäts-App
durch den Landkreis sowie durch die angelaufenen Kooperationen im Bereich des
betrieblichen Mobilitätsmanagements und der Einbindung der Hochschule Offenburg
noch verstärken.
Im Rahmen der Erstellung einer Potenzialanalyse hat das Büro folgende Stationsgrößen mit unterschiedlich großen Einzugsbereichen definiert:
Stationsgröße
XS
S
M
L

Mobilitätsangebote
Bike-Sharing
Öffentlicher Verkehr (ÖV), Bike-Sharing
ÖV, Bike- und Carsharing
ÖV mit Schienenverkehr, Bike- und/oder Carsharing

Einzugsbereich
städtisch ländlich
150 m
250 m
300 m
400 m
400 m
500 m
600 m
700 m

Die XS-Stationen dienen zur Erschließung von Gebieten und als Rückgabe- und
Ausleihstellen für Leihräder („letzte und erste Meile“). Eine XS-Station sollte mindestens drei Stadträder und zwei Pedelecs sowie Erweiterungsflächen anbieten.
Bei der Einrichtung von S-Stationen geht es in der Regel um eine Erweiterung einer
bestehenden ÖV-Haltestelle um das Angebot mit Leihrädern und Leihpedelecs. Gegebenenfalls weitere Ausstattungsmerkmale sind im Anhang benannt. Eine S-Station
sollte ebenfalls mindestens drei Stadträder und zwei Pedelecs sowie Erweiterungsflächen anbieten. Im Einzelfall können insbesondere S-Stationen von der Fläche so
konzipiert werden, dass sie über einen weiteren Ausbau in M-Stationen umgewandelt
werden können („S+“).
M-Stationen bieten neben ÖV-Haltepunkten und Leihrädern auch Carsharing an.
Vergleichbare Stationen wurden in Offenburg bereits umgesetzt: „Am Mühlbach“,
„Seidenfaden“ und „Freizeitbad Stegermatt“.
Eine L-Station bietet zusätzlich einen direkten Zugang zum Schienenpersonennahverkehr oder Fernbussen. Diese Art von Station kann daher nicht in allen Kommunen
realisiert werden.
Lage und Ausstattung der Stationen sind im Rahmen der Makroanalyse ortsspezifisch so zu bestimmen, dass die jeweilige räumliche Verteilung von Einwohnern, Arbeitsplätzen, verkehrsintensiven Einrichtungen, die Verkehrsinfrastruktur, Haltestellen des ÖPNV etc. eine ortsspezifische Potentialabschätzung zulassen. Im jeweiligen
Einzugsbereich der Station wurden dementsprechend bewertet:
- die Einwohnerzahl, die Wohndichte und die Haushaltsstruktur (Affinität zu alternativen Mobilitätsangeboten),
- das Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten Stellplätzen sowie der Parkdruck,
- die Zahl und Art der Arbeitsplätze (Affinität zu alternativen Mobilitätsangeboten),

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- die möglichen Frequenzbringer/Ankernutzer, die vor allem in der Anfangsphase für
eine höhere Auslastung der Sharing-Angebote sorgen können (öffentliche Verwaltungen, größere Unternehmen, Einrichtungen mit Bring- oder Lieferdiensten, ggf.
Hotels als Kooperationspartner etc.),
- die schnelle und leichte Erreichbarkeit über Fuß- und Radwege sowie mit dem
ÖPNV.
Referenzwerte für die Bewertung wurden aus den bereits in Betrieb befindlichen Stationen in Offenburg sowie aus überregionalen Vergleichen gewonnen. Im Mittel soll
im Mobilitätsnetzwerk Ortenau eine Stationsdichte von einer Station je ca. 1.200 bis
1.500 Einwohner vorgesehen werden. Eine Station mit Carsharing-Angebot soll für je
ca. 3.000 bis 5.000 Einwohner vorgehen werden und eine Station nur mit Fahrradverleih für ca. 1.500 bis 2.500 Einwohner.
Aufbauend auf dem jeweiligen Potential hat das Büro die nachfolgenden Ausbaustufen „Grundangebot“, „1. Ausbaustufe“, „2. Ausbaustufe“ mit einer Priorisierung der
Standorte nach dem ermittelten Potenzial vorgeschlagen. Dabei unterliegen die drei
Ausbaustufen folgenden Maßgaben:
- Grundangebot: Umsetzung zu Beginn der Umsetzungsphase ab 2022 (Inbetriebnahmen ab 2023)
- 1. Ausbaustufe: Umsetzung direkt im Anschluss als wichtige Netzerweiterung oder, sobald erste signifikante Veränderungen im Verhalten der Nutzenden zu verzeichnen sind (Anstieg)
- 2. Ausbaustufe: Umsetzung im Anschluss oder nach längerer Gewöhnungsphase.
Das Prinzip dieses Vorgehens baut auf Netzeffekten auf. Durch gute Vernetzung i nnerhalb und zwischen den Städten und Gemeinden kann die Akzeptanz und Nutzung
der Stationen überall verbessert werden. Die weiteren Ausbaustufen sind daher nicht
nur auf die einzelnen Gemeinden konzipiert worden, sondern stehen im regionalen
Bezug zueinander.
Prämisse hierbei ist, dass in jeder Kommune im Grundangebot mindestens eine Station mit Car-Sharing-Angebot (Größe M oder L) und mehrere Radverleihstationen
(Größe S oder XS) vorhanden sein sollen. Hierdurch sollen die Attraktivität des Angebots und Netzwerkwirkung auch nach außen hin verstärkt werden.
Für die Stadt Lahr werden 36 Standorte mit dem nachfolgend dargestellten Ausbauprogramm vorgeschlagen:
Lahr

Stationstypen

Summe

L

M

S

XS

Grundangebot

1

3

7

2

13

Ausbaustufe 1

0

4

9

0

13

Ausbaustufe 2

0

0

8

2

10

Gesamt

1

7

24

4

36

Die einzelnen Standorte (Makroebene) sind der nachfolgenden Tabelle und dem als
Anlage 2 beigefügten Plan zu entnehmen.

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Stationstypen und Standorte
L

M

S

XS

Grundangebot
Bahnhof

Rathausplatz

Industriegebiet West

IBG

Stadtpark/Parktheater

Busbahnhof Schlüssel

Bürgerpark

Seminarstraße

Ortenau Klinikum
Malerfachschule
Ersteiner Straße
Archimedesstraße
Gewerbliche Schulen
Ausbaustufe 1

Herzzentrum

Raiffeisenstraße

Hosenmatten

AOK- Geschäftsstelle

Flugplatzstraße

Hugsweier

Marie-Juchacz-Straße

Kippenheimweiler
Kuhbach
Langenwinkel
Mietersheim
Reichenbach I
Sulz I

Ausbaustufe 2
Industriehof

Terrassenbad

Hochschule für Polizei

Sulz II

Zeppelinstraße
Heidenburgstraße
Reichenbach II
VHS
Rainer-Haungs-Straße
Friedrich-Maurer-Park
Im nächsten Schritt erfolgt die Prüfung der vorgeschlagenen Standorte vor Ort und
unter Beteiligung der jeweiligen fachlich Zuständigen aus den Verwaltungen auf der
Grundlage von standardisierten Steckbriefen (Mikroanalyse). Hierbei werden insbesondere eigentumsrechtliche und baurechtliche Rahmenbedingungen, technische
Voraussetzungen einschließlich Leitungsinfrastruktur, Zugänglichkeit und Anfahrbarkeit, das Vorhandensein potenzieller Nutzergruppen im Umfeld etc. geprüft und bewertet. Bei dieser Erstbegehung durch die Kommunen sollen für die Stationen auch
die entsprechenden Ausstattungsmerkmale festgelegt werden.

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Zu der Standardausstattung der jeweiligen Stationstypen und weiteren optionalen
Ausstattungsmerkmalen hat das Mobilitätsnetzwerk Ortenau nach Abstimmung mit
den Verwaltungen eine entsprechende Empfehlung formuliert (siehe Anlage 3). Die
konkrete Ausstattung soll ortsspezifisch bestimmt werden, jedoch sollen die als „Mi ndestkriterium“ benannten Ausstattungselemente im Sinne einer regional einheitlichen
Nutzbarkeit und Erkennbarkeit nur in seltenen Ausnahmefällen nicht, nicht vollumfänglich oder in geänderter Form verwendet werden.
In Bezug auf die Fahrzeugausstattung ist im Einzelfall zu entscheiden, ob ein stärkerer Fokus auf das Carsharing-Angebot oder Leihfahrräder gelegt werden soll. Bei den
Leihfahrrädern wird ein Angebot sowohl von herkömmlichen Stadträdern als auch
von Pedelecs als sinnvoll angesehen. Lastenpedelecs bieten einen zusätzlichen
Nutzen und können weitere Wege, die momentan mit dem privaten Pkw zurückgelegt
werden, ersetzen. Das Mobilitätsnetzwerk strebt deshalb an, dass in jeder Kommune
mindestens ein Lastenpedelec stationiert wird.
Zeitliches Vorgehen, Koordinierung, Evaluation
Die Mobilitätsstationen sollen zeitlich zwischen den zehn Kommunen koordiniert in
drei Ausbaustufen in einem Zeitraum von 2022 bis ca. 2030 realisiert werden, um
Synergieeffekte bei Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung bestmöglich auszuschöpfen. Die Erfahrungen aus Bau und Betrieb der Stationen werden kontinuierlich
evaluiert, spätestens aber zum Ende der jeweiligen Ausbaustufen zwischen den
Netzwerkkommunen ausgetauscht, um das Ausbauprogramm zu optimieren.
Die zeitliche Umsetzung der Ausbaustufen und der jeweiligen Standorte richtet sich
nach den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln und den technischen bzw. personellen Leistungsfähigkeiten in der jeweiligen Kommune.
Die Netzwerkkommunen stimmen sich bei der Umsetzung untereinander ab. Im
Rahmen der Teilnahme am Förderprogramm „MobilitätsWerkStadt 2025“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mit Unterstützung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu, Berlin) werden derzeit die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine etwaige gemeinsame öffentliche Ausschreibung aller oder eines Teils der erforderlichen Leistungen untersucht.
Angestrebt wird dafür die Gründung einer entsprechenden Gesellschaft noch in di esem Jahr, der die Netzwerkkommunen beitreten.
Bis Ende Frühjahr 2021 sollen in allen Netzwerkkommunen die Begehungen der
möglichen Stationsstandorte abgeschlossen und die Steckbriefe erstellt sein. Parallel
werden die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet und das Vergabeverfahren abgestimmt. Im Anschluss werden Förderanträge beim Land und ggf. zusätzlich beim
Bund gestellt. In 2022 sollen die Mobilitätsstationen ausgeschrieben und ab Ende
2022 sukzessive realisiert werden. Es ist vorgesehen, dass jede Netzwerkkommune
in 2023 zumindest eine M-Station und möglichst eine oder mehrere XS-Stationen in
Betrieb nehmen kann. So soll gewährleistet werden, dass sich möglichst früh ein erster Netzeffekt einstellen kann und Erkenntnisse für den nachfolgenden Ausbau weiterer Stationen gewonnen werden können.
Beteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
Der Erfolg der Mobilitätsstationen hängt maßgeblich von der Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger ab, die Mobilitätsangebote zu nutzen. Eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit zählt zu den wichtigsten Aufgaben im Mobilitätsnetzwerk in den kommenden zwei Jahren. Die Netzwerkkommunen haben sich deshalb für die Phase 2
des Förderprogramms „MobilitätsWerkStadt2025“ beworben, welches eine Förderung der Öffentlichkeitsarbeit ermöglicht. Eine Entscheidung steht noch aus.

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Etablierung der Marke „Einfach Mobil“
Für eine erfolgreiche Etablierung kommunenübergreifender Mobilitätsangebote ist ein
gemeinsames Logo sehr wichtig. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat der Stadt
Offenburg in seiner Sitzung am 16.12.2019 der Ausweitung der Marke „Einfach Mobil“ in die Region im Rahmen des Mobilitätsnetzwerks Ortenau und weiterer Kommunen zugestimmt. Im Rahmen der Netzwerkarbeit werden für die Nutzung des Logos
Qualitätsstandards festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen und Notwendigkeit der Beschlussfassung
Die Umsetzung der Mobilitätsstationen in Offenburg und anderen Städten und Gemeinden hat gezeigt, dass der Auf- und Ausbau von Mobilitätsstationen eine Herausforderung vor allem in Hinblick auf die Bereitstellung entsprechender Mobilitätsangebote ist, d.h. die Stationierung von Carsharing-Fahrzeugen und Leihfahrrädern. Da
sich solche Angebote immer noch in den Pilotphasen befinden, sind sie in der Regel
nicht ohne Fördermittel zu realisieren.
Zurzeit stehen attraktive Förderquoten in verschiedenen Programmen zur Verfügung.
Allerdings setzen diese voraus, dass die Kommunen ihren entsprechenden Eigenanteil finanzieren. Dieser beträgt bei Mobilitätsstationen derzeit erfahrungsgemäß zwischen 30 und 50 % der Erstellungskosten, je nachdem ob eine erfolgreiche Kumulation verschiedener Förderprogramme aktiviert werden kann. Hierzu ist es jedoch
notwendig, dass die Kommunen die entsprechenden Haushaltsmittel (Ausgaben für
die Herstellung und Einnahmen durch die Förderungen) über mehrere Jahre in den
Haushalten einplanen. Eine weiterführende Vorlage, die nach der Begehung der
möglichen Stationsstandorte in den Gremien beraten werden soll, wird einen entsprechenden Beschlussvorschlag enthalten.
Die Kosten für eine XS- oder S-Station betragen etwa 25.000 Euro. Inbegriffen sind
hierin die Installation auf einer befestigten Fläche inkl. Stromanschluss, Hinweisschi lder und eine Info-Stele sowie die einzelnen Komponenten des Fahrradverleihsystem:
Buchungsterminal inkl. Lade-/Steuerungseinheit, drei Stadträder und zwei Pedelecs
sowie sieben Kombinationsständer (fünf plus zwei Reserve). Ebenfalls enthalten sind
Abstellmöglichkeiten für bis zu zehn private Fahrräder.
Die Betriebs- und Unterhaltungskosten liegen in diesem Fall bei etwa 400 bis 500
Euro pro Jahr. Die Servicekosten für die Räder (Logistik, Wartung, Reparatur) belaufen sich auf etwa 4.100 Euro (für drei Stadträder und zwei Pedelecs) pro Jahr.
Die Kosten für M- oder L-Stationen werden aufgrund der zusätzlichen Einhausungselemente und teilweise einer höheren Anzahl an Stadträdern und Pedelecs (bspw.
am Bahnhof oder am Rathausplatz) mit ca. 60.000 Euro kalkuliert.
Die Betriebs- und Unterhaltungskosten liegen bei etwa 3.000 bis 4.000 Euro pro
Jahr. Die Servicekosten für die Räder (Logistik, Wartung, Reparatur) belaufen sich
auf etwa 4.100 Euro pro Jahr (für drei Stadträder und zwei Pedelecs).
Neben den Kosten für den Bau sind – unter Berücksichtigung eines regional abgestimmten Vorgehens bei Planung und Ausschreibung – ca. 10-15 % Planungskosten
sowie im Einzelfall Kosten für den Erwerb von Flächen zu berücksichtigen. Wenn
weitere Ausstattungsmerkmale wie Sitzbänke, Mülleimer oder öffentliches W-LAN
hinzukommen sollen, sind die Kosten gesondert zu ermitteln.
In den einzelnen Ausbaustufen ergeben sich dadurch für die Stadt Lahr folgende
Kostenansätze für die reine Stationsherstellung inkl. Ausstattung ohne Betrieb und
Unterhaltung:

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Lahr

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Stationstypen

Kosten

L

M

S

XS

Grundangebot

1

3

7

2

465.000 €

Ausbaustufe 1

0

4

9

0

465.000 €

Ausbaustufe 2

0

0

8

2

250.000 €

Gesamt

1

7

24

4 1.180.000 €

Darüber hinaus fallen laufende Betriebs- und Unterhaltungs-und Servicekosten an,
bspw. für die Umverteilung und Pflege/Reparatur der Stadträder, Pedelecs, Ladeständer und Terminals, für die Verwaltung des Verleihsystems durch den Anbieter
sowie für die Pflege der Fläche inkl. baulicher Einfassung (bei M- und L-Stationen).
Für das Grundangebot betragen diese Kosten ca. 74.000 € pro Jahr, ab der Ausbaustufe 1 ca. 148.000 € pro Jahr und ab der 2. Ausbaustufe ca. 194.000 € pro Jahr.
Eine Konkretisierung und Zuordnung der Kostenansätze zu einzelnen Haushaltsjahren soll in der im 2./3. Quartal 2021 vorgesehenen Vorlage erfolgen.
Der Bau der Mobilitätsstationen soll zu wesentlichen Teilen über Zuwendungen finanziert werden. Zuwendungsfähig sind die Ausstattungselemente, die unabhängig
von einem Bike- und Carsharing-Angebot benötigt werden (bspw. bauliche Einfassung, Wegweisung und Info-Stele) sowie die notwendigen Tiefbauarbeiten inkl.
Stromanschluss (allerdings ohne Elektroladesäule).
Es wird mit einer Förderquote von deutlich über 50 % aus Mitteln des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) gerechnet. Bei zusätzlicher Förderung über die Kommunalrichtlinie Klimaschutz des Bundes kann die Förderquote für
einzelne Gewerke auf 87,5 % erhöht werden. Für die Einrichtung von Mobilitätsstationen ist die Kumulation von Fördermitteln des Bundes und des Landes zulässig.
Die einzelnen Komponenten des Fahrradverleihsystems (Buchungsterminal, Kombinationsständer, Räder) sind von den Städten und Gemeinden über eine Ausschreibung zu beschaffen. Sie werden vom Anbieter für die Dauer der Vertragslaufzeit zur
Verfügung gestellt und sind deshalb nur bedingt und in sehr geringem Maße zuwendungsfähig. Nach aktuellem Stand werden lediglich die Leihpedelecs vom Land mit
jeweils bis zu 1.000 Euro gefördert.
Das Mobilitätsnetzwerk erarbeitet ein Modell zum Betrieb der Mobilitätsstationen, das
die finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zur Unterhaltung der Stationen und zum Betrieb der Mobilitätsangebote hinreichend genau
darstellt, damit in den jeweiligen Gemeinderäten im Jahr 2022 Beschlüsse zur
Vergabe von Bau und Betrieb der Stationen auf fachlich fundierter Grundlage und in
Kenntnis der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen gefasst werden können.
Für das Carsharing-Angebot wird 2021 eine Marktanalyse durchgeführt, um entscheiden zu können, ob eine Ausschreibung erforderlich wird oder ein eigenwirtschaftlicher Betrieb durch ein oder mehrere Unternehmen in Frage kommt. Das derzeitige Carsharing-Angebot in der Region (Offenburg und Kehl) wird von Stadtmobil
Südbaden weitgehend eigenwirtschaftlich betrieben.

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Querbezüge zum Ausbau der öffentlichen Elektro-Ladeinfrastruktur
Die drei großen Kreisstädte Kehl, Lahr und Offenburg entwickeln Elektromobilitätskonzepte und koordinieren den Ausbau der Ladeinfrastruktur (LIS) mit dem Ausbau
der Mobilitätsstationen. Dies ist vor dem Hintergrund der Kosteneffizienz unbedingt
erforderlich, damit nicht schon allein für die Stromzuleitungen zu hohe Kosten entstehen. Für jeden Standort werden die Energieversorger entsprechende Vorprüfungen durchführen, die auch bereits begonnen haben.
Es ist vorgesehen, in unmittelbarer Nähe zu Mobilitätsstationen, insbesondere bei
denen, die auch ein Carsharing-Angebot mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen vorhalten, auch eine öffentliche Ladeinfrastruktur vorzuhalten. Denn die Erfahrung hat
gezeigt, dass an Stationen mit E-Carsharing-Fahrzeugen auch private E-Autos geladen werden wollen. Dies ist zwar in der Regel über technische Maßnahmen ausgeschlossen, führt aber immer wieder zu Betriebsstörungen, weil dann die Ladeplätze
für die E-Carsharing-Fahrzeuge blockiert sind. Über eine gezielte Wegweisung und
ergänzende Marketingmaßnahmen sollen Verwechslungen vermieden werden.
Strategische Einordnung
Der Aufbau eines Netzes aus Mobilitätsstationen im interkommunalen Verbund fügt
sich vollumfänglich sowohl in die kommunale als auch regionale Verkehrs- und Mobilitätsplanung ein.
Im Umsetzungskonzept des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Lahr ist das Maßnahmenfeld B2 Intermodalität – Mobilitätsstationen als Schnittstellen mit der Priorität
1 enthalten. Zudem ist es als Maßnahmenfeld gekennzeichnet, welches im Rahmen
des Entwicklungsszenarios 2 „Mut zur Verkehrswende“ eine Leuchtturm-Wirkung
einnimmt und als Schlüsselprojekt der Verkehrswende anzusehen ist.
Auf regionaler Ebene sind Mobilitätsstationen bereits im Nahverkehrsplan 2016 für
den Ortenaukreis ansatzweise unter dem Aspekt des Ausbaus von Fahrradverlei hsystemen und Carsharing-Stationen thematisiert worden.
In Lahr betreibt die nextbike GmbH seit 2018 ein Pedelec-Verleihsystem. Vorangegangen war eine europaweite Ausschreibung. Der Vertrag endet am 31.12.2021 mit
einer Verlängerungsoption max. bis zum 31.03.2023, die seitens der Stadt Lahr bis
spätestens 30.09.2021 gezogen werden kann. Die Verwaltung wird hierzu eine gesonderte Vorlage erarbeiten.
Grundsätzlich würde eine Verlängerung des Vertrages einen lückenlosen Übergang
bis zur Inbetriebnahme der Mobilitätsstationen mit einem neuen Angebot ermöglichen. Ob es zu einem Anbieterwechsel kommt, wird die Ausschreibung zeigen.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu
prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den
Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem
§ 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.