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Beschlussvorlage (Wohnbau Stadt Lahr GmbH; Wahlen zum Aufsichtsrat)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 19.05.2021 Az.: 922.5113

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

28.06.2021

Drucksache Nr.: 118/2021

Beratung

Kennung

Abstimmung

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Wahlen zum Aufsichtsrat

Beschlussvorschlag:

Ein Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da die Vertretungen durch Wahl
zu ermitteln sind.

Anlage(n):
Anlage0

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 118/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 118/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Der Aufsichtsrat der Wohnbau Stadt Lahr GmbH besteht aus 14 Mitgliedern (§ 9 Abs. 1
Gesellschaftsvertrag).
Der jeweilige Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer der Stadt Lahr gehören dem
Aufsichtsrat kraft Amtes an. Das Aufsichtsratsmandat von Stadtkämmerer Trampert endet in diesem Jahr. Sein vom Gemeinderat gewählter Nachfolger tritt somit automatisch
dessen Nachfolge im Aufsichtsrat der Wohnbau Stadt Lahr GmbH an.
Neben den Mandaten kraft Amtes ist der Aufsichtsrat mit einem weiteren Mitglied der
Verwaltungsspitze der Stadt Lahr zu besetzen (§ 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag).
Dem Aufsichtsrat gehören als Vertreter der alleinigen Gesellschafterin Stadt Lahr zurzeit an (Beschluss des Gemeinderats vom 11.05.2020; Beschlussvorl. Nr. 124/2020):
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.

Oberbürgermeister Ibert –kraft Amtes
Erster Bürgermeister Schöneboom
StR Roth
StRin Deusch
StR Täubert
StRin Thi-Dai-Trang Nguyen
StR Hirsch
StR Dr. Caroli
StRin Rompel
StR Dörfler
StR Uffelmann
StRin Amann-Vogt
StR Oßwald
Stadtkämmerer Trampert -kraft Amtes

Turnusgemäß scheiden folgende Mitglieder aus:
1. StR a.D. Dr. Caroli
2. StRin Rompel
3. StR Dörfler
4. StR Hirsch
5. Stadtkämmerer Trampert –kraft Amtes Eine Wiederwahl ist möglich.
Nach der Kommunalwahl im Jahr 2019 hatte man sich auf eine Mandatsbesetzung in
den Beteiligungsgesellschaften, Zweckverbänden und Mitgliedschaften entsprechend
den Mehrheitsverhältnissen im Gemeinderat geeinigt. Bei der Wohnbau Stadt Lahr
GmbH stehen nicht alle Mandate in einem Jahr zur Nachbesetzung an. Daher konnte
das Ergebnis der Kommunalwahl nicht sofort umgesetzt werden. Vielmehr erfolgt dies
Zug um Zug bei jeder anstehenden Neubesetzung. In einem ersten Schritt wurde am
22.07.2019 der freiwerdende Sitz mit der Vertreterin der AfD besetzt. In einem weiteren
Schritt wurde am 11.05.2020 der freiwerdende Sitz mit einem Vertreter der Linken Liste
Lahr & Tierschutzpartei besetzt.
Entsprechend der Einigung stehen nun 2021 zwei Mandate durch die SPD und zwei
Mandate durch die CDU zur Nachbesetzung an.

…

Drucksache 118/2021

Seite - 4 -

Damit in der nächsten Gesellschafterversammlung die Wahl erfolgen kann, ist vom
Gemeinderat ein entsprechender Vorschlag für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder zu unterbreiten und durch Wahl zu ermitteln.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Jürgen Trampert
Stadtkämmerer