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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: BGL
Kopf

Datum: 29.03.2021 Az.: 922.6031

Drucksache Nr.: 76/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

14.06.2021

vorberatend

nichtöffentlich

14 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
0 Enthaltungen

Gemeinderat

28.06.2021

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs den
Abschluss einer schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche
Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bau-und Gartenbetrieb Lahr.

Anlage(n):
Anlage 0
Darlehensvereinbarung Eigenbetrieb BGL 2021

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 76/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 76/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Regiebetriebe Bauhof, Stadtgärtnerei, Friedhof und das Sachgebiet “Betriebsabrechnung” zu einem Eigenbetrieb zusammenzufassen. Der Eigenbetrieb wurde zum 01.01.2000 gegründet. Der Eigenbetrieb wurde zunächst mit einem Stammkapital von € 818.067,01 ausgestattet. Dieses wurde zum 01.01.2004
vollständig in ein gemeindliches Darlehen umgewandelt. Das gemeindliche Darlehen wurde mit
dem Beschluss des Gemeindesrates vom 24.11.2008 um € 253.322,85 auf € 1.071.389,86 erhöht. Der Darlehensstand ist seither unverändert.
Im Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs war die vollständige Rückführung des Darlehens an
den Haushalt der Stadt zur Jahresmitte vorgesehen. Im Gegenzug sollte sich der Eigenbetrieb
am Kapitalmarkt finanzieren. Hierfür wurde zwischen der Stadt Lahr und dem Eigenbetrieb Bauund Gartenbetrieb Lahr eine Vereinbarung über das hingegebene gemeindliche Darlehen geschlossen. In § 3 der Vereinbarung sind die Modalitäten der Kündigung geregelt. Im Hinblick auf
die städtische Liquiditätsplanung wurde die Vereinbarung fristgerecht auf den 30.06.2020 gekündigt. Eine Anschlussvereinbarung war zum dortigen Kenntnisstand nicht ausgeschlossen.
Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Liquidität im städtischen Haushalt und des geringer als
ursprünglich geplanten Mittelabflusses wird die Rückführung des gemeindlichen Darlehen im
Wirtschaftsjahr 2020 nicht erforderlich. Laut den aktuellen Planungen soll das gemeindliche
Darlehen im Jahr 2021 an den Haushalt der Stadt fließen.
Das gemeindliche Darlehen wurde bislang analog der Vorgehensweise beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung verzinst. Die jährlichen Zinssätze lagen in den Jahren 1998 –2008 bei
5,5 %. In den Jahren 2009 –2013 wurde jährlich ein Zinssatz von 5 % und seit 2014 von 4,5 %
beschlossen. Seit dem 01.01.2017 erfolgt die Verzinsung laut der schriftlich getroffenen Vereinbarungen für die jeweiligen Jahre.
Da die Rückführung des Darlehens nun erst 2021 erfolgen soll, wird eine Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen notwendig. Die Darlehenskonditionen bleiben
unverändert und erfolgen analog der beschlossenen Regelung für den Eigenbetrieb Bäder,
Versorgung und Verkehr Lahr zum 01.01.2017. Beim zu vereinbarenden Zinssatz soll ebenfalls
eine Orientierung am LIBOR (=London Interbank Offered Rate) erfolgen. Beim Eigenbetrieb
Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr hat das Finanzamt diese Orientierung zuzüglich eines
Aufschlages von 2,5 % akzeptiert. Gleichlautende Regelung soll daher auch beim Eigenbetrieb
Bau-und Gartenbetrieb Lahr beibehalten werden.
Die Verwaltung schlägt vor, der schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche
Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bau-und Gartenbetrieb Lahr auf Basis der beigefügten Darlehensvereinbarung zuzustimmen.

Markus Ibert
Oberbürgermeister

Herbert Schneider
Betriebsleiter