Beschlussvorlage (Verabschiedung der Richtlinien zur Leistungssportförderung der Stadt Lahr/Schwarzwald)
28. Juni 2021
Beschlussvorlage Amt: 50 Walter Datum: 29.04.2021 Az.: 50/501 Drucksache Nr.: 62/2021 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 14.06.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 28.06.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.03.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Verabschiedung der Richtlinien zur Leistungssportförderung der Stadt Lahr/Schwarzwald Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat verabschiedet die Richtlinien zur Leistungssportförderung der Stadt Lahr/Schwarzwald rückwirkend zum 01.01.2021. Die jährliche Fördersumme beträgt € 20.000,-. 2. Der Gemeinderat nimmt den Ausblick zur umfassenden Neugestaltung der Sportförderung zur Kenntnis. Anlage(n): Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 62/2021 1. Ergänzung Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☐ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR 20.000,- SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 62/2021 1. Ergänzung Seite - 3 - Sachdarstellung: Die Erneuerung der Sportförderung ist ein wichtiger Bestandteil der 2018 beschlossenen „SportOffensive“ der Stadt Lahr. In einem ersten Workshop des neu eingerichteten Sportbeirats wurde der sukzessiven Überprüfung und zeitgemäßen Anpassung sämtlicher, z.T. über 40 Jahre alten, Grundsätze zugestimmt. Nach der bereits 2020 beschlossenen stärkeren Förderung der Freiwilligendienste im Sport wird die Richtlinie nun mit der gezielten Unterstützung des Leistungssports um einen neuen Fördertatbestand erweitert. I. Einführung des neuen Fördertatbestandes „Leistungssportförderung“ Der Leistungssport charakterisiert sich durch einen erhöhten Trainings- und Kostenaufwand (Materialien, Übungsleiter/innen, Fahrten zu nationalen und internationalen Wettkämpfen oder Stützpunktei nheiten). Die Stadt möchte aussichtsreichen Talenten, die Lahr überregional repräsentieren, gute V oraussetzungen für die Ausübung ihres Sports auf hohem Niveau bieten. Die Leistungssportförderung, die gemäß Beschluss 181/2019 zum ersten Mal anhand eines vereinfachten Kriterienkatalogs ausgeschüttet wurde, geht dabei bewusst und gezielt über die breite Basis- bzw. Jugendförderung hinaus und nimmt speziell erfolgreiche Sportler/innen/Mannschaften und deren besonderen Aufwendungen sowie Ansprüche in den Blick. Das Ziel ist, trotz der hohen Komplexität und Heterogenität der Wettkampf- und Kaderstrukturen zwischen verschiedenen Sportarten, eine faire Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zu gewährleisten. Die Förderung soll eine zusätzliche Sicherheit für Vereine darstellen, wenn der Wettkampf- und Leistungssport ohne Einschränkungen wieder möglich sein wird. ___ Förderung des Leistungssports Durch die Leistungssportförderung sollen Talente aus Lahrer Sportvereinen individuell, strukturell und materiell unterstützt und gefördert werden. Sie soll Lahrer Sporttreibenden ermöglichen, ihre Sportart auf einem hohen Niveau auszuüben. Fördervoraussetzungen - Die geförderten Sportler/innen müssen Mitglied eines Lahrer Sportvereins sein - Der Lahrer Sportverein muss als gemeinnütziges Mitglied des Badischen Sportbund Freiburg e.V. anerkannt sein - Die Sportart muss einem anerkannten Olympischen Spitzenverband des Deutschen Olympischen Sportbundes zugehörig sein - Es müssen regelmäßige Wettkämpfe im Jugend- oder Seniorenbereich stattfinden (keine Altersklassen/Masters) Antragstellung Die Antragstellung der Lahrer Vereine erfolgt ab Dezember des Förderjahres bis spätestens Ende Februar des Folgejahres bei der Abt. Bildung und Sport. Förderkriterien Alle eingegangenen Anträge werden gemäß den unten aufgeführten Kriterien mit Punkten bewertet. Insgesamt 20 Sportler/innen, die nach dieser Wertung am meisten Punkte erhalten haben, werden mit jeweils € 500,- (Sockelbetrag) gefördert. Für die 10 punktbesten, respektive leistungsstärksten, dieser Talente werden zusätzlich zu diesem Sockelbetrag die unten genannten Boni ausgezahlt. Drucksache 62/2021 1. Ergänzung Seite - 4 - Aufgrund der hohen Komplexität und Heterogenität der Wettkampf- und Kaderstrukturen innerhalb und zwischen verschiedenen Sportarten, behält sich die Verwaltung vor, in begründeten Einzelfällen dem Entscheidungsgremium einen Vorschlag zu unterbreiten, der von den genannten Kriterien abweicht. Sollte eine geringere Anzahl an Sportler/innen förderfähig erscheinen, wird der Sockelbetrag entsprechend angepasst. a. Individualsport Kaderzugehörigkeit* Bundeskader (5) > Landeskader (3) > Verbandslehrgänge (2) Teilnahme an Meisterschaften*/** Weltmeisterschaft (6) > Europameisterschaft (5) > Deutsche Meisterschaft (4) > Süddeutsche Mei sterschaft/Regionale Meisterschaft (3) > Meisterschaft auf Verbandsebene (2) * Es wird in beiden Kategorien jeweils nur die höchste Leistung bewertet ** +0,5 für eine Platzierung unter den ersten 3 Plätzen bei der genannten Meisterschaft b. Mannschaftssport Bei Mannschaftssportarten ist grundsätzlich die Höhe der Spielklasse entscheidend. Je Verein kann jährlich maximal eine Mannschaft gefördert werden. Fördersumme Die Gesamtfördersumme beträgt pro Jahr € 20.000,-. Individualsportler/innen: maximal 20 Fördersumme/Sportler/in: mindestens € 500,- (Sockelbetrag) zzgl. Bonus für die 10 leistungsstärksten Talente gemäß dem o.g. Punktesystem Platz 1 € 500,- + € 500,Platz 2 und 3 € 500,- + € 400,Platz 4 und 5 € 500,- + € 300,Platz 6 bis 10 € 500,- + € 220,Platz 11 bis 20 € 500,Mannschaften: maximal 2 Fördersumme/Mannschaft: € 3.500,Entscheidung Der Sportbeirat empfiehlt nach Vorprüfung durch die Verwaltung. Sperrfrist Mannschaften, die im letzten Jahr von der Leistungssportförderung profitiert haben, sind für das folgende nicht förderberechtigt. Für Individualsportler/innen gibt es keine Sperrfrist. Verwendung Die Förderung soll die Lahrer Sportler/innen und Sportvereine insbesondere in folgenden Bereichen unterstützen: - Erhöhte Aufwendungen für Ausrüstung, Materialien - Erhöhte Aufwendungen für Fahrtkosten zu Wettkämpfen - Förderung der Strukturen des leistungsorientierten Sports Die Fördermittel werden jeweils direkt an den Verein ausgeschüttet. Bei Sportler/innen soll die Förd erung jeweils zur Hälfte direkt an die Geförderten fließen und zur Hälfte für strukturelle Aufwendungen verwendet werden. Bei geförderten Mannschaften fließt die gesamte Summe in die strukturelle Förderung. Drucksache 62/2021 1. Ergänzung Seite - 5 - ___ Im Haushalt 2021 stehen € 20.000,- zur Verfügung. Diese Mittel sollen für die Saison 2020 nach oben genannten Richtlinien und Beratung im Sportbeirat noch in diesem Jahr ausgeschüttet werden. Die Förderung des Leistungssports wird zukünftig ein dauerhafter Bestandteil einer gezielten Sportförderung in Lahr sein. II. Ausblick Vor dem Hintergrund der Umsatzsteuerregelung und der damit einhergehenden Neugestaltung der Entgeltregelungen für die Nutzung von städtischen Turn-und Sporthallen ist eine grundlegende Anpassung der Fördermodalitäten für den Vereinssport angedacht. Diese soll in enger Absprache mit dem Sportbeirat und der Kämmerei sowie unter Einbezug der Vereine ab Herbst 2021 erarbeitet werden. Des Weiteren sollen in diesem Rahmen auch die Themen Pacht und Anmietung von städtischen Liegenschaften und der Eigenbetrieb von Sportstätten, insbesondere von Sportplätzen, eine Anpassung erfahren. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleitung Harry Ott Abteilungsleitung