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Beschlussvorlage (Barrierefreier Umbau von 18 Bushaltestellen und zwei Fußgängerquerungen im Jahr 2021/2022 - Sachstandsinformation - Neue Umsetzungsplanung mit Einholung eines Vorgriffsbeschlusses…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Misic

Datum: 19.05.2021 Az.: 60/605
Lau/Mi

Drucksache Nr.: 117/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

16.06.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

28.06.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Amt 61

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Betreff:

Barrierefreier Umbau von 18 Bushaltestellen und zwei Fußgängerquerungen im Jahr
2021/2022
- Sachstandsinformation
- Neue Umsetzungsplanung mit Einholung eines Vorgriffsbeschlusses für das Haushaltsjahr 2022
Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat der Stadt Lahr ermächtigt die Verwaltung, die Durchführung der
Veröffentlichung / Ausschreibung der Gesamtmaßnahme (18 Bushaltestellen + 2
Querungshilfen) im Jahr 2021 vorzunehmen. Davon werden im Jahr 2021 Maßnahmen mit einem Gesamtkostenvolumen von bis zu 850.000 € (= verfügbare Haushaltsmittel 2021) umgesetzt und auszahlungsmäßig abgerechnet. Die restlichen
Maßnahmen mit einem Kostenumfang von bis zu rd. 270.000 € werden nach dem
Jahreswechsel 2021/2022 bautechnisch umgesetzt und mittels einer entsprechenden
(zusätzlichen) Mittelbereitstellung im Plan 2022 finanziert.
2. Der im Jahr 2022 für die restlichen Maßnahmen notwendige Mittelbedarf i.H.v. rd.
270.000 € ist in den kommenden Haushaltsplan 2022 unter dem Investitionsauftrag
I54 7000 20000 „Barrierefreiheit des ÖPNV“ mit Bindungswirkung einzustellen (Vorgriffsbeschluss). Die Verwaltung wird ermächtigt, diese bereits im Jahr 2021 ausgeschriebenen Maßnahmen nach dem Jahreswechsel 2021/2022 und damit auch in der
Interimszeit 2022 zu beginnen, umzusetzen und zahlungsmäßig abzurechnen.
…………………………………………….. Bitte Seite 2 beachten……………………………………………………..

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 117/2021

Seite - 2 -

3. Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme (18 Bushaltestellen und zwei Querungshilfen) stehen dann unter dem Investitionsauftrag I54 7000 20000 „Barrierefreiheit
des ÖPNV“ in den Jahren 2021 und 2022 zusammengeführte Haushaltsmittel in verfügbarer Gesamthöhe von rund 1.120.000,00 € bereit.
4. Der Gemeinderat der Stadt Lahr stimmt zu, dass die Verwaltung die Beschlussvorlage für die Beauftragung der Gesamtmaßnahme an die ausführende Firma aus Zei tgründen ggf. auch als s.g. „Tischvorlage“ in die Sitzung des Gemeinderats am
19.07.2021 einbringen kann.

Anlage(n):
Anlage 0

Drucksache 117/2021

Seite - 3 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☒Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☐Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☐Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 117/2021

Seite - 4 -

Sachdarstellung:

Allgemein:
Am 16.09.2020 wurde der Technische Ausschuss über den aktuellen Umsetzungsstand des barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen im Zeitraum 2018-2022 (siehe Vorlage Nr. 217/2020) informiert.
Dabei hat die Verwaltung insbesondere auf die zeitliche Verzögerung und das deutliche Verfehlen
der Zielvorgabe des Personenbeförderungsgesetztes, welches eine vollständige Barrierefreiheit des
ÖPNV ab dem 01.01.2022 vorsieht, hingewiesen. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag der Verwaltung
noch kein Zuwendungsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg für den geplanten Umbau
von18 Haltestellen in den Jahren 2020 und 2021 vor.
Die Umsetzung war wie folgt vorgesehen:
2020: 1x Lahr West (Südseite), 1x Lammstraße, 2x Vogesenstraße (Seepark)
2021: 2x AOK Geschäftsstelle, 2x Dreyspringstraße, 2x Hochschule für Polizei, 2x Kanadaring,
2x Leopoldstraße, 2x Ludwigstraße, 2x Willy-Brandt-Straße, 2x Querungshilfe (1x Seepark-WestVogesenstraße, 1x Hochschule für Polizei)
Im Februar 2021 stimmte der Gemeinderat gemäß Vorlage Nr. 15/2021 vom 26.01.2021 dem barri erefreien Umbau von insgesamt 18 Bushaltestellen und von zwei benachbarten Fußgängerquerungen
im Jahr 2021 in Höhe von 910.000 Euro zu.
Diese Kosten wurden auf Grundlage einer Kostenberechnung in der Höhe von 832.333,60 € vom
28.10.2019, welche zum Antrag zur ÖPNV-Programmanmeldung der Maßnahmen nach § 5 LGVFG
für die Jahre 2020 und 2021 herangezogen wurde, ermittelt.
Die Gesamtkosten, gemäß Kostenberechnung vom 28.10.2019 für 18 Bushaltestellen und neu ermittelte Kosten, gemäß Kostenvoranschlag für 18 Bushaltestellen und 2 Querungshilfen, sind in der Tabelle 1 (Kostenentwicklung) zusammengestellt.

Kostenentwicklung:
Zwischenzeitlich wurde ein Kostenvoranschlag („Bepreistes Leistungsverzeichnis“) erstellt, der deutlich von der Kostenberechnung vom 28.10.2019 abweicht. Die Gründe hierfür stellen sich wie folgt
dar:
Die Grundlage für die Ermittlung des Kostenvoranschlags sind die aktuelle Ausführungsplanung, die
an der ein oder anderen Stelle angepasst werden musste, und neuste Erkenntnisse bezüglich der
Kontaminierung nach der durchgeführten Beprobung des vorhandenen Bodens bzw. Asphalts. Die
Berechnung der erforderlichen Mittel für die Umsetzung der Maßnahme wurde auf Grundlage des
s.g. bepreisten Leistungsverzeichnisses ermittelt.
Die Gesamtkosten (inkl. Entsorgungskosten) für den Umbau der 18 Bushaltestellen und der zwei benachbarten Fußgängerquerungen stellen sich, gemäß Tabelle 1, wie folgt zusammen:

Drucksache 117/2021

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Tabelle 1
Pos.
Nr.
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15

16

17
18
19
20

Bushaltestelle

Willy-Brandt-Straße
Richtung Münchtal (West)
Willy-Brandt-Straße –
Richtung Schlüssel (Ost)
Lammstraße –
Richtung Schlüssel
Dreyspringstraße –
Richtung Bahnhof (Nord)
Dreyspringstraße –
Richtung Schüssel (Süd)
Ludwigstraße –
Richtung Bahnhof (Nord)
Ludwigstraße –
Richtung Schüssel (Süd)
AOK-Geschäftsstelle –
Richtung Bahnhof (Nord)
AOK-Geschäftsstelle –
Richtung Schlüssel (Süd)
Kanadaring –
Richtung Bahnhof (Nord)
Kanadaring –
Richtung Schlüssel (Süd)
Leopoldstraße –
Richtung Bahnhof (Nord)
Leopoldstraße –
Richtung Schüssel (Süd)
Lahr West –
Richtung Bahnhof
Seepark West
Richtung Bahnhof .
Vogesenstraße (West)
Seepark West
Richtung Mietersheim
Vogesenstraße (Ost)
Querungshilfe Vogesenstraße am Seepark - West
Hochschule für Polizei –
Vogesenstraße (Süd)
Hochschule für Polizei –
Vogesenstraße (Nord)
Querungshilfe Vogesenstraße „Hochschule der Polizei“

Kostenberechnung Kostenvoranschlag
vom 28.10.2019
brutto inkl. MwSt
brutto, inkl. MwSt
34.786,08 €
41.899,97 €
22.657,60 €

43.173,09 €

47.847,52 €

58.619,20 €

71.837,92 €

90.242,05 €

39.850,72 €

87.024,47 €

36.518,72 €

55.582,39 €

36.518,72 €

42.444,10 €

69.572,16 €

97.002,95 €

48.380,64 €

87.055,56 €

34.786,08 €

46.321,02 €

34.786,08 €

47.099,78 €

57.443,68 €

81.297,40 €

54.378,24 €

81.335,48 €

60.509,12 €

49.907,62 €

43.449,28 €

26.423,33 €

47.847,52 €

29.221,83 €

0,00 €

26.274,70 €

52.912,16 €

47.233,78 €

38.251,36 €

42.669,12 €

0,00 €

35.624,60 €

Summe gemäß Kostenvoranschlag:
Summe gemäß Kostenberechnung vom 28.10.2019:

1.116.452,43 €
832.333,60 €

Drucksache 117/2021

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Im Vergleich zum Gesamtkostenstand gemäß der Beschlussvorlage vom 26.01.2021 (behandelt in
der Ratssitzung am 22.02.2021) in Höhe von 910.000 € sind somit Mehrkosten von 206.452,43 €
festzustellen.
Im Haushaltsjahr 2021 stehen unter dem Investitionsauftrag „Barrierefreiheit des ÖPNV“ Gesamtmittel in Höhe von insgesamt 924.800 € (Planansatz 2021 von 610.000 € plus Ermächtigungsübertragung 2020 von 314.800 €) zur Verfügung. Hiervon werden 74.800 € zur abschließenden Begleichung
von Maßnahmen aus dem Vorjahr benötigt (zuvor ist hier von einem Mittelbedarf von 14.800 € ausgegangen worden), so dass für die oben aufgeführten Maßnahmen (18 Bushaltestellen + 2 Querungshilfen) statt der ursprünglich angenommenen 910.000 € noch Haushaltsmittel i.H.v. 850.000 €
und damit 60.000 € weniger verfügbar bleiben.
Somit ergibt sich zur Finanzierung der vorgesehenen oben aufgeführten Maßnahmen (18 Bushaltestellen + 2 Querungshilfen) ein zusätzlicher Mittelbedarf i. H. v. 266.452,43 €.

Zuwendung:
Auf Antrag der Stadt Lahr vom 16.06.2020 wurde die Zuwendung, gemäß Zuwendungsbescheid des
Regierungspräsidiums Freiburg vom 17.12.2020 (Eingang Stadt Lahr 21.12.2020) für das o.g Bauvorhaben, vorläufig, auf 720.515,70 € als Förderhöchstbetrag, festgesetzt.
Die Ermittlung der Höhe der Zuwendung wurde wie folgt ermittelt:
Der Investitionsumfang der Maßnahme wurde im Antrag durch die Verwaltung i.H.v. Gesamtkosten =
rund 833.000,00 € (inkl. Verwaltungskosten) beziffert.
Seitens des Regierungspräsidiums Freiburg wurden, vorläufig, zuwendungsfähige Investitionskosten
gemäß Prüfbericht vom 26.10.2020 auf 800.573,00 € festgelegt die wie folgt ermittelt wurden:
In den Bereich der zuwendungsfähigen Kosten mit einem Fördersatz von 75 % fallen Kosten zur
Herstellung der Barrierefreiheit. Für die Bushaltestellen die als Buskaps ausgebildet bleiben erhält
man einen pauschalierten Förderhöchstbetrag, netto, i. H. v. 25.000,00 €/ Bushaltestelle. Neun Bushaltestellen fallen in diese Kategorie (9*25.000,00 € = 225.000,00 €, netto). Für die Bushaltestellen
bei denen ein Rückbau der Busbuchten und ein Neubau als Buskap vorgesehen ist, erhält man einen
pauschalierten Förderhöchstbetrag, netto, i. H. v. 40.000,00 €/ Bushaltestelle. Neun Bushaltestellen
fallen in diese Kategorie (9*40.000,00 € = 360.000,00 €, netto).
Somit wurde festgestellt, dass in der Kategorie mit 75% geförderter Investitionen sich eine Summe i.
H. v. 585.000,00 € (netto) ergibt. Daraus ergibt sich eine Zuwendungsfähige Kostenpauschale i. H. v.
696.150,00 € (brutto, inkl. 19% MwSt.). Zu diesem Betrag wird durch das Regierungspräsidium Freiburg eine Verwaltungskostenpauschale i. H. v. 15% (= 104.423,000€, brutto) auf Basis der zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Die gesamten zuwendungsfähigen Kosten betragen somit, inkl. Verwaltungskostenpauschale, i. H. v. 800.573,00 € (brutto)
Somit ergeben sich die Zuwendungen für Investitionskosten bei einem Fördersatz von 75% =
600.429,75 zuzüglich 15% Zuwendungen für die Planungskosten ergibt eine Gesamtzuwendung
i. H. v. 720.515,70 € (brutto, inkl. 19% MwSt.)
Voraussetzung für die 100%-Inanspruchnahme der Fördermittel war eine bauliche Umsetzung aller
18 Haltestellen bis zum 31.12.2021.Werden allerdings Haltestellen aufgeschoben oder aus dem B e-

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scheid gestrichen, kann für diese keine neue Förderung zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat zwischenzeitlich, auf Antrag der Verwaltung vom 26.05.2021,
eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 30.06.2022 gewährt. Weiterhin wurde der Austausch der Bushaltestelle Kanadaring im Förderprogramm genehmigt. Der Ausbau der beiden Haltepunkte sollte im Zusammenhang mit der Sanierung/Umgestaltung der Schwarzwaldstraße erfolgen,
die zurückgestellt wurde. Stattdessen soll voraussichtlich die Haltestelle Friedrich-Maurer-Park barrierefrei umgebaut werden.
Da die Förderung auf pauschalierten Förderhöchstbeträgen beruht und bereits die ursprüngliche Kostenberechnung vom 28.10.2019 die maximal zuwendungsfähigen Kosten voll ausschöpft, scheidet
eine Aufstockung der (bisherigen) Fördermittelbewilligung für den gleichen Maßnahmenumfang aufgrund der Kostensteigerungen aus.

Maßnahmenumsetzung:
Die Verwaltung schlägt folgende Maßnahmenumsetzung vor:
o Die Veröffentlichung bzw. Ausschreibung der Gesamtmaßnahme (18 Bushaltestellen + 2 Querungshilfen) erfolgt nach der Beratung der Beschlussvorlage im Gemeinderat am 28.06.2021 unter
dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung des Rates.
o Im Jahr 2021 Maßnahmen mit einem Gesamtkostenvolumen von bis zu 850.000 €
(= verfügbare Haushaltsmittel 2021) umgesetzt und auszahlungstechnisch abgerechnet werden.
o Die restlichen Maßnahmen mit einem Kostenumfang von bis zu rd. 270.000 € sollen nach dem
Jahreswechsel 2021/2022 umgesetzt und mittels einer entsprechenden (zusätzlichen) Mittelberei tstellung im Haushaltsplan 2022 finanziert werden (Vorgriffsbeschluss mit Bindungswirkung für den
Haushaltsplan 2022).
o Mit dieser vorgesehenen Maßnahmenumsetzung kann die mit der Förderbewilligung verbundene
Befristung (30.06.2022) eingehalten werden.

Termine:
Damit die Fertigstellung und Abrechnung rechtzeitig erfolgen können, müssen folgende Termine ei ngehalten werden:
28.06.2021 GR (Mittelneuveranschlagung, Vorlage beschließend)
29.06.2021 Veröffentlichung des Bauvorhabens / Ausschreibung
14.07.2021 Submission
Durch die sehr knappe Terminierung kann das Verschicken der Vorlage für die Gemeinderatssitzung
am 19.07.2021 nicht wie gewöhnlich gewährleistet werden. Ein Vergabebeschluss erst in der darauffolgenden Sitzung des Gemeinderates am 27.09.2021 würde die Beauftragung der ausführenden
Firma und somit den Baubeginn um fast 2 Monate verzögern.

Drucksache 117/2021

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Die Verwaltung bittet deshalb schon jetzt um Verständnis, dass diese Beschlussvorlage für die Auftragsvergabe ggf. auch als s.g. „Tischvorlage“ in der Sitzung am 19.07.2021 einzubringen ist, um
den folgenden Zeitplan realisieren zu können:
19.07.2021 GR (Vergabe, beschließend, ggf. als „Tischvorlage“)
20.07.2021 Beauftragung der ausführenden Firma
09.08.2021 Baubeginn
18.12. – 10.01.2022 Winterpause
01.05.2022 Bauende
01.06.2022 Schlussrechnung

Weitere Planung:
Ursprünglich war für das Jahr 2022 ein Umbau von 8-10 weiteren Bushaltestellen vorgesehen. Aufgrund der kostenbedingten Verschiebung der aktuellen Maßnahme bis ins Jahr 2022 hinein wird es
eine weitere Verzögerung bei der Erfüllung der Vorgaben des Personenbeförderungsgesetztes geben. Daher sollten nach Abschluss der Maßnahme noch mindestens zwei weitere Bushaltestellen im
Herbst 2022 barrierefrei umgebaut werden. Die Verwaltung beabsichtigt eine Antragsstellung auf
Aufnahme ins Förderprogramm fristgerecht zum 31.10.2021 sowohl für den barrierefreien Umbau
von Bushaltestellen als auch für die Fortführung der Ausstattung von Bushaltestellen mit einem dynamischen Fahrgastinformationssystem (DFI) sowie mit Buswartehallen. Eine entsprechende Vorlage soll vor dem Ablauf der o.g. Frist im September in die Gremien gebracht werden

Tilman Petters

Udo Lau

Jürgen Trampert