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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L

Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm/Fink/Löhr

Datum: 12.04.2021

Az.: - 0685/Da

-j

Drucksache Nr.: 87/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

05.05.2021

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

17.05.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 21.04.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:
Erweiterungen und Neuansiedlung von LIDL-Märkten

Beschlussvorschlag:
Aus der Diskussion ergeben sich folgende Empfehlungen an den Gemeinderat
®

Am Standort B 3_______________________________________________

•

Am Standort Oststadt___________________________________________

•

Am Standort Fachmarktzentrum_____ ____________________________

®

Eine Verknüpfung der drei Standorte______________________________

Anlage(n):
- Präsentation April 2021

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 87/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen

M Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
^ Investition

Nicht investive
Ü Maßnahme oder
Projekt

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

5 *

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss {+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

□ Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

□ Nein

ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

□ Nein

Drucksache 87/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Gemeinderat und Verwaltung beschäftigen sich seit mehreren Jahren mit zwei Erweiterungswün­
schen der Firma Lidl für die bestehenden Märkte in der Offenburger Straße und in der Geroldsecker
Vorstadt. Neu hinzugekommen ist seit Jahresbeginn das Thema einer beabsichtigten Neuansiedlung
im Fachmarktzentrum.
1.

Standort an der B 3 (Offenburger Straße)

Seit 2017 liegt eine Bauvoranfrage der Firma LIDL zur Klärung der Frage vor, ob ein Neubau des
Marktes an der Offenburger Straße mit einer Verkaufsfläche von 1.750 m2 (heute 819 m2) zulässig
sei. Ein großflächiger Markt in dieser Größenordnung entspricht nicht den Zielen der Stadt, die Vor­
anfrage wurde abgelehnt. Nach Aufsteiiungsbeschluss für einen Bebauungsplan und Veränderungs­
sperre mit zweifacher Verlängerung reichte LIDL mehrere Klagen ein. Die Klage beim Verwaltungs­
gerichtshof in Mannheim gegen die (coronabedingt notwendige) zweite Verlängerung der Verände­
rungssperre hat LIDL gewonnen. Die Klage gegen die Ablehnung der Bauvoranfrage beim Verwal­
tungsgericht Freiburg ist noch anhängig. Dabei wird auch überprüft, ob der Bebauungsplan AM HU­
SARENPFAD von 1996, der großflächigen Einzelhandel explizit ausschließt, wirksam ist. Sollte dies
nicht der Fall sein, äst zu prüfen, ob der geplante Lidl-Markt nach § 34 BauGB zulässig ist.
In der Sitzung des Gemeinderates am 16.11.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, weitere Ver­
gleichsverhandlungen zu führen (31 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, Drucksachen-Nr. 301/2020). Die
Stadt signalisierte Entgegenkommen, wenn dafür Mehrwerte für die Stadtentwicklung in der Umset- <
zung zu erzielen sind.
2.

Standort Oststadt (Geroldsecker Vorstadt)

LIDL möchte eine vorhandene Lagerfläche zu Verkaufsfläche umnutzen und damit den Markt um ca.
180 m2 auf 1.000 m2 Verkaufsfläche vergrößern. Auch hier entspricht ein großflächiger Discounter
nicht den Zielen der Stadt,.sie stellte einen entsprechenden Bebauungsplan auf. Im Verfahren beim
Verwaltungsgerächtshof in Mannheim wurde die beschlossene Satzung der zweiten Veränderungs­
sperre für unwirksam erklärt. Die Klage beim Verwaltungsgericht in Freiburg gegen die Ablehnung
der Bauvoranfrage ist noch nicht entschieden. Dabei wird auch überprüft, ob der Bebauungsplan
AREAL HEIM WEST von 2019, der großflächigen Einzelhandel ausschließt, wirksam ist. Sollte dies
zutreffen, müsste der Bebauungsplan geändert werden, um die Erweiterung genehmigen zu können.
Auf dem Lidl-Grundstück befindet sich ein Kulturdenkmal, das seit vielen Jahren leer steht. Die Firma
ist bereit, diese Immobilie für eine Nutzung im Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen, wenn sie selbst
damit nichts zu tun hat und der notwendige Stellplatzbedarf möglichst gering gehalten wird.
3.

Fachmarktzentrum (FMZ)

Grundsatzentscheidung im Mai 2019
Nachdem der Investor VIVUM Anfang 2019 einen Konzeptvorschlag für die Baufläche 2 mit dem Son­
derpostenmarkt Thomas Philipps, einem Umzug des Penny-Discounters (+ 200 m2 Verkaufsfläche)
und einem Baumarktdiscounter vorgestellt hatte, entschied der Gemeinderat im Mai 2019, dass der
Sonderpostenmarkt einem Baumarkt vorgezogen wird.
Für den Sonderpostenmarkt sollte eine Beschränkung auf 650 m2 Verkaufsfläche für innenstadtrele­
vante Sortimente in Verbindung mit dem Ausschluss von Bekleidung/Schuhe/Lederwaren gelten.
Penny sollte seine Verkaufsfläche um 200 m2 auf maximal 1.000 m2 erhöhen dürfen in Verbindung

Drucksache 87I2Q2'\

Seile - 4 -

mit einer Standortverlagerung sowie einer rechtssicheren Aufgabe seines Baurechts am Altstandort.
Außerdem wurden innenstadtrelevante Sortimente im Bereich der Baufläche 2 auf maximal 800 m2
begrenzt, ohne Berücksichtigung des Penny-Marktes. Für die noch nicht überplante restliche Fläche
wären somit noch 150 m2 Verkaufsfläche mit zentrenrelevanten Sortimenten zur Verfügung gestanden.
Die Sortimente Bekleidung, Schuhe, Lederwaren sollten zum Schutz der Innenstadt nicht zulässig
bleiben.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzungen zu
schaffen, sobald Eigentümer, Investor und Betreiber sämtliche offenen Fragen geklärt haben.
Abstimmung mit Penny und VIVUM 2019/2020 - Investorenkonzept Dezember 2020
Ende 2019 haben VIVUM und Stadt Lahr einen Städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme der
Planungs- und Rechtsberatungskosten abgeschlossen (Drucksache Nr. 286/2019). VIVUM gab an,
dass eine Kaufoption auf der Baufläche 2 bestünde.
Anfang 2020 erhielt Penny/REWE einen Vertragsentwurf von der Stadt zur verbindlichen Aufgabe
des Baurechts für den Lebensmittelmarkt am „Altstandort“ zur Abstimmung. Auch ein Kaufangebot
der Stadt für die Fläche „Im Götzmann Nr. 3“ wurde - vorbehaltlich eines Gremienbeschlusses - un­
terbreitet. Vor Unterzeichnung des Vertragsentwurfs wollte Penny/REWE eine Nachnutzung finden,
sprich eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für den „Altstandort“ entwickelt haben. Erst dann sollte
der Vertrag unterzeichnet werden. Verschiedene Varianten wurden vorgestellt und besprochen.
Im Dezember 2020 lag für die Baufläche 2 ein abgestimmtes Investorenkonzept der Stadt vor. Gesi­
chert war der Sonderpostenmarkt mit Thomas Philipps mit rund 2.600 m2 Bruttogeschossfläche
(BGF), der Lebensmitteldiscounter Penny mit rund 1.500 m2 BGF sowie die Fast Food Kette McDo­
nald’s mit einer BGF von rund 2.300 m2. Das Konzept sah außerdem insgesamt 115 Stellplätze vor
sowie die Anlieferung im rückwärtigen Bereich über die Nachbarfläche der Baufläche 3 beim MediaMarkt.
Ansiedlungswunsch von LIDL
Im Januar 2021 wurde bekannt, dass LIDL die Baufläche 2 (für VIVUM und die Stadt überraschend)
erworben hatte. Zwar hatte Lidl der Stadt im November 2020 mündlich mitgeteilt, dass Interesse an
einer Ansiediung im Fachmarktzentrum bestehe und man entsprechend mit den Eigentümern ver­
handeln wolle, doch zu diesem Zeitpunkt ging die Stadt davon aus, dass VIVUM sich das Grundstück
gesichert habe. Schließlich befanden sich die Verhandlungen mit VIVUM in der finalen Phase (siehe
oben). Damit ist das abgestimmte Investorenkonzept von VIVUM ebenso obsolet wie die Bereinigung
im „Speckgürtel“ zur Reduzierung zentrenrelevanter Sortimente.
LIDL stellt sich im FMZ einen dritten großflächigen Lebensmitteldiscounter mit rund 1.700 m2 Ver­
kaufsfläche, einen weiteren Fachmarkt mit rund 2.000 m2 BGF und 162 Stellplätze vor, obwohl das
bestehende Baurecht den Verkauf von Lebensmitteln, Drogeriewaren u.v.m. ausschließt. Der ge­
genwärtig rechtsverbindliche Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 2. Änderung sieht eine
geschlossene Bauweise vor sowie die Anlieferung im rückwärtigen Bereich.
Die Firma LIDL hat nun zwei Entwürfe für eine Ansiedlung vorgelegt. Die Planung wird erschwert, da
die Überfahrt für die Anlieferung nun auf dem eigenen Grundstück gelöst werden muss, denn die
Nachbarn verweigern die Überfahrt.
Der Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK GÖTZMANN, 2. Änderung trifft dezidierte Festsetzungen zu
den einzelnen Sortimenten (siehe Anlage, Folie 10). Lebensmittel sind dabei ausgeschlossen. Für
eine Ansiedlung von Lidl müsste der Plan geändert werden.

Drucksache 87/2021

4.

Seite - 5 -

Betrachtung des Sortiments Lebensmittel in der Gesamtstadt

Das Einzelhandeiskonzept von 2017 weist für den Bereich Nahrungs-ZGenussmittel bis zum Ziel­
jahr 2025 im Mittel der Entwicklungsprognose einen Spielraum von ca. 1.700 m2 aus. Davon sind
bereits ca. 800 m2 für denns Biomarkt, Erweiterung des Nettomarkts in Langenwinkei und für Schä­
fers Eck in der Innenstadt aufgebraucht. Rund 900 m2 Entwicklungsspielraum würden rechnerisch
verbleiben.
Zählt man die Wunschvorstellungen von LIDL zusammen, also rund 200 m2 (Oststadt), 900 m2 (Of­
fenburger Straße) sowie 1.700 m2 (Fachmarktzentrum) dann würde sich für den Lebensmittelsektor
eine deutliche Überversorgung von ca. 1.900 m2 ergeben. In der Konsequenz bedeutet dies, dass
in Lahr z.B. wohnortnahe Oder nicht mehr erweiterungsfähige Märkte (z.B. Burgheim, Schwarzwald­
straße, Sulz) stärker unter Druck geraten und wünschenswerte Angebote in der Innenstadt oder in
Hugsweier noch schwieriger zu realisieren sind.
5.

Gesamtbewertung

Im Anhang der Vorlage ist in. einer Präsentation die Situation an allen drei LIDL-Standorten kurz auf­
gezeigt. Wie ist die heutige Bestandssituation und welche Veränderungen würde der Eigentümer
gerne vornehmen bzw. welche Angebote für eine Verbesserung der Stadteingangssituation an der B
3 von Norden kommend unterbreitet er?
Durch den Erwerb des Grundstückes im Fachmarktzentrum stellt sich die Frage, ob die Standorte im
Zusammenhang gesehen werden. Werden die Verhandlungen für alle drei Standorte miteinander
verknüpft oder wird jeder Standort einzeln bewertet?
In den letzten Wochen hat sich LIDL insbesondere mit dem neuen Standort im Fachmarktzentrum
befasst, zwei Lösungsvorschläge ausgearbeitet und Ansichten herstellen lassen. In der gemeinsa­
men Sitzung des Ortschaftsrates Mietersheim und des Technischen Ausschusses erhält die Firma
die Möglichkeit, ihre Vorstellungen für alle drei Standorte selbst präsentieren zu können und den
neuesten Stand ihrer Verhandlungen mit ergänzenden Interessenten für das FMZ darzulegen.'
Angesichts der erwähnten Überversorgung mit Lebensmitteln sieht die Verwaltung einen dritten LidlMarkt in der vorgesehenen Größenordnung kritisch, zumal damit keine Reduzierung im Umfeld
(Speckgürtel) des FMZ verbunden ist.
Die Vorlage enthält bewusst keinen Beschlussvorschlag, da sich dieser aus der Diskussion in den
Vorberatungen ergeben soll. Allerdings sind bei der Beurteilung der Vorhaben rechtliche Rahmenset­
zungen wie das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept der Stadt sowie bestehende Bebau­
ungspläne zu berücksichtigen. Für die Sitzung des Gemeinderates wird die Vorlage selbstverständ­
lich ergänzt werden. Ziel der Behandlung ist, zu klären, welche politische Flaltung zum Realisie­
rungswunsch eines dritten LIDL-Marktes besteht und welchen Arbeitsauftrag die Verwaltung für alle
drei Standorte erhält.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit­
zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht­
öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.

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B 3, O ffenburger Straße

Stadtplanungsamt, April 2021

Stadt Lahr L

—
J

B 3, Offenburger Straße
‘

-

WBF

Variante 1

26240/1

Wohnen zur
Rilkestraße
121 Pkw-Stellplätze

wWßMm
Lidl Disnstleistung GmbH & Co, KG

cJo. Lidl Vertriebs- GmbH & Co. KG

2222/t/3

30 Rad-Stellplätze

Geworbopark Breisgau

('/-"Sy

Max-Immelmann-Allee 23
79427 Eschbach

architektur
Teninger Str. 38
79353 Bahlingen

22224/1

TEL07K3-KK-0 fAX S7K3 • «W-24

PROJEKT

Lidl-Lebensmittelmarkt 1772
mit Wohnbebauung
Offenburger Straße 247
77933 Lahr-Dinglingen
Flst-Nr: 22226/2
PLANINHALT

LAGEPLAN-Typ 14 V6

UHTERSCHRUTiRCHITIKT

MASSSrAB

1:500
PROJ.NR.

II

Lageplan

/ / Auszug aus dem Liegenschafts Kataster vom xx.xx.xxxx
/für Flurstück Nr.: 22226/2

dar Gemarkung: Lahr-Dinglingen

DaWcSung entsprich: dem Uegerachaftslaöslct: Abwcehmgcn gegenüber dem Grundbuch möglich.

Fa. Lidl Grundstücklläcfte
Stadt Lahr Grundstücklläche

ca. 7.656.63 rrr
91Ra16«xfib

ca. 1.842,87 rrr
DATUM

27.012021 42x39

PLAN. NR.

BB

2-00-V6

3
Stadtplanungsamt, April 2021

Stadt Lahr L

L -J

Sachstand und weiteres Vorgehen

Großflächiger Einzelhandel

waltersberger

B 3, Offenburger Straße
Variante 2
Wohnen zur
Rilkestraße und
Husarenstraße
113 Pkw-Stellplätze

OiJtlKH

-•1 Diemdealu^ GnOH £ Co. KC
c.'o. La Vartnets- GmbH £ Ca KG

30 Rad-Stellplätze

GeA^-öesark BreBgau
klax-ltirrelium-Wev 3

Sachstand und weiteres Vorgehen

Großflächiger Einzelhandel

r>M.KC

waltersberger
architektur
Teninger Str. 38
79353 Bahlingen
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Ldl-LebBnsrn'.lfilrnarV. 1772
mit iVohraebajurg
Oflenburger Stalle 247
77933 Lahr-Ctiglngen
Flst-Nr. 22226.'2
rjntvni-

LAGEPLAN-Typ 14 V4

VAÜSUk

1:500

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22.C*2321
26.C‘i2D21 62x39
27.01321

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38

nj*

hh

2-00-Vib

i" 1
Stadtplanungsamt, April 2021

Stadt Lahr L

_J

LIDL-Abbruch und Neubau an der B 3, Offenburger Straße

Angebot / Wunsch von Lidl:
Lidl-Markt mit 1.400 m2 Verkaufsfläche, KIK entfällt, Wohnen in Erbpacht

5

Sachstand und weiteres Vorgehen

Großflächiger Einzelhandel

Verbesserungsmöglichkeiten aus Sicht der Stadt
•

Zweigeschossigkeit (z.B. Dienstleistungen) - Schlüssig zu beantwortende
Grundfrage an Lidl: Warum hier nicht möglich, aber im FMZ?

•

Anspruchsvolle Gesamtkonzeption, v.a. für Abschirmung Wohnen/Parken/Rangieren
und Gestaltung Parkplatz Lidl

•

Mehrfachbeauftragung zur Qualitätssicherung

•

Städtebaulicher Vertrag

•

Klärung finanzieller Konditionen für Wohnen (Erbpachtzins)

r 1

Stadtplanungsamt, April 2021

Stadt Lahr L

ml

Sachstand und weiteres Vorgehen

Großflächiger Einzelhandel

Oststadt, Geroldsecker Vorstadt 2/1

Oststadt, Geroldsecker Vorstadt 2/1

BAUHERR

Lageplan

Lidl Dienstleistung GmbH&CoKG

Auszug aus dem Uegenschaftskataster

für Flurstück Nr.: 5748 & 5747/17

do. Lidl Vertriebs GmbH&CoKG

der Gemarkung: Lahr

Max-Immelmann-Allee 23

Darstellung entspricht dom Liogenschaltskataster; Abweichungen gegenüber dem Grundbuch möglich. 17.03.2016

79427 Eschbach

PLANUNG

waltersberger
architektur
Teninger Str. 38
79353 Bahlingen

PROJEKT

Sachstand und weiteres Vorgehen

Großflächiger Einzelhandel

TEL 07663 - 608A-0 FAX 07663 - 6084-24

Lidl-Lebensmittelmarkt 3070
Geroldsecker Vorstadt 2
LGB Nr. 5748 & 547/14
77933 Lahr

PLANINHALT

LAGEPLAN mit Flächen
Altbau Geroldsecker Vorstadt 2
UNTERSCHRIFT ARCHITEKT

MASSSTAB

1:500
PROJ. NR,

90xxxx

DATUM

22.012021

FORM

GEZ.

PLAN. NR.

A3

Bb

1-00

I" 1

7
Stadtplanungsamt, April 2021

Stadt Lahr L «4

LIDL-Erweiterung in der Oststadt

Wunsch, Verkaufsfläche um ca. 200 m2 auf 1.000 m2 zu vergrößern
Angebot von LIDL, Leerstand des Kulturdenkmals zu beseitigen

8

Sachstand und weiteres Vorgehen

Großflächiger Einzelhandel

Angebot von LIDL zu einem Vergleich

Position der Stadt
•

Keine Vergrößerung der Verkaufsfläche

•

Veräußerung Denkmal inklusive Flächenumgriff / Stellplätze wegen Abschreibung

•

Klärung finanzieller Konditionen für Denkmal

r“ 1
Stadtplanungsamt, April 2021

St3dt Lahr L ^

Fachmarktzentrum und „Speckgürtel“
sl
-------------------- La hr/Schw-Biber:

Lahr/Schw -3\berach

REWE

/Dehner

Sachstand und weiteres Vorgehen,

Großflächiger Einzelhandel

Media
Markt

Leerstand

^Dänisches
Bettenlager

^ 1\
Stadtplanungsamt, April 2021

Stadt Lahr L ^

Fachmarktzentrum

Vollgeschqsse*

Verkaufsfläche: ca. 11.000 m2
Zentren relevante
_—
Sortimentsfläche: ca. 800 m2

Sachstand und weiteres Vorgehen

Großflächiger Einzelhandel

- ÄUSge^TcfiTbssen sind

|

Bekleidung (inkl. Sportbeklei-1
düng), Schuhe, Lederwaren, I
Nahrungs- undGenussmittel l
sowie Drogerie-ZKosmetik-// ^
Parfümeriewaren, Bild- und
Tonträger, Telefone und
Zubehör, Fotowaren unj^
Geräte
S

Bebauungsplan BLOCKSCHLUCK
GÖTZMANN, 2. und 3. Änderung
• Rechtsverbindlich seit 2011 und 2014
• Auszug aus dem Festsetzungskatalog
I" 1

Stadtplanungsamt, April 2021

Stadt Lahr L -J

Vorschlag Vivum:
•

Thomas Philipps

•

Umzug Penny (+ 200 m2 Verkaufsfläche)

•

Baumarkt

Sachstand und weiteres Vorgehen

Großflächiger Einzelhandel

Grundsatzentscheidung GR, Mai 2019
•

Priorisierung Sonderpostenmarkt versus Baumarkt, Sonderpostenmarkt max. 650 m2
Zentren relevante Sortimente i.V. mit Ausschluss Bekleidung/Schuhe/Lederwaren

•

Auf BFL 2 insgesamt max. 800 m2 Verkaufsfläche für Zentren relevante Sortimente
ohne Berücksichtigung des Lebensmitteldiscounters

•

Ausschluss von Bekleidung, Schuhe, Lederwaren zum Schutz der Innenstadt

•

Lebensmitteldiscounter Verkaufsflächen-Zuwachs um 200 m2 auf max. 1.000 m2,
Standortverlagerung - verbindliche Aufgabe des Altstandorts

r- i
Stadtplanungsamt, April 2021

Stadt Lahr L —1

Investoren Konzept Dezember 2020

Sachstand und weiteres Vorgehen

Großflächiger Einzelhandel

Abstimmung mit Vivum, Penny, Stadt Lahr
•

Dezember 2019, Städtebaulicher Vertrag zwischen Vivum und Stadt Kostenübernahme Planungs- und Rechtsberatungskosten

•

Vivum - Kaufoption gesichert für Baufiäche 2

•

März 2020, Vertragsentwurf an Penny zur gesicherten Aufgabe Lebensmittelmarkt
am Altstandort - übliche Vorgehensweise, keine Erfindung von Lahr

•

März 2020, Kaufangebot von Stadt an Penny für Altstandort - keine Reaktion

•

REWE - erst wenn für Altstandort eine wirtschaftlich tragfähige Lösung gefunden ist,
erfolgt Standortverlagerung
• Variante 1: Altstandort Penny, McDonald's - Juli 2020
• .Variante 2: Altstandort Penny, Seniorenwohnen - Oktober 2020,
Erwerbsangebot von Vivum

•

Dezember 2020 - Investorenkonzept
• Thomas Philipps BGF 2.600 m2
• Penny BGF 1.500 m2
• McDonald's BGF 2.300 m2
• 115 Stellplätze

I" 1
Stadtplanungsamt, April 2021

Stadt Lahr L

-J

Großflächiger Einzelhandel
Sachstand und weiteres Vorgehen

Fachmarktzentrum

Dezember 2020
Lageplan
Thomas Philipps, Penny,
McDonald's

13
Stadtplanungsamt, April 2021

Stadt Lahr

L

Sachstand und weiteres Vorgehen

Großflächiger Einzelhandel

LIDL-Ansiedlungswunsch im Fachmarktzentrum

•

Dezember 2020 - Kauf des Grundstücks durch LIDL

•

Januar 2021 - Kenntnis Stadt vom vollzogenen Kauf

•

Vorarbeiten zur Ansiedlung Thomas Philipps, Umzug von Penny und Neubau für
McDonald's sind obsolet

•

Konsequenz sind Fremdkörperfestsetzungen für denn's Biomarkt und Penny im
„Speckgürtel“

•

Gegenwärtiger Bebauungsplan ermöglicht keinen Verkauf von Lebensmitteln,
Drogeriewaren u.m.

•

Schreiben an GR mit Information am 10.02.2021

•

Pressemitteilung am 25.02.2021

r 1

Stadtplanungsamt April 2021

Stadt Lahr L

-J

Fachmarktzentrum

Sachstand und weiteres Vorgehen

Großflächiger Einzelhandel

Baugrenze

LIDL Entwurf
2.3.2021
'H.\

•

LIDL VF 1.700 m2
Fachmarkt BGF 920 m2
199 Stellplätze

Angebot
• 2-geschossig (Kita)
• Umzug denn's Biomarkt

I" 1

15
Stadtplanungsamt, April 2021

Stadt Lahr L

-J

Fachmarktzentrum

Baugrenze

*

LIDL VF 1.700 m2
Fachmarkt BGF 2.000 m2
162 Stellplätze

Aussage, „Penny“ wird
W, mittelfnstig schließen.
■" 1

Stadtplanungsamt, April 2021

Stadt Lahr L