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Informationsvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L _i

Informationsvorlage
Federführende Stelle: 602
Sachbearbeitung: Sottru

Drucksache Nr.: 212/2021
Az.: Retters

An der Vorlagenerstellung beteilic te Stellen
20 Kämmerei

Stabsstelle Feuerwehr

603 Gebäudema­

und Bevölkerungs­

nagement

schutz

605 Tiefbau

Freigabe_____
________
Durch den Oböjmfrgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 29.09.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

04.10.2021

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Technischer Ausschuss

06.10.2021

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

18.10.2021

zur Kenntnis

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Bebauungsplan Feuerwache West
Bauvorhaben Feuerwache West
Information zum aktuellen Stand der Kostenentwicklung

Mitteilung:
Das Gremium nimmt die Ausführungen zum Stand der Arbeiten und Kosten zur
Kenntnis.

Drucksache 212/2021

Seite 2

Sachdarstellung
Der Gemeinderat hat im Dezember 2018 beschlossen, eine neue Feuerwache im Westen der Stadt zu reali­
sieren. Dies geschah im Ausblick darauf, dass dort laut Regionalplan und Flächennutzungspian noch größere
Gewerbeflächen zu entwickeln und zu vermarkten sind auch einen Binnenverdichtung des bestehenden Gerwerbes zu erwarten ist. Das akute Erfordernis einer Feuerwache im Lahrer Westen war vor allem den neuen
Ansiedlungen des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (ZV IGF) geschuldet, die vom bis­
herigen Standort in der Kernstadt nicht adäquat zu sichern war. Fiierzu galt es einen entsprechenden Bebau­
ungsplan zu entwickeln, der einen Standort für eine neue Feuerwache bieten sollte. Im zu entwickelnden Be­
bauungsplan wurde der Standort für die Feuerwache von der Dr. Georg Schäffler Straße abgerückt, um später
die direkt angrenzenden Flächen als 1A Lage umsetzen zu können.
Mit Vorlage 290/2020 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes Feuerwache West gebilligt. Mit
dem Entwurf wurden unter anderem auch der Umweltbericht und die Artenschutzrechtliche Beurteilung wie
auch die erforderlichen Auflagen und Maßnahmen zur Entwässerung bekannt gemacht.
Als geschätzte Kosten für die Gesamtmaßnahme einschließlich Ausgleichsmaßnahmen und begleitender Ent­
wässerungsmaßnahmen wurde von der Verwaltung in der Vorlage 290/2020 eine Summe von 11.017.000,00
€ benannt. An Fördermitteln ist man von einem Betrag von 2.040.000,00 € ausgegangen.
Die Kostenentwicklung und Bemühungen der Verwaltung, Kostenstabilität oder Senkungen zu erreichen, sind
in Bezug auf den Hochbau in den regelmäßigen Projektberichten nachvollziehbar dargestellt worden.
Die Planung für Erschließung, Entwässerung im Gebiet und dessen Umfeld, sowie Eingriffs-Ausgieichsmaßnahmen waren zum damaligen Zeitpunkt noch in der Konzeptphase und sind mittlerweile weitestgehend abge­
schlossen. Die Verwaltung hat in Verhandlungen auch mit der unteren Naturschutzbehörde erfolglos versucht,
mit dem Argument der Daseinsfürsorge und der naturräumlichen Abhängigkeit von benachbarten Gewerbebe­
trieben die hohen Anforderungen in Bezug auf Ersatzmaßnahmen zu senken. Zum Ergebnis können heute
detaillierte Angaben im Hinblick auf Kosten und Termine gegeben werden.
Die beiliegende Tabelle zeigt neben der Entwicklung der Gesamtkosten als Prognose auch eine Zuordnung
zwischen dem reinen Vorhaben Feuerwache West und den durch den Bebauungsplan - dessen Intention es
war, auch weitere Gewerbefläche zu erschließen und die bestehenden Flächen zu sichern - ausgelösten Kos­
ten. Die benannten Anteile von 0,23 bzw. 0,375 sind als Annäherungswerte zur Ermittlung der Kostenanteile
zu sehen. Sie basieren auf der Zuordnung der jeweiligen Nutzflächen zu den Gesamtflächen des Bebauungs­
planes bzw. der gesamten Entwickiungsflächen.
Wesentliche Veränderungen gegenüber der Schätzung vom November 2020 erklärten sich wie folgt:
•
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•

•
•

•

Die Kosten für den Grunderwerb waren in der Vorlage vom November 2020 noch nicht enthalten.
Die Kosten für den natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleich konnten im November mangels vorlie­
gender Erhebungen und Planungen nur als Merkposten benannt werden. Die Vorlage 187/2021 belegt
die immensen Mehraufwendungen, die hier nun erforderlich werden.
Weitere Mehrkosten werden erwartet durch eine sich erst nach dem Freiräumen des Geländes darstel­
lenden Altablagerung, die bei den bisherigen Altlastenuntersuchungen der zuständigen Behörde nicht
festgestellt worden war, sowie die erforderliche Restitution der Zaunanlage.
Durch die Anbindung an das Datennetz der Stadtverwaltung entstehen einmalige Ausgaben (rd. 44.000
€) und laufende Aufwendungen (rd. 11.000 € jährlich), die bislang nicht eingeplant waren. Die benötig­
ten Mittel werden für den Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr ein­
geplant.
Die Ableitung des Oberflächenwassers über den Ostgraben in Richtung Muserebach wird über den Ei­
genbetrieb Abwasserbeseitigung abgewickelt. Der Vollständigkeit halber wird beides hier abgebildet.
Für die Maßnahmen der übergeordneten Entwässerung sind die Genehmigung, die Trassenführung
und die Grundstücksverhandlungen noch nicht abgeschlossen, deshalb können hier noch weitere Kos­
ten für Grunderwerb und Ausgleichsmaßnahmen entstehen, die dem Eigenbetrieb Abwasserbeseiti­
gung Lahr zuzuordnen sind.
Bei den veranschlagten Fördermitteln wurden nur die genehmigten Förderungen in die neue Kostenta­
belle aufgenommen.

Drucksache 212/2021

•

Seite 3

Die Außenanlage wurde in einfacher Form berücksichtigt und umfasst lediglich die geforderten Ver­
kehrsflächen, Einzäunung und einfach Eingrünung. Eine ursprünglich geplante Außenübungsanlage
mit technischen Einrichtungen wird derzeit nicht weiter verfolgt. Inwieweit die Herstellung der Außen­
übungsanlage zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann, ist separat unter Berücksichtigung einer
eventuellen Fördermittelgewährung zu entscheiden.
Auch wenn bei späteren Bebauungsplan-Aufstellungen für diese gewerbliche Baufläche noch weitere
Kosten für Natur- und Artenschutz anfallen, können auch bisherige Investitionen durch zu erwartende
Verkaufserlöse refinanziert werden (ca. 15.000 qm x 90€/qm).
Die Verwaltung versucht, bei der Trassierung der Oberflächenentwässerung möglichst bestehende
Grabentrassen zu nutzen, um den Aufwand an Ausgleich und Grunderwerb möglichst gering zu halten.
Die Verhandlungen sind auf Grund der Flächenverknappung schwierig und zeitintensiv, trotzdem auf
einem guten Weg. Zum jetzigen Zeitpunkt sind konkrete Höhen und Betroffene von Abwasserbeiträ­
gen, die zur Gegenfinanzierung im Bereich des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung herangezogen
werden könne, noch nicht verlässlich bestimmbar. Dies wird zu gegebener Zeit erfolgen. Ob, wann und
in welcher Dimension die ursprünglich intendierte Gewerbeflächenausweisung zustande kommen wird,
muss der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Tilmann Retters

Anlaqe(n):
Kostenübersicht Feuerwache