Beschlussvorlage (Vergabe von Rahmenverträgen für Postdienstleistungen)
18. Oktober 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 10/101 Sachbearbeitung: Rappenecker Drucksache Nr.: 204/2021 Az.: 046.101 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Freigabe Durch den Ersten Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 22.09.2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 04.10.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 18.10.2021 beschließend öffentlich Betreff: Vergabe von Rahmenverträgen für Postdienstleistungen Beschlussvorschlag: Die Firma Arriva GmbH wird aufgrund des Angebotes vom 23.09.2021 mit den Briefdienstleistungen der Stadt Lahr im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023 beauftragt Drucksache 204/ 2021 Seite 2 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☐ Investition Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand ca. 85.000 SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 204/ 2021 Seite 3 Sachdarstellung Die Stadt Lahr/Schwarzwald (Auftraggeber) vergibt nach einer europaweiten Ausschreibung nach VGV die Postdienstleistungen auf Basis eines Rahmenvertrages. Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Postdienstleistungen. Postdienstleistungen im Sinne dieser Ausschreibung sind die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen auf Grundlage der Vorgaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Bundesnetzagentur) gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Postgesetz (PostG) sowie ihrer Abholung und Frankierung als zusätzliche Dienstleistungen. Das Sendungsvolumen beläuft sich im Jahr auf durchschnittlich 110 Tsd. Briefsendungen und 1,8 Tsd. Postzustellungsaufträge. Die Vergabe der Gesamtleistung erfolgt in zwei Losen: Los 1 Briefdienstleistungen Los 2 Postzustellungsaufträge Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgte zu 50 Prozent nach dem wirtschaftlichsten Preis und zu 50 Prozent nach der Qualität der eingereichten Konzepte. Nach rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote ergaben sich folgende Endsummen: Los 1 Bieter 1 Arriva GmbH Das Angebot der Firma Arriva GmbH entspricht sowohl formell als auch inhaltlich allen Vorgaben der Ausschreibung. Die Stadtverwaltung schlägt nach rechnerischer und fachlicher Prüfung vor, den Auftrag an die Firma Arriva GmbH zu vergeben. Los 2 Für Los 2 ist kein Angebot eingegangen. Die Ausschreibung wird aufgehoben. ____________________ Markus Ibert Oberbürgermeister _____________________ Friederike Ohnemus Anlage(n): Anlage 0 Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.