Beschlussvorlage (Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2022/2023 und das Haushaltsjahr 2022)
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
18. Oktober 2021
18. Oktober 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 41 Sachbearbeitung: Silberer Drucksache Nr.: 191/2021 Az.: 902.41/01 An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Freigabe Durch den Oberbürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 29.09.2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 04.10.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Kulturausschuss 05.10.2021 vorberatend nichtöffentlich Einstimmig Gemeinderat 18.10.2021 beschließend öffentlich Betreff: Freigabe einzelner Etats im Kulturhaushalt zum frühzeitigen Vertragsabschluss für die Spielzeit 2022/2023 und das Haushaltsjahr 2022 Beschlussvorschlag: 1) Amt 41 wird die Genehmigung erteilt, für die Veranstaltungsbuchungen der Spielzeit September 2022 bis August 2023 Künstler:innen und Agenturen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 auch die Bewirtschaftungsbefugnis für die Kostenstelle 28105000 Theater und Konzerte, Kostenart 42710000 (Besondere Verwaltungs und Betriebsaufwendungen) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 167.000,- erteilt. Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle zugehörigen BGL-Kosten (Kostenart: 4455000) in Höhe von Euro 27.000,2) Amt 41 wird auch die Genehmigung erteilt, für die nachfolgend genannten Bereiche des Kultur-Etats Künstler:innen/Galerien/Agenturen/Firmen ab sofort verbindliche Zusagen zu erteilen. In der Folge wird Amt 41 die Bewirtschaftungsbefugnis für diese EtatBereiche für den Haushalt 2022 erteilt: 2.1) Kultursommer Sternschnuppen Kostenstelle: 28105020, Kostenart: 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 8.300,2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen Kostenstelle. 25205004, Kostenart: 42710000 und Kostenart 44310100 in Höhe von Euro 19.000,2.3) BGL-Kosten Kunstausstellungen/Städt. Galerie Kostenstelle: 25205004, Kostenart: 44550000 in Höhe von Euro 19.200,2.4) Puppenparade Ortenau 2022 - Kosten Lahrer Festival-Beteiligung aller städtischen Veranstaltungen Kostenstelle: 28105010, Kostenart: 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.880,2.5) Villa Jamm 2022 - Kosten für Honorare und Kostüme, Technik, BGL, Werbung für spartenübergreifendes Kultursommerprogramm in der Villa Jamm Kostenstelle: 25205003, Kostenart: 42710000 mit einem Drucksache 191/ 2021 Seite 2 2.6) 2.7) Zuschussbedarf in Höhe von Euro 1.300,Villa Jamm 2022 - Ausstellung Pura Vida – Ausstellungsaufbereitung sowie Ausstellungsvorbereitung Kostenstelle: 25205003, Kostenart: 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 20.000,Stadtmuseum Lahr Tonofenfabrik – Sonderausstellungen 2022 Kostenstelle für Gestaltung und Herstellung: Kostenstelle 25205005, Kostenart 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 22.500,Kostenstelle für Honorare: Kostenstelle 25205005, Kostenart 42710000 mit einem Zuschussbedarf von 12.000,- oder bei positiven Förderbescheid von 3.000,- Drucksache 191/ 2021 Seite 3 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☒ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☐ Investition Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Nicht investive ☒ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge 2020 2021 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand --- SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung 2022 -Entgeltgruppe/ Besoldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 191/ 2021 Seite 4 Sachdarstellung Ausgangspunkt des Haushaltsvorgriffs: Laut § 39 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung BW kann nur der Gemeinderat den Erlass von Satzungen (Haushaltssatzung) und Rechtsverordnungen beschließen, was einen Vorgriff auf künftige Haushaltsjahre einschließt. In Abstimmung zwischen dem Kulturbürgermeister, dem Kulturamt, der Stadtkämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt wurde deshalb, wegen der Notwendigkeit des Haushaltsvorgriffs einerseits und der erforderlichen Rechtssicherheit andererseits, zurückliegend verei nbart, den frühzeitigen Abschluss von Vereinbarungen u. a. für das Veranstaltungs- und Kunstprogramm auf eine durch Gemeinderatsbeschluss gesicherte Basis zu stellen. Dieser Weg ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe weiterhin zu beschreiten - in selber Weise, wie bereits bisher alljährlich seit der Spielzeit 2010/2011 - da mit den Planungen, verbindlichen Zusagen und Buchungen einschließlich der hierfür notwendigen Vertragsverhandlungen jeweils spätestens im August für die im Folgejahr beginnende Spielzeit begonnen werden muss. Da es in 2020 zu verschiedenen Verzögerungen kam aufgrund des personellen Wechsels der Amtsleitung liegt diese Vorgriffsbeschlussvorlage nun erst im Herbst 2021 vor. Das Kulturamt muss aus den hier dargelegten Gründen in der Gemeinderatssitzung im Herbst 2021 einen Beschluss zur Freigabe folgender Veranstaltungs- und anderer KulturEtats, einschließlich der jeweils zugehörigen BGL-Kosten, erhalten. Dies wird hier nachfolgend im Einzelnen beantragt und erläutert. Die Kultur hat in der Coronazeit schwer gelitten. Vereinsamung und Aufhalten in immer gleichen Gruppen sind die Folge. Für eine aktive Gesellschaft ist es wichtig, gerade in dieser Zeit, nicht an der Kultur zu sparen, sondern diese zu unterstützen. Seit den ersten Buchungen für das Programm gab es Inflation und Tariferhöhungen. Diese wirken sich auch auf höhere Honorare bei den Künstler:innen/Veranstalter:innen aus. Das Konzert- und Theater-Budget für 2022 ist der gleiche Haushaltsansatz wie im Vorjahr, obwohl durch Inflation und höhere Gagen und evtl. Publikumsausfall eigentlich mehr Gelder benötigt würden. Das Publikum wird während und nach Corona weiterhin eher als vorsichtig und zurückhaltend beim Kartenkauf eingeschätzt. Der Zuschussbedarf von 167 000 Euro soll nicht überschritten werden, eher unterschritten, indem sowohl vom Kulturamt als auch von Ensembles und Künstler:innen externe Fördermittel und Sponsorengelder akquiriert werden. Die Produktion "Tschaikowsky: Jeanne Dark" bringt beispielsweise bereits 60 000 Euro zugesagte Fördermittel vom Fonds Darstellende Künste und weitere Gelder mit. Diese werden, jedoch nicht als Einnahmen gebucht, sondern decken zu einem großteil die Produktionskosten. Im Sommer 2021 hat sich die Belebung der Villa Jamm als Kunst- und Kulturort mit spartenübergreifendem künstlerischem Residenzprogramm bewährt. Der Stadtpark und auch die Stadt (beispielsweise das Museum) wurden niedrigschwellig mit Kunst und Kultur bespielt und beispielsweise durch Workshops Menschen aus völlig verschiedenen Hintergründen an Kunst und Kultur herangeführt. Regionale Künstler:innen arbeiteten mit überregionalen Künstler:innen zusammen. Hochkarätige Aufführungen fanden statt. Im Jahr 2022 wollen wir bewährte und gelungene Konzepte in kleinerer Zahl fortsetzen und dabei faire Stipendien bezahlen. Dies wird fast ausschließlich durch externe Gelder finanziert. Zu Beschlussvorschlag 1) Veranstaltungsprogramm (Theater, Konzerte etc.) Die Kulturämter der Städte, die ihr Veranstaltungsprogramm auf der Basis von Tourneeangeboten zusammenstellen, müssen alljährlich spätestens ab August, dem Monat, in welchem die ersten Gastspielangebote bei den Kulturämtern eingehen, in der Lage sein, Veranstaltungen und Termine zu buchen und verbindliche Zusagen gegenüber Agenturen, Theatern, Orchestern und Künstler:innen auszusprechen, da diese Angebote sonst eventuell nicht mehr Drucksache 191/ 2021 Seite 5 verfügbar sind, vor allem dann, wenn es sich um besonders attraktive Veranstaltungsangebote z.B. mit bekannten Schauspieler:innen handelt. Jeweils im Oktober findet die Inthega*Herbsttagung statt, auf welcher alle maßgeblichen Tournee-Agenturen und Produzenten wie auf einer Messe vertreten sind und die Kulturämter ihr Veranstaltungsprogramm für die nächste Spielzeit jeweils von September des nächsten bis Sommer des übernächsten Jahres verbindlich buchen müssen, weil im Anschluss daran die Tourneen und Tournee-Routen terminiert und geplant werden. Ein weiterer Grund für die frühen Buchungen ist der notwendige zeitliche Vorlauf für die Herstellung des nächsten Abo-Magazins und des Spielzeit-Magins „LahrKultur“ sowie in Verbindung damit die Einhaltung der in den Abonnement-Bedingungen festgesetzten Angebots- und Kündigungs-Fristen. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Veranstaltungsprogramm für die Spielzeit September 2022 bis Juli 2023 Kostenstelle: 28105000, Kostenart: 42710000 (Theater- und Konzertaufwand) und Kostenstelle: 28105000, Kostenart: 3321000 und 34610000 (Eintrittsgelder bzw. Benutzungsentgelte) mit einem Zuschussbedarf von Euro 167.000,-, hier ausgehend von kalkulierten Ausgaben in Höhe von ca. 415.000,- und Einnahmen in Höhe von ca. 248.000,-. Dieser Beschluss umfasst auch die auf der gleichen Kostenstelle, Kostenart: 44550000, zugehörigen BGL-Kosten in Höhe der schon im Haushalt 2021 bereitgestellten Mittel von Euro 27.000,Änderungen Der Zuschussbedarf bleibt gleich wie im Vorjahr. Der Kostenanteil BGL erhöht sich vom Haushalt 2021 von 15.000 Euro auf wieder 27.000 Euro. Im Haushaltsjahr 2021 war abzusehen, dass es nur zu einer halben Spielzeit kommen kann aufgrund der ausgefallenen Veranstaltungen in der ersten Halbzeit 2021. Zu Beschlussvorschlag 2.1) Kultursommer „Sternschnuppen“ Auch für den Lahrer Kultursommer sind die vorgenannten frühen Zusage- und Vertragsmöglichkeiten unerlässlich, da sowohl die Ankündigungen und Einladungen an die Lahrer Kulturtreibenden und Kulturträger sehr frühzeitig herausgegeben werden müssen, als auch ebenso frühzeitig die Anzeigen-Akquisition, die Werbegestaltung, die entsprechende Seite auf der städtischen Homepage und weitere Vorarbeiten für die nächste Auflage des Kultursommers frühzeitig in Arbeit genommen und Aufträge erteilt werden müssen. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Kultursommer „Sternschnuppen“ Bei kalkulierten Ausgaben von ca. Euro 10.000,- bleibt der Zuschussbedarf voraussichtlich auf dem Niveau des letzten Jahres. Betrifft: Kostenstelle: 28105020 sowie Kostenart: 42710000 Keine Änderung gegenüber Haushalt 2021 Zu Beschlussvorschlag 2.2) Betriebsausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt!, KunstVisite Ähnlich wie im Veranstaltungsbereich verhält es sich auch mit den Planungen und zeitlichen Vorläufen für Kunstausstellungen. Um Künstler muss man sich als Aussteller selbst und zudem möglichst frühzeitig bemühen, sich fachlich auf dem Laufenden halten und mit den gewünschten Künstlern selbst früh in Kontakt treten. In dieser Sparte werden, im Unterschied zu fast allen anderen, kaum Angebote/Bewerbungen von Künstlerseite eingesandt.- Die zeitlichen Vorläufe sind im Kunstbereich daher noch länger als oben genannt – abhängig von der Qualität des betreffenden Künstlers und von seinen noch freien Terminen. Hier ist die für den Veranstaltungsbereich oben schon genannte Vorlauffrist von eineinhalb bis zwei Jahren Drucksache 191/ 2021 Seite 6 schon das Minimum, um ein qualitativ hochwertiges Kunstprogramm realisieren zu können. Dies gilt für die Ausstellungen der Städtischen Galerie und noch mehr für die Reihe „Kunst in die Stadt!“. Auch hier ist die frühzeitige Zusageberechtigung unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Auch die Tage des offenen Ateliers, die „KunstVisite Lahr“, muss für Kulturamt und Lahrer Künstler frühzeitig planbar sein und vorbereitet werden können. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Ausgaben Kunstausstellungen Städt. Galerie, Kunst in die Stadt! und KunstVisite für die Saison 2022/2023 - Kunstausstellungen Städtische Galerie und KunstVisite Kostenstelle: 25205004 Kunstausstellungen Hier gehen u. a. durch die im Vergleich zum Vorjahr wieder etwas hoch, da ein/eine Künstler:in der nächsten Saison voraussichtlich aus weiterer Entfernung anreisen wird. 12.000,-EURO - Kunst in die Stadt! Kostenstelle 28105030 Städtische Galerie im öffentlichen Raum Veranschlagung wie im Vorjahr 7.000,Ähnliche Veranschlagung wie in den Vorjahren gesamt Euro 19.000,-. Änderung: Kostenerhöhung gegenüber 2021 in Höhe von 2.000,- aufgrund der wohnhaft nahen Künstler:innen in 2021. Zu Beschlussvorschlag 2.3) Kostenerstattung an BGL - Städt. Galerie (Kunstausstellungen) Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Die zugehörigen BGL-Kosten erhöhen sich in der Summe gering, da sich der Stundensatz des BGL erhöht hat. Gesamthöhe von Euro 19.200,Änderung Zuschlag von 100 Euro gegenüber Haushalt 2021 Zu Beschlussvorschlag 2.4) PuppenParade Ortenau - Interkommunales Figurentheaterfestival Ebenso gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die PuppenParade Ortenau, die jeweils im März des Folgejahres stattfindet, Buchungen und Zusagen daher schon spätestens im Sommer des Vorjahres stattfinden müssen, um Programm und Programmheft rechtzeitig im Herbst des Vorjahres fertigstellen zu können. Umso mehr sich die interkommunale Zusammenarbeit für dieses kreisweite Festival professionalisiert, erweitert und eingespielt hat, umso dringender wurde zwischenzeitlich auch der frühzeitige Buchungsbeginn. Um das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst frühzeitig zu erreichen, wird seit 2011 das PuppenParade-Programmheft und die OrtenauPressekonferenz bereits im Dezember des jew. Vorjahres produziert bzw. abgehalten. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: PuppenParade Ortenau - Kosten der Lahrer Beteiligung aller städtischen Veranstalter am interkommunalen Figurentheaterfestival PuppenParade Ortenau - Kostenstelle: 28105010, Kostenart: 42710000 gegenüber den Vorjahren unverändert mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 14.900,Änderung gegenüber Haushalt 2021, da die Puppenparade in 2021 ausgefallen ist und somit aus dem Haushalt rausgenommen wurde. Zuschussbetrag vergleichbar mit 2019 Drucksache 191/ 2021 Seite 7 Zu Beschlussvorschlag 2.5) Villa Jamm Artists 2022 – Spartenübergreifendes Künstlerprogramm Ebenso gilt diese Notwendigkeit des Buchungsvorlaufs für die Villa Jamm Artists, die jeweils im Sommer des Folgejahres stattfinden. Buchungen und Zusagen müssen daher schon spätestens im Sommer des Vorjahres stattfinden, um Programm und Programmheft rechtzeitig im Herbst des Vorjahres fertigstellen zu können. Um Kooperationen frühzeitig zu planen und um das junge Publikum, Eltern und Pädagogen/Erzieherinnen über die Schulen und KiTas möglichst frühzeitig zu erreichen, werden die Hauptkünstler des Villa Jamm Programmes bereits im September des Vorjahres im Spielzeitmagazin angekündigt. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Villa Jamm 2022 Kosten für Honorare und Stipendien für spartenübergreifendes Kultursommerprogramm in der Villa Jamm: Veranstalter Kulturamt - Kostenstelle: 25205003 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 1.300,-. Euro. Es liegen mündliche Sponsoringzusagen in Höhe von 7.000 Euro der TRI AG Automobile vor, in Höhe von 5000 Euro von EDEKA Kohler vor. Bei der Sparkassenstiftung werden 15 000 Euro beantragt. Änderung gegenüber Haushalt 2021, noch nicht abschließend feststellbar, da hier noch Mittelübertragungen vom Theater- und Konzertaufwand laufen auf die Kostenstelle Villa Jamm Zu Beschlussvorschlag 2.6) Villa Jamm 2022 – Ausstellung Pura Vida „Freiheit und Unabhängigkeit“ Die bereits für 2021 geplante Ausstellung des Freundeskreises Alajuela-Lahr unter der Leitung von Marlies Llombart anlässlich der 200-Jahrfeier der friedlichen Unabhängigkeit Costa Ricas ist nun in 2022 als Ausstellung in der Villa Jamm geplant. Zeitraum dieser Ausstellung wird der 22.05. bis 25.09.22 sein. Sie wird in Zusammenarbeit zwischen dem Freundeskreis Alajuela-Lahr und der Stadt Lahr ausgeführt. Um diese Ausstellung frühzeitig vorzubereiten bedarf es der Freigabe von Haushaltsmitteln für das Jahr 2022. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Villa Jamm 2022 Kosten für Ausstellungskonzeption, -aufbereitung, Werbematerialien und Präsentationen in der Villa Jamm Kostenstelle: 25205003, Kostenart 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 20.000,-. Weitere 5.000,- Euro werden bei der Sparkassenstiftung beantragt. Änderung Diese Sonderausstellung in der Villa Jamm ist einzigartig und von langer Hand geplant und kommt deshalb neu hinzu zu der Kostenaufstellung gegenüber dem Haushalt 2021. Zu Beschlussvorschlag 2.7 Stadtmuseum Lahr – Sonderausstellungen 2022 Das Stadtmuseum Lahr plant für das Jahr 2022 fünf Sonderausstellungen: 1. Lahr – Dole – Belleville (30.01. – 27.02.2022) Eine Ausstellung zu den Partnerstädten im Rahmen der Partnerschaftsjubiläen mit Dole (60 Jahre) und Belleville (50 Jahre) 2. Lahr und seine Stadtteile (Februar – Dezember 2022 im Foyer) Eine Ausstellung zu 50 Jahren Eingemeindung 3. Purzelbaum und Politik. 175 Jahre Turnen in Lahr (20.03. – 19.06.2022) Eine Ausstellung zum Jubiläum des TV Lahr und dem Landesturnfest in Lahr 4. 175 Jahre Freiwillige Feuerwehr Lahr (11.09. – 13.11.2022) Ausstellung zur Feuerwehr Drucksache 191/ 2021 Seite 8 5. Andreas Krellmann – Stadtpolitik in Karikaturen (27.12.2022 – 08.01.2023) Die Ausstellungen des Stadtmuseums bedürfen einer jeweils mehrmonatigen Vorbereitung: Wissenschaftliche Recherchen, das Verfassen der Ausstellungstexte und die Gestaltung der Ausstellung benötigen Zeit. Zur Gestaltung werden Grafikbüros hinzugezogen, die möglichst frühzeitig in die Konzeption der jeweiligen Ausstellung mit einbezogen werden. Dazu müssen Aufträge erteilt werden können. Ebenso wird das Begleitprogramm frühzeitig erarbeitet. Hier müssen Vereinbarungen mit Referent:innen für Vorträge oder Künstler:innen für Workshops getroffen werden. Aus diesem Grund wird für die Ausstellungen 1. bis 3. ein Vorgriffsbeschluss beantragt um rechtzeitig mit den Vorbereitungen der Ausstellungen beginnen zu können. Freigabe/Genehmigung folgender Budgets/Mittel, ggf. Änderungen: Sonderausstellungen – Kostenstelle 25205005, Kostenart: 42710000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 22.500. Änderung: Steigerung der Mittel aufgrund Signalwirkung der Ausstellung Purzelbaum und Politik zum Landesturnfest 2022. Sonderausstellungen – Kostenstelle 25205005, Kostenart: 44210000 mit einem Zuschussbedarf in Höhe von Euro 12.000. Änderung: Der Ansatz erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um Euro 10.000,00. Dafür soll eine Wi ssenschaftlerin mit der Kuratierung der Ausstellung „Purzelbaum und Politik. 175 Jahre Turnen in Lahr“ und der Erstellung eines Vermittlungskonzeptes beauftragt werden. Über das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ des Landes Baden-Württemberg wird dafür noch in diesem Jahr ein Zuschuss in Höhe von Euro 9.000,00 beantragt, der bei Erfolg des Antrags 2022 abgerufen werden kann. Wird dieser positiv beschieden verringert sich hier der Zuschussbedarf auf 3.000 Euro. Übersicht Fördergelder, Sponsoring und Spenden: - 60 000 Euro: Fonds Darstellende Künste, bewilligt für Theater- und Konzert - 50 000 Euro: Land BW, Förderprogramm Kunst trotz(t) Abstand für Villa Jamm Artists - 20 000 Euro: Sparkassenstiftung, wird beantragt (15.000 Euro für Villa Jamm, 5.000 Euro für Alajuela) - 15 000 Euro: Int. Chopin Music Academy Lahr, bewilligt für Kammermusikreihe 2022 - 9000 Euro: Kunst trotz Abstand fürs Museum - 7000 Euro: TRI AG, bei Pressekonferenz in Aussicht gestellt für Villa Jamm Artists 2022 - 5000 Euro: Volksbank Lahr, bewilligt für LahrBoulevard - 5000 Euro: EDEKA Kohler bei Führung mündlich zugesagt für Villa Jamm Artists 2022 Bereits bewilligte Fördergelder: Beantragte oder zu beantragende Fördergelder: Totale an externen Geldern: 92 000 Euro 79 000 Euro 171 000 Euro Drucksache 191/ 2021 Seite 9 Zusammenfassung an zusätzlichen Zuschussbedarf: Insgesamt ergibt sich im Vergleich zum Jahr 2021 ein zusätzlicher Zuschussbedarf von: 1.) Veranstaltungsprogramm (Theater, Konzerte etc.) 2.1) Kultursommer „Sternschnuppen“ 0 Euro 0 Euro 2.2.) Betriebsausgaben Kunstausstellungen 2.000 Euro (aber ähnlich wie in den Vorjahren, nur 2021 erniedrigt durch Künstler:innen, die in der Nähe wohnten) 2.3) Kostenerstattung an BGL - Städt. Galerie (Kunstausstellungen) 100 Euro 2.4) Puppenparade 0 Euro 2.5) Villa Jamm – Artist Programm 1.300 Euro 2.6) Villa Jamm – Pura Vida 20.000 Euro (NEU) 2.7) Stadtmuseum Lahr – Sonderausstellungen 2022 10.000 Euro (bei Förderung 3000 Euro) TOTAL: Guido Schöneboom Erster Bürgermeister 33.400 EURO Cornelia Lanz Kulturamtsleitung Gabriele Bohnert Leitung Stadtmuseum und Archiv Anlage(n): Anlage 0 Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzute ilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.