Beschlussvorlage (Vergabe von Ingenieurleistungen zur Sanierungsplanung am Stegmattensee)
27. September 2021
Beschlussvorlage Amt: 602 Sottru Datum: 21.07.2021 Az.: 60/602 Drucksache Nr.: 176/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 13.09.2021 vorberatend nichtöffentlich 13 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung Gemeinderat 27.09.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Stabsst. Recht Amt 20 LGS GmbH Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Vergabe von Ingenieurleistungen zur Sanierungsplanung am Stegmattensee Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Vergabe an das Büro Fichtner, Water &Transportation GmbH, Freiburg zu einem Angebotspreis von 120.552,61 € brutto zu. Anlage(n): Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Einstimmig lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 176/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen ☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ☒ Investition Nicht investive ☐ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungsbedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR 120.552,61 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung soldungsgruppe 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Nein ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Nein ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) Drucksache 176/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Der zur Landesgartenschau 2018 hergestellte Stegmattensee zeigte bereits zur seiner Erstbefüllung erhebliche Mängel. Die angenommene Befüllungsdauer von wenigen Wochen wurde weit überschritten. Bereits zu diesem Zeitpunkt waren erhebliche Undichtigkeiten vermutet worden. Gegenüber den am Bau beteiligten Planern und Unternehmen wurden Mängelanzeigen ausgesprochen und diese zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Nachdem diese jeweils Verantwortlichkeiten für die Wasserverluste ablehnten, wurde von der Stadt Lahr und der LGS GmbH gemeinsam ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren eingeleitet, welches die für die Schadursachen verantwortlichen Baubeteiligten ermitteln soll. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der vom Gericht bestellte Gutachter hat jedoch als Ursache für die Wasserverluste im Wesentlichen Undichtigkeiten der Kerndämme eruiert. Der Stegmattensee wurde spätestens zum 30.06.2019 von der LGS GmbH an die Stadt Lahr übergeben. Betreiber der mängelbehafteten Anlage ist die Stadt Lahr. Für die zur Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit des Sees erforderlichen Grundwasserentnahmeanträge ist daher die Stadt Lahr verantwortlich. Nachdem das Stadtbauamt zweimal die Genehmigung zur Grundwasserentnahme in den zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlichen Mengen beim Landratsamt zu erneuern versuchte, hat das Landratsamt klargestellt und unmissverständlich gefordert, dass einer weiteren Grundwasserentnahme in dieser Menge nur unter Zusage eines verbindlichen Sani erungsplanes zugestimmt wird. Als Abschluss einer Sanierung wurde dem Landratsamt 2022 zugesagt. Nur Aufgrund dieser Zusage wurde eine weitere Grundwasserentnahme bis Ende 2022 gewährt. Die vom Landratsamt gewünschte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Lahr, zur Garantie der Sanierung, steht noch aus und kann, sofern das Landratsamt weiterhin darauf bestehen sollte, erst nach Abschluss der Sanierungsplanung erfolgen. Um die Sanierungsarbeiten in 2022 ausführen zu können, müssen die Planungsleistung hierzu im Jahr 2021 erfolgen. Für die Leistungen wurden drei Ingenieurbüros angefragt. Das beste Angebot hat die Firma Fichtner, Water & Transportation GmbH, Freiburg, mit einem Betrag für die Leistung von 120.552,61 € brutto geliefert. Die Verwaltung schlägt vor das Büro Fichtner mit den Arbeiten zu beauftragen. Im Haushalt 2021 der Stadt Lahr sind im Finanzhaushalt unter dem Investitionsauftrag I42400030000 Mittel in Höhe von 120.000 € vorgesehen. Hiervon sind bereits 13.687,17 € durch gutachterliche Vorplanung gebunden. Die fehlenden Mittel können durch einen Übertrag vom Investitionsauftrag I36500401001 (Inv.zuw. Außenanlage Kita Geroldsecker Vorstadt) erfolgen. Die rechtliche Auseinandersetzung der Stadt, mit der mangelhaften Ausführung beklagten Baubeteiligten, ist für die Haltung des Landratsamtes unerheblich. Dieses besteht auf eine Sanierung in 2022. Sollte danach keine Sanierung erfolgt sein, wird nur noch eine Grundwasserentnahme im ursprünglich beantragten Umfang gewährt, was bei derzeitigem, mangelbehaftetem Bauzustand einem Trockenfallen der Seeanlage zur Folge hätte. In mehreren Gesprächen mit dem die Stadt Lahr und die LGS GmbH im Beweissicherungsverfahren vertretenden Rechtsanwalt, dem Rechtsamt und der noch bestehenden LGS GmbH wurde erörtert, ob durch die beabsichtigte Sanierung Rechtsansprüche der Klägeri nnen (Stadt + LGS GmbH) in Gefahr geraten könnten. Dem ist nach erhaltener Rechtsauskunft, nicht so. Drucksache 176/2021 Seite - 4 - Daneben wurde geprüft wer als Auftraggeber der Sanierungsplanung und der daraufhin folgenden Sanierung fungieren soll. Nach Stand der steuerrechtlichen Rahmen und insbesondere der zeitlichen Abläufe haben sich Verwaltung und LGS GmbH verständigt, die Sanierungsplanung über die Stadt abzuwickeln. Sollten sich im Verlauf neue Erkenntnisse ergeben, könnte dann ggf. auch die LGS GmbH in den Sanierungsvertag eintreten. Tilman Petters Richard Sottru