Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        1
Stadt Lahr L _i

Beschlussvorlage
Amt: 602
Sottru

Datum: 21.07.2021 Az.: 60/602

Drucksache Nr.: 176/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

13.09.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

27.09.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Stabsst. Recht

Amf)20

LOS GmbH

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in Vorlagenkonferenz am 25.08.2021
Betreff:

Vergabe von Ingenieurleistungen zur Sanierungsplanung am Stegmattensee

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe an das Büro Fichtner, Water &Transportation GmbFI, Freiburg zu einem Angebotspreis von 120.552,61 € brutto zu.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Seite - 2 -

Drucksache 176/2021

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-in diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
^ Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

120.552,61

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Entgeltgruppe/ Be­
Arbeitgeberaufwand p.a.
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
Stelle / Bezeichnung
1.
2.
3.
SUMME Personaimehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten OJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein

'i

Drucksache 176/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Der zur Landesgartenschau 2018 hergestellte Stegmattensee zeigte bereits zur seiner Erst­
befüllung erhebliche Mängel. Die angenommene Befüliungsdauer von wenigen Wochen wur­
de weit überschritten. Bereits zu diesem Zeitpunkt waren erhebliche Undichtigkeiten vermutet
worden. Gegenüberden am Bau beteiligten Planern und Unternehmen wurden Mangelan­
zeigen ausgesprochen und diese zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Nachdem diese je­
weils Verantwortlichkeiten für die Wasserverluste ablehnten, wurde von der Stadt Lahr und
der LGS GmbH gemeinsam ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren eingeleitet, welches
die für die Schadursachen verantwortlichen Baubeteiligten ermitteln soll. Dieses Verfahren ist
noch nicht abgeschlossen. Der vom Gericht bestellte Gutachter hat jedoch als Ursache für
die Wasserverluste im Wesentlichen Undichtigkeiten der Kerndämme eruiert.
Der Stegmattensee wurde spätestens zum 30.06.2019 von der LGS GmbH an die Stadt Lahr
übergeben. Betreiber der mängeibehafteten Anlage ist die Stadt Lahr. Für die zur Aufrechter­
haltung der Nutzbarkeit des Sees erforderlichen Grundwasserentnahmeanträge ist daher die
Stadt Lahr verantwortlich.
Nachdem das Stadtbauamt zweimal die Genehmigung zur Grundwasserentnahme in den zur
Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlichen Mengen beim Landratsamt zu erneuern ver­
suchte, hat das Landratsamt klargestellt und unmissverständlich gefordert, dass einer weite­
ren Grundwasserentnahme in dieser Menge nur unter Zusage eines verbindlichen Sanie­
rungsplanes zugestimmt wird. Ais Abschluss einer Sanierung wurde dem Landratsamt 2022
zugesagt. Nur Aufgrund dieser Zusage wurde eine weitere Grundwasserentnahme bis Ende
2022 gewährt. Die vom Landratsamt gewünschte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der
Stadt Lahr, zur Garantie der Sanierung, steht noch aus und kann, sofern das Landratsamt
weiterhin darauf bestehen sollte, erst nach Abschluss der Sanierungsplanung erfolgen.
Um die Sanierungsarbeiten in 2022 ausführen zu können, müssen die Planungsleistung hier­
zu im Jahr 2021 erfolgen. Für die Leistungen wurden drei Ingenieurbüros angefragt.
Das beste Angebot hat die Firma Fichtner, Water & Transportation GmbH, Freiburg, mit ei­
nem Betrag für die Leistung von 120.552,61 € brutto geliefert.
Die Verwaltung schlägt vor das Büro Fichtner mit den Arbeiten zu beauftragen.
Im Haushalt 2021 der Stadt Lahr sind im Finanzhaushalt unter dem Investitionsauftrag
I42400030000 Mittel in Höhe von 120.000 € vorgesehen. Hiervon sind bereits 13.687,17 €
durch gutachterliche Vorplanung gebunden.
Die fehlenden Mittel können durch einen Übertrag vom Investitionsauftrag 136500401001
(Inv.zuw. Außenanlage Kita Geroldsecker Vorstadt) erfolgen.
Die rechtliche Auseinandersetzung der Stadt, mit der mangelhaften Ausführung beklagten
Baubeteiligten, ist für die Haltung des Landratsamtes unerheblich. Dieses bestehtaufeine
Sanierung in 2022. Sollte danach keine Sanierung erfolgt sein, wird nur noch eine Grund­
wasserentnahme im ursprünglich beantragten Umfang gewährt, was bei derzeitigem, man­
gelbehaftetem Bauzustand einem Trockenfallen der Seeanlage zur Folge hätte.
ln mehreren Gesprächen mit dem die Stadt Lahr und die LGS GmbH im Beweissicherungs­
verfahren vertretenden Rechtsanwalt, dem Rechtsamt und der noch bestehenden LGS
GmbH wurde erörtert, ob durch die beabsichtigte Sanierung Rechtsansprüche der Klägerin­
nen (Stadt + LGS GmbH) in Gefahr geraten könnten. Dem ist nach erhaltener Rechtsaus­
kunft, nicht so.

Drucksache 176/2021

Seite - 4 -

Daneben wurde geprüft wer als Auftraggeber der Sanierungsplanung und der daraufhin fol
genden Sanierung fungieren soll. Nach Stand der steuerrechtlichen Rahmen und insbeson
dere der zeitlichen Abläufe haben sich Verwaltung und LGS GmbH verständigt, die Sanie­
rungsplanung über die Stadt abzuwickeln. Sollten sich im Verlauf neue Erkenntnisse erge­
ben, könnte dann ggf. auch die LGS GmbH in den Sanierungsvertag eintreten.

Tilman Retter^