Beschlussvorlage (Anlage 0)
27. September 2021
1 Stadt Lahr L _i Beschlussvorlage Amt: 602 Sottru Datum: 21.07.2021 Az.: 60/602 Drucksache Nr.: 176/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 13.09.2021 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 27.09.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Stabsst. Recht Amf)20 LOS GmbH Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in Vorlagenkonferenz am 25.08.2021 Betreff: Vergabe von Ingenieurleistungen zur Sanierungsplanung am Stegmattensee Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Vergabe an das Büro Fichtner, Water &Transportation GmbFI, Freiburg zu einem Angebotspreis von 120.552,61 € brutto zu. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Seite - 2 - Drucksache 176/2021 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -in diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) ^ Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) 2020 2021 2022 2023 2024 ff. in EUR Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 120.552,61 Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Entgeltgruppe/ Be Arbeitgeberaufwand p.a. Personalmehrbedarf (dauerhaft) soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR Stelle / Bezeichnung 1. 2. 3. SUMME Personaimehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten OJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein 'i Drucksache 176/2021 Seite - 3 - Sachdarstellung: Der zur Landesgartenschau 2018 hergestellte Stegmattensee zeigte bereits zur seiner Erst befüllung erhebliche Mängel. Die angenommene Befüliungsdauer von wenigen Wochen wur de weit überschritten. Bereits zu diesem Zeitpunkt waren erhebliche Undichtigkeiten vermutet worden. Gegenüberden am Bau beteiligten Planern und Unternehmen wurden Mangelan zeigen ausgesprochen und diese zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Nachdem diese je weils Verantwortlichkeiten für die Wasserverluste ablehnten, wurde von der Stadt Lahr und der LGS GmbH gemeinsam ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren eingeleitet, welches die für die Schadursachen verantwortlichen Baubeteiligten ermitteln soll. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Der vom Gericht bestellte Gutachter hat jedoch als Ursache für die Wasserverluste im Wesentlichen Undichtigkeiten der Kerndämme eruiert. Der Stegmattensee wurde spätestens zum 30.06.2019 von der LGS GmbH an die Stadt Lahr übergeben. Betreiber der mängeibehafteten Anlage ist die Stadt Lahr. Für die zur Aufrechter haltung der Nutzbarkeit des Sees erforderlichen Grundwasserentnahmeanträge ist daher die Stadt Lahr verantwortlich. Nachdem das Stadtbauamt zweimal die Genehmigung zur Grundwasserentnahme in den zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlichen Mengen beim Landratsamt zu erneuern ver suchte, hat das Landratsamt klargestellt und unmissverständlich gefordert, dass einer weite ren Grundwasserentnahme in dieser Menge nur unter Zusage eines verbindlichen Sanie rungsplanes zugestimmt wird. Ais Abschluss einer Sanierung wurde dem Landratsamt 2022 zugesagt. Nur Aufgrund dieser Zusage wurde eine weitere Grundwasserentnahme bis Ende 2022 gewährt. Die vom Landratsamt gewünschte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Lahr, zur Garantie der Sanierung, steht noch aus und kann, sofern das Landratsamt weiterhin darauf bestehen sollte, erst nach Abschluss der Sanierungsplanung erfolgen. Um die Sanierungsarbeiten in 2022 ausführen zu können, müssen die Planungsleistung hier zu im Jahr 2021 erfolgen. Für die Leistungen wurden drei Ingenieurbüros angefragt. Das beste Angebot hat die Firma Fichtner, Water & Transportation GmbH, Freiburg, mit ei nem Betrag für die Leistung von 120.552,61 € brutto geliefert. Die Verwaltung schlägt vor das Büro Fichtner mit den Arbeiten zu beauftragen. Im Haushalt 2021 der Stadt Lahr sind im Finanzhaushalt unter dem Investitionsauftrag I42400030000 Mittel in Höhe von 120.000 € vorgesehen. Hiervon sind bereits 13.687,17 € durch gutachterliche Vorplanung gebunden. Die fehlenden Mittel können durch einen Übertrag vom Investitionsauftrag 136500401001 (Inv.zuw. Außenanlage Kita Geroldsecker Vorstadt) erfolgen. Die rechtliche Auseinandersetzung der Stadt, mit der mangelhaften Ausführung beklagten Baubeteiligten, ist für die Haltung des Landratsamtes unerheblich. Dieses bestehtaufeine Sanierung in 2022. Sollte danach keine Sanierung erfolgt sein, wird nur noch eine Grund wasserentnahme im ursprünglich beantragten Umfang gewährt, was bei derzeitigem, man gelbehaftetem Bauzustand einem Trockenfallen der Seeanlage zur Folge hätte. ln mehreren Gesprächen mit dem die Stadt Lahr und die LGS GmbH im Beweissicherungs verfahren vertretenden Rechtsanwalt, dem Rechtsamt und der noch bestehenden LGS GmbH wurde erörtert, ob durch die beabsichtigte Sanierung Rechtsansprüche der Klägerin nen (Stadt + LGS GmbH) in Gefahr geraten könnten. Dem ist nach erhaltener Rechtsaus kunft, nicht so. Drucksache 176/2021 Seite - 4 - Daneben wurde geprüft wer als Auftraggeber der Sanierungsplanung und der daraufhin fol genden Sanierung fungieren soll. Nach Stand der steuerrechtlichen Rahmen und insbeson dere der zeitlichen Abläufe haben sich Verwaltung und LGS GmbH verständigt, die Sanie rungsplanung über die Stadt abzuwickeln. Sollten sich im Verlauf neue Erkenntnisse erge ben, könnte dann ggf. auch die LGS GmbH in den Sanierungsvertag eintreten. Tilman Retter^