Beschlussvorlage (Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
27. September 2021
27. September 2021
1 Stadt Lahr I___i Beschlussvorlage Amt: 50 Wolff/Maletz Datum: 19.07.2021 Az.: 426.00 Drucksache Nr.: 173/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Gemeinderat 27.09.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke /yA, Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle Abt. 10/101 Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 25.08.2021. Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Änderung der Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats Beschlussvorschlag: Die Änderung der Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats wurde durch den Interkulturellen Beirat in dessen Sitzung am 10.06.2021 vorberaten und einstimmig befürwortet. Auf Empfehlung des Interkulturellen Beirats beschließt der Gemeinderat die Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats der Stadt Lahr nach Maßgabe des beigefügten Änderungsentwurfs. Anlage(n): 1. Änderungsentwurf der Geschäftsordnung 2. Geschäftsordnung vom 28.04.2014 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Bearbeitungsvermerk Datum Handzeichen Drucksache 173/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen E3 Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) M Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand 2020 I 2021 [ 2022 2023 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ Be Arbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten □ Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Seite - 3 - Drucksache 173/2021 Sachdarstellung: Aufgrund der geänderten Zusammensetzung des Gemeinderats nach der Kommunalwahl am 26.05.2019 sowie veränderter Strukturen im Bereich der interkulturellen Arbeit in Lahr werden die nachstehenden inhaltlichen Änderungen der Geschäftsordnung vorgeschlagen (Änderungen bzw. Ergänzungen sind fettgedruckt/kursiv). Zu Ziffer 3: Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.09.2021 besteht der Interkulturelle Beirat aus: - Dem Oberbürgermeister, der beständig durch den Ersten Bürgermeister vertreten wird Je einem Mitglied jeder Fraktion des Gemeinderats sowie Sachkundigen Personen, die von Verbänden, Vereinen, Parteien, Kirchen, Schulen und sonstigen Institutionen vorgeschlagen werden. Diese sind: - Bürger aktiv Lahr e.V. - Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. - Diyanet Türkisch-Islamischer Kulturverein e.V. Kurdisches demokratisches Gesellschaftszentrum Lahr e. V. Interessengemeinschaft der Lahrer Tum- und Sportvereine - Evangelisches Dekanat Katholisches Dekanat Liga der Träger der freien Wohlfahrtspflege - Gesamtelternbeirat der Lahrer Schulen - Gesamtelternbeirat der Lahrer Kindertagesstätten - Geschäftsführendes Rektorat der Lahrer Schulen Interessengemeinschaft der Lahrer Gesang- und Musikvereine e. V. - Jugendgemeinderat - Elternbeirat der Türkischen Schule Lahr - Ahmadiyya Muslim Jamaat - Treffpunkt Lahrer Kulturen e.V. Freundeskreis Flüchtlinge Lahr Weitere sachkundige Personen können von der Verwaltung oder gemäß eines Beschlusses des In terkulturellen Beirats hinzugezogen werden. Zu Ziffer 13: Die Geschäftsordnung tritt am 27.09.2021 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige Geschäftsord nung. Amtsleitung Senja Töpfer Anlage- 1 Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats 1. Aufgaben Der Interkulturelle Beirat versteht sich als Plattform der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Gebiet. Die Aufgaben des Interkulturellen Beirats sind insbesondere: • • • • • • • • • Förderung des Miteinanderlebens in Lahr Interessenvertretung der Migrantinnen und Migranten in Lahr Erarbeiten von Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu Fragen der Lebenssituationen von LahrerZ-innen mit Migrationshintergrund Beratung von Themen des Gemeinderats, der Ausschüsse und der Verwaltung, die das Leben in der Lahrer Einwanderungsgesellschaft betreffen Öffentlichkeitsarbeit Integrationsbezogene und interkulturelle Projekte vorschlagen, durchführen und begleiten Erwerb der deutschen Sprache und muttersprachliche Angebote unterstützen Vernetzung von Einrichtungen, Initiativen und Institutionen mit integrativer und (inter-)kultureller Ausrichtung unterstützen Förderung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von LahrerZ-innen mit Migrationshintergrund 2. Rechte • • • Der Interkulturelle Beirat soll zu den Fragen, die seinen oben genannten Aufgaben katalog betreffen durch den Gemeinderat und die Verwaltung rechtzeitig einbezogen werden. Ihm soll die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Über Anträge und Empfehlungen des Interkulturellen Beirats, über die der Gemeinde rat, andere Gremien oder die Verwaltung zu entscheiden haben, wird der Interkultur elle Beirat in seiner darauffolgenden Sitzung unterrichtet. Für die Aufgabenerledigungen des Interkulturellen Beirats werden Finanzmittel im Rahmen des Haushaltsplans zur Verfügung gestellt. 3. Zusammensetzung des Interkulturellen Beirats Auf der Grundlage des .Gemeinderatsbeschlusses vom 19.07.2021 besteht der Interkulturelle Beirat aus: - Dem Oberbürgermeister, der beständig durch den Ersten Bürgermeister vertreten wird - Je einem Mitglied jeder Fraktion des Gemeinderats sowie Seite 2 - Sachkundigen Personen, die von Verbänden, Vereinen, Parteien, Kirchen, Schulen und sonstigen Institutionen vorgeschlagen werden. Diese sind: - Bürger aktiv Lahr e.V. Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. Diyanet Türkisch-Islamischer Kulturverein e.V. Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum Lahr e. V. Interessengemeinschaft der Lahrer Turn- und Sportvereine Evangelisches Dekanat Katholisches Dekanat Liga der Träger der freien Wohlfahrtspflege Gesamtelternbeirat der Lahrer Schulen Gesamtelternbeirat der Lahrer Kindertagesstätten Geschäftsführendes Rektorat der Lahrer Schulen Interessengemeinschaft der Lahrer Gesang- und Musikvereine e. V. Jugendgemeinderat Elternbeirat der Türkischen Schule Lahr Ahmadiyya Muslim Jamaat Treffpunkt Lahrer Kulturen e.V. Freundeskreis Flüchtlinge Lahr Weitere sachkundige Personen können von der Verwaltung oder gemäß eines Beschlusses des Interkulturellen Beirats hinzugezogen werden. 4. Amtszeit und Wahl Der Interkulturelle Beirat wird unbeschadet des Rechts des Gemeinderats auf jederzeitige Neuwahl auf fünf Jahre durch den Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder endet mit der Neubildung des Interkulturellen Beirats durch den Gemeinderat. Die Neuwahl erfolgt regelmäßig durch den Gemeinderat. Einzelne Mitglieder scheiden durch die Aufgabe des Hauptwohnsitzes Lahr aus oder können durch andere wichtige Gründe, insbesondere berufliche oder gesundheitliche Gründe, ausscheiden. Scheidet ein/-e Vertreter/-in im Laufe der Wahlperiode aus, wird eine weitere Person in den Beirat gewählt. 5. Vorsitz Vorsitzender des Interkulturellen Beirats ist der Oberbürgermeister, sein ständiger Vertreter ist der Erste Bürgermeister. Der/die Vorsitzende handhabt die Ordnung während der Sitzung und übt das Hausrecht im Sitzungssaal aus. Der/die Vorsitzende beruft den Interkulturellen Beirat zu Sitzungen schrift lich durch Übersendung der Tagesordnung ein. Die Einberufung erfolgt in der Regel zwei Wochen vor der Sitzung. 6. Sprecher/-innen Der Interkulturelle Beirat wählt aus seiner Mitte zwei bis drei Sprecher/-innen, die den Interkulturellen Beirat gegenüber dem Gemeinderat, der Verwaltung und in der Öffentlichkeit vertreten. Seite 3 7. Teilnahmepflicht Die Mitglieder des Interkulturellen Beirats sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. An der Teilnahme verhinderte Mitglieder haben die Nichtteilnahme unter Angabe der Gründe der/dem Vorsitzenden unverzüglich mitzuteilen und für ihre gewählte Vertretung zu sorgen. 8. Öffentlichkeit der Sitzungen Die Sitzungen des Interkulturellen Beirats sind in der Regel öffentlich. 9. Arbeitsgruppen Der Interkulturelle Beirat kann Arbeitsgruppen bilden, um seine Aktivitäten und gegebenen falls die jeweils folgende Tagesordnung vorzubereiten. 10. Beschlussfassung Der Interkulturelle Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmen gleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Mehrheit aller Mitglieder des Interkulturellen Beirats und der Zustimmung des Gemeinderats. Die Abstimmung erfolgt in der Regel offen. 11. Umsetzung der Beschlüsse Die Beschlüsse des Interkulturellen Beirats gelten als Vorschläge für Gemeinderat und Verwaltung und werden dort je nach Zuständigkeit behandelt. 12. Niederschrift Über den wesentlichen Inhalt der Sitzungen des Interkulturellen Beirats ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere den Namen des Vorsitzenden, die Zahl und Namen der anwesenden Mitglieder des Interkulturellen Beirats, die wesentlichen Inhalte der Verhand lungsgegenstände, die Anträge und die Abstimmungsergebnisse sowie den Wortlaut der Beschlüsse enthalten. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und der Protokollantin zu unterzeichnen. Die Niederschrift wird in der darauffolgenden Sitzung des Interkulturellen Beirats genehmigt. 13. In-Kraft-Treten Die Geschäftsordnung tritt am 19.07.2021 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige Geschäftsordnung. Anlage. ^ Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats 1. Aufgaben Der Interkulturelle Beirat versteht sich als Plattform der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Gebiet Die Aufgaben des Interkulturellen Beirats sind insbesondere: • • • • • • • • • Förderung des Miteinanderlebens in Lahr Interessenvertretung der Migrantinnen und Migranten in Lahr Erarbeiten von Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu Fragen der Lebenssituationen von LahrerZ-innen mit Migrationshintergrund Beratung von Themen des Gemeinderats, der Ausschüsse und der Verwaltung, die das Leben in der Lahrer Einwanderungsgesellschaft betreffen Öffentlichkeitsarbeit Integrationsbezogene und interkuiturelle Projekte Vorschlägen, durchführen und begleiten Erwerb der deutschen Sprache und muttersprachliche Angebote unterstützen Vernetzung von Einrichtungen, Initiativen und Institutionen mit integrativer und (inter-)kultureiler Ausrichtung unterstützen Förderung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von LahrerZ-innen mit Migrationshintergrund 2. Rechte • • • Der Interkulturelle Beirat soll zu den Fragen, die seinen oben genannten Aufgabenkatalog betreffen durch den Gemeinderat und die Verwaltung rechtzeitig einbezogen werden. Ihm soll die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Über Anträge und Empfehlungen des Interkulturellen Beirats, über die der Gemeinderat, andere Gremien oder die Verwaltung zu entscheiden haben, wird der Interkulturelle Beirat in seiner darauffolgenden Sitzung unterrichtet. Für die Aufgabenerledigungen des Interkulturellen Beirats werden Finanzmittel im Rahmen des Ffaushaltsplans zur Verfügung gestellt. 3. Zusammensetzung des Interkulturellen Beirats Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.04.2014 besteht der Interkuiturelle Beirat aus: Je einem Mitglied jeder Fraktion des Gemeinderats sowie sachkundigen Einwohner/innen, die von Verbänden, Vereinen, Parteien, Kirchen, Schulen und sonstigen Institutionen vorgeschlagen werden und sachkundigen engagierten BürgerZ-innen. Dies sind derzeit: Bürger aktiv Lahr e.V. - Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V. Diyanet Türkisch-islamischer Kulturverein e.V. InJeressengemeinschaft der Lahrer Turn- und Sportvereine Evangelisches Dekanat Katholisches Dekanat Seite 2 - - - - Liga der Träger der freien Wohlfahrtspflege Landratsamt Ortenaukreis Außenstelle Lahr - Kommunaler Sozialer Dienst Landratsamt Ortenaukreis / Sozialdienst der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber Gesamtelternbeirat der Lahrer Schulen Gesamtelternbeirat der Lahrer Kindertagesstätten Geschäftsführendes Rektorat der Lahrer Schulen Agenda-Gruppe „Zusammenleben in Lahr“ Interessengemeinschaft der Lahrer Gesang- und Musikvereine e. V. Jugendgemeinderat Elternbeirat der Türkischen Schule Lahr Mesopotamischer Anadolu Kulturverein Ahmadiyya Muslim Jamaat Treffpunkt Lahrer Kulturen e.V. SPD CDU Freie Wähler Die Grünen FDP Weitere sachkundige Einwohnerinnen Im interkulturellen Beirat sind die oben genannten Einrichtungen mit je einer Person vertreten. Der Gemeinderat, die Verbände, Vereine, Parteien, Kirchen, Schulen, sonstigen Institutionen und die weiteren Sachkundigen schlagen jeweils eine/n Stellvertreter/in vor. Weitere sachkundige Personen können von der Verwaltung oder auf Beschluss des interkulturellen Beirats zu einzelnen Themen hinzugezogen werden. 4. Amtszeit und Wahl Der Interkulturelle Beirat wird unbeschadet des Rechts des Gemeinderats auf jederzeitige Neuwahl auf fünf Jahre durch den Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder endet mit der Neubildung des Interkulturellen Beirats durch den Gemeinderat. Die Neuwahl erfolgt regelmäßig durch den Gemeinderat. Einzelne Mitglieder scheiden durch die Aufgabe des Hauptwohnsitzes Lahr aus oder können durch andere wichtige Gründe, insbesondere berufliche oder gesundheitliche Gründe, ausscheiden. Scheidet ein/-e Vertreter/-in im Laufe der Wahlperiode aus, wird eine weitere Person in den Beirat gewählt. 5. Vorsitz Vorsitzender des Interkulturellen Beirats ist der Oberbürgermeister, sein ständiger Vertreter ist der Erste Bürgermeister. Der/die Vorsitzende handhabt die Ordnung während der Sitzung und übt das Hausrecht im Sitzungssaal aus. Der/die Vorsitzende beruft den Interkulturellen Beirat zu Sitzungen schriftlich durch Übersendung der Tagesordnung ein. Die Einberufung erfolgt in der Regel zwei Wochen vor der Sitzung. 6. Sprecher/-innen Der Interkulturelle Beirat wählt aus seiner Mitte zwei bis drei Sprecher/-innen, die den Interkultureilen Beirat gegenüber dem Gemeänderat, der Verwaltung und in der Öffentlichkeit vertreten. Seite 3 7. TeilnahmepfHcht Die Mitglieder des Interkulturellen Beirats sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen. An der Teilnahme verhinderte Mitglieder haben die Nichtteilnahme unter Angabe der Gründe der/dem Vorsitzenden unverzüglich mitzuteilen und für ihre gewählte Vertretung zu sorgen. 8. Öffentlichkeit der Sitzungen Die Sitzungen des Interkulturellen Beirats sind in der Regel öffentlich. 9. Arbeitsgruppen Der Interkultureile Beirat kann Arbeitsgruppen bilden, um seine Aktivitäten und gegebenenfalls die jeweils folgende Tagesordnung vorzubereiten. 10. Beschlussfassung Der interkulturelle Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend äst. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Mehrheit aller Mitglieder des Interkulturellen Beirats und der Zustimmung des Gemeinderats. Die Abstimmung erfolgt in der Regel offen. 11. Umsetzung der Beschlüsse Die Beschlüsse des Interkulturellen Beirats gelten als Vorschläge für Gemeinderat und Verwaltung und werden dort je nach Zuständigkeit behandelt. 12. Niederschrift Über den wesentlichen Inhalt der Sitzungen des Interkulturellen Beirats ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muss insbesondere den Namen des Vorsitzenden, die Zahl und Namen der anwesenden Mitglieder des Interkultureilen Beirats, die wesentlichen Inhalte der Verhandlungsgegenstände, die Anträge und die Abstimmungsergebnisse sowie den Wortlaut der Beschlüsse enthalten. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und der Protokollantin zu unterzeichnen. Die Niederschrift wird in der darauffolgenden Sitzung des Interkulturellen Beirats genehmigt. 13. In-Kraft-Treten Die Geschäftsordnung tritt am 28.04.2014 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige Geschäftsordnung.