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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr I___i

Beschlussvorlage
Amt: 50
Wolff/Maletz

Datum: 19.07.2021

Az.: 426.00

Drucksache Nr.: 173/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Gemeinderat

27.09.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung
Eingangsvermerke

/yA,

Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle
Abt. 10/101
Recht
Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 25.08.2021. Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:
Änderung der Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats

Beschlussvorschlag:
Die Änderung der Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats wurde durch den
Interkulturellen Beirat in dessen Sitzung am 10.06.2021 vorberaten und einstimmig
befürwortet. Auf Empfehlung des Interkulturellen Beirats beschließt der Gemeinderat
die Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats der Stadt Lahr nach Maßgabe des
beigefügten Änderungsentwurfs.

Anlage(n):
1. Änderungsentwurf der Geschäftsordnung
2. Geschäftsordnung vom 28.04.2014

BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum
Handzeichen

Drucksache 173/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
E3

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
M Investition

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

I

2021

[

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ Be­
Arbeitgeberaufwand p.a.
Stelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten □ Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
DNein

Seite - 3 -

Drucksache 173/2021

Sachdarstellung:
Aufgrund der geänderten Zusammensetzung des Gemeinderats nach der Kommunalwahl am
26.05.2019 sowie veränderter Strukturen im Bereich der interkulturellen Arbeit in Lahr werden die
nachstehenden inhaltlichen Änderungen der Geschäftsordnung vorgeschlagen (Änderungen bzw.
Ergänzungen sind fettgedruckt/kursiv).
Zu Ziffer 3:
Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.09.2021 besteht der Interkulturelle Beirat
aus:
-

Dem Oberbürgermeister, der beständig durch den Ersten Bürgermeister vertreten wird
Je einem Mitglied jeder Fraktion des Gemeinderats sowie
Sachkundigen Personen, die von Verbänden, Vereinen, Parteien, Kirchen,
Schulen und sonstigen Institutionen vorgeschlagen werden. Diese sind:
- Bürger aktiv Lahr e.V.
- Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V.
- Diyanet Türkisch-Islamischer Kulturverein e.V.
Kurdisches demokratisches Gesellschaftszentrum Lahr e. V.
Interessengemeinschaft der Lahrer Tum- und Sportvereine
- Evangelisches Dekanat
Katholisches Dekanat
Liga der Träger der freien Wohlfahrtspflege
- Gesamtelternbeirat der Lahrer Schulen
- Gesamtelternbeirat der Lahrer Kindertagesstätten
- Geschäftsführendes Rektorat der Lahrer Schulen
Interessengemeinschaft der Lahrer Gesang- und Musikvereine e. V.
- Jugendgemeinderat
- Elternbeirat der Türkischen Schule Lahr
- Ahmadiyya Muslim Jamaat
- Treffpunkt Lahrer Kulturen e.V.
Freundeskreis Flüchtlinge Lahr

Weitere sachkundige Personen können von der Verwaltung oder gemäß eines Beschlusses des In­
terkulturellen Beirats hinzugezogen werden.
Zu Ziffer 13:
Die Geschäftsordnung tritt am 27.09.2021 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige Geschäftsord­
nung.

Amtsleitung Senja Töpfer

Anlage- 1

Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats
1. Aufgaben
Der Interkulturelle Beirat versteht sich als Plattform der Meinungsbildung und des
Erfahrungsaustausches auf sozialem, kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem
Gebiet.
Die Aufgaben des Interkulturellen Beirats sind insbesondere:
•
•
•
•
•
•
•
•
•

Förderung des Miteinanderlebens in Lahr
Interessenvertretung der Migrantinnen und Migranten in Lahr
Erarbeiten von Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu Fragen der
Lebenssituationen von LahrerZ-innen mit Migrationshintergrund
Beratung von Themen des Gemeinderats, der Ausschüsse und der Verwaltung, die
das Leben in der Lahrer Einwanderungsgesellschaft betreffen
Öffentlichkeitsarbeit
Integrationsbezogene und interkulturelle Projekte vorschlagen, durchführen und
begleiten
Erwerb der deutschen Sprache und muttersprachliche Angebote unterstützen
Vernetzung von Einrichtungen, Initiativen und Institutionen mit integrativer und
(inter-)kultureller Ausrichtung unterstützen
Förderung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von LahrerZ-innen mit
Migrationshintergrund

2. Rechte
•

•

•

Der Interkulturelle Beirat soll zu den Fragen, die seinen oben genannten Aufgaben­
katalog betreffen durch den Gemeinderat und die Verwaltung rechtzeitig einbezogen
werden. Ihm soll die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Über Anträge und Empfehlungen des Interkulturellen Beirats, über die der Gemeinde­
rat, andere Gremien oder die Verwaltung zu entscheiden haben, wird der Interkultur­
elle Beirat in seiner darauffolgenden Sitzung unterrichtet.
Für die Aufgabenerledigungen des Interkulturellen Beirats werden Finanzmittel im
Rahmen des Haushaltsplans zur Verfügung gestellt.

3. Zusammensetzung des Interkulturellen Beirats
Auf der Grundlage des .Gemeinderatsbeschlusses vom 19.07.2021 besteht der Interkulturelle
Beirat aus:
- Dem Oberbürgermeister, der beständig durch den Ersten Bürgermeister vertreten wird
- Je einem Mitglied jeder Fraktion des Gemeinderats sowie

Seite 2

- Sachkundigen Personen, die von Verbänden, Vereinen, Parteien, Kirchen,
Schulen und sonstigen Institutionen vorgeschlagen werden. Diese sind:
-

Bürger aktiv Lahr e.V.
Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V.
Diyanet Türkisch-Islamischer Kulturverein e.V.
Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum Lahr e. V.
Interessengemeinschaft der Lahrer Turn- und Sportvereine
Evangelisches Dekanat
Katholisches Dekanat
Liga der Träger der freien Wohlfahrtspflege
Gesamtelternbeirat der Lahrer Schulen
Gesamtelternbeirat der Lahrer Kindertagesstätten
Geschäftsführendes Rektorat der Lahrer Schulen
Interessengemeinschaft der Lahrer Gesang- und Musikvereine e. V.
Jugendgemeinderat
Elternbeirat der Türkischen Schule Lahr
Ahmadiyya Muslim Jamaat
Treffpunkt Lahrer Kulturen e.V.
Freundeskreis Flüchtlinge Lahr

Weitere sachkundige Personen können von der Verwaltung oder gemäß eines Beschlusses
des Interkulturellen Beirats hinzugezogen werden.

4. Amtszeit und Wahl
Der Interkulturelle Beirat wird unbeschadet des Rechts des Gemeinderats auf jederzeitige
Neuwahl auf fünf Jahre durch den Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit der bisherigen
Mitglieder endet mit der Neubildung des Interkulturellen Beirats durch den Gemeinderat. Die
Neuwahl erfolgt regelmäßig durch den Gemeinderat.
Einzelne Mitglieder scheiden durch die Aufgabe des Hauptwohnsitzes Lahr aus oder können
durch andere wichtige Gründe, insbesondere berufliche oder gesundheitliche Gründe,
ausscheiden. Scheidet ein/-e Vertreter/-in im Laufe der Wahlperiode aus, wird eine weitere
Person in den Beirat gewählt.

5. Vorsitz
Vorsitzender des Interkulturellen Beirats ist der Oberbürgermeister, sein ständiger Vertreter
ist der Erste Bürgermeister.
Der/die Vorsitzende handhabt die Ordnung während der Sitzung und übt das Hausrecht im
Sitzungssaal aus. Der/die Vorsitzende beruft den Interkulturellen Beirat zu Sitzungen schrift­
lich durch Übersendung der Tagesordnung ein. Die Einberufung erfolgt in der Regel zwei
Wochen vor der Sitzung.

6. Sprecher/-innen
Der Interkulturelle Beirat wählt aus seiner Mitte zwei bis drei Sprecher/-innen, die den
Interkulturellen Beirat gegenüber dem Gemeinderat, der Verwaltung und in der Öffentlichkeit
vertreten.

Seite 3

7. Teilnahmepflicht
Die Mitglieder des Interkulturellen Beirats sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen.
An der Teilnahme verhinderte Mitglieder haben die Nichtteilnahme unter Angabe der Gründe
der/dem Vorsitzenden unverzüglich mitzuteilen und für ihre gewählte Vertretung zu sorgen.

8. Öffentlichkeit der Sitzungen
Die Sitzungen des Interkulturellen Beirats sind in der Regel öffentlich.

9. Arbeitsgruppen
Der Interkulturelle Beirat kann Arbeitsgruppen bilden, um seine Aktivitäten und gegebenen­
falls die jeweils folgende Tagesordnung vorzubereiten.

10. Beschlussfassung
Der Interkulturelle Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder
anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmen­
gleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Mehrheit aller Mitglieder des Interkulturellen
Beirats und der Zustimmung des Gemeinderats. Die Abstimmung erfolgt in der Regel offen.

11. Umsetzung der Beschlüsse
Die Beschlüsse des Interkulturellen Beirats gelten als Vorschläge für Gemeinderat und
Verwaltung und werden dort je nach Zuständigkeit behandelt.

12. Niederschrift
Über den wesentlichen Inhalt der Sitzungen des Interkulturellen Beirats ist eine Niederschrift
zu fertigen. Sie muss insbesondere den Namen des Vorsitzenden, die Zahl und Namen der
anwesenden Mitglieder des Interkulturellen Beirats, die wesentlichen Inhalte der Verhand­
lungsgegenstände, die Anträge und die Abstimmungsergebnisse sowie den Wortlaut der
Beschlüsse enthalten.
Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und der Protokollantin zu unterzeichnen.
Die Niederschrift wird in der darauffolgenden Sitzung des Interkulturellen Beirats genehmigt.

13. In-Kraft-Treten
Die Geschäftsordnung tritt am 19.07.2021 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige
Geschäftsordnung.

Anlage. ^
Geschäftsordnung des Interkulturellen Beirats
1. Aufgaben
Der Interkulturelle Beirat versteht sich als Plattform der Meinungsbildung und des
Erfahrungsaustausches auf sozialem, kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem
Gebiet
Die Aufgaben des Interkulturellen Beirats sind insbesondere:
•
•
•
•
•
•
•
•
•

Förderung des Miteinanderlebens in Lahr
Interessenvertretung der Migrantinnen und Migranten in Lahr
Erarbeiten von Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu Fragen der
Lebenssituationen von LahrerZ-innen mit Migrationshintergrund
Beratung von Themen des Gemeinderats, der Ausschüsse und der Verwaltung, die
das Leben in der Lahrer Einwanderungsgesellschaft betreffen
Öffentlichkeitsarbeit
Integrationsbezogene und interkuiturelle Projekte Vorschlägen, durchführen und
begleiten
Erwerb der deutschen Sprache und muttersprachliche Angebote unterstützen
Vernetzung von Einrichtungen, Initiativen und Institutionen mit integrativer und
(inter-)kultureiler Ausrichtung unterstützen
Förderung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von LahrerZ-innen mit
Migrationshintergrund
2. Rechte

•

•

•

Der Interkulturelle Beirat soll zu den Fragen, die seinen oben genannten
Aufgabenkatalog betreffen durch den Gemeinderat und die Verwaltung rechtzeitig
einbezogen werden. Ihm soll die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Über Anträge und Empfehlungen des Interkulturellen Beirats, über die der
Gemeinderat, andere Gremien oder die Verwaltung zu entscheiden haben, wird der
Interkulturelle Beirat in seiner darauffolgenden Sitzung unterrichtet.
Für die Aufgabenerledigungen des Interkulturellen Beirats werden Finanzmittel im
Rahmen des Ffaushaltsplans zur Verfügung gestellt.

3. Zusammensetzung des Interkulturellen Beirats
Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.04.2014 besteht der Interkuiturelle
Beirat aus:
Je einem Mitglied jeder Fraktion des Gemeinderats sowie sachkundigen Einwohner/innen, die von Verbänden, Vereinen, Parteien, Kirchen, Schulen und sonstigen Institutionen
vorgeschlagen werden und sachkundigen engagierten BürgerZ-innen.
Dies sind derzeit:
Bürger aktiv Lahr e.V.
- Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V.
Diyanet Türkisch-islamischer Kulturverein e.V.
InJeressengemeinschaft der Lahrer Turn- und Sportvereine
Evangelisches Dekanat
Katholisches Dekanat

Seite 2

-

-

-

-

Liga der Träger der freien Wohlfahrtspflege
Landratsamt Ortenaukreis Außenstelle Lahr - Kommunaler Sozialer Dienst
Landratsamt Ortenaukreis / Sozialdienst der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber
Gesamtelternbeirat der Lahrer Schulen
Gesamtelternbeirat der Lahrer Kindertagesstätten
Geschäftsführendes Rektorat der Lahrer Schulen
Agenda-Gruppe „Zusammenleben in Lahr“
Interessengemeinschaft der Lahrer Gesang- und Musikvereine e. V.
Jugendgemeinderat
Elternbeirat der Türkischen Schule Lahr
Mesopotamischer Anadolu Kulturverein
Ahmadiyya Muslim Jamaat
Treffpunkt Lahrer Kulturen e.V.
SPD
CDU
Freie Wähler
Die Grünen
FDP
Weitere sachkundige Einwohnerinnen

Im interkulturellen Beirat sind die oben genannten Einrichtungen mit je einer Person
vertreten.
Der Gemeinderat, die Verbände, Vereine, Parteien, Kirchen, Schulen, sonstigen Institutionen
und die weiteren Sachkundigen schlagen jeweils eine/n Stellvertreter/in vor.
Weitere sachkundige Personen können von der Verwaltung oder auf Beschluss des
interkulturellen Beirats zu einzelnen Themen hinzugezogen werden.

4. Amtszeit und Wahl
Der Interkulturelle Beirat wird unbeschadet des Rechts des Gemeinderats auf jederzeitige
Neuwahl auf fünf Jahre durch den Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit der bisherigen
Mitglieder endet mit der Neubildung des Interkulturellen Beirats durch den Gemeinderat. Die
Neuwahl erfolgt regelmäßig durch den Gemeinderat.
Einzelne Mitglieder scheiden durch die Aufgabe des Hauptwohnsitzes Lahr aus oder können
durch andere wichtige Gründe, insbesondere berufliche oder gesundheitliche Gründe,
ausscheiden. Scheidet ein/-e Vertreter/-in im Laufe der Wahlperiode aus, wird eine weitere
Person in den Beirat gewählt.
5. Vorsitz
Vorsitzender des Interkulturellen Beirats ist der Oberbürgermeister, sein ständiger Vertreter
ist der Erste Bürgermeister.
Der/die Vorsitzende handhabt die Ordnung während der Sitzung und übt das Hausrecht im
Sitzungssaal aus. Der/die Vorsitzende beruft den Interkulturellen Beirat zu Sitzungen
schriftlich durch Übersendung der Tagesordnung ein. Die Einberufung erfolgt in der Regel
zwei Wochen vor der Sitzung.
6. Sprecher/-innen
Der Interkulturelle Beirat wählt aus seiner Mitte zwei bis drei Sprecher/-innen, die den
Interkultureilen Beirat gegenüber dem Gemeänderat, der Verwaltung und in der Öffentlichkeit
vertreten.

Seite 3

7. TeilnahmepfHcht
Die Mitglieder des Interkulturellen Beirats sind verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen.
An der Teilnahme verhinderte Mitglieder haben die Nichtteilnahme unter Angabe der Gründe
der/dem Vorsitzenden unverzüglich mitzuteilen und für ihre gewählte Vertretung zu sorgen.

8. Öffentlichkeit der Sitzungen
Die Sitzungen des Interkulturellen Beirats sind in der Regel öffentlich.

9. Arbeitsgruppen
Der Interkultureile Beirat kann Arbeitsgruppen bilden, um seine Aktivitäten und
gegebenenfalls die jeweils folgende Tagesordnung vorzubereiten.

10. Beschlussfassung
Der interkulturelle Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder
anwesend äst. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei
Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Die Änderung der Geschäftsordnung bedarf der Mehrheit aller Mitglieder des Interkulturellen
Beirats und der Zustimmung des Gemeinderats. Die Abstimmung erfolgt in der Regel offen.

11. Umsetzung der Beschlüsse
Die Beschlüsse des Interkulturellen Beirats gelten als Vorschläge für Gemeinderat und
Verwaltung und werden dort je nach Zuständigkeit behandelt.

12. Niederschrift
Über den wesentlichen Inhalt der Sitzungen des Interkulturellen Beirats ist eine Niederschrift
zu fertigen. Sie muss insbesondere den Namen des Vorsitzenden, die Zahl und Namen der
anwesenden Mitglieder des Interkultureilen Beirats, die wesentlichen Inhalte der
Verhandlungsgegenstände, die Anträge und die Abstimmungsergebnisse sowie den Wortlaut
der Beschlüsse enthalten.
Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und der Protokollantin zu unterzeichnen.
Die Niederschrift wird in der darauffolgenden Sitzung des Interkulturellen Beirats genehmigt.

13. In-Kraft-Treten
Die Geschäftsordnung tritt am 28.04.2014 in Kraft und ersetzt die bis dahin gültige
Geschäftsordnung.