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Beschlussvorlage (ÖPNV-Förderung 2022 - Infrastrukturmaßnahmen an Bushaltestellen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr

Datum: 29.06.2021 Az.: - 0692/MS

Drucksache Nr.: 166/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

15.09.2021

vorberatend

öffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

27.09.2021

beschließend öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Amt 60/603
erfolgt

Amt 60/605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 14.07.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister

Betreff:
ÖPNV-Förderung 2022
- Infrastrukturmaßnahmen an Bushaltestellen

Beschlussvorschlag:
Die bereits laufenden Infrastrukturmaßnahmen an Bushaltestellen zur Förderung des ÖPNV
in Lahr in Form des barrierefreien Umbaus, der Ausstattung mit DFI-Anzeigern sowie der
Errichtung von Buswartehallen sollen im Jahr 2022 fortgesetzt werden.
Die Verwaltung wird beim Regierungspräsidium Freiburg fristgerecht zum 31.10.2021 einen
Antrag auf Aufnahme ins Förderprogramm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) stellen.
Die für die Maßnahmenumsetzung benötigten Mittel werden in den Planentwurf für das
Haushaltsjahr 2022 aufgenommen und damit in die Haushaltsberatungen eingebracht. Dies
sind im Einzelnen folgende aufgerundete Beträge:
 Kernhaushalt: EUR 131.000
 Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“:
 Vermögensplan: EUR 399.000
 Erfolgsplan: EUR 10.000
Anlage(n):
- Anlage
- Anlage
- Anlage
- Anlage

0
1: Liste aller Bushaltestellen inkl. Ausstattung
2: Kostenschätzung ÖPNV-Förderung 2022
3: Übersicht Beschlüsse Verkehr

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag
 mit Stimmenmehrheit

Bearbeitungsvermerk

 abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 166/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt
-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
☒ Investition

Nicht investive
☐ Maßnahme oder
Projekt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR
530.000

0

170.000

44.000

-360.000

+44.000

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR
10.000 (DFI) + 27.000 (Abschreibungen und kalkulat. Zinsen) =
37.000
9.000 (Auflösung Investitionszuschüsse)

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Entgeltgruppe/ BeStelle / Bezeichnung
soldungsgruppe
1.
2.
3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?

-28.000
Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?

☒Nein

☐Ja, mit den angegebenen Kosten

☒Nein

☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Drucksache 166/2021

Seite - 3 -

Sachdarstellung:
Ein wesentlicher Baustein zur Förderung des ÖPNV ist die Bereitstellung einer guten,
sicheren und komfortablen Haltestelleninfrastruktur. Neben der Barrierefreiheit, die
im ÖPNV gemäß Personenbeförderungsgesetz vollständig bis zum 01.01.2022 zu erreichen ist, spielen Fahrgastinformationen und Wetterschutz eine wichtige Rolle.
Im Folgenden werden diese drei Themenfelder in Bezug auf den Umsetzungsstand
und die aktuelle Planung kurz erläutert. Als Anlage 1 ist zudem eine Liste aller Bushaltestellen inkl. Ausstattung beigefügt. Die noch ausstehenden, aber schon festgelegten Maßnahmen bis Mai 2022 sind darin bereits berücksichtigt.
Barrierefreiheit
Die aktuelle Umsetzungsstufe des barrierefreien Umbaus von Bushaltestellen in Lahr
umfasst 18 Bushaltestellen (bzw. Haltepunkte) und soll bis Mai 2022 abgeschlossen
sein. In der Beschlussvorlage Nr. 117/2021 wurde bereits auf Seite 8 unter „Weitere
Planung“ darauf hingewiesen, dass mindestens zwei weitere Bushaltestellen im
Herbst 2022 barrierefrei umgebaut werden sollen.
Die Verwaltung schlägt zum einen den Bau einer zusätzlichen Bushaltestelle
Christian-Trampler-Hof für die Fahrtrichtung Schlüssel vor, so wie es das ÖPNVKonzept aus dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) vorsieht. Zum anderen schlägt
sie die Bushaltestelle Stadtpark vor. Dabei handelt es sich um die Bushaltestelle an
der Ecke Kaiserstraße/Geigerstraße gegenüber des Südausgangs des Stadtparks.
Beide Bushaltestellen sollen als Buskap angelegt werden, sodass der Bus am
Fahrbahnrand hält und sich nach dem Halt nicht wieder in den fließenden Verkehr
einfädeln muss.
Buswartehallen
Mit dem sukzessiven barrierefreien Umbau von Bushaltestellen besteht die Möglichkeit, im gleichen Zuge und somit effizient und ressourcenschonend Buswartehallen
zu errichten. Im Jahr 2022 sollen deshalb folgende Bushaltestellen mit Wartehallen
ausgestattet werden: 1x Christian-Trampler-Hof (neue Bushaltestelle in Fahrtrichtung
Schlüssel), 2x Friedrich-Maurer-Park (im Zusammenhang mit barrierefreiem Umbau
gemäß Vorlage Nr. 117/2021), 2x Hochschule für Polizei (im Zusammenhang mit
barrierefreiem Umbau gemäß Vorlage Nr. 117/2021), 1x Hosenmatten II (bereits hergestellte Bushaltestelle am zukünftigen Quartiersplatz (Kirschbaumplatz), Inbetriebnahme i.V.m. der Umsetzung des ÖPNV-Konzepts aus dem VEP), 1x IHK (Süd).
Dynamisches Fahrgastinformationssystem (DFI)
Die Ausstattung von Bushaltestellen mit DFI-Anzeigern begann im Zusammenhang
mit dem Neubau des ZOB am Bahnhof in den Jahren 2017/2018. Im Dezember 2020
folgten die Bushaltestellen des Innenstadtrings: Goethestraße, Lammstraße, Urteilsplatz, Schlüssel und Rathausplatz.
In diesem Jahr sind zudem noch die Bushaltestellen entlang der Lotzbeck- und
Schwarzwaldstraße an der Reihe: IHK, Dreyspringstraße, Ludwigstraße, AOKGeschäftsstelle, Kanadaring und Leopoldstraße.

Drucksache 166/2021

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Die nächste Umsetzungsstufe umfasst ausgewählte Bushaltestellen entlang der
Kaiserstraße und der Dinglinger Hauptstraße, bei denen eine Ausstattung mit DFIAnzeigern unabhängig von der geplanten Sanierung der Straße möglich ist.
Im Einzelnen sind dies folgende Bushaltestellen:
1x Alte Straße/Terrassenbad (Nord = Fahrtrichtung Bahnhof), 2x Christian-TramplerHof (Nord und Süd = beide Fahrtrichtungen), Linde (Nord = Fahrtrichtung Bahnhof),
Martin-Luther-Straße (Süd = Fahrrichtung Schlüssel), Parktheater (Nord = Fahrtrichtung Bahnhof) und Stadtpark (Fahrtrichtung Schlüssel).
Einmalige Kosten und Förderung
Die Baukosten sowie die zu erwartende Landesförderung stellen sich separiert nach
Kernhaushalt und Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ wie folgt dar. Eine detaillierte Übersicht ist dieser Vorlage als Anlage 2
beigefügt.
Kernhaushalt:
Kosten (brutto)
130.900 €
131.000 €

Barrierefreiheit
Gesamt gerundet

Förderung 2022/2023
65.748 €
66.000 €

Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“:
Kosten (netto)
Buswartehallen
DFI-Anzeiger
Gesamt gerundet

245.000 €
154.000 €
399.000 €

Förderung 2022/2023
72.000 €
75.600 €
148.000 €

Erfahrungsgemäß werden die Maßnahmen nicht vollständig im Ausführungsjahr
schlussgerechnet. Der Fördermittelgeber stellt dann zunächst max. 80 % der Zuwendung bereit. Dies wurde in der Tabelle auf Seite 2 berücksichtigt.
Laufende Kosten DFI
Für den Betrieb der DFI-Anzeiger fallen laufende Kosten an, die sich zum einen aus
Stromkosten und zum anderen aus Betriebskosten bei der SWEG/TRAPICO sowie
des Anbieters zusammensetzen. Mit der SWEG/TRAPICO besteht bereits ein Vertrag über den laufenden Betrieb des DFI-Systems, der um die sieben zusätzlichen
DFI-Anzeiger ergänzt werden würde. Bei den Betriebskosten des Anbieters kann das
letzte Ausschreibungsergebnis bzw. die Beauftragung der teleste GmbH zur Kostenschätzung herangezogen werden.
Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“:
Stromkosten E-Werk Mittelbaden
Betriebskosten SWEG/TRAPICO
Betriebskosten Anbieter
Gesamt gerundet

Kosten pro Jahr (netto)
3.600 €
3.850 €
1.746 €
10.000 €

Drucksache 166/2021

Seite - 5 -

Antragsstellung
Die Verwaltung wird fristgerecht zum 31.10.2021 einen Antrag auf Aufnahme ins
Förderprogramm nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG)
stellen. Für diese erste Antragsstufe ist noch kein Mittelnachweis erforderlich.
Die Veröffentlichung der ins Förderprogramm aufgenommenen Vorhaben erfolgt jährlich im März mit der Aufforderung zur eigentlichen Förderantragsstellung. Bei dieser
zweiten Antragsstufe ist dann ein Mittelnachweis erforderlich.
Sollten die Haushaltsberatungen ein vom Beschlussvorschlag abweichendes Ergebnis hinsichtlich der Mittelbereitstellung für das Jahr 2022 ergeben, müsste das Gesamtvorhaben im Förderantrag, den die Verwaltung dann voraussichtlich im April
2022 stellen wird, auf bspw. zwei Jahre (2022+2023) aufgeteilt werden.

Ausblick
Im Jahr 2023 sollen die Stadteile beim barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in
den Vordergrund rücken. Eine Abfrage, welche Ortshaltestellen prioritär barrierefrei
umgebaut werden sollen, ist bereits unter Einbezug der Ortschaftsräte erfolgt. Eine
im vorangegangenen Absatz geschilderte Abweichung vom Beschlussvorschlag
würde hier zu einer zeitlichen Verschiebung auf das Jahr 2024 führen.
In Bezug auf die Ausweitung des dynamischen Fahrgastinformationssystems wird die
Verwaltung prüfen, welcher Display-Typ bei Bushaltestellen, die nur von einer,
maximal zwei Buslinien angefahren werden, zum Einsatz kommen kann. Hier wäre
bspw. ein kleineres, ins Haltestellenschild integriertes Display möglich.
Die bisher verwendeten und für das Jahr 2022 vorgeschlagenen Displays sind auf
den ÖPNV-Hauptachsen mit mehreren Buslinien sinnvoll und sollten vor dem Hintergrund der Anschaffungskosten und notwendigen Vorarbeiten (Stromanschluss) nicht
im gesamten Haltestellennetz zum Einsatz kommen.
Bezug zum VEP
Die Förderung des ÖPNV in Lahr stellt einen wichtigen Baustein im VEP dar. Mit der
Realisierung der in dieser Beschlussvorlage vorgeschlagenen Maßnahmen werden
die Maßnahmenfelder B3 Barrierefreier Haltestellenausbau sowie B5 Information und
Kommunikation bearbeitet. Beide sind im Umsetzungskonzept des VEP mit der
Priorität 1 versehen.
Als Anlage 3 ist eine Übersicht über bereits gefasste Beschlüsse zu Verkehrs-/ Mobilitätsprojekten im Jahr 2021 beigefügt.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitz ung
den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.