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Beschlussvorlage (Zuschuss an die DRK-Ortsvereine Sulz und Reichenbach-Kuhbach für das Jahr 2021 in Höhe von insgesamt 6.160,00 €)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 201
Sachbearbeitung: Dinger

Drucksache Nr.: 225/2021
Az.: 201/Dg

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Haupt- und Personalausschuss

08.11.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Zuschuss an die DRK-Ortsvereine Sulz und Reichenbach-Kuhbach für das Jahr
2021 in Höhe von insgesamt 6.160,00 €

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Lahr bewilligt den DRK-Ortsvereinen Sulz und Reichenbach-Kuhbach für
das Jahr 2021 einen pauschalen Zuschuss in Höhe von jeweils 3.080,00 €, insgesamt damit in Höhe von 6.160,00 €.

Drucksache 225/ 2021

Seite 2

Sachdarstellung
Den DRK-Ortsvereinen Lahr, Sulz und Reichenbach-Kuhbach wurde in der Vergangenheit, bis einschließlich dem Jahr 2012, ein nach der Einwohnerzahl im betreuten Stadtgebiet bemessener Zuschuss
i.H.v. insgesamt 6.160,00 € (seit dem Jahr 2004 unverändert) von der Stadt gewährt.
Mitte 2013 beantragte der DRK-Ortsverein Lahr Insolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde kurz darauf mangels Masse durch das zuständige Amtsgericht abgelehnt und der DRK-Ortsverein Lahr aufgelöst.
Aufgrund der Auflösung des DRK-Ortsvereins Lahr wurde ein ausführliches Gespräch mit den Vorsitzenden der DRK-Ortsvereine Sulz und Reichenbach-Kuhbach bez. der Aufteilung des Zuschusses des
ehemaligen DRK-Ortsvereins Lahr geführt. In der Folge wurde festgelegt, dass der von der Stadt vorgesehene (Gesamt-)Zuschuss je zur Hälfte an die beiden Ortsvereine gehen solle, ohne dass dabei die
Einwohnerzahlen der beiden Ortsteile berücksichtigt werden sollen. Begründet wurde der Vorschlag
damit, dass beide Ortsvereine seit der Auflösung des DRK-Ortsvereins Lahr, alle Einsätze im Kernstadtbereich und in den anderen Stadtteilen bei größeren Unfällen, Bränden und ähnliches übernehmen.
Von den Vorsitzenden der DRK-Ortsvereine Sulz und Reichenbach-Kuhbach wurde einer hälftigen Aufteilung des von der Stadt vorgesehenen Zuschusses für das laufende Jahr und für kommende Jahre
grundsätzlich zugestimmt. Demnach würde der städtische Zuschuss im Jahr 2021 für den DRKOrtsverein Sulz 3.080,00 € und für den DRK-Ortsverein Reichenbach-Kuhbach gleichfalls 3.080,00 €
betragen.

Die beiden o.g. Ortsvereine haben Jahresabschlüsse vorgelegt, aus denen die Verwendung des für
2020 gewährten Zuschusses entnommen werden kann. Die Nachweise zeigen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse bei den beiden o.g. Ortsvereinen geordnet sind.

_______________________
Markus Ibert
Oberbürgermeister

_______________________
Markus Wurth
Stadtkämmerer

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen

☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR

Finanzierung
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kos☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kos☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten

Anlage(n):
Anlage 0

☐Nein

☐Nein

Drucksache 225/ 2021

Seite 3

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Berat ungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.