Beschlussvorlage (Zuschuss an die DRK-Ortsvereine Sulz und Reichenbach-Kuhbach für das Jahr 2021 in Höhe von insgesamt 6.160,00 €)
Sitzung: Haupt- und Personalausschuss (10. Sitzung)
8. November 2021
8. November 2021
Beschlussvorlage Federführende Stelle: 201 Sachbearbeitung: Dinger Drucksache Nr.: 225/2021 Az.: 201/Dg An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen Freigabe Durch den Oberbürgermeister / Ersten Bürgermeister / Bürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt- und Personalausschuss 08.11.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Zuschuss an die DRK-Ortsvereine Sulz und Reichenbach-Kuhbach für das Jahr 2021 in Höhe von insgesamt 6.160,00 € Beschlussvorschlag: Die Stadt Lahr bewilligt den DRK-Ortsvereinen Sulz und Reichenbach-Kuhbach für das Jahr 2021 einen pauschalen Zuschuss in Höhe von jeweils 3.080,00 €, insgesamt damit in Höhe von 6.160,00 €. Drucksache 225/ 2021 Seite 2 Sachdarstellung Den DRK-Ortsvereinen Lahr, Sulz und Reichenbach-Kuhbach wurde in der Vergangenheit, bis einschließlich dem Jahr 2012, ein nach der Einwohnerzahl im betreuten Stadtgebiet bemessener Zuschuss i.H.v. insgesamt 6.160,00 € (seit dem Jahr 2004 unverändert) von der Stadt gewährt. Mitte 2013 beantragte der DRK-Ortsverein Lahr Insolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde kurz darauf mangels Masse durch das zuständige Amtsgericht abgelehnt und der DRK-Ortsverein Lahr aufgelöst. Aufgrund der Auflösung des DRK-Ortsvereins Lahr wurde ein ausführliches Gespräch mit den Vorsitzenden der DRK-Ortsvereine Sulz und Reichenbach-Kuhbach bez. der Aufteilung des Zuschusses des ehemaligen DRK-Ortsvereins Lahr geführt. In der Folge wurde festgelegt, dass der von der Stadt vorgesehene (Gesamt-)Zuschuss je zur Hälfte an die beiden Ortsvereine gehen solle, ohne dass dabei die Einwohnerzahlen der beiden Ortsteile berücksichtigt werden sollen. Begründet wurde der Vorschlag damit, dass beide Ortsvereine seit der Auflösung des DRK-Ortsvereins Lahr, alle Einsätze im Kernstadtbereich und in den anderen Stadtteilen bei größeren Unfällen, Bränden und ähnliches übernehmen. Von den Vorsitzenden der DRK-Ortsvereine Sulz und Reichenbach-Kuhbach wurde einer hälftigen Aufteilung des von der Stadt vorgesehenen Zuschusses für das laufende Jahr und für kommende Jahre grundsätzlich zugestimmt. Demnach würde der städtische Zuschuss im Jahr 2021 für den DRKOrtsverein Sulz 3.080,00 € und für den DRK-Ortsverein Reichenbach-Kuhbach gleichfalls 3.080,00 € betragen. Die beiden o.g. Ortsvereine haben Jahresabschlüsse vorgelegt, aus denen die Verwendung des für 2020 gewährten Zuschusses entnommen werden kann. Die Nachweise zeigen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse bei den beiden o.g. Ortsvereinen geordnet sind. _______________________ Markus Ibert Oberbürgermeister _______________________ Markus Wurth Stadtkämmerer Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen ☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR Finanzierung Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kos☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☒Ja, mit den angegebenen Kos☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ten Anlage(n): Anlage 0 ☐Nein ☐Nein Drucksache 225/ 2021 Seite 3 Hinw eis: Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Berat ungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.