Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
13. Dezember 2021
13. Dezember 2021
1 Stadt Lahr L -J Beschlussvorlage Federführende Stelle: 61 Sachbearbeitung: Stehr Drucksache Nr.: 264/2021 Az.: - 0692/MS Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Haupt-.und Personalausschuss 29.11.2021 vorberatend nichtöffentlich Technischer Ausschuss 01.12.2021 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 13.12.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Betreff: Einführung einer „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus - weiteres Vorgehen nach Förderabsage Beschlussvorschlag: Die Beratung über die Einführung einer "Einer'-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus erfolgt im nächsten Jahr,im Zusammenhang mit der Beratung eines neuen Lahrbus-Konzepts. Zusammenfassende Begründung: Der Verkehrsentwicklungsplan mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr enthält mehrere Maßnahmenvorschläge für den ÖPNV. Das Maßnahmenfeld „B6 Attraktiver Tarif“ befasst sich mit tariflichen Maßnahmen, bspw. der Einführung eines subventionierten Angebots für Einzelfahrkarten im Stadtgebiet. Ein Zusammenspiel u.a. von tariflichen und angebotsseitigen Maßnahmen soll einen Beitrag zur Zielerreichung des Entwick lungsszenarios 2 „Mut zur Verkehrswende“ leisten, d.h. es soll u.a. eine Steigerung des ÖPNV-Anteils am Modal Split von 6 % im Jahr 2019 auf 11 % bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Da auch angebotsseitige Maßnahmen in Form eines neuen Lahr bus-Konzepts geplant sind, ist eine Gesamtbetrachtung und gemeinsame Beratung im nächsten Jahr empfehlenswert. Drucksache 264/2021 Seite 2 Sachdarstellung Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit In seiner Sitzung am 26.04.2021 hat der Gemeinderat über die Einführung einer „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus beraten und einen Beschluss zur Umsetzung unter dem Vorbehalt einer Förderzusage durch den Bund gefasst. Bei einer Absage soll es eine erneute Beratung in den Gremien geben (siehe Beschlussvorlage Nr. 45/2021). Am 10. September 2021 wurde die Stadt Lahr darüber informiert, dass die eingereichte Projektskizze leider nicht für die zweite Stufe des Antrags verfahrens ausgewählt wurde. Folgende Handlungsmöglichkeiten ergeben sich aufgrund der Förderabsage: 1. 2. 3. 4. Einführung einer „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus ohne Förderung Einführung lediglich der „Einer^Einzelfahrkarte ohne Förderung Einführung lediglich der „Einer^Mehrfahrtenkarte ohne Förderung keine Einführung und erneute Beratung in 2022 Sollte die Stadt Lahr bei der Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO) die „Eine^-Einzel- und Mehrfahrten karte oder nur eine der beiden Fahrkarten bestellen, würden der TGO Einnahmen entgehen, auf die sie Anspruch hat. In einer Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der TGO würde deshalb eine jährliche Ausgleichszahlung festgelegt werden. Die Höhe der Ausgleichszahlung ergibt sich aus einer Vorher/Nachher-Betrachtung der Erlössituation. Berechnet wird die Differenz der Gesamterlöse der in 2019 innerhalb der Stadt Lahr verkauften Einzelfahrkarten und Punktekarten und der Gesamteriöse der identischen Fahrkarten inkl. der „Einer“-Fahrkarten des abzurechnenden Jahres. Es ist also nicht der Fall, dass bspw. jede verkaufte „Einer“-Einzelfahrkarte automatisch mit dem Differenzbetrag aus geglichen werden muss. Die folgende Tabelle zeigt den notwendigen jährlichen Ausgleichsbedarf für die oben genannten Handiungsmöglichkeiten mit folgenden Randbedingungen: o o o o o Nr. 1. 2. 3. 4. Einer-Ticket für eine Einzelfahrt für 1,50 € Vierer-Ticket für vier Einzelfahrten für 4 € (d.h.1 € pro Fahrt) Umsteigen und Fahrunterbrechungen in Fahrtrichtung sind erlaubt Räumliche Gültigkeit: gesamtes Stadtgebiet (Kernstadt und Stadtteile) Zeitliche Gültigkeit: ab 9 Uhr (samstags, sonntags und feiertags ganztägig) Handlungsmöglichkeit Einführung „Eine^-Einzel- u. Mehrfahrtenkarte Einführung „Einer‘'-Einzelfahrkarte Einführung „Einer"-Mehrfahrtenkarte keine Einführung und erneute Beratung in 2022 Ausgleichsbedarf 182.000 € 161.000 € 240.000 € Kosten für Entwerter 102.000 € - - - 102.000 € Bei den Zahlen zum Ausgleichbedarf handelt es sich um Annahmen der TGO. Erste Erkenntnisse aus dem Stadtbusverkehr Offenburg, wo die „Einer'-Einzel- und Mehrfahrtenkarte zum 01.08.2021 eingeführt wurde, sind mit in die Schätzung eingeflossen. Weiterhin beruhen die Zahlen auf den bis herigen Verkehrsleistungen und deren Nutzung. Bei einer Ausweitung des ÖPNV-Angebotes gemäß den Vorschlägen aus dem Verkehrsentwicklungsplan und einer damit verbundenen Steigerung der Fahrgastzahlen werden sich auch die Zahlen ändern. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die TGO in den Folgejahren den Tarif immer wieder anpassen wird. Dies hat auch Auswirkungen auf den Aus Drucksache 264/2021 Seite 3 gleichsbedarf. Die nächste Tarifanpassung ist bei der Schätzung der TGO bereits berücksichtigt wor den. Die Verwaltung spricht sich in ihrem Beschlussvorschiag für HandlungsmögÜchkeit Nr. 4 aus, d.h. der Verzicht auf eine Einführung zum jetzigen Zeitpunkt und eine erneute Beratung im nächsten Jahr. Die Corona-Pandemie wirkt sich auch stark auf die ÖPNV-Nutzung aus. Die Fahrgastzahlen sind massiv eingebrochen und es wird noch lange dauern, die Zahlen von 2019 zu erreichen. Es wird.damit ge rechnet, dass es im Laufe des nächsten Jahres zwar wieder einen Fahrgastzuwachs geben wird, aber die früheren ÖPNV-Nutzer, die inzwischen auf das Auto umgestiegen sind, müssen erstmal wie der davon abgebracht werden. Die Homeoffice-Möglichkeit ist ebenfalls zu berücksichtigen. Fachver bände sprechen sich in ihren Empfehlungen an Verkehrsunternehmen und -verbünde aktuell dafür aus, keine angebotsseitigen und tariflichen Maßnahmen zu unternehmen, da sie unter den aktuellen Bedingungen nur sehr schwer bis gar nicht evaluierbar sind. Zudem wird generell empfohlen, ange botsseitige Maßnahmen tariflichen Maßnahmen vorzuziehen bzw. tarifliche Maßnahmen ergänzend oder nachsteuernd zu ergreifen. Über die Einführung der „Einer'-Einzel- und Mehrfahrtenkarte soll deshalb erst im nächsten Jahr im Zusammenhang mit der Beratung des neuen Lahrbus-Konzepts, das in den nächsten Monaten von der SWEG auf Grundlage des VEP weiter ausgearbeitet wird. Der Gemeinderat wird dann entschei den können, ob bzw. in welchem Umfang sowohl in tarifliche als auch angebotsseitige Verbesserun gen im ÖPNV investiert werden soll oder ob eine Prioritätensetzung notwendig ist. Sollten tarifliche Maßnahmen umgesetzt werden, empfiehlt die TGO grundsätzlich die Einführung bei der Fahrkarten, da darin das größte Potenzial zur Neukundengewinnung steckt und nur durch die Mehrfahrtenkarte rechnerisch eine Fahrt für 1 € möglich ist. Die ersten Verkaufszahlen aus Offenburg zeigen zwar, dass die „Einer“-Einzelfahrkarte seit der Einführung zum 01.08.2021 in den Monaten August, September und Oktober deutlich häufiger verkauft wurde als die „Einer“-Mehrfahrtenkarte, al lerdings besitzen die Zahlen aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschrän kungen und Auswirkungen auf die ÖPNV-Nutzung nur eine eingeschränkte Aussagekraft. Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen [EI Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbe darf) □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent stehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000 EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als Tabelle dargestelit werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt Information: Da die Einführung der „Einer'-Einzel- und Mehrfahrtenkarte bei einer Förderzusage des Bundes bereits in diesem Jahr in die Wege geleitet worden wäre, sind im aktuellen Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ Mittel vorgesehen. Im Einzelnen sind dies im Erfolgsplan beim Betriebszweig ÖPNV unter „Materialaufwand“ Mittel i.H.v. EUR 30.000 für eine Ausgleichszahlung an die TGO für den Monat Dezember 2021 sowie im Vermögensplan Mittel i.H.v. EUR 120.000 für die Fahrkartenentwerter. Diese Mittel werden in diesem Jahr nicht benötigt. Im Falle einer abweichenden Beschlussfassung des Gemeinderats müsste eine Mittel{neu)anmeldung Drucksache 264/2021 Seite 4 vorgenommen werden. Hierbei ist zusätzlich anzumerken, dass eine Einführung der „Einer^Einzelund Mehrfahrtenkarte oder nur einer der beiden Fahrkarten aufgrund der erforderlichen Zustimmung derTGO-Gesellschafterversammiung sowie der Tarifgenehmigung frühestens ab 01.05.2022 möglich wäre. Anlaaefn): Anlage 0 Tilman Retters Sabine Fink Hinweis; Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befan genes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.