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Beschlussvorlage (Einführung einer „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus - weiteres Vorgehen nach Förderabsage)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 264/2021
Az.: - 0692/MS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
20/201

20/202

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister am 25.11.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

29.11.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Technischer Ausschuss

01.12.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Einstimmig

Gemeinderat

13.12.2021

beschließend

öffentlich

Betreff:
Einführung einer „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus
- weiteres Vorgehen nach Förderabsage

Beschlussvorschlag:
Die Beratung über die Einführung einer "Einer"-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für
den Lahrbus erfolgt im nächsten Jahr im Zusammenhang mit der Beratung eines
neuen Lahrbus-Konzepts.

Zusammenfassende Begründung:
Der Verkehrsentwicklungsplan mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr enthält mehrere
Maßnahmenvorschläge für den ÖPNV. Das Maßnahmenfeld „B6 Attraktiver Tarif“
befasst sich mit tariflichen Maßnahmen, bspw. der Einführung eines subventionierten
Angebots für Einzelfahrkarten im Stadtgebiet. Ein Zusammenspiel u.a. von tariflichen
und angebotsseitigen Maßnahmen soll einen Beitrag zur Zielerreichung des Entwicklungsszenarios 2 „Mut zur Verkehrswende“ leisten, d.h. es soll u.a. eine Steigerung
des ÖPNV-Anteils am Modal Split von 6 % im Jahr 2019 auf 11 % bis zum Jahr 2030
erreicht werden. Da auch angebotsseitige Maßnahmen in Form eines neuen Lahrbus-Konzepts geplant sind, ist eine Gesamtbetrachtung und gemeinsame Beratung
im nächsten Jahr empfehlenswert.

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit
In seiner Sitzung am 26.04.2021 hat der Gemeinderat über die Einführung einer „Einer“-Einzel- und
Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus beraten und einen Beschluss zur Umsetzung unter dem Vorbehalt
einer Förderzusage durch den Bund gefasst. Bei einer Absage soll es eine erneute Beratung in den
Gremien geben (siehe Beschlussvorlage Nr. 45/2021). Am 10. September 2021 wurde die Stadt Lahr
darüber informiert, dass die eingereichte Projektskizze leider nicht für die zweite Stufe des Antragsverfahrens ausgewählt wurde.
Folgende Handlungsmöglichkeiten ergeben sich aufgrund der Förderabsage:
1.
2.
3.
4.

Einführung einer „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte für den Lahrbus ohne Förderung
Einführung lediglich der „Einer“-Einzelfahrkarte ohne Förderung
Einführung lediglich der „Einer“-Mehrfahrtenkarte ohne Förderung
keine Einführung und erneute Beratung in 2022

Sollte die Stadt Lahr bei der Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO) die „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte oder nur eine der beiden Fahrkarten bestellen, würden der TGO Einnahmen entgehen, auf die
sie Anspruch hat. In einer Vereinbarung zwischen der Stadt Lahr und der TGO würde deshalb eine
jährliche Ausgleichszahlung festgelegt werden. Die Höhe der Ausgleichszahlung ergibt sich aus einer
Vorher/Nachher-Betrachtung der Erlössituation. Berechnet wird die Differenz der Gesamterlöse der in
2019 innerhalb der Stadt Lahr verkauften Einzelfahrkarten und Punktekarten und der Gesamterlöse
der identischen Fahrkarten inkl. der „Einer“-Fahrkarten des abzurechnenden Jahres. Es ist also nicht
der Fall, dass bspw. jede verkaufte „Einer“-Einzelfahrkarte automatisch mit dem Differenzbetrag ausgeglichen werden muss.
Die folgende Tabelle zeigt den notwendigen jährlichen Ausgleichsbedarf für die oben genannten
Handlungsmöglichkeiten mit folgenden Randbedingungen:
o
o
o
o
o
Nr.
1.
2.
3.
4.

Einer-Ticket für eine Einzelfahrt für 1,50 €
Vierer-Ticket für vier Einzelfahrten für 4 € (d.h.1 € pro Fahrt)
Umsteigen und Fahrunterbrechungen in Fahrtrichtung sind erlaubt
Räumliche Gültigkeit: gesamtes Stadtgebiet (Kernstadt und Stadtteile)
Zeitliche Gültigkeit: ab 9 Uhr (samstags, sonntags und feiertags ganztägig)
Handlungsmöglichkeit
Einführung „Einer“-Einzel- u. Mehrfahrtenkarte
Einführung „Einer“-Einzelfahrkarte
Einführung „Einer“-Mehrfahrtenkarte
keine Einführung und erneute Beratung in 2022

Ausgleichsbedarf Kosten für Entwerter
182.000 €
102.000 €
161.000 €
240.000 €
102.000 €
-

Bei den Zahlen zum Ausgleichbedarf handelt es sich um Annahmen der TGO. Erste Erkenntnisse
aus dem Stadtbusverkehr Offenburg, wo die „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte zum 01.08.2021
eingeführt wurde, sind mit in die Schätzung eingeflossen. Weiterhin beruhen die Zahlen auf den bisherigen Verkehrsleistungen und deren Nutzung. Bei einer Ausweitung des ÖPNV-Angebotes gemäß
den Vorschlägen aus dem Verkehrsentwicklungsplan und einer damit verbundenen Steigerung der
Fahrgastzahlen werden sich auch die Zahlen ändern. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die TGO in
den Folgejahren den Tarif immer wieder anpassen wird. Dies hat auch Auswirkungen auf den Aus-

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gleichsbedarf. Die nächste Tarifanpassung ist bei der Schätzung der TGO bereits berücksichtigt worden.
Die Verwaltung spricht sich in ihrem Beschlussvorschlag für Handlungsmöglichkeit Nr. 4 aus, d.h. der
Verzicht auf eine Einführung zum jetzigen Zeitpunkt und eine erneute Beratung im nächsten Jahr. Die
Corona-Pandemie wirkt sich auch stark auf die ÖPNV-Nutzung aus. Die Fahrgastzahlen sind massiv
eingebrochen und es wird noch lange dauern, die Zahlen von 2019 zu erreichen. Es wird damit gerechnet, dass es im Laufe des nächsten Jahres zwar wieder einen Fahrgastzuwachs geben wird,
aber die früheren ÖPNV-Nutzer, die inzwischen auf das Auto umgestiegen sind, müssen erstmal wieder davon abgebracht werden. Die Homeoffice-Möglichkeit ist ebenfalls zu berücksichtigen. Fachverbände sprechen sich in ihren Empfehlungen an Verkehrsunternehmen und -verbünde aktuell dafür
aus, keine angebotsseitigen und tariflichen Maßnahmen zu unternehmen, da sie unter den aktuellen
Bedingungen nur sehr schwer bis gar nicht evaluierbar sind. Zudem wird generell empfohlen, angebotsseitige Maßnahmen tariflichen Maßnahmen vorzuziehen bzw. tarifliche Maßnahmen ergänzend
oder nachsteuernd zu ergreifen.
Über die Einführung der „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte soll deshalb erst im nächsten Jahr im
Zusammenhang mit dem neuen Lahrbus-Konzept, das in den nächsten Monaten von der SWEG auf
Grundlage des VEP weiter ausgearbeitet wird, beraten werden. Der Gemeinderat wird dann entscheiden können, ob bzw. in welchem Umfang sowohl in tarifliche als auch angebotsseitige Verbesserungen im ÖPNV investiert werden soll oder ob eine Prioritätensetzung notwendig ist.
Sollten tarifliche Maßnahmen umgesetzt werden, empfiehlt die TGO grundsätzlich die Einführung beider Fahrkarten, da darin das größte Potenzial zur Neukundengewinnung steckt und nur durch die
Mehrfahrtenkarte rechnerisch eine Fahrt für 1 € möglich ist. Die ersten Verkaufszahlen aus Offenburg
zeigen zwar, dass die „Einer“-Einzelfahrkarte seit der Einführung zum 01.08.2021 in den Monaten
August, September und Oktober deutlich häufiger verkauft wurde als die „Einer“-Mehrfahrtenkarte, allerdings besitzen die Zahlen aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen und Auswirkungen auf die ÖPNV-Nutzung nur eine eingeschränkte Aussagekraft.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf)
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage
beigefügt
Information: Da die Einführung der „Einer“-Einzel- und Mehrfahrtenkarte bei einer Förderzusage des
Bundes bereits in diesem Jahr in die Wege geleitet worden wäre, sind im aktuellen Wirtschaftsplan
2021 des Eigenbetriebs „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ Mittel vorgesehen. Im Einzelnen sind
dies im Erfolgsplan beim Betriebszweig ÖPNV unter „Materialaufwand“ Mittel i.H.v. EUR 30.000 für
eine Ausgleichszahlung an die TGO für den Monat Dezember 2021 sowie im Vermögensplan Mittel
i.H.v. EUR 120.000 für die Fahrkartenentwerter. Diese Mittel werden in diesem Jahr nicht benötigt. Im
Falle einer abweichenden Beschlussfassung des Gemeinderats müsste eine Mittel(neu)anmeldung

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vorgenommen werden. Hierbei ist zusätzlich anzumerken, dass eine Einführung der „Einer“-Einzelund Mehrfahrtenkarte oder nur einer der beiden Fahrkarten aufgrund der erforderlichen Zustimmung
der TGO-Gesellschafterversammlung sowie der Tarifgenehmigung frühestens ab 01.05.2022 möglich
wäre.
Anlage(n):
- Anlage 0

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.