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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
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Stadt Lahr L _i

Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 605
Sachbearbeitung: Franz

Drucksache Nr.: 263/2021
Az.: 60/605-Fr/Lau

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
201

302

61

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

01.12.2021

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

13.12.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Radweglückenschluss Dr. Georg-Schaeffler-Straße
- Vergabe von Straßenbauarbeiten

Beschlussvorschlag:
Die Firma Vogel-Bau GmbH aus Lahr wird aufgrund ihres Angebots beauftragt, die
erforderlichen Straßenbauarbeiten im Zuge des Radweglückenschluss der Dr.
Georg-Schaeffler-Straße ausführen.
Die Auftragssumme beträgt einschließlich 19 % MwSt.: 422.830,31 Euro.

Zusammenfassende Begründung:
Der Radverkehr soll durch den Radweglückenschluss in beide Fahrtrichtungen gesichert werden.

Drucksache 263/2021

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Sachdarstellung
Aktuelle Situation und Handlungsnotwendigkeit
Der startkLahr Airport & Business Park Raum Lahr sowie das Industriegebiet West bilden die größten
Arbeitspiatzschwerpunkte in Lahr. Die Dr. Georg-Schaeffler-Straße hat somit nicht nur für den KfzVerkehr, sondern auch für den Radverkehr eine wichtige Erschließungsfunktion. Das Lahrer Radver­
kehrsnetz wurde deshalb sukzessive ausgebaut, allerdings nur westlich des Schutterentlastungskanals (nachfolgend SEK genannt). Auf dem Abschnitt östlich des SEK ist die Situation für Radfahrende
hingegen unbefriedigend. Der Zweirichtungsradweg endet nach ca. 80 m. Radfahrende in Richtung
Osten queren übereine Mittelinsel und setzen die Fahrt entweder auf der Fahrbahn (innerorts, Tem­
po 50) ungesichert fort oder nutzen den sehr schmalen Gehweg, der für Radfahrende freigegeben ist.
Dieser wird gleichzeitig aber auch regelwidrig im Zweirichtungsverkehr befahren, da für die Fahrtrich­
tung stadtauswärts ab dem Kreisverkehr Raiffeisenstraße/Rheinstraße/Flugplatzstraße kein gesicher­
tes Angebot besteht.

Ziel/e
Der Radverkehr soll durch den Radweglückenschluss in beide Fahrtrichtungen gesichert werden.
Durch das neue Angebot soll das Fahrrad als Verkehrsmittel insbesondere für die Beschäftigten auf
dem startkLahr-Areal und im Industriegebiet West attraktiver werden. Aber auch der Schülerverkehr
(Freie Evangelische Schule) sowie der Freizeitverkehr sollen von der Maßnahme profitieren! Insge­
samt soll der Radweglückenschluss als radverkehrsfördernde Maßnahme einen Beitrag zur Zielerrei­
chung des Entwicklungsszenarios 2 „Mut zur Verkehrswende“ leisten, d.h. es soll u.a. eine Steige­
rung des Radverkehrs-Anteils am Modal Split von 14 % im Jahr 2019 auf 21 % bis zum Jahr 2030
erreicht werden.

Maßnahmen
Die Planung für den nun anvisierten Radweglückenschiuss kann in zwei Abschnitten betrachtet wer­
den. Der erste und östliche Abschnitt verläuft vom Kreisverkehr bis zur Einmündung Tuilastraße, in
weichem ein 1,50 m breiter Schutzstreifen für jede Fahrtrichtung vorgesehen ist. Die Restfahrbahn­
breite beträgt 6,50 m. Im zweiten westlichen Abschnitt ab dieser Einmündung bis zum SEK ist für die
beiden Fahrtrichtungen eine unterschiedliche Radverkehrsführung geplant. Für die Fahrtrichtung
stadtauswärts ist ein 2,00 m breiter Radfahrstreifen vorgesehen, für die Fahrtrichtung stadteinwärts
ein 3,00 m breiter gemeinsamer Geh- und Radweg. Die Furten im Einmündungsbereich Tuilastraße
sowie im Bereich der Grundstückszufahrten werden flächig rot markiert und mit Rad-Piktrogrammen
versehen. Die Mittelinsel wird dynamisch und großzügig gestaltet und verfügt so über eine komfortab­
le sichere Aufstellfiäche für den die Straße querenden Radverkehr.

Ggf.: Geprüfte alternative Maßnahmen
Im Planungsprozess wurden mehrere Varianten entwickelt und geprüft, die allesamt eine straßenbe­
gleitende Radverkehrsführung auf der Nordseite (Fahrtrichtung stadtauswärts) auf einem separaten
Radweg vorsahen. Für die Realisierung wäre allerdings ein Flächenerwerb notwendig gewesen, bei
einer Variante auch das Entfernen aller straßenbegleitenden Bäume.

Drucksache 263/2021

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Da mehrere Anfragen zum Flächenerwerb für diesen Bereich abgelehnt wurden, wurde die nun um­
zusetzende Lösung mit einem markierten Radfahrstreifen ohne Inanspruchnahme Flächen Dritter
erarbeitet.

Ausschreibung und Submission
Von neun Bewerbern wurden die Ausschreibungsunterlagen angefragt, von welchen sechs Bieter in
elektronischer Form abgegeben haben, weiche bei der Submission am 28. Oktober 2021 u 10.00
Uhr geöffnet wurden. In Schriftform (Papier) war keine Abgabe zu verzeichnen. Alle erforderlichen
Nachweise wurden fristgerecht abgegeben. Des Weiteren gab es keine Bedenken hinsichtlich Eig­
nung oder Zuverlässigkeit der Bieter. Nach rechnerischer Prüfung der Angebote konnten alle Ange­
bote zugelassen werden und gemäß folgender Tabelle dargestellt:
Rang

Bieter, Nr. (Folge des Eingangs)

Angebotssumm in EUR inkl.
Mehrwertsteuer (brutto)

1

Vogel-Bau GmbH, Lahr

422.830,31

2

Bieter Nr. 4

426.527,40

3

Bieter Nr. 2

447.306,26

4

Bieter Nr. 1

494.989,69

5

Bieter Nr. 5

507.572,54

6

Bieter Nr. 6

519.822,59

Beim Bietergespräch am 9. November 2021 hat die Fa. Vogel-Bau GmbH die Auskömmlichkeit ihres
Angebots bestätigt. Es bestanden seitens der Fa. Vogel-Bau GmbH keine Unklarheiten. Die Unklar­
heiten einzelner Positionen hinsichtlich Verständlichkeit wurden vollends aufgeklärt und ausgeräumt.
Die formelle und technische Prüfung hat ergeben, dass die Fa. Vogel-Bau GmbH aus Lahr das preis­
günstigste Angebot abgegeben hat. Die Abteilung Tiefbau schlägt daher vor, der Fa. Vogel-Bau
GmbH den Auftrag zur Durchführung der Maßnahme zu erteilen.
Die Auftragssumme beträgt brutto, einschließlich 19 % MwSi: 422.830,31 Euro.

Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbe­
darf)

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft ent­
stehenden Folgekosten inklusive der Personaimehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage bei­
gefügt
Darstellung der Kostenentwicklung

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I
2021
j
—................ 1

Einmaliae Hnvestltions-IKosten
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag
/Investition/Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand
/Zuschüsse / Drittmittel (ohne Kredite)

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Aufwand (inkl. dauerhafter Personal­
mehrkosten) / Verminderung von Ertrag
Verminderung von Aufwand

SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

2023
I
--.............

2024
-

422.900

0

0

278.600

67.600

33.800

-144.300

+67.600

+33.800

I
1

2025 ff.

Jährlich ab inbetriebnahme 1
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Jährliche Folaekosten

Ertrag /

2022
l
....... — 1

14.800 (Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen)
9.500 (Auflösung Investitionszuschüsse)

-5.300

Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf
Stelle 1 Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Jähr lieber Arbeitgeberaufwand
(Lg hn- und Nebenkosten) in
EUR

1.
2.
SUMME

Finanzierung
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kos­
SJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kos-

_
...
□ Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

□ Nein

□ Nein

Im Haushaltsplan 2022 sind bei dem Investitionsauftrag 1541.00020009 "Radweglückenschluss
SWEG/DrGSS" Mittel i.H.v. 630.000,- EUR auf Basis der Kostenberechnung veranschlagt. Fördermit­
tel waren beim Investitionsauftrag 154100050005 „Zuweisungen für Radweglückenschiuss SWEG“
mit einem Betrag i.H.v. 220.000,- EUR eingeplant.

Die ursprüngliche Kostenberechnung i.H.v. 629.000,- EUR wurde mit der Ausschreibung deutlich un­
terschritten. Zudem konnten neben den oben erwähnten Fördermitteln des Landes weitere Fördermit­
tel aus einem Bundesprogramm generiert werden. Hier liegt inzwischen ein Zuwendungsbescheid
über einen Betrag i.H.v. 269.035,- EUR vor, der in drei Tranchen von 2022-2024 ausgezahlt werden
soll. Insgesamt sind somit Fördermittel i.H.v. 469.035,- EUR bewilligt.
Allerdings handelt es sich hierbei um den Förderhöchstbetrag. Durch das sehr gute Ausschreibungs­
ergebnis werden sich bei der Abrechnung des Förderprogramms auch die Fördermittel reduzieren.

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Laut der zum Förderprogramm dazugehörigen Verwaltungsvorschrift muss beim Zuwendungsemp­
fänger, hier der Stadt Lahr, ein Eigenanteil von mind. 10 % verbleiben, d.h. es kann bei einer Kombi­
nation von Förderprogrammen eine maximale Förderquote von 90 % erreicht werden. Eine Überzah­
lung ist ausgeschlossen. Für dieses Vorhaben bedeutet dies unter Berücksichtigung des Ausschrei­
bungsergebnisses voraussichtlich einen Förderhöchstbetrag i.H.v. 380.000,- EUR.

Anlage(n):
-Anlage 1: Übersichtsplan mit Regelquerschnitt
Hinweis;
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befan­
genes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlas­
sen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.