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Beschlussvorlage (Längsparkstände vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3 - Nutzungsänderung zu Gunsten eines Gehwegs auf öffentlicher Fläche)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 61
Sachbearbeitung: Stehr

Drucksache Nr.: 229/2021
Az.: - 0692/MS

An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
30/302

Freigabe
Durch den Oberbürgermeister nach der Vorlagenkonferenz am 24.03.2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Beirat für Verkehrsangelegenheiten

27.10.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Betreff:
Längsparkstände vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3
- Nutzungsänderung zu Gunsten eines Gehwegs auf öffentlicher Fläche

Beschlussvorschlag:
Die insgesamt vier Pkw-Stellplätze vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3
entfallen zu Gunsten eines Gehwegs auf öffentlicher Fläche.

Zusammenfassende Begründung:
Mit dieser Nutzungsänderung kann nicht nur ein Gehweg auf öffentlicher Fläche anstatt auf Privatfläche angeboten werden, sondern auch die Verkehrssicherheit für
den Fuß- und Radverkehr erhöht werden.

Drucksache 229/ 2021

Seite 2

Sachdarstellung
Vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3 befinden sich insgesamt vier öffentliche Pkw-Stellplätze
(jeweils zwei) mit Parkscheibenregelung (Anlage 1+2). Der Radverkehr wird parallel zur Tiergarte nstraße zwischen Fahrbahn und Pkw-Stellplätzen geführt. Der Fußverkehr bewegt sich momentan
überwiegend entlang der beiden Gebäude unterhalb der Obergeschosse im Arkadengang (Anlage 2).
Diese Fläche ist allerdings dem Gebäude zuzuordnen und befindet sich im Eigentum des jeweiligen
Grundstückseigentümers. Zudem ist sie sehr schmal und lässt keinen komfortablen Begegnungsverkehr zu. Es wird häufig auf den Radweg ausgewichen. Insbesondere seit dem Ausbruch der Corona Pandemie und dem Abstandsgebot war dies häufig zu beobachten.

Um einen ausreichend breiten Gehweg auf öffentlicher Fläche anbieten zu können, der seiner Verbindungsfunktion gerecht wird und auf die hohe Fußverkehrsstärke in diesem Bereich ausgelegt ist,
ist ein Entfall der vier öffentlichen Pkw-Stellplätze notwendig. Im beigefügten Lageplan ist beispielhaft
der Bereich vor dem Gebäude Tiergartenstraße 1 dargestellt (Anlage 3).

Die Grundstückseigentümer verfügen über eigene Stellplätze zwischen den beiden Gebäuden sowie
im Hinterhof. Öffentliche Stellplätze stehen auf dem Rathausareal, in der Lotzbeckstraße sowie auf
dem REWE-Parkplatz zur Verfügung.

Gleichzeitig wird mit dem Entfall der Stellplätze an dieser Stelle der Konflikt zwischen einer sich öffnenden Autotür und dem vorbeifahrenden Radverkehr vermieden. Auch die an der Lichtsignalanlage
(Ampel) wartenden zu Fuß Gehenden profitieren davon, da die Zufahrt zu den beiden Stellplätzen vor
dem Gebäude Tiergartenstraße 1 häufig über die Bordsteinabsenkung und das Blindenleitsystem an
der Lichtsignalanlage erfolgt. Bordsteinabsenkungen an Überquerungsstellen sind generell nicht für
Pkw-Zufahrten vorgesehen, sondern ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten.

Zudem ist das Konfliktpotenzial an dieser Stelle aufgrund der Nutzungshäufigkeit der Lichtsignalanlage (Ampel) und der unterschiedlichen Nutzergruppen besonders hoch.

Mit dieser Nutzungsänderung kann somit nicht nur ein Gehweg auf öffentlicher Fläche anstatt auf
Privatfläche angeboten werden, sondern auch die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr
erhöht werden.
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen
☐ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen (i.S.v. Personalmehrbedarf)
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50.000 EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20.000
EUR
☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll als
Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage

Drucksache 229/ 2021

Seite 3

beigefügt
Finanzierung
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☒Ja, mit den angegebenen Kos☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kos☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
ten

Anlage(n):
- Anlage
- Anlage
- Anlage
- Anlage

Tilman Petters

☐Nein

☐Nein

0
1: Luftbild Bestand Längsparkstände
2: Foto Bestand Längsparkstände
3: Lageplan zukünftiger Gehweg

Sabine Fink

Hinw eis:
Die Mitglieder des Gremiums w erden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mit zuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.