Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Sitzung: Beirat für Verkehrsangelegenheiten (2. Sitzung)
27. Oktober 2021
Beschlussvorlage (Längsparkstände vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3
- Nutzungsänderung zu Gunsten eines Gehwegs auf öffentlicher Fläche)
Beschlussvorlage (- Anlage 0)
Beschlussvorlage (- Anlage 1: Luftbild Bestand Längsparkstände)
Beschlussvorlage (- Anlage 2: Foto Bestand Längsparkstände)
Beschlussvorlage (- Anlage 3: Lageplan zukünftiger Gehweg)
27. Oktober 2021
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Beschlussvorlage (Längsparkstände vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3
- Nutzungsänderung zu Gunsten eines Gehwegs auf öffentlicher Fläche)
Beschlussvorlage (- Anlage 2: Foto Bestand Längsparkstände)Beschlussvorlage (- Anlage 1: Luftbild Bestand Längsparkstände)Beschlussvorlage (- Anlage 0)Beschlussvorlage (- Anlage 3: Lageplan zukünftiger Gehweg)
Stadt Lahr I---- 1 Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 26.06.2020 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 26/2020 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Beirat für Verkehrsangelegenheiten 19.05.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung 302 erfolgt Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle Abt. 10/101 Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.03.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: Längsparkstände vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3 - Nutzungsänderung zu Gunsten eines Gehwegs auf öffentlicher Fläche Beschlussvorschlag: Die insgesamt vier Pkw-Stellplätze vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3 entfallen zu Gunsten eines Gehwegs auf öffentlicher Fläche. Aniaqe(n): . -Anlage 1: Luftbild Bestand Längsparkstände - Anlage 2: Foto Bestand Längsparkstände - Anlage 3: Lageplan zukünftiger Gehweg BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Bearbeitungsvermerk Datum Handzeichen Seite - 2 - Drucksache 26/2020 Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen □ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen Eä Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufülienFinanzielle und perso nelle Auswirkungen ( Prognose) □ Investition Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmitte! (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehl betrag (-) 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 ff. in EUR Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten □ Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Drucksache 26/2020 Seite - 3 - Sachdarstellung: Vor den Gebäuden Tiergartenstraße 1 und 3 befinden sich insgesamt vier öffentliche Pkw-Stellplätze (jeweils zwei) mit Parkscheibenregelung (Anlage 1+2). Der Radver kehr wird parallel zur Tiergartenstraße zwischen Fahrbahn und Pkw-Stellplätzen geführt. Der Fußverkehr bewegt sich momentan überwiegend entlang der beiden Gebäude unterhalb der Obergeschosse im Arkadengang (Anlage 2). Diese Fläche ist allerdings dem Gebäude zuzuordnen und befindet sich im Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers. Zudem ist sie sehr schmal und lässt keinen komfortablen Begegnungsverkehr zu. Es wird häufig auf den Radweg ausgewichen. Insbesondere seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie und dem Abstandsgebot war dies häufig zu beobachten. Um einen ausreichend breiten Gehweg auf öffentlicher Fläche anbieten zu können, der seiner Verbindungsfunktion gerecht wird und auf die hohe Fußverkehrsstärke in diesem Bereich ausgefegt ist, ist ein Entfall der vier öffentlichen Pkw-Stellplätze not wendig. Im beigefügten Lageplan ist beispielhaft der Bereich vor dem Gebäude Tier gartenstraße 1 dargestellt (Anlage 3). Die Grundstückseigentümer verfügen über eigene Stellplätze zwischen den beiden Gebäuden sowie im Hinterhof. Öffentliche Stellplätze stehen auf dem Rathausareal, in der Lotzbeckstraße sowie auf dem REWE-Parkpiatz zur Verfügung. Gleichzeitig wird mit dem Entfall der Stellplätze an dieser Stelle der Konflikt zwischen einer sich öffnenden Autotür und dem vorbeifahrenden Radverkehr vermieden. Auch die an der Lichtsignalanlage (Ampel) wartenden zu Fuß Gehenden profitieren davon, da die Zufahrt zu den beiden Stellplätzen vor dem Gebäude Tiergartenstraße 1 häufig über die Bordsteinabsenkung und das Blindenleitsystem an der Lichtsignalan lage erfolgt. Bordsteinabsenkungen an Überquerungsstellen sind generell nicht für Pkw-Zufahrten vorgesehen, sondern ausschließlich dem Fuß- und Radverkehr Vorbehalten. Zudem ist das Konfliktpotenzial an dieser Stelle aufgrund der Nutzungshäufigkeit der Lichtsignalanlage (Ampel) und der unterschiedlichen Nutzergruppen besonders hoch. Mit dieser Nutzungsänderung kann somit nicht nur ein Gehweg auf öffentlicher Fläche anstatt auf Privatfläche angeboten werden, sondern auch die Verkehrssicher heit für den Fuß- und Radverkehr erhöht werden. Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs, 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.