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Beschlussvorlage (- Anlage 0)

                                    
                                        r„

Stadt Lahr L -J

Beschlussvorlage
Amt: 61
Dalm

1

Datum: 19.02.2021

Az.: - 0685 Da

Drucksache Nr.: 31/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

10.03.2021

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

22.03.2021

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat Kippenheim

29.03.2021

vorberatend

öffentlich

Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim

30.03.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Eingangsvermerke
Oberbüccfärftieister
/Sf

* r.

Erster Bürgermeister

/

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Stabsstelle
Recht

Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.2.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister
Betreff:

9. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft
Lahr-Kippenheim
- Aufstellungsbeschluss
- Beratung des Vorentwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (frühzeitige Beteiligung)

Beschlussvorschlag:
1.

Die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird beschlossen.

2.

Dem Vorentwurf der Begründung einschließlich der zugehörigen Planunterla­
gen wird zugestimmt.

3.

Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist gern. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Anlaqe(n):
- Begründung mit Plananlagen

Sitzungstag:

BERATUNGSERGEBNIS

Bearbeitungsvermerk

□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 31/2021

Seite - 2 -

Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen

M

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v, Personalmehrbedarf) Auswirkungen

□

Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR

□

Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose)
IHI

Investition

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittel
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungs­
bedarf:
Eigenmittel oder Kredite

Nicht investive
□ Maßnahme oder
Projekt

2021

2020

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

Jährlich ab Inbetriebnahme /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)

Personalmehrbedarf (dauerhaft)
Stelle / Bezeichnung

Entgeltgruppe/ Be­
soldungsgruppe

Arbeitgeberaufwand p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.
3.

SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
□ Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

DNein

Seite - 3 -

Drucksache 31/2021

Sachdarstellung:
Mit öffentlicher Bekanntmachung am 23.11.2019 wurde der Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Ände­
rung rechtsverbindlich. Mit Antragstellung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim am gleichen Tag
ist gegen den Bebauungsplan ein Normenkontrollverfahren anhängig.
Für die Umsetzung des Gesamtprojekts hat die Nomnenkontrollklage wenig Auswirkung. Die bereits
erteilten Baugenehmigungen für die Geschosswohnungsbauten und Bauvorbescheide für die Einzel­
häuser bleiben wirksam.
Der Bebauungsplan bleibt bis zur Hauptsacheentscheidung durch den VGH formal weiter anwend­
bar. Um Rechtssicherheit bei voraussichtlicher Aufhebung des Bebauungsplans zu erlangen, soll nun
eine Heilung im regulären zweistufigen Bebauungsplanverfahren für den Kernbereich durch­
geführt werden. Für diesen Bereich soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwal­
tungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim im Parallelverfahren geändert werden.
Das städtebauliche Konzept für den Änderungsbereich sieht überwiegend Wohnbaufläche mit
Grünzonen vor. Hierfür sind im Flächennutzungsplan die Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung
Mädchenheim, Flächen für die Forstwirtschaft sowie Flächen für Gärtnereien zu ändern.
Es wird vorgeschlagen, den Flächennutzungsplan einer 9. Änderung zu unterziehen und als ersten
Schritt den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umwelt­
bericht zu erstellen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden kann im 2. Quartal 2021 durchgeführt
werden.

Tilman Retters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit­
zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht­
öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.