Beschlussvorlage (- Anlage 0)
30. März 2021
r„ Stadt Lahr L -J Beschlussvorlage Amt: 61 Dalm 1 Datum: 19.02.2021 Az.: - 0685 Da Drucksache Nr.: 31/2021 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 10.03.2021 vorberatend öffentlich Gemeinderat 22.03.2021 vorberatend öffentlich Gemeinderat Kippenheim 29.03.2021 vorberatend öffentlich Gemeinsamer Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft LahrKippenheim 30.03.2021 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Mitwirkung Eingangsvermerke Oberbüccfärftieister /Sf * r. Erster Bürgermeister / Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 24.2.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister Betreff: 9. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim - Aufstellungsbeschluss - Beratung des Vorentwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (frühzeitige Beteiligung) Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim wird beschlossen. 2. Dem Vorentwurf der Begründung einschließlich der zugehörigen Planunterla gen wird zugestimmt. 3. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist gern. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen. Anlaqe(n): - Begründung mit Plananlagen Sitzungstag: BERATUNGSERGEBNIS Bearbeitungsvermerk □ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage) □ mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 31/2021 Seite - 2 - Angaben über finanzielle und personelle Auswirkungen M Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v, Personalmehrbedarf) Auswirkungen □ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR □ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) IHI Investition Investition/ Auszahlung Zuschüsse/Drittmittel (ohne Kredite) SALDO: Finanzierungs bedarf: Eigenmittel oder Kredite Nicht investive □ Maßnahme oder Projekt 2021 2020 2022 2023 2024 ff. in EUR Aufwand/ Einmalig verminderter Ertrag Ertrag / Einmalig ver minderter Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Jährlich ab Inbetriebnahme / nach Abschluss der Maßnahme in EUR Folgekosten p.a. / Aufwendungen und Erträge Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Stelle / Bezeichnung Entgeltgruppe/ Be soldungsgruppe Arbeitgeberaufwand p.a. (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? □ Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? □Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) DNein Seite - 3 - Drucksache 31/2021 Sachdarstellung: Mit öffentlicher Bekanntmachung am 23.11.2019 wurde der Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Ände rung rechtsverbindlich. Mit Antragstellung beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim am gleichen Tag ist gegen den Bebauungsplan ein Normenkontrollverfahren anhängig. Für die Umsetzung des Gesamtprojekts hat die Nomnenkontrollklage wenig Auswirkung. Die bereits erteilten Baugenehmigungen für die Geschosswohnungsbauten und Bauvorbescheide für die Einzel häuser bleiben wirksam. Der Bebauungsplan bleibt bis zur Hauptsacheentscheidung durch den VGH formal weiter anwend bar. Um Rechtssicherheit bei voraussichtlicher Aufhebung des Bebauungsplans zu erlangen, soll nun eine Heilung im regulären zweistufigen Bebauungsplanverfahren für den Kernbereich durch geführt werden. Für diesen Bereich soll der Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwal tungsgemeinschaft Lahr-Kippenheim im Parallelverfahren geändert werden. Das städtebauliche Konzept für den Änderungsbereich sieht überwiegend Wohnbaufläche mit Grünzonen vor. Hierfür sind im Flächennutzungsplan die Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Mädchenheim, Flächen für die Forstwirtschaft sowie Flächen für Gärtnereien zu ändern. Es wird vorgeschlagen, den Flächennutzungsplan einer 9. Änderung zu unterziehen und als ersten Schritt den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umwelt bericht zu erstellen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden kann im 2. Quartal 2021 durchgeführt werden. Tilman Retters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsit zenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nicht öffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 Gemeindeordnung zu entnehmen.