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Beschlussvorlage (Anlage 0)

                                    
                                        Stadt Lahr L -J

Beschlussvorlage
Datum: 12.05.2021

Amt: 61
Stehr

Az.:-0692/MS

Drucksache Nr.: 110/2021

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Technischer Ausschuss

22.06.2021

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

28.06.2021

beschließend

öffentlich

Abstimmung

Beteiligungsvermerke
Amt
Mitwirkung

Abt. 10/102

Amt 20

Abt. 10/101

Abt. 30/302
erfolgt

Abt. 60/603

Abt. 60/605

IGZ

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Haupt- und Personalamt Kämmerei Stabsstelle
Recht
Abt. 10/101
Behandlung in der Vorlagenkonferenz am 02.06.2021, Freigabe durch den Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Betreff:
Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Lahr

Beschlussvorschlag:
Der Abschlussbericht zur Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Lahr
wird zur Kenntnis genommen. Die Umsetzung erster Maßnahmen erfolgt ab dem
Jahr 2022 ff. Die Verwaltung wird Vorschläge in die für Herbst 2021 geplante Vorlage
zum Aktions-ZUmsetzungsprogramm des Verkehrsentwicklungsplans integrieren.

Anlaqe(n);
- Abschlussbericht Fortschreibung Radverkehrskonzept Lahr
- Anhang A: Netzplan
- Anhang B: Qualitätsempfehlungen
- Anhang C: Führungsformen der Radverkehrsanlagen
-Anhang D: Mängelliste
-Anhang E: Mängelplan
-Anhang F: Maßnahmenliste
-Anhang G: Maßnahmenplan
-Anhang H: Planungsgrundlage Fahrradstraße
- Anhang I: Planungsempfehlungen 5 Fahrradstraßen
- Anhang J: Potenziale des Radtourismus

BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
□ Einstimmig □ It. Beschlussvorschlag □ abweichender Beschluss (s. Anlage)
□ mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum
Handzeichen

Drucksache 110/2021

Seite-2-

Anaaben über finanzielle und personelle Auswirkungen
E3
□
□

Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen
Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden
. Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR
Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Ta­
belle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt

-ln diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllenFinanzielle und personelie Auswirkungen (Prognose)
□ Investition

Nicht investive
1 MiißinihnK' odui
Pioiokt
Aufwand/ Einmalig
verminderter Ertrag
Ertrag / Einmalig ver­
minderter Aufwand
SALDO:
Überschuss (•«•) / Fehl­
betrag (-)

Investition/
Auszahlung
Zuschüsse/Drittmittei
(ohne Kredite)
SALDO: Finanzierungsbedarf:
Eigenmittel oder Kredite
Folgekosten p.a. /
Aufwendungen und Erträge
Aufwand (Inklusive Personalmehrkosten, s.u.) /
Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand

2020

2021

2022

2023

2024 ff.

in EUR

Jahilich ab Inbctiiobnahmo /
nach Abschluss der Maßnahme in EUR

SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Pcisonalmchibcdatf (daucihnft)
Stelle / Bezeichnung

Entgcltgtuppo/ Besoldungsgiuppc

Aibeitgcbüiaufwimd p.a.
(Lohn- und Nebenkosten) in EUR

1.
2.

3.
SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft)
jstdie^Mäßhäbmejhi^Heiüshäitspiäh berücksicli tigt?
□Ja, mit den angegebenen Kosten DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)
iistdie:Mäßhähm0;in!!äeEiriiititteiifdstigeii^iänunglberückslclitigt?

□Nein

□Ja, mit den angegebenen Kosten

□Nein

DJa, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung)

Seite - 3 -

110/2021

Sachdarstellung:
Die Stadt Lahr engagiert sich seit Jahren in der Förderung des Radverkehrs. So wur­
de im Jahr 2010 ein Rad- und Fußwegekonzept beauftragt, das als Ziel u.a. die sys­
tematische Radverkehrsförderung verfolgte. Dieses Konzept wurde durch das Stadtund Verkehrspianungsbüro Kaulen erarbeitet und im Jahr 2012 beschlossen. Seit­
dem werden die darin definierten Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs konti­
nuierlich umgesetzt wie die folgenden Beispiele verdeutlichen:
Infrastruktur:

Bau und Markierung von Radverkehrsanlagen (mehrere Schutz. streifen, Radaufstellfiächen, Abbiegespuren an Knotenpunkten,
Radweg Dr. Georg-Schaeffler-Straße)

Service:

Fahrradabsteüanlagen am Bahnhof (Boxen und Überdachun­
gen) und in der Innenstadt (Anlehnbügel statt Felgenkiller,
Pedelec-Verleihsystem, Schließfächer mit Steckdosen, Radser­
vice-Stationen, Lastenrad-Test-Angebot, Lastenrad-Förderung

Information:

Erneuerung und Erweiterung der Radwegweisung

Kommunikation:

Öffentlichkeitsformate der AGFK-BW, STADTRADELN

im November 2014 erfolgte die Aufnahme der Stadt Lahr in die Arbeitsgemeinschaft
Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e.V. (AGFKBW). Mit der Aufnahme bekräftigt jede Mitgliedskommune das Ziel, die Landesaus­
zeichnung „Fahrradfreundliche Stadt", „Fahrradfreundliche Gemeinde" oder „Fahrrad­
freundlicher Landkreis" anzustreben und die dazu erforderlichen Voraussetzungen
erfüllen zu wollen.
Die Bewerbung der Stadt Lahr um eine Auszeichnung als „Fahrradfreundliche
Stadt“ erfolgte 2017, blieb aber leider ohne Erfolg. Die Prüfkommission lobte jedoch
das Engagement der Stadt Lahr und motivierte sie dazu, den eingeschiagenen Weg
im Bereich Radverkehrsförderung fortzusetzen.
Anfang 2019 beauftragte die Stadt Lahr wiederum das Stadt- und Verkehrspla­
nungsbüro Kaulen mit einer Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes. Im Vor­
dergrund stand die Fortschreibung des Radyerkehrsnetzes mit Netzplanung, Definiti­
on von Qualitätskriterien, Mängelanalyse und Maßnahmenkonzept. Das Instrument
der Fahrradstraße wurde dabei vertiefend betrachtet: fünf von der Stadt Lahr be­
nannte Straßen wurden im Hinblick auf eine Eignung als Fahrradstraße geprüft.
Darüber hinaus wurden Hinweise und Empfehlungen zum Mobiütätsmanagement,
zum Fahrradtourismus und Freizeitradverkehr gegeben sowie ein Controlling-Kon­
zept erarbeitet.
Die Maßnahmenumsetzung soll ab dem Jahr 2022 ff. erfolgen, da in diesem Jahr
noch einige Radverkehrsprojekte anstehen, bspw. der Neubau der Geh- und Rad­
wegbrücke am Rosenweg, der Radweglückenschluss Dr. Georg-Schaeffler-Straße,
die Fortführung der Beleuchtung des Schutterradwegs ab der Geroldsecker Halle in
Reichenbach in Richtung Hexenmaü oder die Installation von 40 zusätzlichen Fahr­
radboxen am Bahnhof. Die Verwaltung wird Vorschläge zur Maßnahmenumsetzung
in die für Herbst 2021 geplante Vorlage zum Aktions-ZUmsetzungsprogramm des
Verkehrsentwicklungsplans integrieren.

110/2021

Seite - 4 -

Einordnung in die kommunale und regionale/gemarkungsübergreifende Ver­
kehrsplanung
Verkehrsentwicklunasplan (VEP'i
Im VEP sind folgende vier Handlungsfeldern definiert: Nahmobilität, Öffentlicher
Personennahverkehr, Kfz-Verkehr und Querschnittsthemen. Diese gliedern sich
weiter in insgesamt 29 MaßnahmenfelderZ-bündel, die wiederum aus einer Viel­
zahl von Einzelmaßnahmen bestehen. Die Radverkehrsförderung ist dem Hand­
lungsfeld Nahmobilität zuzuordnen.
Da die Erstellung des VEP und die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes
parallel
erfolgten,
werden
im
VEP
lediglich
Grundprinzipien
der
Nahmobilitätsförderung dargestellt und in Verbindung mit dem Zielkonzept des
VEP gebracht. Einzelmaßnahmen sind der Fortschreibung des Radverkehrskon­
zeptes zu entnehmen. Im Umsetzungskonzept wird dem Maßnahmenfeld A1
Grundprinzipien der Nahmobilität die Priorität 1 zugeordnet. Der Gemeinderat hat
das Entwicklungsszenario 2 „Mut zur Verkehrswende“ beschlossen mit dem Ziel,
den Anteil des Radverkehrs am Modal Split bis zum Jahr 2030 von 14 % auf 21 %
anzuheben.
Oitenaukreis & Regierungsoräsidium Freibura
Der Ortenaukreis ist Straßenbaulastträger für straßenbegleitende Radwege an
Kreisstraßen und koordiniert die Umsetzung des RadNETZ Baden-Württemberg.
Das Regierungspräsidium Freiburg ist zuständig für Planung, Bau und Betrieb von
Radverkehrsanlagen entlang der Bundesstraßen. Die in der Fortschreibung des
Radverkehrskonzeptes vorgeschlagenen Maßnahmen, die den Ortenaukreis oder
das RP Freiburg betreffen, werden in gemeinsamen Terminen, bspw. im Rahmen
von Verkehrsschauen, erläutert und diskutiert.
Mobilitätsnetzwerk Ortenau
Alle drei Themenschwerpunkte, die vom Mobilitätsnetzwerk bearbeitet werden,
haben einen Bezug zum Radverkehr. Beim Themenschwerpunkt 1 sind es die Mo­
bilitätsstationen, an denen u.a. ein Bikesharing-Angebot zur Verfügung gestellt
werden soll, beim Themenschwerpunkt 3 ist es die Mobilitätsapp, in die das
Bikesharing-Angebot integriert wird. Der Themenschwerpunkt 2 befasst sich mit
dem interkommunalen Radwegenetz, insbesondere den Radpendlerachsen. Diese
wurden im Rahmen einer Unternehmensbefragung in den zehn Netzwerkkommunen und anhand der Kenntnisse der Netzwerkbeauftragten identifiziert und von
dem vom Mobilitätsnetzwerk beauftragten Fachbüro befahren. Darauf aufbauend
werden aktuell Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur erarbeitet. Gleichzeitig
wird ein Kooperationsmodell zwischen Unternehmen und Netzwerkkommunen zur
Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements entwickelt.
startklahr. mobil
Ziel des Mobilitätskonzepts „startkLahr.mobH", das 2020/2021 im Rahmen eines
Förderprogramms des Bundes von der IGZ unter wissenschaftlicher Begleitung
des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft uncj Organisation erstellt wurde, sind
der Wissensaufbau hinsichtlich neuer und nachhaltiger Mobilitätsangebote und die
Untersuchung der Übertragbarkeit dieser Lösungsansätze auf das Industrie- und
Gewerbegebiet startklahr. Teil des Mobilitätskonzeptes ist die Radverkehrsförde­
rung auf dem Areal u.a. durch eine kiimaneutrale Radwegebeleuchtung, Radser­
vice-Stationen, Bikesharing-Stationen sowie untemehmensinterne Maßnahmen im
Rahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements, bspw. die Einführung des
Dienstradleasings oder die Installation von sicheren, wettergeschützten und be­
leuchteten Fahrradabstellanlagen in Eingangsnähe sowie Ladestationen.

Drucksache 110/2021

Sello - 5 -

Reqionalverband Südlicher Oberrhein (RVSO^
Der RVSO hat sich dem Thema Radschnellverbindungen angenommen.
2016/2017 wurde eine Potenzialanalyse für Radschnellverbindungen in der Regi­
on Südlicher Oberrhein erstellt, in der 17 Korridore untersucht wurden. Im Ergeb­
nis wiesen sieben ein ausreichendes Potenzial für die weiterführende Planung auf.
Für vier Korridore, darunter der Korridor Offenburg-Friesenheim-Lahr, wurden
2017/2018 Machbarkeitsstudien erstellt mit dem Ergebnis, dass auf allen vier un­
tersuchten Strecken die vom Land vorgegebenen Qualitätsstandards weitgehend
. umsetzbar sind und die Realisierung auch technisch machbar ist. Die errechneten
positiven Nutzen-Kosten-Verhältnisse belegen, dass die Realisierung auch unter
volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Leider konnte bisher kein kom­
munalpolitischer Konsens der tangierten Städte und Gemeinden zur Realisierung
der Radschnellverbindung Offenburg-Friesenheim-Lahr erzielt werden.
Aktuell wird eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen
Lahr und Emmendingen erstellt. Die Ergebnisse sollen im Dezember 2021 vorge­
stellt werden.
Mobilitätspakt
Ziel ist die Aktivierung der ebenenübergreifenden .Zusammenarbeit von der Stadt
Lahr, den Umlandgemeinden, dem Ortenaukreis, dem Regionalverband Südlicher
Oberrhein, dem RP Freiburg, dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
sowie verkehrsintensiven Unternehmen. Das Ergebnis des Mobilitätspakts ist ein
abgestimmtes, integratives Konzept für kurz-, mittel- und langfristig notwendige
Maßnahmen zur Optimierung des Mobilitätssystems im betrachteten Raum. Da­
durch sollen Synergien erzielt und die Zusammenarbeit auch über den
Mobilitätspakt hinaus verstetigt werden.
Am 10. März 2021 hat Verkehrsminister Hermann die Einrichtung des Mobilitäts­
pakts Lahr bekanntgegeben und das RP Freiburg mit den Vorbereitungen und der
konkreten Umsetzung beauftragt. Der Pakt, der der erste in Südbaden und der
erste grenzüberschreitende überhaupt ist, hat eine Laufzeit von fünf Jahren.
Nach der Sommerpause soll das Projekt mit einer Kick-off-Veranstaltung auf den
Weg gebracht werden. Anschließend ist die Unterzeichnung einer gemeinsam ge­
tragenen Gründungserklärung vorgesehen. Diese stellt die Grundlage für die Zu­
sammenarbeit und das Arbeitsprogramm im Mobilitätspakt dar. Aufgrund der star­
ken Pendlerströme im Raum Lahr sollen in einem ersten Schritt die Belange der
Berufstätigen im Fokus stehen. Hier bestehen die Schnittstellen zur
Radverkehrsförderung und zum betrieblichen Mobilitätsmanagement.
Fazit
Die vorangegangene Übersicht zeigt die Vielfalt der Akteure im Bereich der Rad' Verkehrsförderung mit Bezug zur Stadt Lahr. Aufgabe der Stadt ist es, diese im
Sinne einer ganzheitlichen Radverkehrsförderung zusammenzubringen und eine
Umsetzung von Maßnahmen zu koordinieren.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu
prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis milzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung In den
Zuhörorbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Boratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem
§ 10 Abs. 1-5 Gomelndeordnung zu entnehmen.